Fristen und Termine - Zusammenfassung BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil PDF

Title Fristen und Termine - Zusammenfassung BGB I: Einführung und Allgemeiner Teil
Author Jo W.
Course Grundkurs I im Bürgerlichen Recht
Institution Georg-August-Universität Göttingen
Pages 2
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Summary

Wintersemester 2017/2018 ...


Description

Fristen und Termine

1. Begriff und Bedeutung - Frist ist ein Zeitraum, der bestimmt oder jedenfalls bestimmbar ist - Termin ist ein bestimmter Zeitpunkt, an dem etwas Tatsächlichen geschehen oder eine Rechtswirkung eintreten soll - Auslegungsregeln der §§ 186 ff. gelten für alle Rechtsgebiete, soweit keine Sondervorschriften bestehen 2. Fristen - Ersitzungsfristen  Fristablauf führt zur Rechtsbegründung (§ 937 I) - Ausschlussfristen  vorgesehene Handlung muss innerhalb der Frist erfolgen (§ 124 I) - Verjährungsfristen  Ablauf der Frist begründet Einrede (§ 214 I) - Nachfristen  Grenzen den Zeitraum ab, in welchem eine zunächst unzureichende zu erbringen ist (§ 281 I 1) 3. Berechnungsgrundsätze - Grundlage sind der gregorianische Kalender und die mitteleuropäische Zeit - Zivilkomputation  Fristberechnung nach vollen Tagen, dabei wird der Tag, in dessen Lauf das maßgebende Ereignis fällt, nicht mitgezählt (Grundregeln § 187 I) - Naturalkomputation  bei Stunden- und Minutenfristen erfolgt die Fristberechnung von Augenblick zu Augenblick - Berechnung erfolgt nach vollen Tagen - Auslegungsregeln:  „halbes Jahr, Vierteljahr, halber Monat“ (§ 189 I)  Umrechnung auf Tage (§ 191)  „Anfang, Mitte, Ende des Monats“ (§ 192) 4. Beginn einer Frist - Maßgeblich ist ein bestimmtes, in den Lauf eines Tages fallendes Ereignis oder der Beginn eines Tages - Ereignisfrist  Ereignis oder in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt; Tag wird nicht mitgezählt (§ 187 I), nächster Tag 0.00 Uhr - Ablauffrist  Beginn eines Tages ist selbst fristauslösender Umstand (§ 187 II 1), § 187 II 2 derselbe Tag 0.00 5. Ende einer Frist - bestimmt sich nach den Auslegungsregeln des § 188  nach Tagen bestimmte Frist endet mit dem Ablauf des letzten Tages (§ 188 I)  letzter Tag 24.00  nach Wochen Monaten oder Jahren bemessene Frist endet mit dem Ablauf des entsprechenden Tages (§ 188 II)  Unterscheidung nach Ereignis- und Ablauffrist

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nach Zeitraum bestimmte Frist:  Ereignisfrist  zahlenmäßig der Tag, an dem das Ereignis stattgefunden hat (§ 188 II Alt. 1)  Ablauffrist  Tag, der dem Vortag des Fristbeginns entspricht (§ 188 II 2)  fehlt der entsprechende Tag des Ablaufmonats, ist dessen letzter Tag maßgeblich (§ 188 III)  im Falle der Verlängerung einer Frist wird die neue Frist von dem Ablauf der vorigen Frist berechnet (§ 190)  Verlängerung der Frist bis zum Ablauf des nächsten Werktages, wenn das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt (§ 193)

6. Sonderfall Verjährung - Überwiegende Zahl der Verjährungsfristen: Ereignisfrist, §§ 187 I, 188 II Alt. 1 - Regelverjährung gem. §§ 195, 199 I (Ablauffrist)  Beginn „mit dem Schluss des Jahres“(Ultimo-Regel):  hM: Frist iSd § 187 II 1 mit Beginn des ersten Tages des neuen Jahres  Ende: Ablauf des dritten Jahres (§ 188 II Alt. 2)...


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