Geschichte der Mittelschule PDF

Title Geschichte der Mittelschule
Course Einführung in die Pädagogik und Didaktik der Mittelschule Teil I
Institution Otto-Friedrich Universität Bamberg
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1. Geschichte der Mittelschule Frühes Mittelalter 500 – 1500 n. Chr. Spätmittelalter Reformation 17. Jhd. 18. Jhd.

Kloster – und Lateinschulen +

1336 Erste Universität (religiöser Kontext) Ausbau im Bildungssystem; es entstehen: Schreibschulen und Reformation Privatschulen Entwicklung der Volksschulen 1717 Schuledikt (Preußen): Einführung der Schulpflicht (keine konsequente Umsetzung! Keine Lehrer, Kinderarbeit), v.a. militärische Gründe 1736 Principia regulativa (Preußen)

19. Jhd.

Beginn der Humboldtschen Bildungsreform (ähnlich Zeblitz): Grundkanon von allgemeinen Wissen  danach Spezialisierung auf Beruf  allgemeine Menschenbildung 1802 Schulpflicht Bayern (langsame Durchsetzung!) (1835 Schulpflicht Sachsen) 1811 Ausbildung von Lehrern (schlecht bezahlt):  1814 Volksschulseminar für Lehrerinnen (Bayern)  1826 erste Lehramtsprüfung für Lehrer 1837 Einführung eines verpflichtenden Lehrplans (Knackpunkt Lehrplan nach Einführung der Schulpflicht) 1871 Trennung nach mehrklassige Volksschule

20. Jhd.

Konfession

und

Geschlecht:

Weimarer Republik: ab 1920 Reichsgrundschulgesetz: 4. Grundschulzeit festgelegt, in ganz Deutschland. Nach 8 J. Volksschulabschluss Im Nationalsozialismus: kaum Änderung der Schulstruktur (Gymnasium 8 J.) allerdings viele Änderungen um Soldaten zu erzeugen + nationalsozialistisches Gedankengut: „breite Volksschule“  Entlassung jüdischer Lehrer  Ausbildung an Schule rasseabhängig Unterschiedliche Entwicklungen in DDR und BRD BRD : dreigliedriges Schulsystem 1964 Hamburger Abkommen:  Umbenennung der Volksschule in Hauptschule  Lehrplanreform im Zusammenhang mit der Entnazifizierung  4 J. Grundschule + 5 J. Hauptschule  9 J. Schulpflicht DDR Einheitsschulen (8 J.) + polytechnische Schulen (10 J.) 1

2. Wozu geschichtliches Wissen?  Bessere Einschätzung zukünftiger Entwicklungen: z.B. Hat die Mittelschule eine Zukunft? Strukturen, Inhalte  Politische Situation verstehen: warum dreigliedriges Schulsystem  Was war schon da? Wie verändert sich der Lehrberuf? 3. Begründung der Mittelschule I. Pädagogische Aufgaben (vgl. Lehrplan Plus) (1) Auftrag der Mittelschulen: Stärken und Schwächen der SuS berücksichtigen, Beraten – Beobachten – Beurteilen, Lehrer als aktiv erziehende Person: Vorbildfunktion, Erziehungsauftrag, Kooperation mit den Eltern (2) Erziehung durch die Mittelschule (im Lehrplan verankert): mündiger Bürger, Verantwortung, Eigeninitiative, Hilfsbereitschaft. II. Gesellschaftliche Funktionen & Begründungen Nach Fend: (1) Qualifikationsfunktion: Vorbereitung auf das Berufsleben, Spezialisierung innerhalb der Schulen, Mitwirkung am gesellschaftlicher Entwicklung (2) Enkulturationsfunktion: Kulturgut + kulturelle Bildung: Musik, Sport, Kunst (3) Integrationsfunktion: Demokratie, Normen, Werte, Menschenrechte (4) Selektionsfunktion: Zeugnisse, verschiedene Abschlüsse Nach Schulz: (1) Klientelbezogene Begründung: soziale Benachteiligung, gescheiterte Existenzen (2) Verwertungsorientierte Begründung: v.a. duale Ausbildung (3) Begabungstheoretische Begründung: geringere Intelligenz Beachte: Sprache ist wichtig & wirkmächtig  Es kommt auf die Begründung an! 4. Das gegliederte Schulwesen

