Geschichte und Zusammenfassung 10 Gebote PDF

Title Geschichte und Zusammenfassung 10 Gebote
Course Geschichte
Institution Gymnasium (Deutschland)
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Summary

Komplette Zusammenfassung des Lehrbuchs die 10 Gebote und Unterrichtsmaterialen zu dem Thema auch zusammengefasst....


Description

Rechtsgeschichte 10 Gebote I. Gesellschaften und Regelwerke I.I. Rechtsregeln und andere Regeln! Rechtsregeln: Regeln, die strikt gelten und bei deren Verstoß (staatl.) Konsequenzen drohen Andere Regeln: Keine festen Regeln, eher Normen deren Verstoß unhöflich, unmoralisch sind -> Friede und Recht als Einheit und der Eigenmacht entgegengesetzt (Friedrich II: von Sizilien)! I.II. Normsetzung! Die Rechtsregeln werden von der Gesellschaft geschaffen und verinnerlicht.! Die Rechtsordnung ist seit Jahrtausenden von der Rechtswissenschaft beeinflusst.! I.III. Einzelfallbeurteilung oder allgemeine Regelung! Geregelt - vor allem früher - sind die meisten Normen allgemein. So kommt es oftmals vor das der Richter für die Einzelfallbeurteilung speziell im Gesetzbuch, das die bisher gesammelten Normen auffasst(e), nach der passenden Gesetzgebung suchen.! I.IV. Fortentwicklung des Rechts! Jede Regeln kann sich bewegen, dabei wirken manche konstanter als andere. Jedoch kann sich jede Regel, anpassend an Umstände, anfangen zu bewegen: kommen, gehen oder verändern. Je mehr Bewegung ein Rechtssystem erleidet, desto mehr herrscht Unsicherheit anstatt Akzeptanz.!

II. Zehn Gebote II.I. Die Zehn Gebote als das Gesetz schlecht hin! Die 10 Gebote Moses genießen eine unvergleichliche Akzeptanz über Zeiten hinweg.! Regeln zu setzen war aber zu jenem Zeitpunkt nichts neues als Mose die Gebote empfing.! II.II. Biblische Gesellschaft als gesetzliche Ordnung! Schon im Garten Eden gab es das Gebot, die Frucht nicht zu essen. Doch nachdem Bruch des Gebots erlangten die Menschen die Kenntnis Gottes Rechtsvorstellung nachzuvollziehen. ! Durch Kains Totschlag an seinen Bruder Abel, wird das Menschenleben unantastbar. Noah empfängt nach der Sinnflut die Vorgabe, den Re.chtsverkehr durch Vertrag zu gestalten. Im Bund zwischen Abraham und Gott verspricht er ihm u.a. Wohlergehen II.III.Vorbilder für Gesetzgebung! Das Staatssystem der Ägypter ist bis 3.000 v.Chr. datierbar. Sie hatten Staats- und Rechtssystem.! Neu an den zehn Geboten war also nicht die Verbindung Gott - Mensch, Familie oder auch das Verhalten in der Rechtsauseinandersetzung.! II.IV. Verdichtung der Gesellschaftsordnung im Dekalog (10 Gebote)! Die 10 Gebote sind eine von viele Stationen der Rechtsbildung. ! Mesopotamiens 3.000 Gesetzeswerke v.Chr. !

12 Tafeln 500 Rom. Rep. v.Chr.

# Justinian 200! # Digstesten n.Chr.!

! Lieber extra (Papst). 1234 n.Chr.

! Strafgesetzbuch # 1577 n.Chr.!

# Konstitutionen von Melfi # 1231 n.Chr.# #

# Industrialisierung

Stadtrechte/Landrechte! hohes/spätes Mittelalter!

Code Civil (1804)/ aBGB (1811)/Allg. Landrecht (1794)!

