Berufs und arbeitspädagogik PDF

Title Berufs und arbeitspädagogik
Course Berufs- und Arbeitspädagogik 
Institution Hochschule Osnabrück
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Summary

Mitschriften von der ersten bis zu fünften Vorlesung. Sommersemester 2018...


Description

BERUFS UND ARBEITSPÄDAGOGIK

     



Fachkräftemangel Ersparnis wenn ich selber Ausbilde, bis zu 2000 Euro Imageeffekt Soziale Verantwortung wird übernommen in dem man jungen Menschen einen Platz anbietet Gründe aus Sicht des Betriebs: Sicherung des Fachkräftemangels, keine Personalsuche und Einarbeitung, Risiko personeller Fehlentscheidungen geringer Imagegewinn Gründe aus Sicht der Gesellschaft: Schutz gegen Arbeitslosigkeit, Steigerung des BSP, Qualifizierte Fachkräfte wichtig für Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft, hohes Wohlstandsniveau Gründe aus Sicht des Einzelnen: Sicherung des Arbeitsplatzes, Förderung der Eigentumsbildung, berufliche Aufstiegsmöglichkeiten

Vor und Nachteile der betrieblichen Ausbildung Vorteil: siehe Gründe aus Sicht des Betriebes. -Orientierung an betrieblichen Anforderungen. -Flexible Berücksichtigung technologischer Veränderung. -Geringere Flotation. Nachteil: Kosten, Fehlinvestition durch Ausbildungsabbruch, Fehlinvestition durch Fluktuationen nach der Ausbildung

Kosten der Betrieblichen Ausbildung      

Ausbildungsvergütung Beträge zur Sozialversicherung Personalkosten für Ausbilder und Ausbildungsbeauftragte Anlage- und Sachkosten der Ausbildungsstätte Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte Sonstige Kosten (Ausbildungsmittel und Werkzeuge)

Einflussfaktoren und Orientierungspunkte    

Einfluss des Beschäftigungssystems Qualitative Entwicklung der Arbeitsplätze Ausbildungsordnung Rechtliche Rahmenbedingungen

Arten von Ausbildungsordnung     

AO für Monoberufe = Industriekaufleute, es gibt keine Spezialisierung AO für Monoberufe mit Spezialisierung nach Schwerpunkten und Einsatzgebieten = Mitarbeiter im Bauunternehmen AO für Monoberufe mit Spezialisierung nach Fachrichtung = IT Bereich, verschiedene Fachrichtungen Monoberufe mit gemeinsamen Sockel bzw. Kernqualifikationen = Erst lernen alle das gleiche, dann Spezialisiert man sich Stufenberufe = Verkäufer, Einzelhandelskauffrau

Inhalte eine Ausbildungsordnung:

Ausbildungsberufsbild: Grundvoraussetzung, dass Inhalte gelernt werden 5= Konkrete und zeitliche Gliederung

Rechtliche Rahmenbedingungen         

Grundgesetzt Bürgerliches Gesetzt Berufsbildungsgesetzt Jugendarbeitsschutzgesetzt Arbeitszeitrechtgesetzt und Arbeitszeitgesetz Bundesurlaubsgesetz Betriebsverfassungsgesetz Tarifvertag Gesetz Mutterschutzgesetz