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5. Schulabschlüsse der Mittelschule I. Mittlerer Schulabschluss  verleiht u. a. die Berechtigung, weiterführende Schulen, z. B. die Fachoberschule  ist damit gegenüber dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.  mehrere Möglichkeiten, einen mittleren Schulabschluss zu erreichen: (1) Mit dem Abschlusszeugnis des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule wird der mittlere Schulabschluss bescheinigt. Das Bestehen einer zentralen Abschlussprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist Voraussetzung. (2) Besonders leistungsstarke Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 können nach dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in zwei weiteren Jahren in sog. Vorbereitungsklassen den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule erreichen ("9+2-Modell"). (3) Mit abgeschlossener Berufsausbildung können Mittelschüler auf zwei Wegen einen mittleren Schulabschluss erwerben: a) Durch den Qualifizierten Beruflichen Bildungsabschluss (Quabi). Voraussetzungen: qualifizierende Abschluss der Mittelschule (Quali) + Abschluss der Berufsausbildung mit einer Durchschnittsnote von 3,0 oder besser + Nachweis über mindestens ausreichende (= Note 4) Englischkenntnisse entsprechend dem Leistungsstand eines fünfjährigen Unterrichts. b) Über die Berufsschule oder über eine mindestens zweijährige Berufsfachschule (siehe dort). II.

Qualifizierender Abschluss der Mittelschule (Quali)  ist eine besondere Leistungsfeststellung  am Ende der Jahrgangsstufe 9 (auch extern möglich)  besondere Prüfung (schriftlich, praktisch und mündlich) in den Fächern Deutsch, Mathe, AWT (Projektwoche)  Gesamtbewertung mindestens die Note 3,0  Zeugnis über den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule  Die Teilnahme ist freiwillig

III.

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule in der Praxisklasse und Übergangsklasse  SuS die mindestens im 9. Schulbesuchsjahr sind und die eine Praxisklasse oder Übergangsklasse besuchen  theorieentlasteten Abschlussprüfung  Durchschnittsnote 4,0 oder besser

IV.

Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule  Nach erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 9  Jahreszeugnis mit Notenschnitt (ohne die Sportnote) von 4,0 oder besser  nicht mehr als dreimal die Note Fünf enthält (die Note Sechs = zweimal Fünf).

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6. Klassenleitung (1) Aufgaben der Klassenleitung:  Beauftragung durch den Schulleiter für mind. zwei Jahre (max. 4 Jahre) Besondere Verantwortung in der Erziehungsarbeit in der Klasse  Vertretung der Klasse bei der Schulleitung, in der Lehrerkonferenz, in der Klassenkonferenz und bei den unterrichtenden Lehrkräften  Daraufhin Wirken, dass sich Lehrkräfte ihrer Klasse über das Maß der Aufgaben und die notwendige Arbeitszeit jeweils verständigen  Unterrichtung der Klasse über wesentliche Angelegenheiten der Schule; Anregung der SuS Klasse zur Mitgestaltung des schulischen Lebens  Fortlaufende Unterrichtung über Einträge im Notenbogen oder in vergleichbaren Unterlagen  Überprüfung seiner Klasse auf Schulversäumnisse, soweit keine andere innerschulische Regelung getroffen ist. Beratung der Erziehungsberechtigten in schulischen Fragen  Möglichst frühzeitige schriftliche Unterrichtung der Erziehungsberechtigten bei auffallenden Absinken des Leistungsstandes und sonstigen wesentlichen, die SuS betreffenden Vorgängen, im Einvernehmen mit der Schulleitung  Insbesondere dann, wenn eine Gefahr für das Vorrücken oder das Erreichen des schulischen Abschlusses erkennbar wird Beurteilung  Entwurf der Zeugnisse im Zusammenwirken mit den übrigen Lehrkräften der Klasse. Führung des Schülerbogens und der Schülerakten.  Unterstützung der Klassenleitung durch die in der Klasse tätigen Lehrkräfte Verwaltungsaufgaben: Neben pädagogischer Arbeit und Unterrichtstätigkeit auch viele außerunterrichtliche Aufgaben  Aufsicht, Kontrolle, Verwaltung, Information, Kooperation mit Eltern und Kollegen  Einberufung und Leitung von Klassenkonferenzen  Beratung von SuS und Eltern  Klassen - & Notenbuchführung  Erstellen von Gutachten und Zeugnissen  Bekanntgabe notwendiger Belehrungen (Feueralarm, Schulbesuch bei Unwetter) Umsetzung von Verordnungen Dienstvorschriften, administrative Regelungen oder Konferenzbeschlüssen  Zuwachs der Einflussmöglichkeiten und Autorität, oft aber auch Ärgernis  Entwicklung der Arbeitshaltung der Klasse  Kooperation der Lehrer miteinander  Gestaltung des Leben und Lernens innerhalb der Schule  Schulentwicklung (2) Klassensprecher Erfüllung wichtiger Aufgaben innerhalb der Klassengemeinschaft  Einsatz für Rechte und Interessen der Mitschüler ggü. Lehrern  Vermittlung bei schülerinternen Konflikten

