Skript Allgemeine Staatslehre PDF

Title Skript Allgemeine Staatslehre
Course Allgemeine Staatslehre
Institution Georg-August-Universität Göttingen
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Allgemeine Staatslehre § 1 Gegenstand und Methode der Allgemeinen Staatslehre § 2 Die Relativität aller Staatsbegriffe § 3 Etymologie des Begriffs Staat -

Lat.: status -> Zustand

§ 4 Abstraktionsebene des Begriffs Staat I. II. -

Der Staat „als solcher“ Allgemeiner geschichtlich unspezifischer Begriff: Herrschaftsverband Der moderne Staat Heute weltweit anerkanntes Modell politischer Herrschaft

1. Entstehung des modernen Staates -

U.a. sprunghafter Anstieg der Bevölkerungszahl & -dichte 11. – 16. Jhd.

-

Bedürfnis der Ordnung durch verdichtetes Leben

-

Geistige Grundlagen der Entstehung moderner Staatlichkeit:

a. Vorarbeiten durch Machiavelli è Staat muss nach außen Sicherheit, nach Innen Freiheit & Ordnung garantieren è Wirklichkeitsnahe Betrachtung der italienischen Politik/ Abwendung von religiöser Betrachtung b. Geist der Säkularität è Staat als weltliches Gebilde, keine Rechtfertigung durch göttlichen Auftrag è Legitimation aus dem weltlichen c. Geist des Rationalismus & der Aufklärung è Betrachtung des Lebens des Menschen als eigenen Wert, nicht bloß Weg zum Leben nach dem Tod è Nur vernünftiges Denken als erkenntnisquelle anerkannt è Kant: Habe Mut dich deines Verstandes zu bedienen (Aufklärung) è Jeder Mensch verfügt von Geburt an über Menschenrechte, nicht erst von Staat gewährt (Rousseau) d. Geist der Veränderung & Verbesserung (Herberet Krüger) è Durchsetzung der Erkenntnis: Durch vernunftgesteuertes Handeln kann gezielte & erfolgreiche Veränderung erwirkt werden è Staat ist gestaltbar 2. Wesentliche Strukturmerkmale des modernen Staates

a) Säkularität -

Staat als weltliches Gebilde

-

Wohlergehen der Bürger nicht mehr auf Grund von göttlichem Auftrag

-

Trennung Staat & Kirche

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Aber auch: Konfessionalisierung des Staates

-

Einfluss auf Konfession, aber Rechtfertigung nicht mehr durch göttlichen Auftrag

b) Souveränität -

Herrschaft im Staat monopolisiert -> Einheitliche Staatsgewalt

-

Aufbau einer zentralen ausschließlichen Staatsgewalt

-

Ausweitung der staatlichen Wirksamkeit

-

Ausschaltung der Eigenmacht & Selbstjustiz

c) Territorialität -

Abgrenzung zur Personalität von Herrschaft

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Pluralismus von Staaten: gegenseitige Respektierung von Unabhängigkeit & Gleichheit

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Territoriale Abschließung der Herrschaftsräume voneinander

-

Durchsetzung Territorialhoheit über Personen im Staatsgebiet

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Wandel zum Staat als Gebietsherrschaft

-

Einführung der Staatsangehörigkeit

d) Rationalität -

Unpersönlichkeit der Herrschaftsausübung

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Schaffung positiven Rechts

-

Vom Rechtsbewahrungsstaat zum Gesetzgebungsstaat

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Grundsatz lex p.

-

Aufbau des Verwaltungsstaat

-

Professionalisierung

-

Moderner Staat = Steuerstaat

§ 5 Die Drei-Elemente-Lehre I.

