Politische Ethik Zusammenfassung PDF

Title Politische Ethik Zusammenfassung
Author Sarah Völk
Course Ethik
Institution Gymnasium (Deutschland)
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Q 1 2 / 1 P O L I T I S C H E ET H I K BEGRIFFSKLÄRUNG politisch-philosophische Teildisziplin, die sich mit Normen und Normsystemen beschäftigt, sowie ein gutes, gerechtes und ethisches Handeln in der Politik untersucht Max Weber (Jurist, Mitbegründer der Soziologie): Politik ist ein Balanceakt zwischen Verantwortungs- und Gesinnungsethik konkret geht es in der politischen Ethik um Fragen, die das Zusammenleben der Menschen in einer Gesellschaft betreffen (Rolle des Staates/ Rolle der Bürger, um Freiheit, Gerechtigkeit, Solidarität und Sicherheit zu schaffen) Aristoteles (griechischer Philosoph): Mensch ist von Natur aus ein zoon politikon, ein in der Gemeinschaft (=polis) lebendes Wesen nur dort kann es sein Glück finden und eine tugendreiche Gesinnung erreichen alle mit Bürgerrechten ausgestatteten Einwohner sollten sich deshalb aktiv am politischen Tagesgeschehen beteiligen und Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen Adam Ferguson (schottische Priester und Moralphilosoph): „Essay on the History of Civil Society“von 1767 gegenseitige Hilfsbereitschaft der Bürger untereinander sei eine wünschenswerte Geisteshaltung, die alle Bereiche der Gesellschaft durchdringen solle Alexis de Tocqueville (französischer Publizist, Historiker und Politiker): „Über die Demokratie in Amerika“ von 1835 betonte wie wichtig/ essentiell freie Zusammenschlüsse der Bürger für den Zusammenhalt der Gesellschaft und die Entwicklung der Demokratie seien Robert D. Putnam (US-amerikanischer Soziologe und Professor an der Harvard University): „Sozialkapital“ einer Gesellschaft Fähigkeit ihrer Mitglieder kooperativ zusammenzuarbeiten relevant für den Zusammenhalt und den Erfolg einzelner Gesellschaften Kommunitarismus (Liberalismus- und kapitalismuskritische Strömung innerhalb der politischen Philosophie): kritisieren, dass die individuellen Rechte und die sozialen Verpflichtungen in den westlichen Gesellschaften außer Balance geraten sind Bürger sollen dringend mehr Gemeinsinn entwickeln und Verantwortung für die Gesellschaft übernehmen solche individual Rechte, die den sozialen Verpflichtungen gegenüber stehen sind: Zivildienst, Wahlrecht, Pflegeberufe, Zivilcourage, Inklusion etc.

