Title | Skript Allgemeine Staatslehre |
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Course | Allgemeine Staatslehre |
Institution | Georg-August-Universität Göttingen |
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Allgemeine Staatslehre § 1 Gegenstand und Methode der Allgemeinen Staatslehre § 2 Die Relativität aller Staatsbegriffe § 3 Etymologie des Begriffs Staat -
Lat.: status -> Zustand
§ 4 Abstraktionsebene des Begriffs Staat I. II. -
Der Staat „als solcher“ Allgemeiner geschichtlich unspezifischer Begriff: Herrschaftsverband Der moderne Staat Heute weltweit anerkanntes Modell politischer Herrschaft
1. Entstehung des modernen Staates -
U.a. sprunghafter Anstieg der Bevölkerungszahl & -dichte 11. – 16. Jhd.
-
Bedürfnis der Ordnung durch verdichtetes Leben
-
Geistige Grundlagen der Entstehung moderner Staatlichkeit:
a. Vorarbeiten durch Machiavelli è Staat muss nach außen Sicherheit, nach Innen Freiheit & Ordnung garantieren è Wirklichkeitsnahe Betrachtung der italienischen Politik/ Abwendung von religiöser Betrachtung b. Geist der Säkularität è Staat als weltliches Gebilde, keine Rechtfertigung durch göttlichen Auftrag è Legitimation aus dem weltlichen c. Geist des Rationalismus & der Aufklärung è Betrachtung des Lebens des Menschen als eigenen Wert, nicht bloß Weg zum Leben nach dem Tod è Nur vernünftiges Denken als erkenntnisquelle anerkannt è Kant: Habe Mut dich deines Verstandes zu bedienen (Aufklärung) è Jeder Mensch verfügt von Geburt an über Menschenrechte, nicht erst von Staat gewährt (Rousseau) d. Geist der Veränderung & Verbesserung (Herberet Krüger) è Durchsetzung der Erkenntnis: Durch vernunftgesteuertes Handeln kann gezielte & erfolgreiche Veränderung erwirkt werden è Staat ist gestaltbar 2. Wesentliche Strukturmerkmale des modernen Staates
a) Säkularität -
Staat als weltliches Gebilde
-
Wohlergehen der Bürger nicht mehr auf Grund von göttlichem Auftrag
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Trennung Staat & Kirche
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Aber auch: Konfessionalisierung des Staates
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Einfluss auf Konfession, aber Rechtfertigung nicht mehr durch göttlichen Auftrag
b) Souveränität -
Herrschaft im Staat monopolisiert -> Einheitliche Staatsgewalt
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Aufbau einer zentralen ausschließlichen Staatsgewalt
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Ausweitung der staatlichen Wirksamkeit
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Ausschaltung der Eigenmacht & Selbstjustiz
c) Territorialität -
Abgrenzung zur Personalität von Herrschaft
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Pluralismus von Staaten: gegenseitige Respektierung von Unabhängigkeit & Gleichheit
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Territoriale Abschließung der Herrschaftsräume voneinander
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Durchsetzung Territorialhoheit über Personen im Staatsgebiet
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Wandel zum Staat als Gebietsherrschaft
-
Einführung der Staatsangehörigkeit
d) Rationalität -
Unpersönlichkeit der Herrschaftsausübung
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Schaffung positiven Rechts
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Vom Rechtsbewahrungsstaat zum Gesetzgebungsstaat
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Grundsatz lex p.
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Aufbau des Verwaltungsstaat
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Professionalisierung
-
Moderner Staat = Steuerstaat
§ 5 Die Drei-Elemente-Lehre I.
