Historischer Hintergrund von Cicero PDF

Title Historischer Hintergrund von Cicero
Course Proseminar Latein Pro Archia Poeta
Institution Otto-Friedrich Universität Bamberg
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Sommersemester...


Description

PS Cicero Pro Archia poeta

Elias Rösch

Historischer Hintergrund von Cicero’s Pro Archia poeta

Archias Biografie

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Voller Name: Aulus Licinius Archias *118 v. Chr. in Antiochia (Hauptstadt des Seleukidenreich) Stammte aus einer vornehmen Familie und genoss gute Erziehung Etablierte sich als Improvisator in der Heimat kam dann 102.v.Chr. nach Rom und fasste hier als Dichter in den adligen Familien Fuß erhielt 93 v. Chr. während einer Reise mit Marcus Terentius Marcus filio Varro Lucullus das Bürgerrecht in Herakleia (Süditalien) 89 v. Chr das römische Bürgerrecht durch die lex Plautia Papiria (Plebiszit) Plebiszit: eine von oben angesetzte Volksabstimmung oder Volksbefragung, oder aber, wie hier im Folgenden behandelt, eine Abstimmung des Wahlvolkes über eine Sachfrage Der Ausdruck Plebiszit umfasst jegliche Formen der Sachabstimmung, unabhängig davon: o wer diese initiiert hat (Bevölkerung, Senat), o ob sie verbindlich oder lediglich empfehlend ist, o worauf sich die Abstimmung bezieht (Verfassung, Gesetz oder Verwaltungsakt), o oder auf welcher politischen Ebene (Kommune, Gliedstaat, Bundesstaat, supranational) sie stattfindet. Lex Plautia Papiria: Durch dieses Gesetz konnte das Bürgerrecht jenen verliehen werden, die bereits in vertraglich mit Rom verbundenen Gemeinden, wie Herakleia, hinzugeschriebene Bürger waren, wenn sie sich innerhalb von 60 Tagen bei einem Prätor in Rom gemeldet hatten Erhielt den Gentilnamen der Licinier Gentilname: der zweite Teil eines antiken etruskischen und römischen Namens und benennt den Namen des Geschlechterverbands, dem ein Namensträger angehört Im Jahr 62 v. Chr. wurde Archias von einem gewissen Grattius aufgrund der lex Papia angeklagt, welche bei Anmaßung des Bürgerrechts die Verbannung aus Rom vorsah lex Papia: Das Gesetz schafft die Möglichkeit, einem peregrinus (einem Bürgerschaftsfremden, d. h. einem Freien ohne römisches Bürgerrecht) die verliehene civitas (das römische Bürgerrecht) wieder zu entziehen und diesen auszuweisen, wenn er sie unrechtmäßig erworben oder erschlichen hat Dieses Gesetz stellte die Rechtsgrundlage für den Prozess gegen Archias dar Behauptung war er habe es sich erstohlen, war auf den Censurlisten nicht zu finden Viele Listen auch im Krieg verbrannt In Rom selbst fehlte er auch auf den Listen Wird von Cicero aber erklärt wieso in der Pro Archia Poeta Cicero verteidigte ihn mit der Rede Pro Archia poeta

Römischer Bürger:

PS Cicero Pro Archia poeta

Elias Rösch



Ursprünglich besaßen nur die männlichen Bewohner Roms das Bürgerrecht



wurde nach dem Bundesgenossenkrieg (91– 88 v. Chr.) allmählich auf alle männlichen Bewohner Italiens ausgedehnt



Zu den Rechten gehörten unter anderem: Verträge abschließen und Grundeigentum besitzen können, gegen Gerichtsurteile Berufung einlegen zu können und in der Volksversammlung wählen zu können (aktives und passives Wahlrecht)



das römische Bürgerrecht konnte durch Geburt erworben werden (beide Eltern hatten es schon)



durch Verleihung aufgrund politischer oder militärischer Verdienste erworben werden



möglich war auch der Kauf (durch Fürsprache eines angesehenen Römers) oder bei Sklaven der Erwerb durch Freilassung



Unterschieden wurde zunächst zwischen Freigeborenen, Freigelassenen und Sklaven



Doch auch innerhalb dieser Gruppen wurde noch weiter differenziert



So gliederte sich die Schicht der Freigeborenen in römische Bürger und peregrini (Fremde)



In einigen Provinzen gab es zudem noch eine historisch gewachsene Zwischenschicht mit eigener, jedoch eingeschränkter Rechtsstellung: die Latiner



