Zusammenfassung Bodenordnung und Bodenwirtschaft 1 - Teil 2 PDF

Title Zusammenfassung Bodenordnung und Bodenwirtschaft 1 - Teil 2
Course Bodenordnung und Bodenwirtschaft I
Institution Technische Universität Darmstadt
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Zusammenfassung für Bodenordnung und Bodenwirtschaft 1 - Teil 2...


Description

Wertermittlung bei Rechten (VL11) 1. Aus dem Zivilrecht a. Dingliche Nutzungsrechte b. Dingliche Sicherungsrechte c. Dingliche Versorgungsrechte d. Dingliche Erwerbs- und Rückübertragungsansprüche e. Nachbarrechtliches Gemeinschaftsverhältnis f. Vertragliche Beschränkungen g. Situationsbedinge Beschränkungen 2. Aus dem öffentlichen Recht a. Planungs- und Bodenrecht b. Bauordnungsrecht c. Fachplanungsgesetze d. Denkmalschutzrecht e. Natur- und Landschaftsschutzrecht f. Bodenschutzrecht g. Wasserrecht Nachfolgend betrachtet: 1. 2. 3. 4. 5.

Nießbrauch -> Nießbraucher zieht alle Nutzungen des Grundstücks, vom Eigentum abgespaltenes Recht Wohnungsrecht -> Wohnungsrecht unter Ausschluss des Eigentümers (beschränkt persönl. Dienstbarkeit) Wegerecht -> Nutzung eines fremden Grundstücks (Grunddienstbarkeit oder beschr. pers. Dienstbarkeit) Leitungsrecht -> für Leitungen (Grunddienstbarkeit oder beschr. pers. Dienstbarkeit) Überbau -> Duldung von Überbau, der rechtswidrig, aber nicht grob fahrlässig/ vorsätzlich entstanden ist und gegen den nicht rechtzeitig widersprochen wurde, Möglichkeit der Geldrente oder Geschädigter kann Kauf verlangen

Verfahrensgrundsätze Ausgangspunkt: Verkehrs-/Bodenwert ohne Belastung Bewertung der Wertvor-/Nachteile nach Jedermannprinzip bei Bezug von Rechten/Belastungen auf Zeit (begrenzt oder unendlich) -> mit Zeitrentenbarwertfaktor kapitalisieren bei Bezug von Rechten/Belastungen auf Leben einer Person -> mit Leibrentenbarwertfaktor kapitalisieren

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Enteignung (VL13) Privatnützigkeit (nach Belieben mit eigener Sache verfahren) vs. Sozialpflichtigkeit (Gebrauch des Eigentums soll auch Allgemeinheit dienen) -> Gesetzgebungsauftrag: Inhalts- und Schrankenbestimmung Enteignung: vollständige oder teilweise Entziehung des Eigentums zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben Enteignung bedarf Entschädigung (sonst Konfiskation bspw. bei unrechtmäßig erworbenem Eigentum) Gemeinwohlkonkretisierung 1. durch Gesetz (aus Fachplanungsgesetz des Bundes) a. bedarf Planfeststellung b. bedarf Rechtfertigung c. bedarf Zweck im Sinne der Verwirklichung öffentlicher Belange d. Einklang mit Zielsetzung allein reicht nicht, Enteignung muss erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten sein 2. durch Enteignungsverfahren (diverse) Allgemeinwohlerfordernis Prüfung idR im konkreten Enteignungsverfahren Ausnahme: Bebauungsplan lässt Enteignung mit hinreichender Sicherheit vorhersehbar sein (enteignungsrechtliche Vorwirkung)  generelle Planrechtfertigung unter enteignungsrechtlichen Gesichtspunkten Enteignung zugunsten Privater möglich bspw. Baulückenschließung Entschädigung idR in einem Geldbetrag zu leisten • •

für eintretenden Rechtsverlust (nach Verkehrswert) andere dadurch eintretende Vermögensnachteile (nach Wertminderung)

in Ersatzland, wenn er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf Ersatzland angewiesen ist

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Regelflurbereinigung

Ziele: • • •

Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen und Land- und Forstwirtschaft Förderung der allgemeinen Landeskultur Förderung der Landentwicklung ➔ jeder Begriff enthält Vorhergehenden, jeder Begriff bildet selbstständige Einleitungsvoraussetzung

Aufgaben: • • • • •

Ziele verfolgen (s.o.) Gebiet neugestalten Grundbesitz zusammenlegen Wege, Straßen, Gewässer schaffen bodenschützende und landschaftsgestaltende Maßnahmen vornehmen

Organisation Flurbereinigungsbehörden: 1. 2. 3. 4.

Oberste Landesbehörde Obere Flurbereinigungsbehörde Spruchstelle für Flurbereinigungen Flurbereinigungsbehörde

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Ablauf Umlegungsverfahren (VL9) (Verwaltungsakt) ➔ Anordnung durch Gemeinde (Selbstverwaltung), auf Anordnung u. Durchführung der Umlegung besteht kein Anspruch ➔ Einleitungsbeschluss durch die Umlegungsstelle a. Kennzeichnung Umlegungsgebiet, Grundstücke einzeln aufführen b. vorherige Anhörung der Eigentümer c. ortsübliche Bekanntmachung d. Mitteilung an Grundbuchamt (trägt Umlegungsvermerk in Grundbuch ein) und Liegenschaftskataster Folgen des Einleitungsbeschlusses a. Beginn der Rechtsmittelfrist b. Entstehen Vorkaufsrecht c. Wirksamwerden Verfügungs- und Veränderungssperre (Veränderungen sind von Umlegungsstelle ab dann schriftlich zu genehmigen) d. Mitteilungspflicht der Eigentümer von Rechten, die aus Grundbuch nicht ersichtlich sind ➔ Bestandskarte/-verzeichnis a. öffentlich auszulegen b. Einsicht jedem mit berechtigtem Interesse zu gestatten ➔ Erörterung ➔ Umlegungsplan (Karte + Verzeichnis) enthält den Neuzustand mit allen tatsächlichen und rechtlichen Änderungen der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke muss nach Form und Inhalt zur Übernahme in Liegenschaftskataster geeignet sein a. ortsübliche Bekanntmachung b. Einsicht jedem mit berechtigtem Interesse zu gestatten c. jeder Beteiligte bekommt betreffenden Auszug zugeschickt ➔ Inkrafttreten a. sobald alle Einzelregelungen unanfechtbar sind Folgen des Inkrafttretens 1. 2. 3. 4.

neuer Rechtszustand ersetzt alten Rechtszustand Einweisung der Grundstückseigentümer in zugeteilte Grundstücke Berichtigung des Grundbuchs und ggf. des Baulastenverzeichnisses Vorkaufsrecht, Verfügungs- und Veränderungssperre erlöschen

Beschleunigungsmöglichkeiten 5. Vorwegnahme der Entscheidung -> Regelung der Eigentums- und Besitzverhältnisse vor Aufstellung des Umlegungsplans, Voraussetzung: Einverständnis der betroffenen Rechtsinhaber 6. Vorzeitige Besitzeinweisung -> nur im Geltungsbereich bestehenden BPlans 7. Aufstellung Teilumlegungsplan 8. In Kraft setzen von Teilen des Umlegungsplans

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