Die Drei Elemente 1. Staatsgebiet: -

Abgegrenzter Teil der Erdoberfläche als ausschließlicher Herrschaftsbereich

-

Territorium als notwendiger Bestandteil eines Staates

-

Durch Staatsgrenze von anderen Staaten getrennt (horizontal-territorialer Geltungsbereich) , markiert Geltungsbereich der staatlichen Rechtsordnung

-

Auch Luftraum und Erdgebiet (vertikal-territorialer Geltungsbereich)

-

Küstenstreifen gehören zum Staatsgebiet,

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Staat darf nur innerhalb des Staatsgebiets hoheitlich tätig werden

-

Alle Personen im Staatsgebiet unabhängig von der Nationalität unterstehen Recht

2. Staatsvolk -

Sesshaften, auf Dauer angelegten Personenverband, der durch das mitgliedschaftliche Band der Staatsangehörigkeit rechtlich verfestigt ist

-

Auf die Größe kommt es nicht an

-

Irrelevant, ob Einheit in ethnischer, sprachlicher, kultureller & religiöser Hinsicht homogen ist

-

Volk im natürlichen oder soziologischen Sinn: Volk als ethnische oder soziologische Einheit -> Nationalgefühl, subjektives Zusammengehörigkeitsgefühl (politische Willens- & Schicksalsgemeinschaft)

-

Volk im Sinn der Staatsangehörigkeit: StA = Juristischer Begriff, wer StA ist entscheidet Land selber (Siehe „Exkurs: Staatsangehörigkeit“)

-

Volk im Sinn der Aktivbürger: AB sind dazu berufen an Volksbildung teilzunehmen, Kreis der AB beschränkt ich auf Bürger die urteilsfähig & Mindestalter

-

Volk im Sinn der Wohnbevölkerung: Begriff des Volkes als Menschen die sich dauerhaft in einem Land aufhalten, auch ausländische Wohnbevölkerung (z.B. Kommunalwahlen)

Exkurs: Staatsangehörigkeit •

Def.: rechtliche Voraussetzung für den gleichen staatsbürgerlichen Status, der Rechte & Pflichten mit sich bringt, insbesondere Teilhabe an Legitimation der Ausübung von Staatsgewalt

a. Erwerb der Staatsangehörigkeit: -

von Gesetz wegen, d.h. bei Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Voraussetzungen automatisch

-

durch behördlichen Beschluss (Einbürgerung)

-

Kind erwirbt bei Geburt StA der Eltern (ius sanguinis=Abstammungsprinzip) oder von Geburtsland (ius soli=Territorialprinzip)

b. Verlust der Staatsangehörigkeit -

Automatisch von Gesetz wegen (z.B. Adoption)

-

Durch behördlichen Beschluss (Ausbürgerung)

-

In der BRD: Unterscheidung zwischen Entzug & Verlust (Entzug ist verboten, Verlust muss gesetzlich vorgesehen sein)

c. Europäische Staatsangehörigkeit -

Unionsbürgerschaft (Vertrag von Maastricht 1992)

-

Keine eigene StA aber mit Rechten verbunden (z.B. Freizügigkeit in EU-Gebiet, Wahlrecht bei Kommunalwahlen & EUP)

3. Staatsgewalt -

Organisierte Herrschaft mit Aussicht auf Dauerhaftigkeit, ausgeübt durch effektive & handlungsfähige, von Dritten unabhängige Regierung

-

Orginäre, d.h. unabgeleitete sowie dauerhafte & effektive Herrschaftsmacht über Staatsgebiet & Staatsvolk

-

Zwei Richtungen: Gewalt über Personen & Gewalt über Territorium

-

Siehe „Staatsgewalt & Souveränität“

4. Kritik an Drei-Elemente Lehre (Schöbener/Knauff) -

Problem: völkerrechtliche Staatbegriff geht zurück: Bestimmung von Staatsgebiet setzt Existenz von staatlich verfasstem Territorium voraus

-

Für Staatsgewalt genügt nicht jede Form der Herrschaftsausübung: auch staatliche Souveränität von Nöten

II.

