Zulässigkeit der Zivilklage PDF

Title Zulässigkeit der Zivilklage
Author Max-Ferdinand Meißauer
Course Rechtsdurchsetzung
Institution Universität des Saarlandes
Pages 2
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Summary

Zusammenfassung und Prüfungsschema zur Zulässigkeit der Zivilklage...


Description

Zulässigkeit der Klage Bedenken, die gegen eine Zulässigkeit der Klage sprechen, sind vor der Verhandlung zu erörtern. Gibt es Gründe, die gegen eine Zulässigkeit der Klage sprechen, hat der Richter die Klage mit einem so genannten „Prozessurteil“ abzuwenden. Ein Urteil in der Sache ergeht i.d.F nicht. ! Die Vorraussetzungen, die für eine zulässige Klage gegeben sein müssen, werden auch Prozessvoraussetzungen oder Sachentscheidungsvorrausetzungen genannt. !

Prozessvoraussetzungen, die das Gericht betreffen. ! • Deutsche Gerichtsbarkeit ! • Zulässigkeit des Rechtswegs !

Deutsche Gerichtsbarkeit Die deutsche Gerichtsbarkeit umfasst alle Personen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Ausgenommen sind !

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Mitglieder und die Familie von diplomatischen Missionen (§ 18 GVG)! Mitglieder von konsularischen Vertretungen (§ 19 GVG)! Repräsentanten von anderen Staaten in Deutschland (§ 20 GVG) ! Zwischenstaatliche Organisationen ! Angehörige Ausländischer Streitkräfte (§ 20 II GVG) !

Wird eine Klage gegen eine der genannten Gruppen erhoben, liegt es ihnen offen, ob sie sich freiwillig der deutschen Gerichtsbarkeit unterwerfen. Ist dies nicht der Fall, ist von einer Klagezustellung abzusehen. Wird das Fehlen der deutschen Gerichtsbarkeit in der Verhandlung festgestellt, ist die Klage als unzulässig abzuweisen. !

Zulässigkeit des Rechtsweges Die Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges bezieht sich auf ... ! Zuständigkeit des Gerichts ! örtliche Zuständigkeit! sachliche Zuständigkeit ! funktionale Zuständigkeit!

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Prozessvoraussetzungen, die die Partei betreffen! • Parteifähigkeit ! • Prozessfähigkeit ! • Prozessführungsbefugnis !

Parteifähigkeit Die Parteifähigkeit bezeichnet die Fähigkeit als Partei in einem Prozess aufzutreten.! Grundsätzlich ist jeder Parteifähig, der auch rechtsfähig ist, das heißt jede natürliche Person.

Prozessfähigkeit Die Prozessfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit einen Rechtsstreit selbst zu führen oder durch einen selbst bestimmten Verwalter führen zu lassen. Nach § 52 ZPO stellt die Prozessfähigkeit der Fähigkeit gleich, sich durch Verträge verpflichten zu lassen -> unbeschränkte Geschäftsfähigkeit. ! Bei einer prozessunfähigen Partei muss der gesetzliche Vertreter handeln. !

Prozessführungsbefugnis Als Prozessführungsbefugnis wird das Recht bezeichnet, über das durch Klage geltend gemachte Recht in eigenem Namen als Kläger oder Beklagter einen Rechtsstreit zu führen. !

Prozessvoraussetzungen, die den Streitgegenstand betreffen! • • • • •

Klagbarkeit des geltend gemachten Rechts ! Ordnungsgemäße Klageerhebung ! Fehlende Rechtshängigkeit ! Fehlende rechtskräftige Entscheidung ! Rechtsschutzbedürfnis !

Klagbarkeit des geltend gemachten Rechts Nach hM gehört auch die Klagbarkeit des vom Kläger geltend gemachten Anspruchs zu den Prozessvorraussetzungen. Unklagbar sind zum Beispiel der Anspruch eines Verlobten auf Eingehung der Ehe (§ 1297 I BGB) und beim Bestimmungskauf der Anspruch des Verkäufers auf Vornahme der Bestimmung durch den Käufer (§ 375 HGB). Ferner erlaubt die h.M. die Klagbarkeit durch Parteivereinbarung auszuschließen. !

Ordnungsgemäße Klageerhebung Wird die Klage nicht ordnungsgemäß erhoben, dann kommt es darauf an, ob der Mangel geheilt wird (§ 295 I ZPO). Geschieht dies nicht, dann darf eine Entscheidung in der Sache nicht ergehen. !

Fehlende Rechtshängigkeit Wird in derselben Streitsache zwischen denselben Parteien bereits vor einem Gericht ein Rechtsstreit geführt, dann darf nicht zugelassen werden, dass vor einem anderen Gericht eine dieser Parteien erneut Klage erhebt. $Grund hierfür ist die Vermeidung von wiedersprüchlichen Urteien. !

Fehlende rechtskräftige Entscheidung Soweit die materielle Rechtskraft einer Entscheidung reicht, darf die Sache nicht noch einmal zum Gegenstand eines zweiten Prozesses gemacht werden. !

Rechtsschutzbedürfnis Bei der Feststellungsklage oder der Klage auf zukünftige Leistungen , muss ein gewisses Rechtsschutzbedürfnis einer Vertragspartei vorliegen. Rechtschutzbedürfnis bedeutet das ein triftiger Grund vorliegen muss, dass ihm vor Gericht rechtliches Gehör erteilt werden muss....


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