Allgemeine Geschaeftsbedingung PDF

Title Allgemeine Geschaeftsbedingung
Author sike uthought
Course Management Decision-Making
Institution FOM Hochschule
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Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Drillisch Online AG für Dienstleistungen im Bereich Mobilfunk (Postpaid) I.

Allgemeines

1. Die Drillisch Online AG, mit Sitz in Wilhelm-Röntgen-Str. 1-5, 63477 Maintal, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hanau, HRB 95350 (nachfolgend „Diensteanbieter“) erbringt ihre Dienstleistungen auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Tarifübersicht, der Preisliste sowie ggf. der besonderen Leistungsbeschreibung, soweit diese wirksam in den mit dem Kunden geschlossenen Vertrag einbezogen wurden und nichts anderes vereinbart ist. Die Tarifübersicht, die Preisliste sowie ggf. die besondere Leistungsbeschreibung sind im Internet auf der Produktseite sowie, für bestehende Kunden, in der jeweiligen Servicewelt (nachfolgend „Kundenportal”) abrufbar. 2.

3.

II. 1.

2.

Umgebungseinflüssen unterliegt (z.B. Abschirmung in Gebäuden, Tunneln).

b) Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass nur zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Tarife vereinbart werden können. Diese gelten dann ab dem Zeitpunkt der Portierung.

Die Leistungspflicht des Diensteanbieters unterliegt deshalb den vorgenannten Einschränkungen, da diese außerhalb des 4. Der Diensteanbieter stellt dem Kunden einen persönEinflussbereiches des Diensteanbieters liegen. Ansprüche lichen, Kennwort-geschützen Online-Bereich zur Verfügung des Kunden (insbesondere Schadensersatz- und Regress(Servicewelt), in dem der Kunde seinen Vertrag verwalten, ansprüche) aus der nicht flächendeckenden Verfügbarkeit Zusatzdienste beauftragen, Einstellungen verändern und eines Netzes sind deshalb ausgeschlossen. Rechnungen einsehen kann. Der Kunde bestimmt den zuvor genannten Bereich als Vorrichtung zum Empfang d) Informationen zur geschätzten maximalen und beelektronischer Post, insbesondere rechtsverbindlicher Doworbenen Download- und Upload Geschwindigkeit (Bandkumente. Eine Löschung bzw. nachträgliche Änderung der breite) des Internetzugangs im jeweiligen Tarif sind der Dokumente durch den Diensteanbieter ist ausgeschlossen. Preisliste zu entnehmen. Die tatsächlich zur Verfügung Sobald der Diensteanbieter den Kunden per Email oder SMS stehende Bandbreite ist variabel hängt u.a. ab von der Überbenachrichtigt, dass eine Mitteilungen oder Erklärungen in tragungstechnologie, der Anzahl der eingebuchten Nutzer in der Servicewelt vorliegt, wird der Kunde diese unverzüglich der jeweiligen Funkzelle, dem Server des Inhalteanbieters, abrufen. dem Endgerät des Kunden, sowie dem Standort und ggf.

