Bodenordnung Wissensfragen und Antworten.pdf PDF

Title Bodenordnung Wissensfragen und Antworten.pdf
Course Bodenordnung
Institution Technische Universität Dortmund
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Bodenordnung Wissensfragen und Antworten...


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Wissensfragen Baurechtsgutachten / Boxberg Zu welcher Rechtsauffassung kam das Bundesverfassungsgericht im „Baurechtsgutachten“ aus dem Jahr 1954? (II) Das BVerfG geht davon aus, dass sich weder aus den im Grundgesetz aufgeführten Einzelzuständigkeiten noch aus der Natur der Sache eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Gesamtmaterie des Baurechts herleiten lässt. Für das Städtebaurecht folgte nach dem Baurechtsgutachten eine konkurrierende Bundeszuständigkeit für die städtebauliche Planung, die Baulandumlegung, Zusammenlegung von Grundstücken, Erschließung, Bodenverkehr und Bodenbewertung. In welche Gesetzgebungszuständigkeit gehört seit dem „Baurechtsgutachten“ des Bundesverfassungsgerichts (1954) die Zuständigkeit für städtebauliche Planung? (II) Die städtebauliche Planung fällt nach dem Baurechtsgutachten in den Bereich der konkurrierenden Zuständigkeit des Bundes. Warum hat nicht jedes Bundesland ähnlich den 16 Landesbauordnungen ein eigenes Landesbaugesetz? (II) Das Baurechtsgutachten hat viele Rechtsgebiete der Gesamtmaterie Baurecht als in die konkurrierende Zuständigkeit des Bundes fallend definiert. Die Länder dürfen also keine Landesbaugesetze erlassen, weil der Bund durch das Erlassen des BauGB von seiner konkurrierenden Zuständigkeit der Gesetzgebungskompetenz gebrauch gemacht hat und somit die Länder keine eigenen Regelungen in Bezug darauf mehr treffen dürfen. Wovon handelt das Boxberg-Urteil des Bundesverfassungsgerichts? Das Boxberg-Urteil des BverfG ist ergangen, weil sich mehrere Personen gegen die Enteignung ihrer Grundstücke mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde gewehrt haben. Die Firma Daimler Benz wollte im Gebiet der Gemeinden Boxberg und Assamstadt ein Erprobungsgelände für Kraftfahrzeuge auf einer bisher land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche errichten. Nachdem der freihändige Erwerb der dort gelegenen Grundstücke durch die Firma Daimler Benz scheiterte beantragten die Gemeinden ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren. Durch dieses Verfahren sollten die Grundeigentümer mit außerhalb dieses Bereichs liegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen abgefunden werden. Gegen diese Flurbereinigung wandten sich die Grundstückseigentümer mit der Begründung hier liege eine Enteignung zugunsten eines Privaten vor, die nicht vom Grundgesetz gedeckt sei. Wie wurde im Fall Boxberg von der Gemeinde die Zulässigkeit der Enteignung begründet? Ist das Bundesverfassungsgericht dieser Auffassung gefolgt? (II)

Bodenreform / Urteile dazu Worin bestand die Bodenreform in der Sowjetischen Besatzungszone (1945-1949)? Bei der Bodenreform wurden die landwirtschaftlichen Flächen in der Sowjetischen Besatzungszone neu aufgeteilt. Dabei wurden diese Flächen entschädigungslos enteignet und an die sog. Neubauern neu verteilt.

