BGB AT - Anspruch und Anspruchsaufbau PDF

Title BGB AT - Anspruch und Anspruchsaufbau
Author Alexander Dücker
Course Zivilrecht Allgemeiner Teil
Institution Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau
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BGB AT - Anspruch und Anspruchsaufbau...


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BGB AT, 6. und 7. und 8. Vorlesung Anspruch und Anspruchsaufbau 1. Normstruktur, Subsumtion und Gutachtenstil 1. Rechtsnormen sind konditional aufgebaut („Wenn…Dann“ - Tatbestand…Rechtsfolge) 2. Zahlungsansprüche, § 433 II BGB 3. Herausgabeanspruch § 985 BGB 1. Tb1 - Anspruchsteller ist Eigentümer 2. Tb2 - Anspruchsteller ist Besitzer 3. Tb3 - Anspruchsgegner hat kein Recht zum Besitz, § 986 BGB 4. Rechtsfolge: Herausgabe der Sache ! 4. Schadensersatzansprüche - § 280 I und § 823 I BGB 5. Unterlassungsanspruch des Eigentümers § 1004 I BGB 6. A verkauft Laptop an B, will ihn jedoch wieder haben.. 1. Anspruch A gegen B aus § 985 auf Herausgabe des Laptops 2. Eigentum des A? 1. A war ursprünglicher Eigentümer 2. Übereignung A - B 1. Einigung 2. Übergabe 3. Verfügungsberechtigung des Veräußerers => Übereignung ist erfolgt ! Ergebnis: Wegen wirksamer Übereignung ist A nicht mehr Eigentümer und es besteht kein Anspruch A gegen B 7. B stiehlt A den Laptop, B nimmt ihn mit nach Hause. Anspruch A gegen B aus § 985 auf Herausgabe des Laptops? 1. Eigentum des A? 1. A war ursprünglich Eigentümer 2. Übereignung A an B? Einigung (-) => A ist weiter Eigentümer 3. Besitz des B (+) 4. Kein Recht des B zum Besitz Ergebnis: Anspruch A gegen B (+) Gliederungsebenen A. I. 1. a) aa) (1) Fehler in juristischen Arbeiten - s. Folien 24 und 25 2. Anatomie der Anspruchsprüfung 1. Verjährung, § 194 2. Anspruch 1. prozessual -> § 253 II Nr. 2 ZPO: das auf eine bestimmte Leistung gerichtete Begehren 2. materiell-rechtlich: § 194 BGB - Bestand ist unabhängig von Geltendmachung oder Klageerhebung 3. E stellt in seinem Garten Gartenkunst auf 1. A sieht es an -> kein Anspruch 2. B bewirft es mit Steinen -> § 1004, ggf. § 823 I BGB 3. C fotografiert, nachdem er auf eine Mauer geklettert ist -> § 1004 BGB? 4. D entfernt und vernichtet sie -> § 823 I BGB

Grundmodell: I. Anspruchsentstehung 1. Abschlusstatbestand 2. keine Wirksamkeitshindernisse („rechtshindernde Einwendungen“) II. kein Erlöschen („rechtsvernichtende Einwendungen“) III. Durchsetzbarkeit (=keine Einreden) 4. K hat KV mit V geschlossen und schon bezahlt. -> I. Anspruch entstanden (+), II. Anspruch erloschen, § 362 I BGB (rechtsvernichtende Einwendung) => kein Anspruch 5. K schickt V Brief: Wenn ich nichts höre, gilt der Vertrag! -> I. Anspruch entstanden? Wirksamer KV? Abschlusstatbestand? 2 wirksame WEs? WE V (-) => kein Anspruch, Anspruch nicht entstanden (kein hinreichender Abschlusstatbestand) 6. A Vertrag mit B, B verpflichtet sich zum Mord! -> I. Anspruchsentstehung, Abschlusstatbestand (2 wirksame WE) (+), Wirksamkeitshindernisse - §§ 134, 138 BGB -> niemals entstanden, rechtshindernde Einwendung 7. B mit A, Herstellung Perpetuum Mobile -> I. Anspruchsentstehung, Abschlusstatbestand (2 wirksame WE) (+), Wirksamkeitshindernis -> § 275 I, anfängliche Unmöglichkeit -> niemals entstanden, rechtshindernde Einwendung 8. KV, dann Anfechtung ! -> I. Anspruchsentstehung (+), II. Anspruch erloschen? § 142 I BGB (rechtsvernichtende Einwendung) wg. wirksamer Anfechtung, a.A. rechtshindernde Einwendung 9. KV - Lieferung und Bezahlung später? I. Anspruch entstanden (+), II. Anspruch erloschen (-), III. Anspruch durchsetzbar ? § 320 Druckausübung auf Schuldner & Sicherungsfunktion -> Hemmung des Anspruchs, geht nicht unter, sondern wird gelähmt: Aufschiebende „dilatorische“ Einrede (§ 322 - Verurteilung Zug um Zug) 10. Verjährung unter III. Anspruch durchsetzbar zu prüfen! §§ 214, 195 BGB...


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