der Bewegung des Nutzers und innerhalb der Funkzelle. IV. Entgeltpflichtige Leistungen / Nationale und InternaInnerhalb von Gebäuden kann die Netzverfügbarkeit und die tionale Verbindungen / Roaming / Premiumdienste Übertragungsgeschwindigkeit eingeschränkt sein. Bei erhebAbweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden lichen Abweichungen der Bandbreite können sich der Abruf finden keine Anwendung, auch wenn der Diensteanbieter der 1. Der Kunde ist verpflichtet, die Entgelte gemäß der jeweils und die Verbreitung von Informationen und Inhalten über Geltung nicht ausdrücklich widersprochen hat. gültig vereinbarten Preisliste zu zahlen, die sich auf Grund den Internetzugang verlangsamen und Einschränkungen bei seiner von ihm zu vertretenden Nutzung bzw. seines VerDie Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) - in der Nutzung von Anwendungen und Diensten ergeben, die haltens ergeben. Die Anschlussgebühr als einmaliges Entgelt der jeweils aktuellen Fassung - gelten auch dann, wenn nachüber den Internetzugang in Anspruch genommen werden. für die Freischaltung der Rufnummer wird mit der ersten folgend nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. 3. Die Haftung für zeitweilige Unterbrechungen der NetzverRechnung fällig. Die nutzungsunabhängige Grundgebühr fügbarkeit oder Beschränkungen der Netzleistungen ist sowie ein eventueller monatlicher Optionspreis ist ein lauDienstebereitstellung im Bereich Mobilfunk durch ausgeschlossen, wenn sie auf höherer Gewalt beruhen. fendes Entgelt für die Bereitstellung des Anschlusses bzw. der den Diensteanbieter Entsprechendes gilt für unvorhersehbare und von dem Option, welches der Diensteanbieter in der Regel monatlich Diensteanbieter nicht zu vertretende Umstände, wenn im Voraus erhebt. Die monatlichen Verbindungsentgelte stellt a) Der Diensteanbieter erbringt gegenüber dem Kunden in diese die von dem Diensteanbieter angebotenen Leistungen der Diensteanbieter dem Kunden im Nachhinein in Rechnung. Deutschland Telekommunikationsdienstleistungen im Bevorübergehend unzumutbar erschweren oder unmöglich Die Entgelte verstehen sich jeweils inklusive der gesetzlichen reich Mobilfunk. Da der Diensteanbieter kein eigenes Mobilmachen, wie z.B. wesentliche Betriebsstörungen, EnergieMehrwertsteuer. funknetz betreibt, bezieht er die Netzleistungen von einem versorgungsschwierigkeiten, Arbeitskämpfe oder behördliche Netzinfrastrukturlieferanten (z.B. dem Betreiber eines Mobil2. a) Der Diensteanbieter kann die Zusatzleistung regulierter, Maßnahmen. funknetzes). internationaler Roamingdienste innerhalb der Weltzone 1 4. Zu den Telekommunikationsdienstleistungen nach Ziffer (EU-Roamingdienste) gemäß Tarifdetails für Kunden erb) Die Leistungen des Diensteanbieters sind räumlich auf II zählt auch der Zugang zu den Notrufnummern 110 und bringen, die einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland den Empfangs- und Sendebereich des von dem betreffenden 112 sowie im Küstenbereich der Nord- und Ostsee die Rufoder stabile Bindungen an Deutschland haben und die DiensMobilfunknetzbetreiber betriebenen Netzes beschränkt. Die nummer 124124 (Seenotruf), gegebenenfalls auch mit der te nur für vorübergehende Reisen nutzen. Wenn der Kunde Erreichbarkeit des Nutzer für Teilnehmer aus anderen Netzen Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort, sofern das die Zusatzleistung vereinbart hat, fallen innerhalb der Weltoder die Erreichbarkeit von Teilnehmern in anderen Netzen Endgerät des Kunden dies ermöglicht. Der Kunde hat zu bezone 1 im Vergleich zum inländischen Endkundenpreis im ist davon abhängig, ob und in welchem Umfang der jeweilige achten, dass Voraussetzung für die Nutzung dieser NotrufRahmen der Nutzung gemäß den Vorgaben der Tarifdetails Mobilfunknetzbetreiber mit den anderen Netzbetreibern entnummern ein eingeschaltetes Endgerät sowie eine betriebsab dem 15.06.2017 keine zusätzlichen oder allgemeinen sprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen getroffen bereite Netzkarte (SIM-Karte) ist. Entgelte an, sofern der Kunde keinen alternativen Tarif verhat. 5. Auf etwaige Sicherheits- oder Integritätsverletzungen oder einbart hat. c) Der Diensteanbieter weist darauf hin, dass insbesondere Bedrohungen und Schwachstellen reagiert der Diensteanb) Zusatzleistungen: Der Diensteanbieter behält sich eine die folgenden Verfahren zur Messung und Kontrolle des bieter mit angemessenen Schutzmaßnahmen gemäß § 109 Freischaltung des internationalen Roaming gem. Ziffer Datenverkehrs von den jeweiligen Mobilfunknetzbetreibern TKG. Die Schutz- bzw. Sicherheitsmaßnahmen sind im SicherIV.2.c und weiterer internationaler Verbindungen sowie eingerichtet werden, um eine Kapazitätsauslastung oder heitskonzept des Diensteanbieters festgelegt. Wesentliche Premiumdienste im Sinne von § 3 Nr. 17c TKG beim MobilÜberlastung einer Netzverbindung zu vermeiden: Die MobilBestandteile hierbei sind die Bestellung eines Sicherheitsfunknetzbetreiber von bis zu acht (8) Wochen nach Vertragsfunknetzbetreiber setzen Systeme und Applikationen ein, beauftragten, regelmäßige externe Auditierungen und Zertibeginn vor, soweit die Parteien solche Zusatzleistungen bei die Informationen zur Auslastung und Performance der befizierungen, ein umfassendes sicherheitsspezifisches FrühVertragsschluss nicht ausdrücklich ganz oder teilweise austreffenden Netzelemente bzw. der Übertragungsstrecken gewarnsystem, tägliche automatisierte Auswertungen sowie geschlossen haben. Für die vorzeitige Freischaltung der Zunerieren, um aus den gewonnenen Erkenntnissen ein Steuern strenge interne Qualitätssicherungsmaßnahmen. satzleistungen nach S.1 behält sich der Diensteanbieter eine bzw. (Um-)Routen des Datenverkehrs vorzunehmen bzw. plaseparate Bonitätsprüfung vor. nerisch die Netz- und Servicekapazitäten bedarfsgerecht zu III. Vertragsbeginn erweitern, um dem Verkehrsaufkommen aufgrund der vereinc) Internationales Roaming bedeutet, dass der Kunde barten Servicequalität - oder der gestiegenen Kundennach- 1. a) Soweit der Kunde im Internet das vom Diensteanbieter mit seiner Netzkarte (SIM-Karte) in ausländischen GSMfrage gerecht zu werden. Im Falle von Engpässen in einzelMobilfunknetzen für ankommende Dienste erreichbar ist zu diesem Zweck bereitgestellte Antragsformular ausfüllt nen Netzkomponenten erfolgt eine systemseitig gesteuerte (ankommendes Roaming) und abgehende Dienste in Anund an den Diensteanbieter online übersendet, kommt der Anpassung, die einen gleichwertigen Nutzungszugang der spruch nehmen kann (abgehendes Roaming). Diese MobilVertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mitKunden sicherstellen