Die Drei Elemente 1. Staatsgebiet: -
Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche als ausschließlicher Herrschaftsbereich
-
Territorium als notwendiger Bestandteil eines Staates
-
Durch Staatsgrenze von anderen Staaten getrennt (horizontal-territorialer Geltungsbereich) , markiert Geltungsbereich der staatlichen Rechtsordnung
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Auch Luftraum und Erdgebiet (vertikal-territorialer Geltungsbereich)
-
Küstenstreifen gehören zum Staatsgebiet,
-
Staat darf nur innerhalb des Staatsgebiets hoheitlich tätig werden
-
Alle Personen im Staatsgebiet unabhängig von der Nationalität unterstehen Recht
2. Staatsvolk -
Sesshaften, auf Dauer angelegten Personenverband, der durch das mitgliedschaftliche Band der Staatsangehörigkeit rechtlich verfestigt ist
-
Auf die Größe kommt es nicht an
-
Irrelevant, ob Einheit in ethnischer, sprachlicher, kultureller & religiöser Hinsicht homogen ist
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Volk im natürlichen oder soziologischen Sinn: Volk als ethnische oder soziologische Einheit -> Nationalgefühl, subjektives Zusammengehörigkeitsgefühl (politische Willens- & Schicksalsgemeinschaft)
-
Volk im Sinn der Staatsangehörigkeit: StA = Juristischer Begriff, wer StA ist entscheidet Land selber (Siehe „Exkurs: Staatsangehörigkeit“)
-
Volk im Sinn der Aktivbürger: AB sind dazu berufen an Volksbildung teilzunehmen, Kreis der AB beschränkt ich auf Bürger die urteilsfähig & Mindestalter
-
Volk im Sinn der Wohnbevölkerung: Begriff des Volkes als Menschen die sich dauerhaft in einem Land aufhalten, auch ausländische Wohnbevölkerung (z.B. Kommunalwahlen)
Exkurs: Staatsangehörigkeit •
Def.: rechtliche Voraussetzung für den gleichen staatsbürgerlichen Status, der Rechte & Pflichten mit sich bringt, insbesondere Teilhabe an Legitimation der Ausübung von Staatsgewalt
a. Erwerb der Staatsangehörigkeit: -
von Gesetz wegen, d.h. bei Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Voraussetzungen automatisch
-
durch behördlichen Beschluss (Einbürgerung)
-
Kind erwirbt bei Geburt StA der Eltern (ius sanguinis=Abstammungsprinzip) oder von Geburtsland (ius soli=Territorialprinzip)
b. Verlust der Staatsangehörigkeit -
Automatisch von Gesetz wegen (z.B. Adoption)
-
Durch behördlichen Beschluss (Ausbürgerung)
-
In der BRD: Unterscheidung zwischen Entzug & Verlust (Entzug ist verboten, Verlust muss gesetzlich vorgesehen sein)
c. Europäische Staatsangehörigkeit -
Unionsbürgerschaft (Vertrag von Maastricht 1992)
-
Keine eigene StA aber mit Rechten verbunden (z.B. Freizügigkeit in EU-Gebiet, Wahlrecht bei Kommunalwahlen & EUP)
3. Staatsgewalt -
Organisierte Herrschaft mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit, ausgeübt durch effektive & handlungsfähige, von Dritten unabhängige Regierung
-
Orginäre, d.h. unabgeleitete sowie dauerhafte & effektive Herrschaftsmacht über Staatsgebiet & Staatsvolk
-
Zwei Richtungen: Gewalt über Personen & Gewalt über Territorium
-
Siehe „Staatsgewalt & Souveränität“
4. Kritik an Drei-Elemente Lehre (Schöbener/Knauff) -
Problem: völkerrechtliche Staatbegriff geht zurück: Bestimmung von Staatsgebiet setzt Existenz von staatlich verfasstem Territorium voraus
-
Für Staatsgewalt genügt nicht jede Form der Herrschaftsausübung: auch staatliche Souveränität von Nöten
II.
