Ü Grundbegriffe - Übung aus dem Kurs PDF

Title Ü Grundbegriffe - Übung aus dem Kurs
Author Katharina Borsch
Course Kosten- und Leistungsrechnung
Institution Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
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Summary

Übung aus dem Kurs ...


Description

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 1 von 10

Übung 1: Grundbegriffe der Kosten- und Leistungsrechnung Aufgabe [1] Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Betriebliche Aufwendungen werden als Kosten bezeichnet. b) Zu den Leistungen des Betriebes gehören Absatzleistungen, Lagerleistungen und Eigenleistungen. c) Neutrale Erträge haben mit dem Betriebszweck nichts zu tun. d) Betriebliche und neutrale Erträge sind das Ergebnis der betrieblichen Leistungserstellung. Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen ergibt am Jahresende das Betriebsergebnis. b) Betriebliche Aufwendungen der Finanzbuchhaltung gehen stets als Grundkosten in die Kosten- und Leistungsrechnung ein. c) Aufwendungen stellen den gesamten Werteverzehr einer Periode in einem Unternehmen dar. d) Außerordentliche Aufwendungen werden nicht durch einen Betriebszweck verursacht. Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Das Betriebsergebnis ergibt sich aus der Gegenüberstellung von Aufwendungen und Leistungen. b) Periodenfremde Aufwendungen sind neutrale Aufwendungen. c) Das Abgrenzungsergebnis ist ein Teilergebnis im Rechnungskreis I. d) Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen werden in der Kosten- und Leistungsrechnung übernommen. e) Verluste aus dem Abgang von Vermögensgegenständen sind außerordentliche Aufwendungen. f) Erträge, die in ihrer Höhe und Art ungewöhnlich sind und selten vorkommen, gehören zu den außerordentlichen Erträgen.

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 2 von 10

Aufgabe [2] Ordnen Sie die folgenden Begriffe der externen Erfolgsrechnung ihren Definitionen zu: 1. Einnahmen

2. Auszahlungen

Begriffe

3. Einzahlungen

4. Ausgaben

Definitionen Zahlungsmittelabflüsse aus einem Unternehmen die in Geldwert geleistet wurden Wert aller eingekauften Güter und Dienstleistungen, die das Geldvermögen schmälern Zahlungsmittelzuflüsse von außen, die in Geldwert erbracht wurden Wert aller verkauften Leistungen, die das Geldvermögen mehren

Ordnen Sie die folgenden Begriffe der externen Erfolgsrechnung den dazugehörigen Beispielen zu: 1. Aufwendungen

2. Einnahmen

3. Auszahlungen

4. Einzahlungen

5. Ausgaben

6. Erträge

Begriffe

Definitionen a) Verkauf von fertigen Erzeugnissen b) Zinsgutschrift der Bank a) Zieleinkauf von Rohstoffen b) Lohnzahlung durch Banküberweisung a) Verkauf von fertigen Erzeugnissen auf Ziel b) Verkauf eines BGA-Gegenstandes a) Verbrauch von Rohstoffen b) Verlust aus Wertpapierverkäufen Banküberweisung zum Rechnungsausgleich Kunde überweist Rechnungsbetrag

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 3 von 10

Aufgabe [3] Geben Sie in den folgenden Fällen durch Ankreuzen an, ob es sich um Auszahlungen, Ausgaben, Aufwendungen oder Kosten handelt. Nr.

Geschäftsvorfälle

a) b)

Barkauf von Büromaterial Verbrauch von Hilfsstoffen lt. ME Kauf einer neuen EDV-Anlage auf Ziel Überweisung der Löhne Banküberweisung zum Ausgleich einer Liefererrechnung Kauf eines Geschäftswagens, bar

c) d) e) f)

Auszahlung

Ausgabe

Aufwendung

Kosten

Geben Sie in den folgenden Fällen durch Ankreuzen an, ob es sich um Einzahlungen, Einnahmen, Erträge oder Leistungen handelt. Nr.