Rechtsgeschichte 10 Gebote III. Warum Gebote? Warum zehn? III.I. Heilserwartung aus Regeltreue! Hält man sich an das gegebene Regelwerk, so erwartet man Wohlergehen, jedoch erwartet man Scheitern durch den Fall des Regelbruchs.! Bei der Einhaltung der Regeln erwartet man Frieden und Wohlstand, beim Bruch Krieg und Not.! So war es auch in der antiken Gesellschaft: das Verhältnis zwischen Mensch und den Götter war eher geschäftlich, durch das richtig tun wurde sicherten sie sich das Heil der Götter.! III.II. Vollkommene Hinordnung der irdischen Lebensgemeinschaften auf den einen Gott! Jedes Tun und und jedes Unterlassen findet seine Entsprechung oder seinen Widerspruch in Gottes vollkommenen Gesetzen.! III.III. Warum Zehn Gebote! Der Dekalog liefert nur Grundregeln, welche die endlose Vielfalt rechtlicher Fragestellung auf das äußerste komprimieren.! So auch Justinian 200 n.Chr.: „anständig leben, den anderen nicht schädigen, jeden das seine zugeben“ -> alle Elemente sind in jedem der andere indirekt enthalten. Alle noch so komplizierten Rechtsdetails sind Folgerungen dieser Elementarordnung.! Die Beschreibung einer Grundordnung (heute z.B. Grundrechte) will in das Bewusstsein er Leser eindringen. Die Zahl 10 drückt Vollkommenheit aus. Sie drückt alle Finger beider Hände aus, mit denen der Mensch gestikuliert. (Hinzu kommt das ältere Völker die 10 tägige Woche, anstatt der 7 tätigen kannten.)!

IV. Gott ist selbst Recht IV.I. Neutestamentliche Heilsentwicklung zum Jenseits! Die Heilsgeschichte (Geschichte als fortgesetztes göttliches Handeln) nimmt im Leben ihren Anfang und ist nach dem irdischen Leben vollendet.! Das neue Testament entlastet die Verbindung Gott - Mensch. Durch das Leben nach dem Tod (Jesus) kann man keine unmittelbare Vergütung für regelrechten Verhaltens, sowie aber auch keine Sanktionieren nach abweichenden Verhaltens. Der Tod ist nicht Ende der Heilsentwicklung, er ist nur der Durchgang zur Vollendung der Heilsentwicklung. ! IV.II. Regelgemäßheit der zeitlichen Existenz als Friedensordnung! Nächstenliebe: Respekt vor anderen Menschen, Achtung ihrer Persönlichkeit und ihrer materiellen sowie immateriellen Umgebung.! Was man selbst von anderen an sich getan sehen möchte, soll man anderen tun (Lukas)! Steigerung der Achtung zur inneren Bejahung? Wer das Leben des nächsten nicht berührt, vermeidet Strafe.! IV.III. Ausbau des Regelwerks in Geschichte und Gegenwart der Kirche! 1. Forum des Wissens:! Forum internum = das Gewissen als inneres Gericht! Die Stimme des Gewissens sagt was richtig und was falsch ist -> Moraltheologie! 2. Kanonisches Recht: Die Kirche stellt sich als rechtliche Institution dar -> sie übernahm Organisationsmuster der römischen Reichsverwaltung! Die Rechtspraxis legten die Kirchengerichte das in ihrer Umgebung damals geltende römische Recht zugrunde und verschmolzen es mit kircheneigenen Rechtssatzungen (kanonisches Recht)! 3. Gewissen und Recht:! Recht Kirchliches Recht

Gewissen Weltliches Recht

1,2 oder alle 3 Elemente können sich überschneiden. Falls jedoch sie sich unterscheiden, so muss man schauen in welchem Lebensbereich man sich befindet in dem der Betroffene sich vor einer Entscheidung für oder gegen ein Verhalten gestellt sieht. Das diese am nächsten gestellte Regelwerk genießt Vorrang. Nur in ganz wenigen Fällen wird ein Regelwerk verlangen, dass andere Regelwerk zu missachten

Rechtsgeschichte 10 Gebote IV.IV. Weltengewicht - Weltendgericht! Kein Gericht der Welt hat Allzuständigkeit. So kann nur und muss der Mensch alle Rechte in sich verknüpfen.! Kirchliches Recht