DAS VERHÄLTNIS VON STAAT UND BÜRGERN

aktive Bürgerschaft (=Civil Society): Bürger engagieren sich für das Gemeinwesen, übernehmen Verantwortung und unterstützen den Staat und die Gesellschaft bei der Bewältigung vielschichtiger Aufgaben dazu zählen alle Formen der freiwilligen und unentgeltlichen Arbeit in Vereinen und Organisationen (z.B. NGO’s) oder zeitlich begrenzte Projekte und Initiativen Bürgergesellschaft beruht auf bestimmten Grundhaltungen: „Zivilcourage“ und „Solidarität“ Staat kann durch gesetzliche Rahmenbedingungen den Aufbau und den Erhalt einer Bürgergesellschaft fördern BEDEUTUNG VON BÜRGER, BÜRGERTUM UND BÜRGERSCHAFT Bürger: althochdeutsch burga (=Schutz) ursprünglich ein befestigter Wohnsitz, in dem sich Handwerker und Händler niederließen, später in der Ständeordnung des Mittelalters: Bewohner einer durch Befestigungsanlagen gesicherten Stadt, die über ein Stadtrecht verfügtenbesaßen besondere Privilegien (=Bürgerrechte), die sie vom „Einwohner“ unterschieden Bürgertum: ehemalige 3. Stand, im Unterschied einerseits zu Adel und Geistlichkeit, andererseits zur unfreien Landbevölkerung und zum lohnabhängigen städtischen Proletariat (4. Stand) in der französischen Revolution von 1789 entlud sich die Unzufriedenheit des Bürgertums nicht an politischen Entscheidungsprozessen partizipieren zu dürfen Jean-Jacques Rousseau (Wegbereiter der frz. Revolution) definierte 2 Bezeichnungen für Bürger: 1. Citoyen: fühlt sich der Tradition der Aufklärung, den Werten der Freiheit, Gleicheit und Brüderlichkeit verpflichtet und nimmt eigenverantwortlich am öffentlichen Leben teil 2. Bourgois: steht als Synonym für einen Vertreter der sozialen Klasse des Bürgertums und deren Besitzverhältnisse in Folge der frz. Revolution wurden die allgemeinen Menschen-und Bürgerrechte in die Staatsverfassungen aufgenommen und demokratische Prinzipien (Volkssouveränität, Wahlen, Repräsentation) durchgesetzt Bürgerschaft: heute: Gesamtheit der Mitglieder (Bürger) eines politischen Gemeinwesens (Gemeinde, Staat, Bundesland, EU) und deren Status als dazugehörende Mitglieder DEMOKRATIE: GESCHICHTE, FORMEN UND THEORIEN Demokratie: Begriff kommt aus der griechischen Sprache und bedeutet „Herrschaft des (einfachen) Volkes“, wesentlichen Elemente einer modernen Demokratie: Gewaltentrennung, Grundrechte / Menschenrechte, Religionsfreiheit und Trennung von Kirche und Staat für die Entstehung und den Erhalt demokratischer Institutionen ist die zivile Kontrolle über Polizei und Militär von existenzieller Bedeutung

Faktoren für eine stabile Demokratie: 1. aktive Bürgergesellschaft: Vereine, Organisationen und Initiativen in der möglichst viele Bürger involviert sind 2. Kontrolle der staatlichen Macht: aufteilen der Gewalt auf verschiedene Institutionen, verhindern das einzelne/Gruppen zu viel Macht bekommen 3. demokratischer Pluralismus: Arbeit, Kapital, Subsidiaritätsprinzip ZWISCHEN SICHERHEIT UND FREIHEIT-EIN DILEMMA DES STAATES? ein Faktor für eine demokratische Gesellschaft ist die Durchsetzung von Recht und Gesetz sowie die Unterdrückung von willkürlichem Handeln und Anwendung von Gewalt seitens des Staates seit terroristischen Anschläge des 11.Septembers 2001 auf das World Trade Center in NY sehen Bürgerrechtsorganisationen das fein austarierte Gleichgewicht zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der Bürger ins Wanken geraten Sicherheit des Staates scheint zunehmend wichtiger zu sein als die individuellen Recht der Bürger auf Privatsphäre/ Datenschutz siehe auch: Ferdinand von Schirach „Terror“ veröffentlicht kurz vor den Anschlägen im Januar 2015 auf die frz. Satirezeitschrift Charlie Hebdo Terrorist kapert eine Passagiermaschine und zwingt die Piloten auf ein voll besetztes Fußballstadion zu nehmen, gegen den Befehl seines Vorgesetzten schießt ein Kampfpilot der Luftwaffe das Flugzeug in letzter Sekunde ab, alle sterben, Pilot muss sich nun vor Gericht für sein Handeln verantworten, Richter=Publikum und entscheidet über seine Schuld/Unschulddarf man wenige unschuldige Menschen töten, um viele unschuldige zu retten?/ Darf man Menschen zum Objekt machen und ihnen ihre Menschenwürde verletzen und ihre Freiheit einschränken? TERRORABWEHR UND ONLINEDURCHSUCHUNGEN das folgende Gesetz wurde am 28.November 2008 vom Bundesrat abgelehnt: das BKA sollte bei einer länderübergreifenden Gefahr eine vorbeugende Aufgabe übernehmen: Personen abhören, Bildaufnahmen machen oder von öffentlichen Stellen die Übermittlung von personenbezogenen Daten aus Dateien zwecks Rasterfahndung verlangen oder in informationstechnische Systeme (Onlinedurchsuchung) greifen, um aus ihnen Daten zu nehmen sowie dessen Telekommunikation zu überwachen, Wohnungsdurchsuchungen ohne Einwilligung des Inhabers diese Maßnahmen dürfen nur dürfen nur auf Antrag des BKA-Präsidenten, seines Vertreters oder von einem Gericht angeordnet werden  ist Gefahr im Verzug darf sofort gehandelt werden und die gerichtliche Entscheidung ist unverzüglich nachzuholen nach Ablehnung einigten sich Union und SPD auf einen Kompromiss: BKA-Spitze darf im Eilfall eine Onlineuntersuchung von Computern ohne vorherige richterliche Entscheidung anordnen, ein Richter soll zudem beobachten welche Daten nicht ausgewertet werden dürfen.