Ausbildungsvertag: Zeit, Gehalt, Probezeit 1-4 Monate. Darf man verlängern wenn Auszubildender Hälfte der Zeit krank ist? Man darf die Probezeit verlängern Kann die Probezeit verkürzt werden? Wenn der Auszubildende ein 6 Wöchiges Praktikum gemacht hat. Kündigen in der Probezeit, wirkt sofort. Schwangerschaft in der Ausbildung? Muss man nicht sagen, hat dann aber auch keinen Schutz. Verkürzung Möglichkeiten, Abi 1 Jahr, Realschule halbes Jahr. Betrieb muss mit Einverstanden sein. Teilzeitausbildung: Wenn man ein Kind oder Pflege eines Angehörigen, kann man Antrag stellen. Trotzdem volle Zeit in der Berufsschule. Gründe für eine Verlängerung der Ausbildung. Lange Krankheit, Menschen mit Behinderung, Nachweis, dass Ausbildung Mangelhaft oder gar nicht stattgefunden hat. Und bei der Teilzeitausbildung, wenn Ziel der Ausbildung nicht erreicht ist. Arbeitszeitgesetz Jugendlich die das 18 Lebensjahr noch nicht erreicht haben, dürfen nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Dürfen keine Überstunden machen. Bei Bäckern gibt es Ausnahmen. Eigentlich Arbeitszeiten 6-20 Uhr. Pausenregelung spezieller bei U 18. Muss nach 4,5 genommen werden Anspruch auf 30 Min. Am Tag mehr als 6 Stunden eine Stunde Pause. Pause mindestens 15 Min. sonst ist es auch keine Pause. Minderjährige dürfen nur 5 Tage die Woche arbeiten, freie Tage nebeneinander, Samstag und Sonntag. Tägliche Freizeit muss immer von Arbeitsende mit Arbeitsanfang 12 Stunden betragen. Feiertagen, dürfen nicht an Feiertagen eingesetzt werden sonst müssen sie in der Woche einen freien Tag bekommen. Berufsschule U 18. Mehr als 5 Stunden Unterricht voller Arbeitstag. Arbeitszeit für Volljährige 48 Stunden max. 8 stunden täglich an 6 Tagen die Woche. 8 Stunden können sogar auf 10 Stunden ausgedehnt werden. Pausen, erst nach Arbeitszeit von 6 Stunden halbe Stunde Pause. Ein freier Tag bei einen Sonntag Ersatztag 2 Wochen. Feiertag von 8 Wochen ein freier Tag. Thema Überstunden, Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitszeit erfüllt wird. Minusstunden sind egal. Urlaub; 24 Tage Werktage. Wenn Jugendlich am 1.1 nach keine 16 Jahre alt ist bekommt er 30 Werktage Urlaub. Man 1.1 nach keine 17 Jahre alt ist bekommt er 27 Werktrage und noch keine 18 25 Werktage Urlaub. Bei 25, sind wir bei 21 Arbeitstagen. Auszubildende kriegen auch die 30 Tage.

Es gibt auch Sonderurlaub; Beerdigung, Zeuge vor Gericht, Geburt des Kindes. Erkrankung des Kindes maximal 10 Arbeitstage. Als Alleinerziehende auf 20 Arbeitstage. Bei mehreren Kindern auf 25 Tage. Als Alleinerziehende auf 50 Tage. Nach der Geburt besteht ein Beschäftigungsverbot von 8 Wochen. Mehrlingsgeburten oder Fehlgeburten verlängert es sich. Elternzeit: kann bis zur 3 Jahre sein und kann geteilt werden auf Mutter und Vater. Ausbildungsurlaub soll in den Ferien genommen werden. Wenn man krank wird, wird der Urlaub gutgeschrieben. Die Berufsbildung im Bildungssystem Ziele und Bereiche der Berufsbildung    

Berufsausbildungsvorbereitung Berufsausbildung Berufliche Fortbildung Berufliche Umschulung

Die Berufsbildung im Bildungssystem    

Anforderungen an das Bildungssystem Abschlüsse der schulischen Berufsausbildung Duale Studiengänge Berufliche Bildung als Zugang zu Studiengängen

Das duale System der Berufsausbildung Aufgaben und Verantwortlichkeit der Betriebe/ Müssen sich nach Betriebsregeln halten Aufgaben und Verantwortlichkeit der Berufsschulen / Schulrecht ist Länderspezifisch Ausbildungsrahmenplan, Landesweit.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Planung der betrieblichen Ausbildung 

Abhängig vom quantitativen und qualitativen Personalbedarf



o Erstellung einer Altersstruktur und Bildungsbedarfsanalyse Abhängig von der Personalentwicklung

Planung der betrieblichen Ausbildung 

Ausbildungsberufe auswählen / Anforderungen an den Betrieb o Ausbildungsstätte muss nach Art und Einrichtung geeignet sein o Angemessenes Verhältnis Auszubildende Ausbildungsplätze Fachkräfte



o Abstimmung mit der betrieblichen Interessenvertretung Berufsorientierung unterstützen o Schülerpraktika, Tag der offenen Tür, Betriebsbesichtigung, Schulbesuch durch ältere



Auszubildende Berufsborbereitende Maßnahmen anbieten o Einstiegsqualifikationen

Planung der betrieblichen Ausbildung 

Anforderungen an den Ausbilder o Persönliche und fachliche Kompetenzen

 

