§ 1004 BGB und Nachbarschaftsrecht PDF

Title § 1004 BGB und Nachbarschaftsrecht
Course Karteikarten Sachenrecht
Institution Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Lernkarte Sachenrecht I zur schnellen Wiederholung des Prüfungsaufbaus. Version 2020/2021. Viel Erfolg beim Lernen ! :)...


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§ 1004 BGB und Nachbarschaftsrecht

Abwehr- und Unterlassungsanspruch gem. § 1004 BGB I. 1. Eigentum des Anspruchsstellers oder Inhaber einer vom erweiterten Anwendungsbereich des § 1004 BGB erfassten Rechtsposition 2. Gegenwärtige Beeinträchtigung des Eigentums oder eines sonstigen geschützten Rechts des Anspruchsstellers in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes 3. Störer als Anspruchsgegners 4. Rechtswidrigkeit der Beeinträchtigung 5. Keine Duldungspflicht des Eigentümers, § 1004 II BGB II.

Anspruch auf Unterlassung und/oder Beseitigung

§ 906 BGB I. II. III. IV.

Grobimmissionen Unmöglichkeit der rechtzeitigen Störungsabwehr Duldungspflichten in Bezug auf ortsübliche Beeinträchtigungen Beeinträchtigung von Besitzern/Inhabern beschränkt dinglicher Rechte

A. Duldungspflicht aus § 906 BGB (s.o. 5.) I. II. III.

Vorliegen einer Immission Unwesentlichkeit der Einwirkung ODER Wesentliche, aber ortsübliche Beeinträchtigung, die nicht mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln verhindert werden kann

B. Ausgleichsanspruch aus § 906 II 2 BGB I. 1.Fehlen anderer Ansprüche (Subsidiarität) 2.Wesentliche, ortsübliche Beeinträchtigung i.S.v. § 906 I 1 BGB 3.Wirtschaftliche Unzumutbarkeit von Verhinderungsmaßnahmen

4.Unzumutbare Beeinträchtigung für Eigentümer/Nutzungsberechtigten eines Nachbargrundstücks 5.Anspruchsgegner: derjenige, der die Nutzungsart des emittierenden Grundstücks bestimmt 6.Bestimmung der Anspruchshöhe, ggf. unter Anrechnung von Mitverschulden bzw. Mitverursachungsbeitrag,§ 254 BGB analog II.

Angemessener Ausgleich in Geld (Wertersatzanspruch, STR.)

C. Ausgleichsanspruch § 906 II 2 BGB analog bei Unmöglichkeit der Störungsabwehr I. 1.Fehlen anderweitiger, abschließender gesetzlicher Regelung 2.Wesentliche Einwirkung von einem Grundstück auf ein andere Grundstück 3.Unzumutbarkeit der Beeinträchtigung 4.Eigentümer/Nutzungsberechtigter war aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen an rechtzeitiger Störungsabwehr gehindert 5.Bestimmung der Anspruchshöhe, ggf. unter Anrechnung eines Mitverschuldens bzw. Mitverursachungsbeitrags, § 254 BGB analog II.

s.o.

Unrechtmäßiger entschuldigter Überbau I. 1. Errichtung eines einheitlichen Gebäudes durch den Grundstückseigentümer 2. Grenzüberbauung 3. Kein Vorsatz und keine grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich der Grenzüberschreitung 4. Keine Gestattung des Eigentümers des Nachbargrundstückes 5. Kein sofortiger Widerspruch des Nachbarn II.

Duldungspflicht des Eigentümers des überbauten Grundstücks und Anspruch auf Zahlung einer Geldrente als Kompensation des Nutzungsverlustes...


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