Staatsgewalt und Souveränität
1. Staatsgewalt -
Tatsächliche Sachherrschaft als Voraussetzung è Subjektive & objektive Elemente è Muss Anspruch haben & tatsächlich in der Lage sein, verbindliche Anordnungen zu erteilen & unter Zwangsmaßnahmen durchzusetzen
-
Herrschaftsmacht muss ursprünglich & unabhängig sein è Darf ich nicht von Herrschaftsmacht von Personen & gesellschaftlichen Gruppen im Innern ableiten oder Weisungsmacht unterworfen sein è Nach innen und außen souverän
-
Besondere Legitimation der Herrschaftsmacht nicht erforderlich è Legalität & demokratische Legitimität irrelevant è Auch Regierung nach einer Revolution kann Staatsgewalt ausüben
-
Effektivität der Herrschaftsmacht erforderlich è Staatsgewalt & Staat sind dann vorhanden, wenn sich Staatsgewalt tatsächlich durchsetzt (Grundsatz der Effektivität) è Aus ex-ante-Perspektive gewisse Stabilität & Aussicht auf Dauer aufweisen è Muss nicht zwingend über gesamtes Staatsgebiet bestehen, größter Teil/ Mehrzahl Einwohner genügt
2. Souveränität -
Siehe „Exkurs Souveränität“
3. Verhältnis III.
Souveränität ¹ Staatsgewalt, sondern wird näher bestimmt Leistungsfähigkeit und Schwächen des Staatsbegriffs der 3-Elemente-Lehre
-
Annäherung an Definition von Staatlichkeit
-
Z.T. unzureichend, aber keine treffendere Bestimmung
-
Staat mehr als der Inhalt der 3 Elemente
§ 6 Das Wesen des Staates I.
Staat als societas perfecta -
Als perfektes Gemeinwesen
1. Aristoteles (Antikes Staatsverständnis) -
Staat als vollkommene Gesellschaft
-
Wesen des Staates in der Ermöglichung menschlicher Vervollkommnung
-
Staat hat dienende Funktion für den Menschen
-
Staat als Medium, nicht antagonistische Gegenpart zum Menschen, sondern gebende societas perfecta
-
Menschen verwirklichen sich durch den Staat
-
Heute Vervollkommnung sehr individualisiert
2. Thomas von Aquin (Mittelalterliches Staatsverständnis) -
Modifizierung von Aristoteles Lehre
-
Societas perfecta: Staat für den weltlichen Bereich, Kirche für den geistlichen Bereich
-
Mensch lebt in zwei Gemeinschaften
-
Staatliche & geistige Gemeinschaft stammen von Gott aber unabhängig voneinander, aber Überschneidungen
II.
Staat als Vertrag
1. Ideengeschichtliche Grundlagen
2. Die Theoriekonzeption von Thomas Hobbes (1588-1679) -
Staat auf einem Vertragsschluss basierend
-
Idee des Staatsvertrages
-
Ausgleich von Zwangsgewalt des Staates & natürlicher Autonomie & Freiheit des Individuums
-
Imminente Suggestionskraft
-
Theoretische Brücke zwischen Fremdbestimmung durch den Staat & theoretisch konstruierte Rückbindung an die Zustimmung der Bürger durch Staatsvertrag
III.
Schwächen: fiktiver Charakter, begrenzter Erklärungswert für die Realität Staat als Organismus
1. Die organische Staatslehre als Antithese zur Vertragstheorie -
Ursprung des Staates in Vertrag aller mit allen vs. konkreter Staat
-
Realität der im Staat verbundenen Menschen als Kollektiv
-
Richten sich gegen die rational individualistische Staatslehre
-
Staatliche Existenz dem Menschen unverfügbar vorgegeben & nicht Ziel der Staatstheoretischen Reflexion
2. Der theoretische Ansatz: die gegebene Gesellschaft -
Kritik der Konstruktion der individualistischen Staatstheorie, da dem wahren Leben nicht angemessen & unrealistisch
-
Kritik an organischen Ansatz: Instrumentalisierbar für jede politische Richtung
3. Staat als Integration (Rudolf Smend, 1882-1975) -
Prozesshafte Integration (Integrationslehre)
-
Aufgabe des Staates ist Integration der Bürger in politischen Prozess
-
Staat ist soziologisch dynamisches Gebilde, nicht rechtlich starres
IV.
