Bundeswehrsoldaten - Übungen im Tutorium Strafrecht, 2. Semester, gehobener Polizeivollzugsdienst PDF

Title Bundeswehrsoldaten - Übungen im Tutorium Strafrecht, 2. Semester, gehobener Polizeivollzugsdienst
Author Daniel Bree
Course Strafrecht
Institution Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin
Pages 1
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Summary

Übungen im Tutorium Strafrecht, 2. Semester, gehobener Polizeivollzugsdienst...


Description

Bundeswehrsoldaten

A und B sind als Soldaten bei der Bundeswehr miteinander verfeindet. Um B Unannehmlichkeiten zu bereiten, entwendet A die (im Eigentum der Bundeswehr stehende) Dienstmütze des B aus dessen offenstehenden Spind. A wollte die Mütze zunächst in den Müll werfen. Dann aber kommt ihm die Idee, dass er sie zusammen mit einigen ihm gehörenden alten Schallplatten auf dem Flohmarkt verkaufen könnte. Er legt die Mütze auf die Schallplatten in seinen Fahrradkorb und macht sich auf den Weg. Noch bevor er den Flohmarkt erreicht, stellt er fest, dass er die Mütze unterwegs verloren hat.

B ist sich sicher, dass A für das Abhandenkommen seiner Mütze verantwortlich ist, kann dies aber nicht beweisen. Um bei seiner einige Tage später anstehenden Dienstentlassung eine Mütze zurückgeben zu können, beschließt er, sich die Mütze des A zu verschaffen. Zu diesem Zweck geht er in der Mittagspause an dessen gleichfalls nicht verschlossenen Spind, muss jedoch zu seiner Enttäuschung feststellen, dass sich die Mütze des A nicht darin befindet.

Aufgaben: 1. Prüfen Sie die Strafbarkeiten von A und B. 2. Der Polizeibeamte P, der den B als Beschuldigten vernimmt, unterlässt es versehentlich, ihn über sein Recht zur Aussageverweigerung gemäß §§ 163 a Abs. 4 Satz 2, 136 Abs. 1 Satz 2 StPO zu belehren. a) Welche prozessuale Folge hat dieser Verstoß? b) Gibt es Ausnahmen von dieser Folge?

Hilfsmittel: StGB, StPO. Bearbeiterhinweise: Erforderliche Strafanträge sind gestellt. Amtsdelikte und Delikte des Wehrstrafgesetzbuches sind nicht zu prüfen.

 Einreichende Verfasserin der Klausur: Oberstaatsanwältin Vera Junker. Am Fachbereich Polizeivollzugsdienst der FHVR Berlin im WS 2003/04 als dreistündige Klausur im Rahmen des strafrechtlichen Klausurenkurses geschrieben....


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