MENSCHENWÜRDE UND MENSCHENRECHTE WÜRDE IN ETHIK UND PHILOSOPHIE 1.Jahrhundert vor Christus: Cicero (Römischer Staatsmann und Philosoph): Mensch bedient sich seiner Vernunft dadurch: herausragende Stellung in der Gesellschaft erhebt ihn über alle anderen Lebewesenbesondere Würde aber nicht alle Menschen haben diese Würde: Sklaven nicht (sind „Sachen“, werden nicht als Menschen angesehen) auch andere Menschen müssen sich erst durch eine sittliche Lebensweise dieser Würde erweisenwer Sparsamkeit, Strenge, Enthaltsamkeit und Nüchternheit einhält besitzt besondere Würdenur ältere Menschen können deswegen diese Würde besitzen (haben schon Lebenserfahrung) Mittelalter: Gott schenkte den Menschen Vernunft machte ihn zu seinem EbenbildWürde Renaissance/Aufklärung: Selbstbestimmung und freies verantwortliches Handeln gibt dem Menschen seine Würde Immanuel Kant: „Würde des Menschen ist ein innerer absoluter Wert, der über allen Preis erhaben ist.“, erreicht Würde durch moralisches Handeln (=Kategorischer Imperativ) Würde nicht abhängig von Herkunft, Amt etc. notwendig, nicht zufällig, kann sie nicht verlieren wird allen Menschen ohne Ausnahme zugesprochen vollkommen (keiner hat sie mehr oder weniger) “über allen Preis erhaben“ unbezahlbar/nicht eintauschbar bildet unsere heutige Grundlage aktuelle Fragestellungen und Lösungsansätze: 1. Abschuss von Flugzeugen: Kantnicht verrechenbar gegenüber anderen Menschenwürden (egal wie viele), deswegen darf nicht abgeschossen werden wenn nur ein einziger Mensch an Bord ist; wenn nur Terroristen an Bord: haben auch eine Menschenwürde, aber die Absicht tausend andere zu töten/ihre Würde zu missbrauchenStaat darf mit nötigen Mitteln eingreifen 2. Folter von Terroristen: nein, da keine akute Bedrohung vorliegt 3. Sterbehilfe: wenn Patient es will ja, denn es gibt nur ein Recht auf Leben aber keine Pflicht 4. Embryonenforschung: Mittelalterja, da menschliches Leben mit der Geburt anfängt, heutemedizinischer Fortschrittim Konfliktfall siegt das Leben der Mutter 5. Tyrannenmord: Stauffenberg (wollte Hitler töten), Milosevic, Saddam Hussein, Osama Bin Laden, Ghadafi

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PRO wenn er sich gegen Menschlichkeit schuldig gemacht hat Gewaltanwendung als ultima ratio (=letztes Mittel): Ablösung des Regimes mit friedlichen Mitteln nicht möglich nach Tötung muss sich die Lage für die Menschheit sichtlich verbessern

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CONTRA Erschütterung des Rechtsvertrauens der Bevölkerung auch ein Tyrann hat Menschenrechte keine Lösungsansätze für Staaten und Gesellschaften nach dem Tod des TyrannsReform? Willkürstaat?