Staat als organisierte Entscheidungs- & Wirkungseinheit
Das wirklichkeitsorientierte Staatsverständnis Hermann Hellers (1891-1933): -
Politische Wirklichkeit im Mittelpunkt
-
Staatliche Einheit als organisierte menschliche Wirkungseinheit bestimmter Art
-
Organisierte Entscheidungs- & Wirkungseinheit
-
Nicht im Sinne einer unveränderlichen Staatseinheit
-
Volk findet ich zu Einheit zusammen, muss vom Staat immer wieder hergestellt werden
-
Staat allen Machteinheiten im Staatsgebiet überlegen
-
Staat besteht nicht aus Menschen, sondern aus menschlichen Leistungen
V.
Einheitsbildung als ständig zu wiederholende Aufgabe Staat als politische Einheit
Das Staatsverständnis Carl Schmitts (1888-1985): -
Staat ist politischer Status eines in territorialer Geschlossenheit formulierten Volkes
-
Staat bereits vorrechtlich existent als politische Einheit des Volkes
-
Politische Einheit ist in der Lage alle anderen Konflikte zu lösen
VI.
Staatstheorien ohne Staat
Staats als Rechtsordnung (Hans Kelsen) -
Staat = nur Rechtsordnung
-
Ablehnung der Zwei-Seiten-Lehre (Jellinek)
-
Reine Rechtslehre: Vollendung des Rechtspositivismus
VII.
Neuere Staatstheorien
1. Schuppert: Staat als Prozess -
Wandel von Staatlichkeit
2. Ladeur: Staat der Gesellschaft der Netzwerke -
Gesellschaftliche Veränderungen = Wandel der Wissenssysteme
-
Hybride Wissensformen
3. Vesting: Dreischichtenmodell (Verfassungsstaat, Wohlfahrtsstaat, Netzwerkstaat) 4. Teubner: Verfassung ohne Staat -
Abschied von Staatlichkeit
-
Entstehung von Verfassungen jenseits des Staates in transnationalen Politikprozessen & in privaten Sektoren der Weltgesellschaft
§ 7 Staat und Gesellschaft I.
Gesellschaft
II.
Die soziale Einbindung des Einzelnen: Liberalismus vs. Kommunitarismus -
Kommunitarismus als gemeinwohlorientierte Ergänzung zum Liberalismus
-
Liberalismus stell Freiheit des Einzelnen in Mittelpunkt: freie Entfaltung der Persönlichkeit im ökonomischen & politischen Bereich, Begrenzung des steuernden Einflusses des Staates auf gesellschaftliche Entwicklung auf ein notwendiges Mindestmaß
-
Kommunitarismus hebt Gemeinschaftsverbundenheit & Verantwortung des Einzelnen innerhalb der Gemeinschaft hervor, Akzeptiert Liberalismus als Grundbedingung
-
Ökonomischer & politischer Eigennutz vs. Handlung am Gemeinwohl
-
Schließt sich nicht aus, kann in engem Funktionszusammenhang stehen
III.
Grundgedanke: Dichotomie -
Trennung von Staat & Gesellschaft
-
Grundgedanke: Staat zur Herrschaftsausübung/Staatsgewalt, Gesellschaft ist Adressatin
-
In Demokratie: Kein strikter Gegensatz mehr: Bürger sind Souveräne, Träger der Staatlichkeit
-
Volk nicht nur Adressat, sondern geht auch von ihr aus
-
Trennung lässt sich auch in Demokratie aufrechterhalten: Herrschaftsausübung nicht nur mit Einverständnis der Bürger, unterwirft auch Bürger, die nicht Teil des Souveräns sind (keine Staatsangehörigkeit)
-
Unterscheidung von Staat & Gesellschaft als Grundbedingung für die individuelle Freiheit (Diese Freiheit ist dem Staat vorgelagert)
-
Unterscheidung auch in Demokratie essentiell
-
Parteien als Teil der gesellschaftlichen Sphäre aber mit Wirkung in die staatliche
IV.