Abstimmung mit Ausbildungsbeauftragten und Externen Auswahl der Lernort o Arbeitsplatzbezogene: Büro / Fertigung o Arbeitsplatzunabhänging: Ausbildungswerkstatt, Lernbüro, Seminarräume

o

o

Führung, Kommunikation, Konfliktfähigkeit, Empathie, Vorbildfunktion

Überbetriebliche Einrichtung

Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden

Rekrutierungswege      

Stellenanzeige im Printmedium Agentur für Arbeit Kontakt zu Schulen Praktika Jobmessen Eigene Homepage

Inhalte einer Stellenausschreibung       

Vorstellung der Firma (Standort, Größe, Mitarbeiterzahl) Aufgaben, die neue Mitarbeiter erwarten (z. B. Vertragsabwicklungen durchführen, Lieferanten bewerten) Stellenbeschreibung (eventuell Gründe für die Ausschreibung) Anforderungsprofil des Bewerbers Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten Leistungen (Gehalt, Erfolgsbeteiligungen, Sozialleistungen z. B. Altersversorgung) Organisatorisches (Empfangsadresse, Eintrittstermin, erforderliche Bewerbungsunterlagen)

Kurzinhalt     

Wir sind, Wir suchen, Wir erwarten, Wir bieten, Wir bitten um

Vorauswahl Bewerbungsschreiben und Schulzeugnisse: Berufseignungstest

7 Phasen des Vorstellungsgesprächs Während der ersten Gesprächsphase soll eine angenehme Atmosphäre geschaffen werden. Der Bewerber soll sich wohlfühlen und entspannt an dem Gespräch teilnehmen. Nachdem man sich gegenseitig vorgestellt hat, werden allgemeine Fragen, wie die nach der guten Anreise, gestellt. In Phase 2 werden Fragen zur persönlichen und privaten Situation des Bewerbers gestellt. Man will den Kandidaten näher kennenlernen. In dieser Phase

will der Personalchef feststellen, ob der Bewerber in die zukünftige Arbeitsgruppe passen würde. Durch die Frage nach Familie und sozialem Umfeld sollen das Sozialverhalten und die Kontaktfähigkeit des vielleicht zukünftigen Mitarbeiters geschlussfolgert werden. In der dritten Phase wird der schulische Werdegang des Bewerbers erörtert. Es soll erkannt werden ob sich bestimmte Interessen oder Neigungen schon frühzeitig gezeigt und verfolgt wurden. Während der vierten Phase wird die berufliche Entwicklung des Kandidaten beleuchtet. Der Bewerber sollte seinen Werdegang darstellen und seine bisherige Karriere erläutern. Hier sollten besonders die beruflichen Fähigkeiten herausgearbeitet werden. Auch die Erwartung, die der Bewerber an die zukünftige Stelle hat, können hier thematisiert werden. In Phase 5 stellt der Arbeitgeber das Unternehmen vor und gibt Informationen zu der Abteilung und die zukünftige Stelle. Hier kann der zukünftige Arbeitnehmer Fragen zu der angebotenen Arbeitsstelle stellen. Zu den eigentlichen Vertragsverhandlungen kommt es in der sechsten Phase. Es geht unter anderem um das Gehalt, den Urlaub und die Länge der Probezeit. Die siebte Phase ist die Gesprächsabschlussphase. Die Ergebnisse werden zusammengefasst und Absprachen darüber getroffen wie der Bewerber über die Zu- oder Absage informiert werden soll. Zum Schluss sollte der Personalchef dem Kandidaten noch für sein Interesse und sein Kommen danken.

Anmeldeverpflichtungen eines Auszubildenden   

Anmeldung bei der Krankenlasse Sozialversicherungsnummer notwendig Auszubildende besonderer Personengruppenschüssel

Gestaltung der Probezeit  

Richtige Beschäftigung Beurteilung und Konsequenzen

Beendigung der Ausbildung 

Ausbildungsabbruch – Aufhebungsvertrag. Durch wegfallende Fristen ist der Beendigungszeitpunkt frei wählbar. Es müssen weder Gründe für eine Kündigung angegeben noch der Betriebsrat im Vorhinein angehört werden. In einigen Fällen besitzen Betroffene einen Anspruch auf Abfindung, die der Arbeitgeber tragen muss.