Weltliches recht

Gewissen

Kanonisches Recht

Regelwerke

Moral

Die Botschaft Christi kündigt ein Weltgericht mit weitestumfassender räumlicher und personaler Zuständigkeit. Dieses Gericht wird ein Weltendgericht sein.! -> Die Vorstellung des Weltgericht macht den Menschen begreiflich das Jed eTat und jede Entscheidung ausnahmslos vor Gott stattfindet.! -> Das alte Testament bereitet die Menschen auf die Eigenschaft Gottes als Richter vor.! Erlittenes Urecht wird das jüngste Gericht als Unrecht feststellen (Juristische Spitzfindigkeiten spielen keine Rolle). Die gerechte Strafe für denjenigen, der sie trotz Regel/Moralverstoß im irdische Leben nicht bekam, kommt unausweichlich.! IV.V. Vergegenwärtigung von Recht! Heute sind die Einhaltung von Rechtsregeln und die Funktion des Lebens im Jenseits voneinander abgetrennt. Heute wird Regelwerk (meist) diesseitig wahrgenommen.! Bildung und Einhaltung von Recht sind vergegenwärtigt.! Die ganze Juristerei ist nicht als die Suche nach Zuverlässigkeit und Berechenbarkeit.! -> Hingabe und Vertrauen in das Regelwerk! Schicksalsergebenheit ist heutiger Lebensauffassung fremd (nie Botschaft des NT)! -> Keine Tatenlosigkeit, sondern lediglich Aufforderung Augenmaß in Wahrnehmung und Verantwortung gegenüber anderen und mir selbst einzuhalten.! IV.VI. Gott liebt das Recht! 1. Rechtlich gefasste als gottgefällige Lebensordnung! -> Wahrung des Rechts ist Ehrerweisung gegen Gott! „Got is selve recht“ -> Gott ist Recht, Gott ist gerecht! Gesellschaftsordnung durch Recht ist gottgefällig, denn Gott liebt den Frieden und Frieden herrscht wenn die Menschen Sichuan das Regelwerk halten.! Die Idee der Freiheit als der Gewissheit des Innehaben und Nutzens unantastbarer eigener Positionen ist eine Idee, welche die Existenz von recht voraussetzt.! Wichtigkeit des Sündenfalls: Der Zeitpunkt, als der Mensch lernt Recht von Unrecht zu unterscheiden. Gott erkannte, das der Mensch seinem Wesen ähnlich geworden war. Man spricht hier vom des Auge Gottes im Herz der Menschen. Die Fähigkeit über Verhaltensforderungen nachzudenken und das eigene Handeln danach zu richten -> Gewissen und Vernunft 2. Abweichen des Handelns von der Regel und vom Naturrecht abweichenden Gesetz! Vernunft = macht das Verständnis für Regeln erst möglich -> aber auch die Vorstellung unerwünschter Alternativen! Denn Regeln ist die vorweggenommen Auswahl zwischen mindestens 2 Verhaltensweisen!

Ulpian: Recht als Philosophie, Kunst des Unterscheiden wischen Angemessen und unangemessen -> Naturrecht: Das was die Natur allen Lebewesen geleert hat! -> Völkerrecht: das was unter den Völkern (Gesellschaften) findende Recht (Naturrecht für Menschen)! Heiden die das Gesetz gar nicht kennen, befolgen das Naturgesetzt von alleine! -> These: das Gesetz ist in jedem von uns unterbewusst verankert (Gewissen, Vernunft, Ehre)! Die Naturrechtslehren der Neuzeit beschreiben ein ideales System verstaatlichen Ordnung.Mit dem Übergang der Menschen vom Naturzustand zur Gesellschaft beginnt die Ausgestaltung des Regelwerks.