Wechselbezüge: Gegenseitige Bedingtheit und Zusammenwirken von Staat und Gesellschaft -
In Demokratie enge Verbindungen zwischen den beiden Sphären
1. Gesellschaft als Grundlage für den demokratischen Staat -
Nicht identisch mit Staatsvolk (ist aber wesentliches Teilsegment)
-
Staatsvolk als Teil der Gesellschaft
-
Politische Willensbildung findet in Gesellschaft statt
-
Bindeglied: Parteien
-
G. schafft wirtschaftliche Grundlage für Staatlichkeit
2. Notwendigkeit des Staates für die Gesellschaft -
Geordnete Lösung von Interessenkonflikten durch Gesetz
-
Repräsentation ggü. anderer Staaten
-
Vertritt gesellschaftliche Gruppen innerhalb des Staates (z.B. Kinder, Minderheiten
-
Sichert Freiheit der Bürger vor Übergriffen Privater
3. Geteilte Aufgabenwahrnehmung -
Gegenstand politischer Entscheidung
-
Aufeinander angewiesen
-
Absprachen mit gesellschaftlichen Akteuren
-
Gesellschaftliche Selbstregulierung funktioniert meist nicht
-
Verlagerung von Aufgaben an Private
§ 8 Wozu der Staat? Warum nicht kein Staat? I.
Ablehnung des Staates/ Sinnlosigkeit des Staates -
Anarchismus = Herrschaftslosigkeit
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Beseitigung jeder gesetzlicher Zwangsordnung
-
Zusammenleben in autoritäts- & herrschaftsloser Gesellschaft
1. Individualistischer Anarchismus -
Freiheit des Einzelnen im Vordergrund
-
Jede Gesellschaft ist eine Einschränkung davon
-
Idealistischer Anarchismus:
-
Materialistischer Anarchismus: Individuelles Wohl des einzelnen ist höchstes Gut, Egoistische Verfolgung von Einzelinteressen
2. Kollektiver Anarchismus -
Ablehnung des Privateigentums
-
Güterverteilung nach Bedürfnissen
3. Kritik -
unterschiedliche Ausführungen
-
Mensch als soziales Wesen/ auf Gemeinschaft mit anderen angewiesen
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Ansätze liefern keine brauchbare Alternative zur Staatlichkeit: Setzen auf Eigenverantwortung des Einzelnen, keine Antwort auf Widersacher (Leute die nicht Rechtsphäre des anderen respektieren
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Liefern den Einzelnen Herrschaft & Willkür anderer Bürger aus, Staat schützt den Einzelnen auch gg. andere, staatliche Schutzpflichten
II.
Bsp.: Corona Staat als Beschützer der Freiheiten Begründungs- und Rechtfertigungsansätze
1. Tour d’horizon: Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin
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Platon: Staat als Mittel zur Erreichung von Gerechtigkeit (Gerechtigkeit = Zustand, indem sich Teile des Staates im Gleichgewicht befinden), Kann nur durch Philosophen als Herrscher erreicht werden
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Aristoteles: Staat hat dienende Funktion für den Menschen, Frage nach Rechtfertigung stellt sich nicht -> Menschen verwirklichen sich selbst im Staat (Vervollkommnung)
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Aquin: Notwendigkeit der Gemeinschaftsbildung in der Natur des Menschen
2. Drei Rechtfertigungsansätze im Detail a. Sicherheit (Thomas Hobbes) -
Pessimistisches Bild vom Menschen: Mensch von Natur aus nicht zum geordneten Zusammenleben fähig
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Staat als Zwangsmacht die Frieden schafft
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Leviathan: Ausgangspunkt des Menschens im Naturzustand (status naturalis), Menschen befinden sich im Krieg eines jeden gegen jeden (Bürgerkrieg), Sicherheit entsteht nur durch allgemeine Gewalt (Staat)
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Leviathan entsteht durch Herrschafts- & Unterwerfungsvertrag (beendet Naturzustand), nicht mehr aufkündbare Unterwerfung ist notwendig um Frieden & Sicherheit zu gewährleisten
b. Freiheit und Eigentum (John Locke) -
Gegenentwurf zu Hobbes Leviathan
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Vertrag = Vereinigungsvertrag
-
Geht auch von status naturalis
-
Gegenseitige Rechte & Pflichten von Herrsche...