Title | Art. 12 - Die Karteikarten beinhalten sämtliche Schemata des Verfassungs- bzw. der deutschen |
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Course | Karteikarten Grundrechte |
Institution | Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg |
Pages | 2 |
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Die Karteikarten beinhalten sämtliche Schemata des Verfassungs- bzw. der deutschen Grundrechte.
Der Stand der Lernkarten ist von 2020/2021.
Viel Erfolg beim Lernen :)...
Art. 12 GG – Berufsfreiheit A.
Schutzbereich
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Einheitliches Grundrecht: Berufswahl und Berufsausübung
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Beruf = o Jede auf Dauer angelegte Tätigkeit, o welche nicht schlechthin gemeinschädlich sind o die dazu bestimmt ist, der Schaffung und Erhaltung einer Lebensgrundlage zu dienen. (Def.)
B.
Eingriff
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Ausübungsaspekt (Wie); Wahlaspekt (Ob) o Objektive Zulassungsschranke („ob“): Verlangen Erfüllung objektiver, dem Einfluss des Berufswilligen entzogener und von seiner Qualifikation unabhängiger Kriterien, z.B. steuerliche Vorschriften o Subjektive Zulassungsvoraussetzungen („ob“): Anknüpfung an persönliche Eigenschaften, Kenntnisse und Erfahrungen, erworbene Abschlüsse etc. o Berufsausübungsregelungen („wie“): Modalitäten, in denen sich die berufliche Tätigkeit vollzieht, z.B. Ladenschlusszeiten
C.
Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
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Schranke: Einfacher Gesetzesvorbehalt „durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes“
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Schranken-Schranken: o VHM des einschränkenden Gesetzes o Prüfung richtet sich nach der Dreistufentheorie: Zweck, dem der Eingriff dient, muss umso wertvoller sein, je intensiver der Eingriff ist
1. Stufe: Berufsausübungsregelungen („wie“) Zweck: Bei vernünftigen Erwägungen des Allgemeinwohls
2. Stufe: Subjektive Zulassungsschranke („ob“) Zweck: Schutz eines wichtigen Gemeinschaftsgutes
3. Stufe: Objektive Zulassungsschranke („ob“) Zweck: Abwehr höchstwahrscheinlich eintretender, schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut
o Bei Erforderlichkeit: Sind mildere Stufen möglich?...