Geschäftsvorfälle

a)

Verkauf von fertigen Erzeugnissen auf Ziel Mieteingang auf unserem Bankkonto Kunde begleicht offene Rechnung per Banküberweisung Erfassung der Bestandsmehrung am 31.12. Barverkauf von Handelswaren Privatentnahme von fertigen Erzeugnissen

b) c) d) e) f)

Einzahlung

Einnahme

Ertrag

Leistung

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 4 von 10

Aufgabe [4] Entscheiden Sie, ob nachstehende Aufwendungen betriebsbedingte Aufwendungen (Zweckaufwand) (1) oder nicht betriebsbedingte Aufwendungen (neutraler Aufwand) (2) sind. Nr. a) b) c) d) e) f) g) h) i) j) k) l) m) n)

Aufwendung Nachzahlung von Gewerbesteuer für das Vorjahr Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens Zinsaufwendungen für Fremdkapital Brandschaden im Werkstofflager, das nicht versichert ist Aufwendungen für Rohstoffe Verluste aus Wertpapiergeschäften Aufwendungen für Wohnungen unserer Mitarbeiter gesetzliche soziale Abgaben hoher Insolvenzverlust bei einem Kunden Löhne und Gehälter für Mitarbeiter Instandhaltungskosten für Fertigungsmaschinen Reparaturaufwendungen für den Aufzug im Betriebsgebäude bezahlte Vertreterprovisionen bilanzmäßige Abschreibungen auf Forderungen

Zuordnung

Stellen Sie fest, ob nachfolgende Erträge neutrale Erträge (1) oder betriebliche Erträgen (2) sind. Nr. a)

Ertrag Zinserträge

b)

Mehrbestand an fertigen Erzeugnissen

c)

Erträge aus Wertpapieren

d)

Erträge aus Vermietung und Verpachtung

e)

aktivierte Eigenleistungen

f)

Erlöse aus Abgängen von Anlagegegenständen

g)

Erträge aus der Herabsetzung von Rückstellungen

h)

Umsatzerlöse für eigene Erzeugnisse

Zuordnung

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 5 von 10

Aufgabe [5] Ordnen Sie die nachfolgenden Sachverhalte (a.) bis (e.) bezüglich des Einzelunternehmens Meier den folgenden Fachbegriffen (1), (2), (3) und (4) zu (jeweils mit kurzer Begründung): (1)

neutrale Aufwendungen,

(2)

Grundkosten,

(3)

Anderskosten,

(4)

Zusatzkosten.

a)

Der Einzelunternehmer Meier zahlt sich für sein im Betrieb eingesetztes Eigenkapital einen marktüblichen Zinssatz in Höhe von 4% p. a. aus.

b)

Ein Betriebs-LKW brennt ab. Der Schaden wird nicht durch eine Versicherung bezahlt.

c)

Herr Meier schreibt seinen Betriebs-PKW bilanziell und kalkulatorisch ab. Die geschätzten Wiederbeschaffungskosten des PKW liegen um 20% höher als die Anschaffungskosten beim Erwerb des PKW.

d)

Nach einer Steuerprüfung muss Herr Meier eine Gewerbesteuer-Nachzahlung für eine Vorperiode leisten.

e)

Herr Meier hat Rohstoffe eingekauft, die er auch sofort für die Herstellung seiner Produkte einsetzt.

Aufgabe [6] Stellen Sie für die unten aufgeführten Geschäftsvorfälle in der darauf folgenden Tabelle heraus, ob und in welcher Höhe neutrale Aufwendungen, betriebliche Aufwendungen, Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten angefallen sind.

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 6 von 10

a)

Spenden an eine politische Partei in Höhe von 900,00 €.

b)

Überweisung von 3.000,00 € im Februar dieses Jahres an das Finanzamt; darin sind 1.200,00 € Gewerbesteuer für das laufende Jahr enthalten, der restliche Betrag ist eine Steuernachzahlung für das letzte Jahr.

c)

Von den bilanziellen Abschreibungen in Höhe von 90.000,00 € entfallen 10.000,00 € auf ein vermietetes Wohnhaus; kalkulatorisch sind 100.000,00 € angesetzt.

d)

Es werden Bruttolöhne gezahlt in Höhe von 5.000,00 €.

e)

Der Unternehmer setzt für seine Mitarbeiter einen kalkulatorischen Unternehmerlohn in Höhe von 20.000,00 € an. neutrale Aufwendungen

betriebliche Aufwendungen

Grundkosten

Anderskosten

Zusatzkosten

a) b) c) d) e) Stellen Sie für die unten aufgeführten Geschäftsvorfälle in der darauf folgenden Tabelle heraus, ob und in welcher Höhe Einzahlungen, Einnahmen, neutrale Erträge, betriebliche Erträge und Grundleistungen angefallen sind. a)