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  

Unterstützung der Klassenleitung bei Organisation und Kontrolle der Dienste und Verantwortungsbereiche der Klasse Initiation und Organisation von Gemeinschaftsaktivitäten Vertretung der Schülerbelange im Schülerrat

Grundpfeiler der schulischen Mitwirkungsmöglichkeiten und Basis für weitergehende Mitwirkung im Rahmen der Schülervertretung  Gesetzlich verankert in allen Bundesländern  Voraussetzung: Kenntnis und Beachtung schulrechtlicher Vorschriften  Handbücher zur Schulmitwirkung mit den wichtigsten Rechts – und Verwaltungsvorschriften als Grundlage für Informationen  Sicherstellung vor der Klassensprecherwahl durch Klassenleitung, dass alle SuS über Aufgaben, Rechte und Pflichten des Klassensprecheramtes informiert sind (3) Organisation des Klassenlebens  Vor der ersten Stunde: Organisation der Sitzordnung (frontal, U – förmig, Gruppentische)  Orientierung an Zweckmäßigkeit und Interessen der SuS bei der Gestaltung des Klassenzimmers  Bei Unzufriedenheit mit Sitzplatz  ggfs. Soziogramm (alle SuS schreiben ihren Wunschsitznachbarn auf und neben wem sie nicht sitzen möchten (je vier Nennungen)  Auswertung und Versuch entsprechende Platzverteilung zu erreichen. Gespräch mit positiven Nennungen eines Außenseiters, um sie zu bitten sich neben Außenseiter zu setzen. Wenn möglich dürfen SuS, die alleine sitzen wollen das.  Verwaltung von Adressen, Noteneingabe und –Berechnung, Erstellung von Wochenplänen und Auswertung von Soziogrammen durch Klassenverwaltungsprogramm  Festlegung von Klassenregeln  Gemeinsame Erarbeitung mit den SuS ( Akzeptanz) + Aufhängen im Klassenzimmer  Diskussion über mögliches unangebrachtes Verhalten sowie adäquate Maßnahmen (abhängig von Alter der SuS und Klassenzusammensetzung)  Z.B. Sanktionen bei Unterrichtsstörungen oder Regelung bei vergessenen Hausaufgaben und Unterrichtsmaterial  Wichtig: Pädagogische Regelung. Kein sinnloses Abschreiben oder Geldstrafen.  Verteilung von Klassenämtern: (Blumen, Tafeldienst, Garderobe, Medien, Klassenkasse etc.)  Bei jüngeren SuS (5. + 6.) zeitliche Begrenzung der Dienste mit Wechsel  Bei älteren SuS Beschränkung der Dienste auf das Notwendigste  Pädagogisch sinnvoll bei „schwierigen“ SuS  Klassensprechenwahl  Bei neu zusammengesetzten Klassen Wahl erst nach einigen Wochen, um SuS Zeit zu geben einander kennen zu lernen  Kein Hilfssheriff! Sondern ein Sprecher für die Klasse. (4) Schülerdienste und Klassenrat  Dienste im Wechsel  Klassenbuch an verlässliche SuS  Tafeldienst, Ordnungsdienst, Hofdienst, Bücher-, Pflanzendienst, evtl. Betreuung in den Ferien  Regelmäßige Sitzungen des Klassenrates, strukturiert

