Die Verfassung der römischen Republik PDF

Title Die Verfassung der römischen Republik
Author Sarah Lukowski
Course Geschichte
Institution Universität Potsdam
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Die Verfassung der römischen Republik Das Resultat der Ständekämpfe war ab 367/366 v. Chr. die Zulassung der Plebejer zum höchstem Amt, dem Konsulat. So entstand die neue Führungsschicht der Nobilität. Für über 300 Jahre galt nun eine neu geschaffene (ungeschriebene) Verfassung im Römischen Reich.

Material M1

Die Verfassung der römischen Republik (ca. 367/366 – 31/30 v. Chr.)

Aus :Bl e i c k e n,J oc he n:Ge s c hi c ht e de rRömi s c he nRe publ i k.6. Aufla g e . Mü nc he n:Ol de nbour gVe r l a g2004. S. 29.

Material M2

Die Rolle der Nobilität

Die politischen Entscheidungen trafen die Nobiles durch Absprache untereinander. [...] Die notwendige formelle Absegnung der Beschlüsse erfolgte im Senat [...]. Ist daher die Nobilität in ihrer Gesamtheit als Regierung anzusehen, bedurfte sie doch zur Durchsetzung ihres Willens Beamter (Magistrate), die, soweit sie Gewicht hatten, selbstverständlich der Nobilität oder ihr nahestehen- den Familien angehören mussten. Mithilfe des Senats [...] und der Magistrate hielt die Nobilität den staatlichen Apparat fest in ihrer Hand. [...] Die Überwachung der Beamten wurde vor allem durch die Einrichtung verschiedener Rechtskontrollen erreicht: Die Jährlichkeit des Amtes (Annuität) führte jeden Beamten schon nach einem Jahr wieder in das Kollektiv der Gesellschaft zurück und ermöglichte so unter Umständen Anklagen wegen Amtsmissbrauchs (der Amtsträger konnte während des Amtes nicht belangt werden); die Kollegialität bremste jedes Mitglied des Kollegiums dadurch, dass jegliche Eigenwilligkeit von Beamten durch die Interzession von Kollegen, die dem Kollektiv der Nobiles ergeben waren, lahmgelegt werden konnte; das Verbot der Anhäufung (Kumulation) von Ämtern verhinderte die gleich- zeitige Bekleidung mehrerer Ämter und damit jede Machtkonzentration, das Verbot der Anreihung von Ämtern (Kontinuation) die Bekleidung mehrerer Ämter unmittelbar hintereinander [...] und die Einschränkung der Wiederholung desselben Amtes (Iteration) erschwerte die mehrmalige Bekleidung desselben Amtes nach Ablauf einer Reihe von Jahren.

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Material M3

Datum: Cicero, De re publica, I 39.

„Est igitur, inquit Africanus1, res publica res populi, populus autem non omnis hominum coetus2 quoquo modo congregatus3, sed coetus multitudinis iuris consensu4 et utilitatis communione5 sociatus […].”

Arbeitsaufträge: 1. Lest den Text (M2). Erläutert, warum die Nobilität den staatlichen Apparat fest in der Hand hielt. (M1 und M2) 2. Übersetzt das Zitat von Cicero (M3) und vergleicht seine Vorstellungen einer Republik mit den Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland. Geht dabei besonders ein auf: Gewaltenteilung, Rolle des Volkes und Kontrollmechanismen.

1 gemeint ist Publius Cornelius Scipio Aemilianus Africanus [der Jüngere], römischer Konsul 147 und 134 v. Chr. 2 hier: Ansammlung 3 hier: zusammengescharrt 4 consensus, -us m: Anerkennung, Zustimmung 5 commūniō, commūniōnis, f: Gemeinsamkeit, Gemeinschaft

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Handreichung zur Verfassung der Römischen Republik 1. Begriffe und Hinweise die neue Führungsschicht – die Nobilität Nach dem Ende der Ständekämpfe löste eine neue Führungsschicht die Patrizier ab: die Nobilität. Die Ständeunterteilung in Plebejer und Patrizier bestand zwar weiterhin, verlor jedoch deutlich an Bedeutung. Der Zugang zur politischen Führungsschicht erfolgte fortan nicht mehr durch Geburt oder Heirat, sondern durch Bekleidung eines öffentlichen Amtes. Bei der Nobilität handelte es sich also nicht mehr um einen Erbadel, sondern um einen Beamtenadel.

die Volksversammlungen – Zusammensetzung und Aufgaben 1. concilium plebis/ comitia tributa Die Volkstribune konnten eine Art Volksversammlung einberufen. Dies war die nach Tribus (=Bezirken) gegliederte Versammlung des Volkes, in der niedere Beamte und über Gesetze abgestimmt werden konnten. 2. comitia curiata und comitia centuriata Es gab noch zwei weitere Arten von Volksversammlungen. In erster wurde über religiöse und familienrechtliche Belange abgestimmt; in der comitia centuriata standen Gesetzesvorschläge, die Wahl höherer Beamte und Entscheidungen über Krieg und Frieden im Mittelpunkt. In allen Volksversammlungen wurde ohne Diskussion – ohne lange Debatte entschied man mit „Ja“ oder „Nein“ über die eingebrachten Vorschläge.

2. Überblick über die Ämter der Römischen Republik Für die Ausübung von politischen Ämtern gab es in der römischen Republik keine Vergütung oder Entschädigung. Die Magistrate mussten sich und ihre Amtsausführung aus eigenen Mitteln finanzieren. Konsul

beruft Volksversammlungen und Senatssitzungen ein, nimmt durch die Umsetzung der Senatsbeschlüsse und das Amt des Heerführers wesentliche Aufgaben der Exekutive wahr.

Prätor

zuständig für die Gerichtsbarkeit

Zensor

wird alle 5 Jahre gewählt und führt Aufsicht über die Errichtung und die Instandhaltung staatlicher Bauten

Ädil

zuständig für die Polizeiaufsicht, die Infrastruktur, die Getreideversorgung und die Ausrichtung von Spielen

Quästor

zuständig für die Finanzen

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