Title | Definitionen-2 - Strafrecht AT Definitionen Teil 2 |
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Author | Sarah Hickmann |
Course | Strafrecht AT |
Institution | Ruhr-Universität Bochum |
Pages | 1 |
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Strafrecht AT Definitionen Teil 2...
= Der Täter handelt mit dolus directus 2. Grades, wenn er weiß oder als sicher voraussieht, dass sein Handeln zur Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes führt, mag ihm die Tatbestandsverwirklichung auch noch so unerwünscht sein. c) dolus eventualis (Eventualvorsatz) Definition in unproblematischen Fällen: = Der Täter handelt mit dolus eventualis, wenn er die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und zumindest billigend in Kauf nimmt. d) Bewusste Fahrlässigkeit =Täter hält den Erfolgseintritt für möglich, vertrau jedoch darauf, dass der Erfolg nicht eintritt Kognitive Theorien (Wissenstheorien) Dolus eventualis setzt eine bestimmte Vorstellung von der Tatbestandsverwirklichung voraus (Wissenselement). Eine Willenskomponente ist nicht zu verlangen. Dolus eventualis und bewusste Fahrlässigkeit unterscheiden sich allein im Bereich des Wissens um die Tatbestandsverwirklichung. • Eine Abgrenzung erfolgt nur nach kognitiven Elementen (Wissenselementen). 1. Möglichkeitstheorie = Dolus eventualis liegt vor, wenn der Täter die konkrete Möglichkeit der Rechtsgutsverletzung erkennt und dennoch handelt; nach dieser Theorie gibt es keine bewusste Fahrlässigkeit. 2. Wahrscheinlichkeitstheorie = Mit dolus eventualis handelt der Täter, wenn er den Erfolgseintritt für wahrscheinlich hält; „wahrscheinlich“ bedeutet mehr als bloß „möglich“, aber weniger als „überwiegend wahrscheinlich“; dagegen liegt bewusste Fahrlässigkeit vor, wenn der Täter die Tatbestandsverwirklichung für unwahrscheinlich hält. Volitive Theorien (Willenstheorien) (hM) Auch dolus eventualis hat zwei selbständige Elemente: das Wissen und das Wollen der Tatbestandsverwirklichung. Von der bewussten Fahrlässigkeit unterscheidet sich der dolus eventualis nur auf der Willensseite. • Eine Abgrenzung erfolgt nach kognitiven und voluntativen Elementen (Wissens- und Willenselementen)....