GÖRP Tutorium ------- PDF

Title GÖRP Tutorium -------
Course Öffentliches Recht
Institution Universität Klagenfurt
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Summary

Grundlagen öffentliches Recht Mitschrift des Tutoriums...


Description

GÖRP Tutorium Richtig/Falsch Fragen Recht und Rechtsbegriffe o Ein moralisch fragwürdiges, aber rechtskonformes Verhalten löst keine staatlichen Sanktionen aus. RICHTIG o Das positive Recht zeichnet sich dadurch aus, dass seine Durchsetzungen nicht durch staatlichen Zwang, sondern mittels positiver Anreize (z.B. Förderungen, Belohnungen) sichergestellt wird. FALSCH, durch stattlichen Zwang durchgesetzt. o Regeln der Sitte unterscheiden sich vom positiven Recht insbesondere dadurch, dass sie nicht von Menschen geschaffen werden. Falsch, sie sind von Menschen geschaffen. o Verfassungsfunktionen der Rechtsordnung, heißt, dass Bürger nur das tun dürfem, was Ihnen durch Gesetz ausdrücklich erlaubt ist. FALSCH o Das positive Recht enthält alle Gebote für menschliches Verhalten während das negative Recht die Gesamtheit von Verboten bezeichnet. FALSCH o Moralisch verwerfliches Handeln kann rechtmäßig sein. RICHTIG o Martin ist Tierliebhaber. Er erfährt, dass Geflügelproduzent Walter Hühner zwar gesetzkonform, jedoch auf vergleichsweise engem Raum hält. Wenn. Martin aus moralischen Gründen bei GP einbricht und die Hühner freilässt, muss er trotz seiner moralischen Rechtfertigung staatliche Sanktionen befürchten. RICHTIG o Eine der Funktionen der Rechtsordnung ist die Friedensfunktion. RICHTIG o Positives Recht ist von gesellschaftlichen Normordnungen streng zu trennen. RICHTIG o Nur gerechte Regelungen gelten als Recht. FALSCH o Verfassungsfunktion heißt, dass staatliche Organe an das Recht gebunden sind. RICHTIG o Recht ist von Menschen für Menschen geschaffenes System von Normen, das mit Hilfe organisierten staatlichen Zwangs durchgesetzt wird.

Recht als ,SOLLEN‘‘ o Rechtsnormen sind Aussagen über das Sein. FALSCH, nur aus Rechtsformen. o Rechtsnormen lassen sich nicht unmittelbar aus einem SEIN, sondern stets nur aus anderen Rechtsvorschriften ableiten. RICHTIG

Geltungsbereiche von Rechtsnormen o Beschließt der Kärntner Landtag ein neues Tourismusgesetz (Landgesetz), so ist dessen örtlicher Geltungsbereich grundsätzlich das Landesgebiet Kärntens. RICHTIG o Der persönliche Anwendungsbereich legt fest, für wen eine Rechtsnorm gilt. RICHTIG o Ein Gesetz kann auch dadurch außer Kraft treten, dass der Gesetzgeber ein neues Gesetz erlässt, das ausdrücklich das Außerkrafttreten des bisherigen Gesetzes bestimmt (formelle Derogation). RICHTIG o Das Außer-Kraft-Treten eines Gesetzes kann auch vom Verfassungsgerichtshof angeordnet werden. RICHTIG o Eine gesetzliche Bestimmung kann auch durch eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshof in einem Gesetzprüfungsverfahren außer Kraft gesetzt werden. RICHTIG o Wird ein Bundesgesetz am 10.01. kundgemacht und fehlt eine Bestimmung über das Inkrafttreten, so tritt es mit 11.01 in Kraft. RICHTIG o Strafgesetze dürfen nicht rückwirkend erlassen werden. RICHTIG o Ist das In-Kraft-Tretens-Datum nicht ausdrücklich bestimmt, so tritt ein Bundesgesetz mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. RICHTIG o Wenn das Erbrechts-Änderungsgesetz am 30.07.2015 kundgemacht wurde, das InKraft-Treten mit 1.1.2017 vorgesehen ist, so liegt ein Fall von Legisvakanz vor. RICHTIG o Legisvakanz = Rückwirkung, Befreiung o § 33 (1) Vereingesetz lautet, mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes per 1. Juli 2002 tritt das Vereingesetz 1951 außer Kraft. Diese Bestimmung stellt eine formelle Derogation dar. RICHTIG o Hält der Gesetzgeber nach Kundmachung neuer gesetzlicher Regelungen eine gewisse Umstellungszeit auf die neue Rechtslage für sinnvoll, so kann er eine so genannte Legisvakanz vorlegen. RICHTIG

Struktur von Rechtsnormen Vor Gericht trägt ein Staatsanwalt Folgendes vor: Der Angeklagte hat am 2.12 um 9:30 dem Opfer aufgelauert und es von hinten mit 13 Messerstichen getötet. Hierbei handelt es sich um einen sog Sachverhalt. RICHTIG (Bei Fragen, wo es genau geschildert wird handelt es sich immer um einen Sachverhalt)...


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