Rechtsgeschichte 10 Gebote V. Entwicklung des jüdischen Rechts aus dem Dekalog V.I. Richterliche Praxis und Rechtslehrer der Rabbiner! Die Rabbiner waren die Autorität in der Vermittlung zwischen den Menschen und Gott! Grundlage des Rechtssystem war die Tora (die fünf Bücher Moses)! Das Jüdische Recht, eine Wissenschaft, hatte bei Jesu Christis Geburt schon lange Tradition! Durch die Unterdrückung Römer ist das jüdische Recht nicht verloren gegangen, nur Positionen und Institutionen haben die Römer an sich gerissen! V.II. Mischna und Talmund! Gegenstand der Rechtsschule war jeher die Klärung und Entfaltung des biblischen Rechts.! Die Lehre des jüdischen rechts nannte sich Mischna (= Veränderung)! 200 n.Chr. erfuhr die Mischna eine redaktionelle Überarbeitung und Neuordnung! Die Mischna ist im Talmud (=Lehre) enthalten! Der Talmud ergibt sich aus der Mischna und dem palästinischen Gemara Nun unterscheidet man den jerusalemeschen Talmud (400 n.Chr.) und dem babylonischen Talmud (500 n. Chr.) , zweiter genoß höhere Autorität.! V.III: Fortleben des jüdischen Rechts! Die Autorität des talmusischen Rechts änderte sich nicht durch die Verstreuen der Juden weltweit.! Es herrschte große Anerkennung der Normen, egal an welchem Ort.! Den Juden gelang es meist an ihren Orten ihre eigene Gerichtsbarkeit zu erlangen, so beispielsweise in Augsburg 1276 (Kontinuität des Judentums)! Einige Darstellungen des talmusischen Rechts zeigen seine Lebenskraft über die mittelalterliche und neuzeitliche Zeitepoche hinweg.! Das bürgerliche Gesetzbuch 1896 und das Handelsgesetzbuch 1897 hatten ihre tiefsten und stärksten Wurzeln im jüdisch-materialistischen Rechtsdenken.!

VI. Regelungsgehalte des Dekalogs für eine freie Gesellschaft VI.I. Themengruppen! - Alles Handeln spielt vor Gott ab und deswegen hat jede Regel Gottesbezug! - Hat jedes Verhaltung Hinwendung zu Gott zur Folge? Trennung von Handeln untereinander und Hinwendung zu Gott! VI.II. Verehrung Gottes! Verehrung Gottes im engeren Sinne:! Verbot sich ein Bild zu machen, Verbot Verehrung anderer Götter, Verbot Missbrauch Namen Gottes.! VI.III. Achtung des Mitmenschen - Garantie von Freiheit! 1. Gebot zum Schutz individueller Interessen! Deuteronomium: Verbote der Tötung, Diebstahl, Ehebruchs, Falschaussage und Begehren fremden Gutes/Person Verbot der Falschaussage gewährleistete die Funktionsfähigkeit der Rechtspflege! Die Achtung der Elternehre (Gesetz) sichert den Familienbestand von innen her! Ingesamt besteht das Gebot die von der eigenen Sphäre unterscheidbare fremde Sphäre zu respektieren.! Jedes Gebot vertritt nur beispielhaft die Achtung des fremden Bereichs:! So gehört Körperverletzung ohne Todesfolge zur Tötung und wird ebenfalls bestraft! 2. Anspruchsinhaberschaft als Ausdruck menschlicher Würde! Die Würde des Menschen = Der Anspruch an jede Person seine Person und seine Umgebung zu achten!

Die Würde des Menschen finden wir u.a. im Buch Ezechiel und im römischen Recht!

3. Private Zuordnung als Freiheitsräume! Indem die Gesellschaft sich aus Bereichen privater Zuordnung zusammensetzt, bestehen Freiheitsräume eigenverantwortlicher Lebensgestaltung.! Alle Familienmitglieder sind dem Familienvater untergeordnet.!