Schrank-,

Geräte-

und

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7. Ganztagsschule (1) Ganztagsschule: Definition Ganztagsschulen sind Schulen, bei denen im Primar- und Sekundarbereich I  an mindestens drei Tagen (in Bayern mindestens vier Tage) in der Woche ein ganztägiges Angebot bereitgestellt wird, das täglich mindestens sieben Zeitstunden umfasst,  an allen Tagen ein Mittagessen bereit gestellt wird,  die Ganztagsangebote unter der Verantwortung der Schulleitung organisiert und in enger Kooperation mit der Schulleitung durchgeführt werden  sowie in einem konzeptionellen Zusammenhang mit dem Unterricht stehen. (2) Modelle von Ganztagsschulen:  Gebundenes Modell (in Bayern nur an Versuchsschulen): Für alle SuS verpflichtend  Teilgebundenes Modell: nicht alle Jahrgänge, oder nicht alle Tage oder nicht alle Standorte werden gebunden geführt.  Offenes Modell: Teilnahme am Ganztagesangebot freiwillig (3) Typen von Ganztagsschulen:  Rhythmisierte Ganztagsschule: Ganztagsschulklassen notwendig, erstreckt sich über den ganzen Tag, wobei sich Phasen der Anspannung und Entspannung abwechseln  ausgewogene Verteilung des Unterrichts auf den Vor- und Nachmittag, längere (Bewegungs-)Pausen sowie ggf. einen späteren Unterrichtsbeginn  Additive Ganztagsschule: das erweiterte Schulangebot schließt an den Regelunterricht des Vormittags an (4) Geschichte der Ganztagsschule  Ganztägiges Angebot als Normalfall bis Ende des 19. Jahrhunderts (Unterrichtsangebot von 8-12 Uhr und 14-16 Uhr (v.a. Gymnasien); Mittagessen zu Hause)  Volksschule als Halbtagsschulen, Gymnasien als Ganztagsschulen während der Industrialisierung  Reformpädagogik als Wurzel der modernen Ganztagsschule  Ganztagsschule im Nationalsozialismus: Missbrauch der reformpädagogischen Schulen um NS – Gedankengut zu verfestigen, keine weiteren Ganztagsschulen  Entwicklung der Ganztagsschule nach dem 2. Weltkrieg (Westdeutschland): Fokus auf Förderung der Ganztagsschulen in der BRD als Versuch die Chancengleichheit zu erhöhen  Potsdamer Abkommen 1945: Allgemeine Grundsätze auch für das Erziehungswesen (Re-education): Entnazifizierung (aber noch NS-Lehrer); Entmilitarisierung; Demokratisierung  Ab 1975 Rückgang der Ganztagsschulen (5) Erwartungen an die Ganztagsschule  Steigerung der Schulleistung  Abbau herkunftsbedingter Bildungsungleichheiten  Ausweitung der Bildungsinhalte  Vereinbarkeit von Familie und Beruf  In Deutschland Ernüchterung eingetreten 6

(6) Pro – Contra Pro Entlastung der Eltern, vor allem für Berufstätige und Alleinerziehende Betreuung und Hilfe bei den Hausaufgaben durch Lehrer und Erzieher durchgängige Aufsicht der Schüler geregeltes Mittagessen und mancherorts Ernährungskunde beim gemeinsamen Kochen intensiveres Zusammenleben der Schüler fördert Verständnis und Integration verstärkte Zusammenarbeit von Lehrern und Schülern Schüler mit Migrationshintergrund lernen schneller Deutsch gemeinsame Freizeitgestaltung Freizeitangebote, zu denen manche Schüler sonst keinen Zugang haben außerschulische Kooperation zu Betrieben, Vereinen, Musikschulen nach Schülerbedürfnissen angepasster Stundenplan