soll. Im Einzelfall kann eine Priorisiefunkleistungen werden von dem jeweiligen ausländischen tels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail rung des Voice-over- LTE-Sprachverkehrs gegenüber dem Netzbetreiber erbracht. Beide Arten des Roamings sind für an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse, späsonstigen Datenverkehr im LTE- Netz sowie eine Priorisierung den Kunden kostenpflichtig. Die Verfügbarkeit von Roaming testens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Teledes Datenverkehrs bevorrechtigter Personen nach dem PTSG in einem Land setzt voraus, dass zwischen dem deutschen kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. erfolgen. Durch diese Priorisierungen kann sich die Up- und Mobilfunknetzbetreiber und dem ausländischen Netzb) Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss bei Download-Geschwindigkeit des sonstigen Datenverkehrs rebetreiber entsprechende Verträge bestehen. einem Händler vor Ort stellt, kommt der Vertrag mit Ausduzieren. Die genannten Verkehrsmanagementmaßnahmen d) Sonstige Entgelte, wie insbesondere nutzungsabhängige händigung der Vertragsunterlagen durch den Händler, haben keine Auswirkungen auf die Privatsphäre des Kunden Entgelte, sind nach Erbringung der Leistung und Rechnungsspätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Teleund den Schutz dessen personenbezogener Daten. stellung zu zahlen. Der Diensteanbieter weist ausdrücklich kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. a) Auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen wird darauf hin, dass bei Roamingverbindungen, Verbindungen c) Soweit der Kunde den Antrag zum Vertragsschluss über durch den Diensteanbieter die Anbindung des Kunden, abzu Premiumdiensten sowie über das Sprach- oder Datennetz die Kundenhotline des Diensteanbieters stellt, kommt der hängig vom gewählten Tarif und Mobilfunknetzbetreiber, in Anspruch genommene Mehrwertdienste die für die AbVertrag mit der Annahme durch den Diensteanbieter mitan ein GSM-Mobilfunknetz (bei Datenverbindungen 2G, 3G rechnung erforderlichen Daten verzögert vom Netzbetreiber tels Übersendung einer entsprechenden Annahme-E-Mail, sowie 4G) in Deutschland herbeigeführt und dessen Nutzung übermittelt werden können. Dies kann dazu führen, dass spätestens aber mit erstmaliger Inanspruchnahme der Teleermöglicht. Die voraussichtliche Dauer bis zur Bereitstellung diese Verbindungsdaten ggf. verzögert, d.h. nicht mit der kommunikationsleistung durch den Kunden, zustande. eines Anschlusses beträgt 24 Stunden ab dem Zeitpunkt des Rechnung für den Zeitraum der Entstehung des Entgeltes Zustandekommens des Vertrages zwischen dem Dienstean- 2. Der Diensteanbieter ist nicht verpflichtet, den Antrag des abgerechnet werden. Dies erfolgt dann in einer der darauf bieter und dem Kunden. Kunden anzunehmen. Der Diensteanbieter ist insbesondere folgenden Rechnungen. Dies betrifft auch Kunden, die einen berechtigt, die Annahme des Antrages davon abhängig zu Tarif mit einem Mindestverbrauch oder Freiminuten bzw. Freib) Der Kunde hat zu beachten, dass die von dem Dienstemachen, dass eine positive Auskunft über die KreditwürdigSMS gewählt haben. anbieter angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen keit des Kunden erteilt wird. Der Diensteanbieter behält sich mit Rücksicht auf den gegenwärtigen Stand der Technik Eine) Jede Zusatzleistung kann von beiden Vertragspartnern ausdrücklich vor, den Antrag nicht anzunehmen, wenn der schränkungen unterliegen können. Daher ist ein Zugang zu gesondert und unabhängig von der Laufzeit des MobilfunkKunde mit Zahlungsverpflichtungen im Rückstand ist, die dem Mobilfunknetz und damit die Nutzungsmöglichkeit des vertrages im Übrigen nach Ziffer X.2 innerhalb der dort gesich aus einem früheren oder einem noch bestehenden anMobiltelefons weder innerhalb Deutschlands noch (soweit nannten Kündigungsfrist gekündigt werden. Das Recht des deren Vertragsverhältnis mit dem Diensteanbieter ergeben, für den Mobilfunkanschluss die Zusatzleistung Roaming freiKunden zur jederzeitigen Sperrung der Zusatzleistungen nach der Kunde unrichtige Angaben über seine Kreditwürdigkeit geschaltet ist) in den übrigen europäischen Ländern flächenZiffer IV. 2. b) bleibt hiervon unberührt. oder über Daten gemacht hat, die für die Feststellung und deckend gewährleistet und eine flächendeckende Versorgung Beurteilung der Kreditwürdigkeit von Bedeutung sind, oder 3. Das Entgelt für SMS-Dienstleistungen entsteht mit der Vervon dem Diensteanbieter nicht geschuldet. Bezogen auf das sendung der Nachricht in das Netz des Empfängers. Die wenn auf anderem Wege Umstände bekannt geworden sind, Gesamtgebiet der Bundesrepublik Deutschland ist das bereitZustellung von SMS an den jeweils gewünschten Empfänger die zu begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des gestellte Netz im Jahresdurchschnitt in mindestens 97 % des ist von dessen Erreichbarkeit abhängig. SMS, die nicht innerKunden führen. Gesamtgebietes verfügbar. Das Mindestniveau der Diensthalb von 48 Stunden zustellbar sind, werden aus technischen qualität in den Netzen des Anbieters innerhalb der Netz- 3. a) Beantragt der Kunde die Portierung einer Rufnummer von Gründen gelöscht. abdeckung beträgt 95 % in Bezug auf den erfolgreichen Aufeinem Dritten Mobilfunkanbieter zu dem Diensteanbieter, bau von Datenverbindungen und deren Aufrechterhaltung so kommt der Vertrag mit dem Diensteanbieter abweichend 4. Bei Vertragsschluss vereinbarte Gebührenbefreiungen verfallen bei einem Tarifwechsel und nach Ablauf der Mindestim netzweiten Jahresdurchschnitt. Mobiles Internet des von III.1. im Zeitpunkt der tatsächlichen Portierung zustande. vertragslaufzeit. Nach einem Tarifwechsel hat die zu diesem Anbieters bezieht sich auf paketvermittelte Datennutzung Wenn dem Kunden, soweit dies technisch möglich ist, auf Zeitpunkt aktuelle Tarifübersicht Geltung. innerhalb Deutschlands. dessen Wunsch vor dem Portierungstermin für den Zeitraum bis zur Portierung eine alternative Rufnummer zugewiesen 5. Tarifwechselentgelte und Bearbeitungsentgelte für sonstige c) Der Kunde erkennt an, dass die ungestörte Nutzung der wurde, ist abweichend davon der Zeitpunkt der Zuweisung Dienstleistungen sowie Entgelte, die bei Vertragsbeendigung Telekommunikationsdienstleistungen durch den Kunden ferdieser alternativen Rufnummer zugleich der Zeitpunkt des entstehen, berechnet der Diensteanbieter in der Regel nach ner aus zwingenden technischen Gründen nicht von jedem Zustandekommens des Vertrages. Erbringung der Leistung oder mit der Schlussrechnung. Standort aus möglich ist und die Verfügbarkeit verschiedenen