Rechtsgeschichte 10 Gebote VI.IV. Weiteres Regelwerk zur Verehrung Gottes! Ältere Regelungen gewährleisteten die Durchdringung der Gesellschaft durch die Kirche.! Jüngere Regelungen sorgen lediglich für die Entfaltung Möglichkeiten der Kirche und zudem die Freiheit des Glaubens und Weltanschauung außerhalb der Kirche.! Die in christlicher Zeit erlangte Trennung zwischen kirchlichem und weltlichem Recht konzentrierte sich nicht auf die Belange der Verehrung Gottes ausschließlich auf den kirchlichen Bereich.! Im Gegenteil:! Vom römischen Reich an, die zwar nicht christlich waren, aber dennoch den katholischen Glaube als Teil der Gesellschaft akzeptierten, spielte Gott eine Rolle auch im weltlichen Gesetz. So stand in mehreren Gesetzbüchern, bis zu den kurssächsischen Konstitutionen 1572, Gotteslästerung ganz vorne als Verbot.! VI.V. Gesetzlicher Gottesbezug heute?! Strafrecht von heute (ca. 1850) knüpft nicht an eine göttliche Heilsordnung an.! Erst in §§ 166, 167 handelt es sich um Beschimpfung von Religionsgesellschaften und der Störung Religions-Ausübung.! Dieselbe Anordnung zeigt von das preußische Landrecht (1794).! Die Strafbestimmungen schützten nicht mehr die eine Ausrichtung der Gesellschaft zu Gott. Stattdessen schützen sie den einen, frei auszuwählen und sich zu einer Nähe zu Gott zu entscheiden oder auch nicht. (Siehe auch Art. 4 GG)! ! Preußische Landrecht (1794): Weist auch in der Strafbestimmung auf die Delikte gegen die Religionsschaften hin (2.20.214).! Schafft einen verbindlichen Rahmen für Gottesanschauung, legt aber nicht deren Inhalte fest.! Übrige gebliebene Sonn- und Feiertage, die bekanntermaßen kirchlicher Herkunft sind, dienen heute als Ruhetage. Damit ist gemeint, das es irrelevant ist wie die Person den Tag verbringt, ob sie an das zu „feiernde Ereignis“ denkt und wie sie den Tag nutzen möchte. Auch der nichtgläubige darf den Sonntag genießen.! VI.VI. Weiteres Regelwerk zur Gestaltung des menschlichen Miteinanders! Verfolgung von Übergriffen! Private Zuordnung von Gütern hat sich in den Jahrtausenden als eine lebensfähige und bestandskräftige Ordnung erwiesen. Schon 3. Jahrtausende v. Chr. Und vor dem Dekalog enthielten die Gesetzeswerke des Stromlandes genaue Normen zur Regelung des Verhalten untereinander.! Gesetzeswerke des Stromlandes (3.000 v..Chr.)! Vorschriften über die Folgen von Tötung und Körperverletzung von Freien §§15-19 CodexUrNammu und von Sklaven §§ 55, 57 Gesetzte von Eschunna. Die Ehrbietung der Eltern § 195 Codex Hammurabi und das Verbot von dem Begehren einer fremden Frau, Vergewaltigung und Ehebruch § 4 Codex Ur-Nammu. Einruch, Diebstahl und anderer Übergriff wird sanktioniert in § 27 Codex Ur-Nammu, hinzu kommt Sachbeschädigung §§ 8, 9, 15 Codex Lipit-Ischtar. Und zuletzt lesen wir von Falschaussagen, Meineid und falscher Verdächtigung in §§ 25, 16 Ur-Nammu. Hier kommt auch das Talionsprinzip zur Geltung §§ 196, 197, 200 Codex Hammutrapi, Exodus 21.23 und Deuteronomium 19.21. In der Antike ist es fast bei der Staat der Rechtsbrüche verfolgt, sondern der Vorstand der Familie.! So dient Talion jedoch nicht einfach dazu, sich zu rächen. Vielmehr geht es hier um eine Verhandlungsgrundlage (s.u.). Die Trennung von Strafrecht und Zivilrecht kannte man Damalks nicht so wie heute. Das drohen der Sanktion dem Schädigen dasselbe Übel zuzufügen genügt um Druck zu einer gütlichen Einigung (Schadensersatz, gewissen Genugtuung) auszuüben.!