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Was besagte die Gemeinsame Erklärung der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener Vermögensfragen (1990) im Hinblick auf die „demokratische“ Bodenreform? Die Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage sind nicht mehr rückgängig zu machen. Was bestimmte das „Gesetz über die Rechte der Eigentümer von Grundstücken aus der Bodenreform“ („Modrow-Gesetz“, 1990)? Das Modrow-Gesetz bestimmte, dass die sog. Neubauern zu Volleigentümern der enteigneten Grundstücke werden. Was bestimmt Art. 233 EGBGB (1992) über die „DDR-Bodenreform“? Art. 233 § 12 Abs. 3 bestimmt, dass nur diejenigen Bodenreformland erben können, die am 15.3.1990 im Bereich der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft der DDR tätig waren oder eine solche Tätigkeit während der letzten 10 Jahre ausgeübt haben. Alle anderen werden entschädigungslos enteignet. Um welchen Sachverhalt geht es im Jahn-Urteil des EGMR? Es geht darum, dass die sog. Neubauern das Land, das ihnen durch das Modrow-Gesetz voll gehört, entschädigungslos an das Bundesland zurückgeben sollen. Was versteht der EGMR im Urteil „Jahn und andere gegen Deutschland“ vom 22. Januar 2004 zum Eigentumsrecht unter „fair balance“ (gerechter Ausgleich)? Unter „fair balance“ ist der Auftrag an den Gesetzgeber zu verstehen, einen gerechten Ausgleich zwischen der Privatnützigkeit des Eigentums einerseits und dessen Sozialbindung andererseits herzustellen.

Grundbuch Nennen Sie den Aufbau des Grundbuchs. (II) Die Haupteinteilung des Grundbuchs ist die in Grundbuchblätter, die für das Grundbuchamt mit laufenden Nummern versehen werden. Das einzelne Blatt ist mehrfach geteilt, in die Aufschrift, das Bestandsverzeichnis, die Abteilungen I, II und III. Das Bestandsverzeichnis umschreibt das Grundstück und gibt an welche subjektiv dinglichen Rechte an anderen Grundstücken mit dem Grundstück verbunden sind. In der I. Abteilung werden die Eigentümer und der Grund des Erwerbs angegeben. In der II. Abteilung stehen alle Belastungen und Verfügungsbeschränkungen außer den Grundpfandrechten. Die Grundpfandrechte werden in der III. Abteilung eingetragen. Nennen Sie die beiden Register, in denen in Deutschland Eigentumsrechte an Immobilien und Grundstücken registriert werden? (II) Grundbuch und Liegenschaftskataster Was ist das Liegenschaftskataster? Ein Liegenschaftskataster ist ein das gesamte Gelände eines Landes umfassendes Verzeichnis. Es werden die Flurstücke nachgewiesen und verzeichnet. Es zeigt die tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks. (u.a. räumliche Lage und Abgrenzung, Nutzung, Gebäude und Größe) An welcher Stelle können im Grundbuch die Grunddienstbarkeiten eingetragen werden? Die Grunddienstbarkeiten können in der II. Abteilung eingetragen werden, den Grunddienstbarkeiten stellen eine Belastung dar.

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Was wird in Abteilung 3 des Grundbuches registriert? Nennen Sie einen Grund für diese Registrierung. (II) In der III. Abteilung werden die Grundpfandrechte (Hypothek/Grundschuld/Rentenschuld) registriert. Was ist ein Umlegungsvermerk? (II) Ein Umlegungsvermerk ist die Eintragung ins Grundbuch, dass ein Umlegungsverfahren eingeleitet ist. An welcher Stelle im Grundbuch werden die Eigentümer aufgeführt, an welcher Stelle die Umlegungsvermerke? In der I. Abteilung werden die Eigentümer aufgeführt, in der II. Abteilung sind die Umlegungsvermerke zu finden. Eigentumsschutz / Sonstiges Nennen Sie die wesentlichen Elemente des verfassungsrechtlichen Eigentumsschutzes: (IIII)

Was versteht man unter „sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden“ und inwieweit greift eine Pflicht zu einem solchen Umgang in das Eigentumsrecht (Art. 14 GG) ein? Nach Art. 14 III GG ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit der Enteignung die Festsetzung einer Entschädigung. Nach welchen Grundsätzen ist das Ausmaß der Entschädigung festzulegen? Die Entschädigung ist unter einer Abwägung der öffentlichen Interessen und der Interessen der Beteiligten festzulegen. Das Verfassungsrecht verlangt nicht zwingend eine Entschädigung zum Verkehrswert, die Entschädigung muss jedoch angemessen sein. Was versteht man unter Gemeinschaftseigentum? Eigentum gehört einer Personengemeinschaft Wie definierte Art. 155 der Weimarer Reichsverfassung die Grundrente? (III)