6. Der Bestand und die Laufzeit des Mobilfunkvertrages blei- 4. Soweit zwischen den Vertragspartnern nichts Abweichendes ben von etwaig erforderlichen Reparaturmaßnahmen oder vereinbart ist, werden die fälligen Entgelte per Lastschrift sonstigen Ausfallzeiten des vom Kunden genutzten Mobileingezogen. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, dem funkgerätes unberührt, auch wenn das Mobilfunkgerät vom Diensteanbieter eine wirksame Einwilligung zum LastschriftDiensteanbieter bereitgestellt wurde. Dies gilt auch für die verfahren (SEPA-Lastschriftmandat) zu erteilen. Der Kunde Garantiezeit- oder Gewährleistungszeit des Mobilfunkträgt Sorge für die ausreichende Deckung des angegebenen gerätes. Der Kunde hat weiterhin die Möglichkeit, die DienstKontos zu dem Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs, der frühesleistungen des Diensteanbieters in Anspruch zu nehmen, tens fünf (5) Werktage nach Zugang der Rechnung erfolgt. indem er die SIM-Karte in einem anderen Mobilfunkgerät verwendet. 5. Bei einer abweichenden Zahlungsweise bzw. einer Störung des Lastschrifteinzugs gilt folgendes: V. Mobile Datenkarte 1. Bei der mobilen Datenkarte handelt es sich um eine von dem Diensteanbieter dem Kunden überlassene SIM-Karte, mit der der Kunde nach Freischaltung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unter Verwendung einer entsprechenden Hardware eine Verbindung zum Internet herstellen und weitere Daten-Dienste (nachfolgend zusammen „Daten-Dienste“) nutzen kann.