Staatsgewalt und Souveränität

1. Staatsgewalt -

Tatsächliche Sachherrschaft als Voraussetzung è Subjektive & objektive Elemente è Muss Anspruch haben & tatsächlich in der Lage sein, verbindliche Anordnungen zu erteilen & unter Zwangsmaßnahmen durchzusetzen

-

Herrschaftsmacht muss ursprünglich & unabhängig sein è Darf ich nicht von Herrschaftsmacht von Personen & gesellschaftlichen Gruppen im Innern ableiten oder Weisungsmacht unterworfen sein è Nach innen und außen souverän

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Besondere Legitimation der Herrschaftsmacht nicht erforderlich è Legalität & demokratische Legitimität irrelevant è Auch Regierung nach einer Revolution kann Staatsgewalt ausüben

-

Effektivität der Herrschaftsmacht erforderlich è Staatsgewalt & Staat sind dann vorhanden, wenn sich Staatsgewalt tatsächlich durchsetzt (Grundsatz der Effektivität) è Aus ex-ante-Perspektive gewisse Stabilität & Aussicht auf Dauer aufweisen è Muss nicht zwingend über gesamtes Staatsgebiet bestehen, größter Teil/ Mehrzahl Einwohner genügt

2. Souveränität -

Siehe „Exkurs Souveränität“

3. Verhältnis III.

Souveränität ¹ Staatsgewalt, sondern wird näher bestimmt Leistungsfähigkeit und Schwächen des Staatsbegriffs der 3-Elemente-Lehre

-

Annäherung an Definition von Staatlichkeit

-

Z.T. unzureichend, aber keine treffendere Bestimmung

-

Staat mehr als der Inhalt der 3 Elemente

§ 6 Das Wesen des Staates I.

Staat als societas perfecta -

Als perfektes Gemeinwesen

1. Aristoteles (Antikes Staatsverständnis) -

Staat als vollkommene Gesellschaft

-

Wesen des Staates in der Ermöglichung menschlicher Vervollkommnung

-

Staat hat dienende Funktion für den Menschen

-

Staat als Medium, nicht antagonistische Gegenpart zum Menschen, sondern gebende societas perfecta

-

Menschen verwirklichen sich durch den Staat

-

Heute Vervollkommnung sehr individualisiert

2. Thomas von Aquin (Mittelalterliches Staatsverständnis) -

Modifizierung von Aristoteles Lehre

-

Societas perfecta: Staat für den weltlichen Bereich, Kirche für den geistlichen Bereich

-

Mensch lebt in zwei Gemeinschaften

-

Staatliche & geistige Gemeinschaft stammen von Gott aber unabhängig voneinander, aber Überschneidungen

II.

Staat als Vertrag

1. Ideengeschichtliche Grundlagen

2. Die Theoriekonzeption von Thomas Hobbes (1588-1679) -

Staat auf einem Vertragsschluss basierend

-

Idee des Staatsvertrages

-

Ausgleich von Zwangsgewalt des Staates & natürlicher Autonomie & Freiheit des Individuums

-

Imminente Suggestionskraft

-

Theoretische Brücke zwischen Fremdbestimmung durch den Staat & theoretisch konstruierte Rückbindung an die Zustimmung der Bürger durch Staatsvertrag

III.

Schwächen: fiktiver Charakter, begrenzter Erklärungswert für die Realität Staat als Organismus

1. Die organische Staatslehre als Antithese zur Vertragstheorie -

Ursprung des Staates in Vertrag aller mit allen vs. konkreter Staat

-

Realität der im Staat verbundenen Menschen als Kollektiv

-

Richten sich gegen die rational individualistische Staatslehre

-

Staatliche Existenz dem Menschen unverfügbar vorgegeben & nicht Ziel der Staatstheoretischen Reflexion

2. Der theoretische Ansatz: die gegebene Gesellschaft -

Kritik der Konstruktion der individualistischen Staatstheorie, da dem wahren Leben nicht angemessen & unrealistisch

-

Kritik an organischen Ansatz: Instrumentalisierbar für jede politische Richtung

3. Staat als Integration (Rudolf Smend, 1882-1975) -

Prozesshafte Integration (Integrationslehre)

-

Aufgabe des Staates ist Integration der Bürger in politischen Prozess

-

Staat ist soziologisch dynamisches Gebilde, nicht rechtlich starres

IV.