Nennen Sie die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Durchführung einer Enteignung. (II) Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen ergeben sich aus Art. 14 (3) GG: 1. Eine Enteignung ist nur zum Wohl der Allgemeinheit zulässig 2. Enteignung darf nur durch Gesetz (Legalenteignung) oder auf Grund eines Gesetzes (Administrativenteignung) erfolgen 3. Das Gesetz muss Art und Ausmaß der Entschädigung regeln 4. Die Enteignung muss verhältnismäßig sein Nennen Sie drei Beispiele, bei denen im BauGB Explizit auf Verhandlungslösungen Bezug genommen wird. Was ist Stadtumbau und welche Rolle könnten Verhandlungslösungen für den Stadtumbau spielen? § 171a (2) BauGB Stadtumbau ist die Anpassung von Gebieten, die von städtebaulichen Funktionsverlusten betroffen sind, um nachhaltige städtebauliche Strukturen herzustellen.

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Herr Müller hat beim Pokern verloren. Der Wetteinsatz war sein Baugrundstück, auf dem er eigentlich im nächsten Jahr ein Haus errichten wollte. Da Spielschulden Ehrenschulden seien, hat Herr Müller noch am gleichen Abend einen Schenkungsvertrag unterschrieben. Wurde dadurch das Eigentum am Grundstück übertragen? Durch den Vertrag wird nur eine Verpflichtung begründet, aber kein Eigentum übertragen. Außerdem bedarf es für die Eigentumsübertragung an einem Grundstück einer Grundbuchänderung. Erläutern Sie das Rechtsprinzip, das vom Kläger im Rechtsstreit Mabo gegen Queensland bestritten wurde. (II) (einmal in Englisch)

Welche rechtliche Wirkung kann die Aufstellung von Regionalplänen durch regionale Planungsverbände auf die kommunale Bauleitplanung ausüben?

Weshalb bezieht sich die „Ermittlung von Grundstückswerten“ auch auf Gebäude?

In einem Bebauungsplan sind lediglich die Straßenbegrenzungslinien festgesetzt. Nach welchen Kriterien kann über die Zulässigkeit von Vorhaben entschieden werden?

Verständnisfragen Verständnisfrage (bsp. Zusammenhang Bodenwert/Gewerbeertrag)  zuerst Definition der Begriffe der Fragestellung  Zusammenhang beschreiben  Transfer (möglicherweise Zitate)  eigene Bewertung mit Begründung In seinem Rechtsgutachten Legal Consequences of the Construction of a Wall in the Occupied Palestenian Territory, 9. Juli 2004, stellt der Internationale Gerichtshof abschließend fest (Punkt 162): The Court considers that it has a duty to draw the attention of the General Assembly, to which the present Opinion is adressed, to the need for these efforts (e.g., „Roadmap“) to be encouraged with a view to achieving as soon as possible, on the basis of international law, a negotiated solution to the outstanding problems and the establishment of a Palestenian State, existing side by side with Israel and ist other neighbours, with peace an security for all in the region.“ – Was sind ihrer Meinung nach die wichtigsten Elemente einer solchen Verhandlungslösung? Bitte begründen Sie ihre Antwort.

Konzipieren Sie einen bodenpolitischen Forderungskatalog zur Umsetzung von Art. 15 GG. Bitte begründen Sie ihre Vorschläge.

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Das BauGB unterscheidet zwischen beitragspflichtigen und beitragsfreien Erschließungsmaßnahmen. Bitte skizzieren Sie die Unterschiede und formulieren Sie das zugrunde liegende Prinzip. Führen Sie jeweils drei Argumente an, die für und gegen dieses Prinzip sprechen. Halten Sie dieses Prinzip für gerecht? Bitte begründen Sie ihre Beurteilung.