Ein gebrauchter Computer, der mit 1,00 € zu Buche steht, wird an einen Mitarbeiter für 400,00 € verkauft.

b)

In der Vorperiode produzierte Waren werden vom Lager verkauft. Der Warenbestand war mit 1.000,00 € Herstellkosten bewertet und wird bar für 1.500,00 € verkauft.

c)

Für einen Brandschaden überweist die Feuerversicherung 60.000,00 € auf das Bankkonto des Unternehmens.

Kostenund Leistungsrechnung

d)

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 7 von 10

Ein Radiogerätehersteller hat Räume an einen selbständigen Radioreparaturdienst vermietet. Das Reparaturunternehmen überweist im Dezember 4.000,00 € Miete; davon betreffen 2.000,00 € den laufenden und 2.000,00 € den nächsten Monat. Einzahlungen

Einnahmen

neutrale Erträge

betriebliche Erträge

Grundleistungen

a) b) c) d)

Aufgabe [7] Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Außerordentliche, periodenfremde und betriebsfremde Aufwendungen gehen nicht in die Kostenrechnung ein. b) Außerordentliche, periodenfremde und betriebsfremde Erträge sind keine Leistungen. Sie werden im Abgrenzungsergebnis mit den neutralen Aufwendungen verrechnet. c) Das Abgrenzungsergebnis ist ein Teilergebnis des Rechnungskreises II: Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Das Ergebnis des Rechnungskreises I ist das Betriebsergebnis des Unternehmens. b) Das Betriebsergebnis im Rechnungskreis II ist ein Teilergebnis. c) Betriebsergebnis und Abgrenzungsergebnis bilden das Gesamtergebnis des Rechnungskreises II. d) Die Gesamtergebnisse der Rechnungskreise I und II sind untereinander gleich. e) Das Betriebsergebnis im Rechnungskreis II stimmt mit dem Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der GuV-Rechnung überein. f) Das Abgrenzungsergebnis als Teilergebnis der Abgrenzungsrechnung ist identisch mit dem außerordentlichen Ergebnis der GuV-Rechnung.

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 8 von 10

Aufgabe [8] Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. Setzen Sie die fehlenden Begriffe ein. r/f a)

b) c) d)

Nur die………………………………………….….Aufwendungen und die …………………………………………………………………Erträge fließen als Kosten bzw. Leistungen in die Kosten- und Leistungsrechnung ein. Die Abgrenzungsrechnung hält alle …………………………..…………………….Aufwendungen und Erträge von der………………………………………………………………….fern. Das Zahlenmaterial der Finanzbuchhaltung gelangt nur über die ……………………………………………………………..in die Kostenund Leistungsrechnung. In der Ergebnistabelle nimmt die Abgrenzungsrechnung alle nicht betriebsbedingten Aufwendungen und Erträge auf.

Aufgabe [9] Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an. Die kalkulatorischen Kosten beeinflussen bei vollem Kostenersatz über die Umsatzerlöse a) … das Betriebsergebnis. b) … das Abgrenzungsergebnis. c) … das Gesamtergebnis. d) … das Betriebsergebnis und das Gesamtergebnis. Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Die kalkulatorischen Kosten berühren lediglich den Rechnungskreis II. b) Zu den kalkulatorischen Kosten zählen Anderskosten und Zusatzkosten. c) Zusatzkosten sind aufwandsungleiche Kosten. d) Die kalkulatorischen Kosten berücksichtigen in der Kosten- und Leistungsrechnung den tatsächlichen Werteverzehr.