Ein weiterer Weg zum Bürgertum führte über den Militärdienst nach einer Dienstzeit von mindestens 25 Jahren, die es erst einmal zu überleben galt



Strafrecht: o Römische Bürger hatten ein Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, in dem sie nicht gefoltert werden durften o Die Todesstrafe konnte nur sehr eingeschränkt verhängt werden, beispielsweise bei Hochverrat oder bei Tötungsdelikten. Die Vollstreckung eines Todesurteils durfte nicht auf entwürdigende Art erfolgen: Hinrichtungen durch Kreuzigung, Ertränken oder den Tod in der Arena galten für römische Bürger als unangemessen.



Privatrecht:

o

waren geschäftsfähig, d.h. sie konnten nach römischem Recht untereinander rechtsgültige Verträge schließen,

o

sie waren befugt eine rechtsgültige Ehe einzugehen, Nichtrömern blieb hingegen nur das Konkubinat,

o

sie konnten nach römischem Recht erben und vererben.

PS Cicero Pro Archia poeta



Elias Rösch

Steuerrecht:

o Zwar hatten die meisten Bewohner im Römischen Reich unterschiedlichste Abgaben zu entrichten, Steuern auf Erbschaften waren jedoch ein "Privileg" der römischen Bürger - weil nur sie nach römischem Recht testier- und erbberechtigt waren

Die Macht der öffentlichen Rede o Befinden uns in der Zeit der Römischen Republik o Insbesondere in der Zeit der römischen Bürgerkriege o Öffentliche Rede besaß große Macht zu dieser Zeit

o „Die Bewährung [der Nobilität] erfolgte zur Zeit der späten Römischen Republik vornehmlich auf zivilem, nicht auf militärischem Gebiet: auf dem Forum als Volksredner und vor den Geschworenengerichten als Ankläger oder Verteidiger.“

o „Die ständigen Geschworenenhöfe [...] hatten [...] eine [...] nicht geahnte Auswirkung: Sie machten [...] die Kriminaljustiz zum Forum des politischen Kampfes. Da man hierbei keine Offizialankläger kannte, mußte die Klage von Privatleuten vertreten werden. Es stellte sich mit der Zeit heraus, daß dieses Geschäft vorzüglich dazu taugte, populär zu werden und sich einen Namen zu schaffen, und damit war es, seiner sachlichen Funktion entkleidet, zum Feld politischer Leidenschaft und politischen Ehrgeizes geworden. Der römische Staat hatte sich statt eines Heilmittels [...] einen Sprengstoff [...] einverleibt.“ o Eine Vermutung ist, dass hinter dem Prozess eine Intrige seitens der Anhänger des Pompeius stand, der damals mit den Familien der Licinii Luculli und Caecilii Metelli, um die politische Ordnung des Ostens, damit zugleich aber um Macht und Einfluß in Rom selbst stritt o Der Angriff auf Archias sollte den prominenten Klienten und Lobdichter des Lucullus treffen, um so das öffentliche Ansehen des Patrons herabzusetzen o Cicero war amicus sowohl der Luculli und des Archias als auch des Pompeius o Cicero konnte sich nach seinen früheren Fehltritten (Cattilinische Verschwörung) nicht leisten die Gunst dieser Parteien zu verlieren o Cicero wollte eher Versöhnung der Parteien o jedoch kein eindeutiger Drahtzieher o Pompeius nicht bekannt als Intrigant o Pompeius nicht anwesend bei der Rede und Lucullus wird nicht direkt angegriffen o Caesar als wahrscheinlicherer Drahtzieher umso die Parteien zu entzweien

o „Es war kein Geheimnis, dass der Senat in ihm [Caesar] eine Stütze gegen den gefürchteten und übermächtigen Pompejus suchte “

PS Cicero Pro Archia poeta

Elias Rösch

o Stärkung seines (Caesar) politischen Ansehens o Das politische Motiv des Caesars überwiegt somit des „Rachemotivs“ des Pompeius o Sozusagen der plausiblere Grund

Literaturverzeichnis: Coşkun, Altay: Cicero und das römische Bürgerrecht. Die Verteidigung des Dichters Archias. Einleitung, Text, Übersetzung und historisch-philologische Kommentierung, Göttingen 2010. Grammer, Felix: Ciceros Pro Archia poeta. Rezeptionsgeschichte der Verteidungsrede vor Gericht als politische Kommunikation, Stuttgart 2012....


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