Contra der Einfluss der Eltern auf die Erziehung nimmt ab Schüler haben weniger Zeit mit der Familie höhere Kosten für die Eltern weniger Zeit für persönliche Entwicklung und Hobbys des Kindes die physische und psychische Belastung des Kindes durch lange Schultage steigt Hausaufgaben und Lernen daheim bleiben bestehen -– wenn auch mit weniger Umfang die Selbstständigkeit der Schüler nimmt durch Dauerbetreuung ab Extrakosten durch schulische Zusatzangebote (Ausflüge, Veranstaltungen etc.) Gruppendruck stresst einzelne Schüler – Stichwort Mobbing negative „Klassenbildung“ in Ganztagsund Nichtganztagsschüler einer Schule Arbeitszeiten und Anforderungen an das Schulpersonal steigen Personalmangel (Lehrer, Erzieher, Betreuer) führt zu Unterrichtsausfall Keine angemessenen Rahmenbedingungen – Räume fehlen, Personalmangel

8. Inklusion Definition Inklusion „Der Begriff der Inklusion steht […] für eine Berücksichtigung der individuellen Unterschiede aller Menschen, ohne dass eine Kategorisierung und Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe stattfindet und eine Aussonderung in besondere Institutionen erfolgt. Dies bezieht sich nicht nur auf die Differenzkategorie „Behinderung", sondern auf unterschiedliche Aspekte von Heterogenität wie Geschlecht, soziale Lebenslage, ethnische Zugehörigkeit usw. Inklusion ist damit nicht in erster Linie eine Angelegenheit der Sonderpädagogik, sondern auf wissenschaftlicher Ebene der Schulpädagogik bzw. auf der Ebene der Umsetzung der Regelschule.“

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(1) Kinder mit Hörschädigung im gemeinsamen Unterricht  Für die Gestaltung des Unterrichts gilt ganz allgemein: Wer schlecht hört, muss mehr sehen!  Viel Bild – und Blickkontakt  gut gegliederter Unterricht , Tafelanschrift , Arbeitsanweisungen (schriftlich )  mündliche Proben in schriftlicher Form !  gut schallabgedichteter Raum ( Raumfülle, Teppich, Filz an den Stuhlkanten )  Kontakt zum Pädagogen, eventuell Arzt ( Hörakustiker)  Hinweis an Schüler geben : sich in die Perspektive des Schülers einfühlen  Unterrichtsprojekt : Gebärdensprache erlernen  Musikunterricht: Hörgeschädigte haben ein gutes Rhythmusgefühl ( Schlagzeug, Trommel ) (2) Kinder mit Sehschädigung im gemeinsamen Unterricht  Für die Gestaltung des Unterrichts gilt ganz allgemein: Wer schlecht sieht, muss mehr hören!  Gute Atmosphäre schaffen: Kontakt zu Eltern, Sicherheit schaffen!  Kontakt zum Arzt ( Optiker ) und Beratungslehrer aufsuchen  Blindenschrift: Schwarz und Brailleschrift benutzen  Gestaltung des Schulgebäudes: farbige Leitlinien am Fußboden, keine Glastüren  Gestaltung des Klassenraumes: Zuerst Struktur des Klassenraumes erklären!  Gestaltung: wenig Stolperflächen, keine Umstellung der Sitzreihen, Punktschrift oder tastbare Schriftschrift an Möbel zu den Materialien, Entlangtasten im Klasseraum gewährleisten gute Akustik: wenig Hall und Echo!  Gemeinsamer Sport und Musikunterricht: - Ball mit Glocke, Begleitung mit Hand , Seil oder Tuch  Begleitung und Mithilfe von Mitschülern  Zuwendung zum Schüler beim Sprechen, wichtig zur Orientierung  Mitverfolgen der Schrift mit dem Finger oder einem Lineal  Sich in die Perspektive des Schülers einfühlen ( Spiel mit verbundenen Augen ) (3) Kinder mit körperlicher Behinderung im gemeinsamen Unterricht  Rollstuhlgerechte Gebäude  Bei Kindern mit Einschränkungen der Feinmotorik: dickere Stifte , schreiben am Laptop  Andere Schülern schreiben abwechselnd für den Schüler mit  Beim Sportunterricht: Schüler übernimmt Rolle des Schiedsrichters oder übernimmt Führung in der Gruppe (4) Kinder mit geistiger Behinderung im gemeinsamen Unterricht  Generell gleiche Bedingungen und Lernförderung nur zeitverzögert  Einfache Bild- und Wortsprache  Schüler soll in den Unterricht integriert werden um einen Schwerpunkt für die Grundlagenstruktur für den Unterrichtsstunde für die Klasse zu geben (5) Kinder mit Förderschwerpunkt Lernen im gemeinsamen Unterricht  Lebensweltbezug  Kontextgenerierung  Eigene erfinden