Baulandumlegung, Enteignung und Erschließung sind Maßnahmen zur Umsetzung der Bauleitplanung. Was ist damit gemeint? Diskutieren Sie diese Maßnahmen auch im Verhältnis zu Umsetzungsmaßnahmen, die nicht im BauGB geregelt sind.

Mauer in Israel Israel baut zur Zeit eine Mauer (oder einen Sicherheitszaun) in der besetzten Westbank. Nennen und diskutieren Sie drei Argumente für eine derartige Befestigung einer Grenze und drei Argumente dagegen.

Worin sehen Sie die Gemeinsamkeiten, worin Unterschiede zwischen der ehemaligen Mauer entlang der innerdeutschen Grenze und dem israelischen Mauerbau in Palästina (auch englisch)? (I)

Bitte beschreiben Sie die Mauer, die Israel errichtet hat und den Konflikt, den dieser Bau hervorgerufen hat. Bewerten Sie die Planungskultur, mit der dieser Mauerbau begründet wird.

Bodenreform / Urteile dazu Das Modrow-Gesetz (1990), das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz (1992) und das Urteil des EGMR (2004) unterscheiden sich in ihrer Beurteilung, was ungerecht ist und wie Ungerechtigkeit zu vermeiden ist. Worin bestehen die Unterschiede? Wer hat recht?

Worin unterscheiden sich Art. 14 GG und Art. 1 des 1. ZPMRK beim Eigentumsschutz?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bezeichnet die DDR-Bodenreform als „symbol par excellence of the collectivist idea of ownership rights“. Was ist damit gemeint? Worin bestehen die Unterschiede zum Eigentumskonzept gemäß Art. 14 und 15 GG? Die DDR-Bodenreform ist in sofern ein Paradebeispiel für die Idee des Kollektiveigentums, als sie gerade das kommunistische bzw. das sozialistische Eigentumsdenken umsetzt. Das der Boden als Grundlage der Ernährung des Volkes dem einzelnen gehört war nicht gewollt, und so wurden die ehemaligen Grundbesitzer enteignet. Den Neubauern wurde zwar das Land gegeben, allerdings hatten diese lediglich die Funktion eines Verwalters für und im Interesse der Gemeinschaft.

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Das Eigentumskonzept des GG sieht dagegen in erster Linie das Eigentum als Sache des Einzelnen an, erst in Art. 14 Abs. 2 GG ist bestimmt, dass das Eigentum auch der Allgemeinheit dienen soll und auch nicht ausschließlich, sondern zugleich. Außerdem werden an eine Enteignung hohe Voraussetzungen geknüpft. Art. 15 GG nimmt den Gedanken der Überführung von Eigentum in Gemeineigentum auch auf, aber ist hier eher als Ausnahme gedacht als als Regel.

Was sind die bodenpolitischen Unterschiede zwischen dem Modrow-Gesetz (1990) und dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz (1992)? Bodenreform ist nicht mehr rückgängig zu machen  Modrow-Gesetz: die jetzt da sind werden Eigentümer Vermögensrechtsänderungsgesetz: das Land fällt wieder an den Staat

Welche Rolle spielt im Lichte des Artikel 1 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz für Eingriffe in das Bodeneigentum? Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz spielt eine zentrale Rolle für Eingriffe in das Bodeneigentum. In Bezug auf „Jahn gegen Deutschland“ spielt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in so fern die zentrale Rolle, als dass der Gerichtshof im Urteil vom 22.1.04 den Eingriff in das Eigentum der Neubauern mangels einer Entschädigung als unverhältnismäßig ansieht. Dem gegenüber sieht die Große Kammer des EGMR im Urteil vom 20.6.05 die entschädigungslose Enteignung als verhältnismäßig an, da hier ein Ausnahmefall vorliege. Dadurch wird deutlich, welche Auswirkungen die unterschiedliche Ansicht in Bezug auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz hat.

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