฀ ฀ ฀ ฀

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 9 von 10

e) Die kalkulatorische Abschreibung gewährleistet die Abschreibung von den zukünftigen (höheren) Wiederbeschaffungskosten einer Maschine. f) Kalkulatorische Wagnisse sind Zusatzkosten. Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an. Wie wirkt sind in der Ergebnistabelle die kalkulatorische Abschreibung in Höhe von 16.000,00 € aus, wenn die bilanzmäßige Abschreibung bei der gleichen Maschine in Höhe von 18.000,00 € gebucht wurde? a) Mit 16.000,00 € in der Betriebsergebnisrechnung als Kosten und mit 2.000,00 € als neutraler Ertrag in der Abgrenzungsrechnung. b) Mit 16.000,00 € in der Betriebsergebnisrechnung als Kosten und mit 18.000,00 € als neutraler Aufwand in der Abgrenzungsrechnung. c) Mit 18.000,00 € als Aufwand im Rechnungskreis I und mit 16.000,00 € als Kosten im Rechnungskreis II. d) Mit 16.000,00 € in der Betriebsergebnisrechnung als Kosten und mit 2.000,00 € als neutraler Aufwand in der Abgrenzungsrechnung. Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Das allgemeine Unternehmerwagnis wird mit den Zusatzkosten in der Betriebsergebnisrechnung verrechnet. b) Kalkulatorische Wagniszuschläge führen zu einer gleichmäßigen und anteiligen Belastung der Abrechnungsperioden. c) Eingetretene Wagnisverluste werden als Aufwand in der Finanzbuchhaltung gebucht. d) Die durch Fremdversicherungen abgedeckten Einzelwagnisse werden in der Betriebsergebnisrechnung erfasst. Kalkulatorische Zinsen werden vom Eigenkapital berechnet.

Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an. Wo erscheinen die Zusatzkosten, wie wirken sie sich aus? a) Die Zusatzkosten erscheinen in der Finanzbuchhaltung als Aufwand und mehren den Aufwand. b) Die Zusatzkosten werden in der Betriebsergebnisrechnung als Kosten gebucht und in der Finanzbuchhaltung als Aufwand. c) Die Zusatzkosten werden in der Finanzbuchhaltung und in der Abgrenzungsrechnung als Aufwand gebucht. d) Die Zusatzkosten werden als Kosten in der Betriebsergebnisrechnung eingesetzt und als neutraler Ertrag in der Abgrenzungsrechnung erfasst.

Kostenund Leistungsrechnung

Prof. Dr. rer. pol. Martina Wente 10 von 10

Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Kalkulatorische Kosten können in beliebiger Höhe angesetzt werden, da sie die GuV-Rechnung des Unternehmens nicht beeinflussen. b) Kalkulatorische Abschreibungen können noch bei einem ausgeschiedenen Anlagegut vorgenommen werden. c) Kalkulatorisch kann ein Anlagegut nur bis zu einem Erinnerungswert in Höhe von 1,00 € abgeschrieben werden. Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an. Wann beeinflussen kalkulatorische Kosten die Abgrenzungsrechnung nicht? a) Wenn die kalkulatorischen Kosten in der Betriebsergebnisrechnung höher sind als die entsprechenden Aufwendungen im Rechnungskreis I. b) Wenn die Kosten in der Betriebsergebnisrechnung den Aufwendungen im Rechnungskreis I entsprechen. c) Wenn keine Anderskosten vorliegen. d) Wenn Zusatzkosten in der Betriebsergebnisrechnung gleichen Aufwendungen im Rechnungskreis I entsprechen. Kreuzen Sie die richtige(n) Aussage(n) an. Welchen Einfluss haben Anderskosten auf die Abgrenzungsrechnung? a) Sie haben keinen Einfluss, wenn sie in gleicher Höhe wie die Aufwendungen im Rechnungskreis I anfallen. b) Sie erhöhen den neutralen Aufwand, wenn sie höher als die entsprechenden Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung sind. c) Sie vermindern den neutralen Aufwand, wenn sie niedriger als die entsprechenden Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung sind. d) Sie erhöhen den neutralen Ertrag, wenn sie höher sind als die Aufwendungen. Prüfen Sie, ob folgende Aussagen richtig (r) oder falsch (f) sind. a) Für Verluste an Anlagegütern durch besondere Schadensfälle dürfen keine kalkulatorischen Wagniskosten angesetzt werden. b) Das allgemeine Unternehmerwagnis wird in der Kostenrechnung pauschal durch einen Prozentzuschlag auf die Umsatzerlöse erfasst. c) Für Verluste, die sich aus fehlgeschlagenen Entwicklungsarbeiten ergeben haben, werden in der Kostenrechnung Wagniszuschläge angesetzt. d) Für die Nutzung der betriebseigenen Gebäude wird immer ein kalkulatorischer Mietwert verrechnet....


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