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Inklusion als Implantat Wocken:  Bay. Schulstruktur: Schulen mit Schulprofil Inklusion, Tandemklassen mit Subsystem Inklusion  Pädagogik der Vielfalt, Inklusion als fünftes Glied  „needs-power-Lösung“ = quantitative Häufung von Förderbedarfen in Lerngruppe  Ressourcenbündelung (sonderpädagogische Betreuungsintensität)  finanzieller Zugewinn  Bündelung von Förderbedarfen um finanzielle Vorteile zu erwirtschaften  Leistungsbeurteilungen als klass. Instrument der separierenden Pädagogik  nur Wertschätzung der guten Schüler  Ritual der Selektion  Demütigung, Minderschätzung, Diskriminierung der schwachen, behinderten und unangepassten SuS 9. Heterogenität (1) Definition Heterogenität „Heterogenität ist ein in historischer, theoretischer und empirischer Hinsicht relatives Konstrukt, das in engem Zusammenhang zu weiteren Begriffen wie Homogenität, Einheit und Differenz/ Unterschiedlichkeit, Viefalt, Ungleichheit und Normalität steht.“ (Trautmann & Wischer 2011, S. 40) (2) Sieben Faktoren der Heterogenität (Wenning 2007) 1) Leistung Möglichkeiten der Differenzierung:  Verschiedene Bezugsnormen, Engagement  Verbesserung  Thematische Differenzierung  Sitzordnung, Gruppenzusammenhänge  Interessen einbinden  Mehr Zeit  Ansprechen unterschiedlicher Sinneskanäle 2) Sprache 3) Geschlecht 4) Alter/ Entwicklungsstand 5) Migration 6) Soziokulturell 7) Gesundheit/Körper (3) Definition Differenzierung „Differenzierung bezeichnet alle Maßnahmen schul- und unterrichtsorganisatorischer Art, die zur Förderung von Schülern und Schülerinnen oder von lerngruppen aufgrund unterschiedlicher […] Schwächen und Stärken unter Berücksichtigung des jeweiligen Entwicklungsstandes ergriffen werden, was zu einer Individualisierung des Unterrichts beiträgt.“ (Saalfrank, zit. nach Schmid 2011, S. 287) (4) Äußere Differenzierung = dauerhafte Einteilung der Schüler in neue möglichst homogene Lerngemeinschaften (Thomas, 2011, S. 360) Es werden folgende Formen unterschieden (Saalfrank, 2008, zit. nach Schmid, 2011, S. 288):  interschulische (jeweilige Schulform)  intraschulische (z. B. Streaming, Setting, Arbeitsgemeinschaften, Wahlfächer)  spezielles Schulprofil (z. B. musisches Gymnasium)

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(5) Innere Differenzierung bzw. Binnendifferenzierung = kurzfristige Aufteilung in mehrere Kleingruppen (Thomas, 2011, S. 360) a) Man unterschiedet folgende Maßnahmen (Saalfrank, 2008, zit. nach Schmid, 2011, S. 288):  unterrichtsorganisatorische (z. B. Zielen, Inhalten, Sozialformen)...


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