Staat als organisierte Entscheidungs- & Wirkungseinheit

Das wirklichkeitsorientierte Staatsverständnis Hermann Hellers (1891-1933): -

Politische Wirklichkeit im Mittelpunkt

-

Staatliche Einheit als organisierte menschliche Wirkungseinheit bestimmter Art

-

Organisierte Entscheidungs- & Wirkungseinheit

-

Nicht im Sinne einer unveränderlichen Staatseinheit

-

Volk findet ich zu Einheit zusammen, muss vom Staat immer wieder hergestellt werden

-

Staat allen Machteinheiten im Staatsgebiet überlegen

-

Staat besteht nicht aus Menschen, sondern aus menschlichen Leistungen

V.

Einheitsbildung als ständig zu wiederholende Aufgabe Staat als politische Einheit

Das Staatsverständnis Carl Schmitts (1888-1985): -

Staat ist politischer Status eines in territorialer Geschlossenheit formulierten Volkes

-

Staat bereits vorrechtlich existent als politische Einheit des Volkes

-

Politische Einheit ist in der Lage alle anderen Konflikte zu lösen

VI.

Staatstheorien ohne Staat

Staats als Rechtsordnung (Hans Kelsen) -

Staat = nur Rechtsordnung

-

Ablehnung der Zwei-Seiten-Lehre (Jellinek)

-

Reine Rechtslehre: Vollendung des Rechtspositivismus

VII.

Neuere Staatstheorien

1. Schuppert: Staat als Prozess -

Wandel von Staatlichkeit

2. Ladeur: Staat der Gesellschaft der Netzwerke -

Gesellschaftliche Veränderungen = Wandel der Wissenssysteme

-

Hybride Wissensformen

3. Vesting: Dreischichtenmodell (Verfassungsstaat, Wohlfahrtsstaat, Netzwerkstaat) 4. Teubner: Verfassung ohne Staat -

Abschied von Staatlichkeit

-

Entstehung von Verfassungen jenseits des Staates in transnationalen Politikprozessen & in privaten Sektoren der Weltgesellschaft

§ 7 Staat und Gesellschaft I.

Gesellschaft

II.

Die soziale Einbindung des Einzelnen: Liberalismus vs. Kommunitarismus -

Kommunitarismus als gemeinwohlorientierte Ergänzung zum Liberalismus

-

Liberalismus stell Freiheit des Einzelnen in Mittelpunkt: freie Entfaltung der Persönlichkeit im ökonomischen & politischen Bereich, Begrenzung des steuernden Einflusses des Staates auf gesellschaftliche Entwicklung auf ein notwendiges Mindestmaß

-

Kommunitarismus hebt Gemeinschaftsverbundenheit & Verantwortung des Einzelnen innerhalb der Gemeinschaft hervor, Akzeptiert Liberalismus als Grundbedingung

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Ökonomischer & politischer Eigennutz vs. Handlung am Gemeinwohl

-

Schließt sich nicht aus, kann in engem Funktionszusammenhang stehen

III.

Grundgedanke: Dichotomie -

Trennung von Staat & Gesellschaft

-

Grundgedanke: Staat zur Herrschaftsausübung/Staatsgewalt, Gesellschaft ist Adressatin

-

In Demokratie: Kein strikter Gegensatz mehr: Bürger sind Souveräne, Träger der Staatlichkeit

-

Volk nicht nur Adressat, sondern geht auch von ihr aus

-

Trennung lässt sich auch in Demokratie aufrechterhalten: Herrschaftsausübung nicht nur mit Einverständnis der Bürger, unterwirft auch Bürger, die nicht Teil des Souveräns sind (keine Staatsangehörigkeit)

-

Unterscheidung von Staat & Gesellschaft als Grundbedingung für die individuelle Freiheit (Diese Freiheit ist dem Staat vorgelagert)

-

Unterscheidung auch in Demokratie essentiell

-

Parteien als Teil der gesellschaftlichen Sphäre aber mit Wirkung in die staatliche

IV.

