Title | Beispiel zu Hinzurechnungen §8 |
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Course | Ertragssteuern |
Institution | Hochschule Osnabrück |
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SS 2014...
Beispiel zu Hinzurechnungen §8 GewStG
Beispiel für §8 Nr. 8 GewStG Einzelunternehmer U ist an der X-KG zu 40% beteiligt. Für das Wirtschaftsjahr 2012 weist die X-KG einen Steuerbilanzverlust von 100.000 € aus. Einkommensteuerliche und gewerbesteuerliche Folgen?
Lösung: - Verluste von +40.000€ (40% von 100.000€) - Dieser Verluste müssen gem. §8 Nr. 8 GewStG hinzugerechnet werden, damit diese neutralisiert wurden. - Im EStG werden diese ja schon als Verlust berücksichtigt.
Beispiel für §8 Nr. 10 GewStG Gewerbetreibender A ist an der X-GmbH beteiligt. Er erwarb die Anteile am 1.1.09 für 100T € und aktivierte sie in seiner Handels- und Steuerbilanz. Am 1.3.12 schüttete die GmbH einen Großteil ihres Vermögens aus. Der auf A entfallende Anteil (60T €) verbuchte dieser handelsrechtlich als Ertrag. Frage 1: Wie ist die Ausschüttung einkommensteuerlich zu beurteilen? Die Ausschüttung bewirkte, dass wegen der dauerhaften Wertminderung eine Teilwertabschreibung nach § 6 I Nr. 2 EStG vorgenommen wurde. Frage 2: Wie ist die Teilwertabschreibung steuerlich zu beurteilen? ESt? GewSt?
Lösung: Frage 1 = EStG - 60.000€ Gewinn - ./. 24.000€ = §3 Nr. 40d EStG : 40% steuerfrei - 36.000€ GewSt: Kein §8 Nr. 5, da sie die Voraussetzungen des §9 Nr. 2a GewStG erfüllen = 60 % > 15% (§9 Nr. 2a S. 1 GewStG) Frage 2 = GewSt -
§8 Nr. 10a GewStG +60.000€ , da diese Gewinnminderung durch Ansatz eines niedrigeren entstanden ist
Teilwerts...