Rechtsgeschichte 10 Gebote VI.VII. Suche nach Schadensausgleich und Strafbarkeit jenseits eines Ausgleichs! Moralisches Recht! Unterscheid zwischen Kompensation des Schadens und Übelserwiderung als Genugtuung:! Wenn das Opfer soweit genesen ist, das es mit Gehilfe (Krücken) sich fortbewegen kann, so ist der Täter verpflichtend solange die Arbeit des Opfers zu verrichten => Kompensation Sklaven gelten als Eigentum und man kann sein Eigentum verletzten (ausgenommen: Tod)! Deuteronomium 19.1 bis 19.10! Vorsätzlicher Tod wiegt schwerer als fahrlässiger Tod -> deshalb darf der fahrlässige Tod nicht mit Rache Mord bestraft werden. Täter darf unter diesen Umständen Asylflucht begehen.! Vorgehensweise der Deeskalation anstatt Rachefeldzug:! Jesu sagt man müsse nicht nur sieben mal, sondern sieben uns siebzig mal verzeihen.! Zahn um Zahn -> Halte deine rechter Wange hin, wenn er auf deine linke schlägt Damit meint Jesu keine strikte Passivität, sondern eine entwaffnet Aufforderung zur Verhandlung der Folgen der Tat. Das Opfer gibt also seine Rechte nicht auf, sondern geht einen Weg der Deeskalation und Racheverzicht.! Die Talion im alten Rom soll auch nur dann als Lösung erscheinen, wenn zuvor alle Bemühungen um einen einvernehmliche Bewältigung gescheitert sind. 12 Tafeln VI.VIII. Regeln für das Miteinander im 21. Jahrhundert! Es wird scharf zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Beurteilung unterschieden! Aber weiter die Trennung (wie eh und je) in Herrschaftsbereiche ! Jedoch mehr zugeschnitten auf Einzelpersonen, Familienzuordnungen schmelzen! Der Staat zeiht Teile der Verantwortung gegenüber Familien an sich (Altenpflege)! Ähnlichkeiten zum Dekalog gibt es weiterhin: Strafbarkeit gegen Körperverletzung und die körperliche Unversehrtheit §§ 223-229 StGB, sowie Diebstahl §§ 242 bis 248 StGB. Auch im Zivilrecht ist dies erkennbar: Schadensausgleich § 33 823 - 853 BGB.! Hinzu bleibt beim privaten Herrschaftsbereich die Notwendigkeit des Antrags des Opfers. Ohne diese kommt es selten zur Anklage durch den Staat (z.B. Diebstahl geringwertiger Sachen). Anders natürlich wenn ein Interesse der Öffentlichkeit hinter der Verfolg steht.! Schadensausgleich können das Interesse der Verfolgung mindern oder beseitigen.! Falsche eidliche Aussagen sowie Falschverdächtigung als Strafe wurde ebenfalls beibehalten.! Ehebruch ist dagegen seit 1969 kein Straftatbestand. Sowie die Kinder als solche auch keine Ehrenpflicht der Eltern haben. Jedoch gibt es heute das Minderjährigengesetz das die Eltern zu den gesetzlichen Vertretern ernennt.! Heute (GG, StGB, BGB)

Früher (Dekalog, 12 Tafeln, Gesetzeswerke)

Körperverletzung verboten (§§ 223-229 StGB)! Darunter fällt heute aber nicht Tötung und Mord ! §§ 212, 211 StGB

Körperverletzung verboten (u.a. im Dekalog, aber auch

Ehebruch nicht strafrechtlich zu verfolgen

Ehebruch rechtswidrig (u.a. im Dekalog, aber ebenso in

Minderjährigengesetz § 235 StGB, aber auch im Familienrecht 4. Buch BGB

Ehrerbietung der Eltern (u.a. im Dekalog, Gesetzeswerke der Stromlande § 195 Codex Hammurabi)

Klare Trennung zwischen Zivil- und Strafrecht

Trennung der privaten Herrschaftsbereiche

Jeder hat gleiche Rechte, Höhere Instanz ausschließlich Staat (GG, Familienrecht BGB)

Frau und Kinder mit weniger Rechten, Familienvater als Oberhaupt, Staat als höchste Instanz (Antike)

Rache strafbar, Staat (Gerichte) geben Urteil, Übel durch Schadensausgleich/Freiheitsentzug

Talionsprinzip (zumindest als Annäherung), Rache als mögliches Übel, bevorzugt Schadensausgleich

schon in den Gesetzeswerken der Stromlanden §§ 15-19 Codex Ur-Nammu)

Gesetzeswerken der Stromladen § 4 Codex Ur-nammu)

Rechtsgeschichte 10 Gebote VII. Zeitlose Aussagekraft der 10 Gebote (Dekalog) VII.I. Unverrückbarkeit und Entwicklungsfähigkeit! Weltvorstellung und Begriff gesellschaftlicher Ordnung befinden sich in stetiger Entwicklung.! -> Werte kommen und gehen, manche ändern sich nur in ihrem Inhalt! Die Gesellschaft macht ihre Gesetzte selbst (Indirekt durch wähl der Legislative) und damit passt sich das Gesetz man die ...


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