a. Vereinbaren die Vertragspartner abweichend von Ziffer VI.4 eine andere Zahlungsweise, behält sich der Diensteanbieter vor, aufgrund eines durch die abweichende Zahlungsart erhöhten Bearbeitungsaufwandes Bearbeitungsgebühren gemäß der gültigen Preisliste zu erheben.

bb. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zu dem Kundenportal vor dem Zugriff durch unberechtigte Dritte geschützt aufzubewahren. Insbesondere hat der Kunde den Diensteanbieter unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte von den Daten Kenntnis erlangt haben oder ein Missbrauchsfall vorliegt. cc. Der Kunde ist verpflichtet, alle Mitbenutzer/-innen des Mobilfunkanschlusses darüber zu informieren, dass mit der Online-Rechnung umfangreiche rechnergestützte Auswertungen und Analysen der Einzelverbindungsdaten ermöglicht werden, die Rückschlüsse auf das Telefonverhalten der Mitbenutzer/ -innen zulassen. c. Kündigung der Online-Rechnung aa. Die Nutzung des Services Online-Rechnung endet automatisch mit Beendigung des Kundenverhältnisses.

b. Im Falle des Widerrufs des SEPA-Lastschriftmandats durch den Kunden aus einem von dem Diensteanbieter nicht zu bb. Wünscht der Kunde keine Bereitstellung einer Onlinevertretenden Grund bzw. einer Rücklastschrift aus einem Rechnung so kann er dies jederzeit über das Kundenportal von dem Diensteanbieter nicht zu vertretenden Grund wird mitteilen. Soweit der Kunde noch keine Rechnung in Papierauf eine Zahlung per Überweisung umgestellt. Ab dieser form erhält, erfolgt in diesem Fall eine Umstellung auf die Umstellung werden die Bearbeitungsgebühren gemäß der Rechnung in Papierform zum nächstmöglichen Rechnungsgültigen Preisliste erhoben. Die Neuerteilung eines SEPAlauf. Lastschriftmandats nach Ziffer VI.4 durch den Kunden ist jederzeit möglich, mit der Folge, dass ab Erteilung die Be- 9. Gegen Forderungen des Diensteanbieters kann der Kunde nur arbeitungsgebühren nicht mehr anfallen. mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung c. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rücklastschrift eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen wird dem Kunden zudem eine Schadenspauschale nach der aus demselben Vertragsverhältnis zu. gültigen Preisliste in Rechnung gestellt. Dem Kunden ist jedoch der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nur wesentlich niedriger entstanden ist als die Pauschale. Im VII. Sperre 3. Die Leistung der mobilen Datenkarte ist räumlich auf den letzten Fall wird nur der nachgewiesene geringere Schaden Empfangs- und Sendebereich des von dem Mobilfunknetzberechnet. 1. Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften ist der betreiber betriebenen und versorgten Mobilfunknetzes oder Diensteanbieter berechtigt, die Inanspruchnahme seiner Leisdessen Netzteile beschränkt. Informationen über den Umtungen ganz oder teilweise zu verweigern (Sperre), fang der Netzabdeckung, insbesondere bezüglich der Funk- 6. Soweit der Kunde dem Diensteanbieter einen Rechnungsbetrag überweist, trägt der Kunde durch Angabe seiner versorgung an den vom K...


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