Art. 20 (4) GG: „gegen jeden der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“

NATURRECHT UND RECHTSPOSITIVISMUS Naturrecht: moralisch, gilt überzeitlich und abgelöst vom jeweils geltenden Recht, sind die natürlichen vor-und überstaatlichen Rechte des Menschen, Naturrechte haben höheren Status als staatliche Rechtsnormen heute: Menschenrechte Problematik: Natur des Menschen ist keine überzeitliche Größe, wird immer wieder unterschiedlich definiert (siehe Geschichte des Naturrechts); sind nicht einklagbar (nur das Gewissen als einzige Instanz) positives Recht: juristisch, vom Menschen gemachtes Recht, muss von einer Gemeinschaft oder einem Staat schriftlich fixiert, einklagbar, für alle zugänglich sein; staatliche Gewalt kann es durchsetzen Problematik: hat allgemeine Idee der Gerechtigkeit, muss dem Einzelnen aber nicht immer als gerecht erscheinen GESCHICHTE DER MENSCHENRECHTE Aufklärung: Thomas Hobbes, John Locke, Jean-Jacques Rousseau, Immanuel Kant Idee der Menschenrechte und ihre staatliche Umsetzung (Naturrechte) Magna Charta (1215): englischer König Johann Ohneland muss die Willkür des Adels gegen seine Untertanen verfassungsrechtlich bestätigen Petition of Rights (1628): an König Karl 1, der die Magna Charta in vielen Punkten umgangen ist Habeas Corpus Act (1679): Festnahme eines Bürgers wird an strikte Regeln gebunden, sodass keiner mehr aus Willkür festgenommen werden kann

Bill of Rights (1689): grundlegende Dokumente des Parlamentarismus, regelt Rechte des britischen Parlaments gegenüber dem Königtum Virginia Bill of Rights (1776): entstand nach der Unabhängigkeit Virginias von GB, von George Mason (Politiker) Erklärung der Menschen-und Bürgerrechte (1789): nach der frz. Revolution, vom Gedankengut der Aufklärung geprägt AEMR am 10.Dezember 1948: entstand nach WW2 und den damit verbundenen zahleichen Menschenrechtsverletzungen in der UN-Generalversammlung meisten Länder haben es in ihr GG/Verfassung aufgenommen Grundgesetz der BRD (1949): Art. 1 („Die Würde des Menschen ist unantastbar“)Grundlage der Rechtssprechung Art.1-20: „Ewigkeitsklausel“ Menschenrechtsschutz in DE: zuständige Institutionen: Bundesverfassungsgericht, deutsches Institut für Menschenrechte, Bundestagsausschuss für MR+ humanitäre Hilfe Internationaler Schutz der MR: int. Strafgerichtshof in Den Haag, NGO’s wie Amnesty, Organisationen und Abkommen wie UN ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZU MENSCHENRECHTEN Klassifizierung nach Generationen: 1. Erste Generation: liberale Abwehrechte und demokratische Mitwirkungsrechte (z.B. Menschenwürde, Recht auf Leben+ Freiheit, Asylrecht, Verbot der Sklaverei, Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit etc.) 2. Zweite Generation: wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leistungsrechte vom Staat in Form von Arbeit, sozialer Sicherheit, Bildung, Wohnung, Gesundheit etc. (z.B. Recht auf soziale Sicherheit, Recht auf Bildung, Erholung, bezahlten Urlaub, Anspruch auf ausreichende Lebenshaltung etc.)# 3. Dritte Generation: kollektive rechte der Völker, Forderung der Länder des globalen SüdensArt. 28 AEMR28.Juli 2010: Anspruch auf sauberes Wasser Klassifizierung nach Rechtsgruppen: 1. Grundrechte: Schutzrechte gegenüber dem Staat und seinem Handeln (z.B. Menschenwürde, Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit, Freiheit, Gleichheit vor Gesetz, Asylrecht etc.) 2. Teilhaberechte: garantiert die Teilhabe an politischen Prozessen, garantieren dem Einzelnen seine Gesellschaft aktiv mitzugestalten (z.B. Meinungsfreiheit, Wahlrecht, freier Zugang zu Infos, Versammlungsfreiheit, Recht auf Bildung etc.)

