Römische Gesellschaft (Hausarbeit) Römisches Personen und Familienrecht PDF

Title Römische Gesellschaft (Hausarbeit) Römisches Personen und Familienrecht
Course Die römische Gesellschaft - Römisches Personen- und Familienrecht
Institution Universität Wien
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Hausarbeit zum Kurs römische Gesellschaft mit Schwerpunkt Personen und Familienrecht...


Description

Ao.Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, WS 2021/22

Kurs: Die römische Gesellschaft - Aufgabe 3

Freiwillige Aufgabe 3 1) Was versteht man unter agnatischer Verwandtschaft? Durch agnatische Verwandschaft sind die Personen gebunden, die unter derselben Hausgewalt eines Stammvaters stehen bzw. stünden, wenn der gemeinsame pater familias noch lebte. Sie ist eine rechtliche Verwandschaft, auf der vor allem das gesetzliche Erbrecht der Römer beruht. Die Agnation wird aber nur über den Mannesstamm vermittelt.

2) Geben Sie ein Beispiel für zwei Personen, die nach römischem Recht miteinader kognatisch, aber nicht agnatisch verwandt waren? Nach dem römischen Recht ist der emanzipierte Sohn mit seinem Vater nicht mehr agnatisch verwandt, aber kognatisch doch. Durch die Emanzipation wird die Agnation (Agnaten sind Personen, die unter derselben Hausgewalt stehen/stünden, wenn der pater familias nocht lebte) vernichtet, die Blutsverwandschaft (welche nach Abstammung begründet wird) bleibt aber erhalten.

3) Was ist die Ehe nach römischer Rechtsauffassung, was ist sie im modernen Recht? Die Ehe war in Rom eine gewollte faktische und „verwirklichte“ Lebensgemeinschaft (eine Verbindung für von Mann, Frau und Gemeinschaft) und war für das ganze Leben verstanden. Sie war auch als Vereinigung von göttlichen und menschlichen Recht betrachtet. Nach römischer Rechtsauffassung war die Ehe eine soziale Tatsache mit Rechtsfolgen. In Rom betrachtete man die Ehe als eine Privatangelegenheit, und war nicht vom Staat beeinflusst. Das Verhältnis zwischen Ehegatten war durch die Sitte geordnet. Heutzutage begründet man die Ehe durch einen Vertrag. Dieser Vertrag ist an strenge Formforschriften gebunden, um Rechtssicherheit garantieren zu können. Die Ehe muss vor dem Standesbeamten des Trauungsortes geschlossen werden.

4) Was bedeutet der Grundsatz „consensus facit nuptias“? Die Ehe wird durch den übereinstimmenden, nach außen hin erkennbaren Willen der Brautleute geschlossen, weiterhin ist noch die tatsächliche, faktische Herstellung der Lebensgemeinschaft nötig. Für die Konsenserklärung der beiden bildeten sich Formeln heraus. Es gab noch eine wichtige Regel: falls Hauskinder in eine Ehe eingehen wollten, sollte noch dazu die Zustimmung des pater familias vorliegen. (Der Haussohn konnte selbst handeln, aber die Haustochter war ans väterliche Handeln zugewiesen.)

5) Welche Voraussetzungen kennt das römische Recht für ein matrimonium iustum? Zählen Sie die wichtigsten Voraussetzungen stichwortartig auf!

Ao.Univ.-Prof. Dr. Michael Memmer, WS 2021/22

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Kurs: Die römische Gesellschaft - Aufgabe 3

Conobium-die römische Ehefähigkeit (römische Ehe nur für Mann und Frau möglich, falls beider conobium haben) Pubertas- Ehemündigkeit, Geschlechtsreife (Frauen mit 12 Jahren, Männer mit 14 ehemündig) Ehekonsens (Zustimmung durch Ehemann, Ehefrau und deren pater familias) Monogamie (gleichzeitig nur eine Frau heiraten) Ehe eines Gewaltunterworfenen nur mit Zustimmung des Gewalthabers Verbot einer Eheschließung in gerader Linie- Blutverwandschaft (Schwägerschaft eines Ehegatten zu Blutsverwandten des anderen in gerader Linie verboten) (Ehe zwischen Vormund und Mündel verboten)

6) Was war der Zweck der zehnmonatigen (bzw. später einjährigen) Trauerzeit? Die Trauerzeit war auch als Ehehindernis betrachtet. (Falls die Witwe innerhalb der zehnmonatigen Tauerzeit heiratete, konnte sie durch ein Rinderopfer entsühnen und die Ehe war so auch gültig.) Die Trauerzeit hatte sakralischen Zweck, weil durch sie die Unklarheiten über die Vaterschaft bezüglich eines nachgeborenen Kindes vermieden werden könnten.

7) Auf welche Arten konnte im römischen Recht die manus begründet werden? Beschreiben Sie mit wenigen Worten diese Institutionen! (Durch die Eingliederung der Frau in die familia des Mannes stand sie in der manus des Mannes, wurde also dessen Gewalt untergeworfen.) Die Begründung von manus durch confarreatio war eine Opfergabe mit feierlichen Wörtern. Priester wirkten mit und zehn Zeugen sollten auch erscheinen. Diese Form für Manusbegründung war typisch bei höheren Ständen. Coemptio ist ein Kaufart. Die Frau wurde von ihrem Vater/ Gewalthaber manzipiert, und durch diesen Vorgang geriet sie in Gewalt des Mannes/Schwiegervaters. Nach usus konnte der Ehemann nach Jahresfrist die manus-Gewalt über die Frau haben. Wollten aber die Ehegatten diesen Vorgang nicht, dann sollte die Ehefrau jährlich 3 Nächte lang die Gemeinschaft mit dem Ehemann unterbrechen. Danach begann die Frist neu zu laufen....


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