Wechselbezüge: Gegenseitige Bedingtheit und Zusammenwirken von Staat und Gesellschaft -

In Demokratie enge Verbindungen zwischen den beiden Sphären

1. Gesellschaft als Grundlage für den demokratischen Staat -

Nicht identisch mit Staatsvolk (ist aber wesentliches Teilsegment)

-

Staatsvolk als Teil der Gesellschaft

-

Politische Willensbildung findet in Gesellschaft statt

-

Bindeglied: Parteien

-

G. schafft wirtschaftliche Grundlage für Staatlichkeit

2. Notwendigkeit des Staates für die Gesellschaft -

Geordnete Lösung von Interessenkonflikten durch Gesetz

-

Repräsentation ggü. anderer Staaten

-

Vertritt gesellschaftliche Gruppen innerhalb des Staates (z.B. Kinder, Minderheiten

-

Sichert Freiheit der Bürger vor Übergriffen Privater

3. Geteilte Aufgabenwahrnehmung -

Gegenstand politischer Entscheidung

-

Aufeinander angewiesen

-

Absprachen mit gesellschaftlichen Akteuren

-

Gesellschaftliche Selbstregulierung funktioniert meist nicht

-

Verlagerung von Aufgaben an Private

§ 8 Wozu der Staat? Warum nicht kein Staat? I.

Ablehnung des Staates/ Sinnlosigkeit des Staates -

Anarchismus = Herrschaftslosigkeit

-

Beseitigung jeder gesetzlicher Zwangsordnung

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Zusammenleben in autoritäts- & herrschaftsloser Gesellschaft

1. Individualistischer Anarchismus -

Freiheit des Einzelnen im Vordergrund

-

Jede Gesellschaft ist eine Einschränkung davon

-

Idealistischer Anarchismus:

-

Materialistischer Anarchismus: Individuelles Wohl des einzelnen ist höchstes Gut, Egoistische Verfolgung von Einzelinteressen

2. Kollektiver Anarchismus -

Ablehnung des Privateigentums

-

Güterverteilung nach Bedürfnissen

3. Kritik -

unterschiedliche Ausführungen

-

Mensch als soziales Wesen/ auf Gemeinschaft mit anderen angewiesen

-

Ansätze liefern keine brauchbare Alternative zur Staatlichkeit: Setzen auf Eigenverantwortung des Einzelnen, keine Antwort auf Widersacher (Leute die nicht Rechtsphäre des anderen respektieren

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Liefern den Einzelnen Herrschaft & Willkür anderer Bürger aus, Staat schützt den Einzelnen auch gg. andere, staatliche Schutzpflichten

II.

Bsp.: Corona Staat als Beschützer der Freiheiten Begründungs- und Rechtfertigungsansätze

1. Tour d’horizon: Platon, Aristoteles, Thomas von Aquin

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Platon: Staat als Mittel zur Erreichung von Gerechtigkeit (Gerechtigkeit = Zustand, indem sich Teile des Staates im Gleichgewicht befinden), Kann nur durch Philosophen als Herrscher erreicht werden

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Aristoteles: Staat hat dienende Funktion für den Menschen, Frage nach Rechtfertigung stellt sich nicht -> Menschen verwirklichen sich selbst im Staat (Vervollkommnung)

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Aquin: Notwendigkeit der Gemeinschaftsbildung in der Natur des Menschen

2. Drei Rechtfertigungsansätze im Detail a. Sicherheit (Thomas Hobbes) -

Pessimistisches Bild vom Menschen: Mensch von Natur aus nicht zum geordneten Zusammenleben fähig

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Staat als Zwangsmacht die Frieden schafft

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Leviathan: Ausgangspunkt des Menschens im Naturzustand (status naturalis), Menschen befinden sich im Krieg eines jeden gegen jeden (Bürgerkrieg), Sicherheit entsteht nur durch allgemeine Gewalt (Staat)

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Leviathan entsteht durch Herrschafts- & Unterwerfungsvertrag (beendet Naturzustand), nicht mehr aufkündbare Unterwerfung ist notwendig um Frieden & Sicherheit zu gewährleisten

b. Freiheit und Eigentum (John Locke) -

Gegenentwurf zu Hobbes Leviathan

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Vertrag = Vereinigungsvertrag

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Geht auch von status naturalis

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Gegenseitige Rechte & Pflichten von Herrsche...


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