3. Sozialrechte: Bringleistungen des Staates gegenüber dem Individuum (z.B. recht auf Arbeit, recht auf soziale Sicherheit, Schutz gegen Arbeitslosigkeit, Teilhabe am kulturellen Leben etc.) 4. Solidarrechte: wurden verstärkt von den Entwicklungsländern eingebracht, kollektive positive Ziele einer Gemeinschaft (z.B. Recht auf medizinischen Fortschritt, Recht auf Frieden, Recht auf saubere Umwelt etc.) KRITIK AN DEN MENSCHENRECHTEN Auslegungsunterschiede: unscharfer Begriff der vom Naturrecht abgeleitet wurdenicht jeder Staat hat MR in Verfassung verankert Vorwurf Kulturimperialismus: Prägung durch westliche Kulturen und Traditionen Glaubwürdigkeitsproblem: westl. Staaten propagieren MR, halten sie aber selber teilweise nicht einschlechtes Vorbild Problematik der Durchsetzbarkeit: internationaler Gerichtshof für MR wird nicht in allen Staaten anerkannt Gefährdung der MR durch globalen Terrorismus: Schutz der Bevölkerung ↔ Bewahrung von Freiheitsrechten MENSCHENRECHTE SCHÜTZEN: VEREINTE NATIONEN Gründung: nach WW2 von 51 Staaten, FEB 1945 in Jalta (Idee), JUN 1945 in San Francisco (Umsetzung), heute: 193 Mitglieder (als letztes: Südsudan), Büros in NY, Genf, Wien und Nairobi Ziele: stabiler Weltfrieden, internationale Sicherheit, Einhaltung der MR, Bekämpfung von Armut, Hunger, Klimawandel und Pandemien Grundsätze, denen sich die Mitglieder verpflichten: souveräne Gleichheit der Mitglieder, friedliche Konfliktlösung, keine Anwendung von Gewalt, Unterstützung von Maßnahmen der UN, keine Intervention in innerstaatliche Angelegenheiten Milleniumsziele 2000: bis 2015Frieden, Sicherheit, globale Abrüstung, MR, Demokratie, Armutsbekämpfung und Umweltschutz Realität: Ziele nicht erreicht Organe der UN: Generalsekretär (Antonio Guterres aus Portugal), UNGeneralversammlung, Sicherheitsrat, Internationaler Gerichtshof, Sonderorganisationen (UNICEF, UNESCO, WHO, FAO, IFAD) Schutzverantwortung („Responsability to Protect“): Verpflichtung eines Staates, seine Bürger vor Genozid+ ähnlichen Vergehen zu schützen sonst kann/muss UN eingreifen (auch militärisch!) Blauhelmsoldaten: werden in Kriegsgebiete versandt, sollen dort Waffenstillstände überwachen, Versorgungskorridore sichern, Stabilisierung+ Demokratisierung

Problem: mangelnde Ausrüstung, unzureichendes Training, ungenügende Einsatzrichtlinienmisslungene Einsätze Beispiele: 1. bosnischer Bürgerkrieg (1992-1995): Zerfall des ehemaligen Jugoslawiens, weder Krisenmanagement der EU noch UN verhindern konnte, beide Organisationen reagierten zögerlichTragödie konnte nicht verhindert werden Srebrenica (1995): Zentrum schwerer Kämpfe während des Bürgerkriegs, UN erklärt das Gebiet nach Resolution 819 zur Schutzzone und schickt 500 Blauhelmsoldaten, Eskalation: 8.000 Menschen sterben vor den Augen der Blauhelmsoldaten MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN 47 Länder als nicht frei, 58 Länder nur teilweise frei, 90 Länder frei Menschenrechtsverletzungen im bosnischen Bürgerkrieg: 1. Entrechtung aller Nichtserben (Verlust der Arbeitsstellen für Muslime, Kroaten, Juden und Roma) 2. Vertreibung nicht serbischer Bevölkerungsteileging in ethnische Säuberung über 3. Ermordung von Männern im wehrfähigen Alter durch paramilitärische Einheiten 4. Vergewaltigung von Mädchen und Frauen in zum Teil extra eingerichteten Vergewaltigungslagern Menschenrechtsverletzungen im WW2: 1. ungefähr 6 Millionen europäische Juden starben in Konzentrationslagern