Kündigung durch Arbeitgeber Kündigung der Ausbildung durch Arbeitgeber – in der Probezeit. Läuft es zwischen Auszubildendem und Arbeitgeber nicht rund, dann kann das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit von beiden Seiten aus vorzeitig beendet werden. Eine Kündigung des Ausbildungsvertrags ob durch den Arbeitgeber oder durch den Auszubildenden selbst ist während der Probezeit jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist möglich. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen. Kündigung der Ausbildung durch Arbeitgeber – nach der Probezeit Nach Ablauf der vereinbarten Probezeit ist die Situation eine andere und es sind Besonderheiten zu beachten: Ordentliche Kündigung: Eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber ausgeschlossen. Beide Parteien dürfen den Ausbildungsvertrag nur noch aus einem wichtigen Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ordentliche Kündigung durch Auszubildenden: Dieser darf nach der Probezeit mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. Fristlose Kündigung der Ausbildung durch Arbeitgeber: Eine Kündigung ist nur noch aus wichtigem Grund möglich. Sie ist jedoch unwirksam, wenn die ihr zugrundeliegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger als zwei Wochen bekannt sind. Durch Auszubildenden

Beendigung der Ausbildung  

Bestandene Prüfung Nicht bestandene Prüfung

Ausbildungsmethoden Vier-Stufen-Methode: 1. Stufe: Vorbereiten und erklären (Kurzvortrag) 2. Stufe: Vormachen und erklären 3. Stufe: Nachmachen und erklären lassen (Lernen am Modell) 4. Stufe: Vertiefen durch üben Modifizierte 4-Stufen-Methode: 2. und 3. Stufe werden zusammengefasst (Azubi wird frühzeitig integriert) Wann? Bei Unterweisungen; um Azubi neues Wissen beizubringen und bei praktischen Tätigkeiten Lehrgespräch: Dient grundsätzlich der Einführung in ein neues Thema oder in einen neuen Themenkomplex. Zunächst übernimmt der Ausbilder die Leitung des Gesprächs und übergibt dies dann an den Azubi (Ausbilder erklärt zunächst, am Ende gibt Azubi wieder, was er verstanden hat) Wann? bei kognitiven Aufgaben, zur Vertiefung einzelner Abschnitte Voraussetzungen des Azubis: Azubi kennt sich mit dem Thema etwas aus Lernauftrag:

Azubi bekommt Aufgabe, die er erledigen muss. Davor sollte ein Planungsgespräch stattfinden. Nach Bearbeitung der Aufgabe ein Auswertungsgespräch. Azubi entwickelt selbstständig einen Lösungsweg, erkennt Fehler und korrigiert, führt Planungsschritte durch und lernt zeitliche Planung Wann? bei Aufgaben aus der alltäglichen Geschäftstätigkeit (kein zu hoher Schwierigkeitsgrad) Voraussetzung: dem Azubi sollten alle notwendigen Materialien (Equipment) zur Verfügung stehen

Handlungsfeld 4 Auf Prüfungen vorbereiten Zur Prüfung anmelden Zeugnisse Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten

Auf Prüfungen vorbereiten Ablauf der Prüfung: 1 Zwischenprüfung. Teil 2 Abschlussprüfung Schriftliche Prüfung: ungebundene Aufgaben, z.B. Multiple Choice, Mündlich Prüfung

Zur Prüfung zulassen Regelzulassung: Zurücklegung der Ausbildungszeit, Teilnahme an der Zwischenprüfung, Führung der Ausbildungsnachweise Vorzeitige Zulassung: Überdurchschnittliche Leistungen Zulassung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis

Anmeldung zur Abschlussprüfung Aufgaben des Ausbildenden / Ausbilders Angaben und Informationen bei der Prüfungsanmeldung Pflicht des Auszubildenden

Zeugnisse Arten von Zeugnissen, Berufsschulzeugnis, Kammerzeugnis, betriebliches Zeugnissen § 16 BBiG

Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung / unbefristet oder unbefristet möglich §78 BetrVG. Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen

Klausur: Nur Stichpunkte Manche Aufgaben sind 2 Antworten möglich Keine negativen Punkte Jede Frage und Antwort genau lesen! Bsp.: Wonach nach Berufsbildungsgesetzt die Ausbildung zu bemessen? Nach seinem Alter, Nach seinem Beruflichen Bildungsstand. Nach Stunden. Richtig = Alter. Mitbringen mit dem Taschenrechner um Urlaubstage auszurechnen. Skript einmal durchlesen reicht aus! In der Klausur werden auch Fragen beantwortet....


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