WAS IST FRIEDEN? „Frieden ist mehr als die Abwesenheit von Krieg.“ FRIEDENSENTWÜRFE Antike/Mittelalter: Epikur: Frieden =Seelenruhe (=ataraxia)=Glück Augustus: Pax Romana (=römischer Friede)innerstaatliche Eintracht(=concordia) der Bürger Wohlstand und Sicherheit zu gewähren/Verzicht auf Gewalt Frieden ist siegreiches Ende für Römer Augustinus: Frieden= Friede zwischen Gott+ Menschenpax aeterna jeder Mensch ist friedenswillig, aber jeder hat eine andere Vorstellung von Frieden (auch Räuber und Terroristen wollen Frieden) Krieg ist unvermeidbar, liegt in der Natur des Menschen

Neuzeit/Aufklärung: Hobbes: hatte ein negatives Menschenbildjeder Mensch hat einen Feind, ständiger Kriegszustand; Staat hat Schutzfunktion und soll Frieden gewährleisten Rousseau: hatte ein positives MenschenbildMensch ist im Ursprung gut nur die gesellschaftlichen Umstände verderben ihn, Freiheitsgedanke als Grundlage für Frieden Kant: Mensch ist moralfähig (kategorischer Imperativ), Frieden als moralische PflichtVölkerbund (Zusammenarbeit statt Konflikte und Gewalt) politischer und sozialer Friede 20./21.Jahrhundert: Albert Einstein/Bertrand Russel: Gefahr eines Atomkrieges (=Auslöschen der Menschheit)Friedensmärsche/Ostermärsche/Manifeste gründeten 1955 Pugwash-BewegungFriedensnobelpreis Johan Galtung: Probleme werden immer globaler (z.B. Terrorismus), Ausbau der UN, offene (Terror und Krieg) ↔strukturelle Gewalt (soziale Benachteiligung, Unterschied reich arm, soziale Gerechtigkeit) Möglichkeit eines Atomkrieges, Terrorismus Probleme einer globalen Friedensordnung: Gibt es einen gerechten Krieg? ~moralische Begründung für Krieg Rechtmäßigkeit des Kriegseintritts/Fortsetzen des Kriegs (=jus ad bellum) ↔Rechtmäßigkeit der Kriegsführung/Vorgehen im Krieg (=jus in bello) das DASS des Krieges wird vom WIE unterschieden (Trennung nur analytisch) Für die Berechtigung zum Kriegseintritt gibt es folgende Kriterien: 1. über den Kriegseintritt entscheidet eine legitime Autorität (=Parlament, König, Präsident etc.) 2. es gibt einen gerechten Grund zum Kriegseintritt (z.B. Verteidigung gegen den Aggressor) 3. man verfolgt den Krieg mit guten Absichten (z.B. Steigerung der eigenen Macht, Aneignung von Territorium oder Ressourcen) mehr Vorteile als nur die bloße Verteidigung des Aggressors 4. erfüllt die Bedingung der Proportionalität, d.h. schafft nicht mehr Unheil als er abwendet 5. erfüllt die Bedingung der Erfolgsaussicht (=Sieg) 6. Krieg ist das letzte Mittel (=ultima ratio)es stehen keine Alternativen zur Verfügung Zur Rechtmäßigkeit der Art der Kriegsführung gibt es 2 Bedingungen, die zu erfüllen sind:

1. erfüllt die Bedingung der Proportionalität (man darf das Land nicht „in die Steinzeit zurückbomben“, wenn der Sieg auch weniger zerstörerisch zu haben ist) 2. Einhalten des Prinzips der Nichtkombattanten-Immunität (es muss zwischen Kombattanten und Nichtkombattanten menschlichen Zielobjekten eines direkten Angriffs unterschieden werden) Barack Obama: Rede anlässlich der Verkündigung des Friedensnobelpreises 2009 „Der Einsatz von Gewalt a...


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