IV Das Unternehmen als Käufer und Verkäufer PDF

Title IV Das Unternehmen als Käufer und Verkäufer
Course Betriebswirtschaft
Institution Vienna Business School
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Summary

Zusammenfassung anhand des Buches vom Trauner Verlag, HAK...


Description

IV

Das Unternehmen als Käufer und Verkäufer

Bestandteile des Kaufvertrages

• • • • •

gesetzliche Bestandteile Warenart Menge Preis Käufer Verkäufer

1

regelmäßig vorkommende • Lieferbedingungen • Zahlungsbedingungen

weitere kaufmännische Bestandteile • Verpackung • Garantie • Gewährleistung

Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages 1.1 Warenart (Qualität)

Unter Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag versteh man die Angabe der Warenart und ihrer Eigenschaften. Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag Besichtigu Beschreibu Muste Marke Normen, Qualitätsklassen, n, r, ng ng, Abbildung Probe Typen Gütezeichen n

Sonderregelun gen

Vertretbare Waren (fungibel): Waren bei denen man sicher ist, dass alle Stücke oder die Gesamtmenge gleich ist/ gleiche Eigenschaften hat Nichtvertretbare Waren (nicht fungibel): jedes Stück ist einzigartig  Qualitätsfestlegung nur durch Besichtigung, Beschreibung und Abbildung Besichtigung Bei der Besichtigung kann der Käufer die Ware selbst prüfen. Besichtigt müssen Einzelstücke oder Waren mit kleinen Fehlern. Beschreibung und Abbildung 

Rationale Beschreibungen: rechenmäßig erfassbare Merkmale



Irrationale Beschreibungen: nicht in Zahlen erfassbare Merkmale Muster und Proben

Muster sind kleine Mengen einer Ware, die dem Käufer ermöglichen, auf die Qualität der Gesamtmenge zu schließen  dauerhaft Proben sind meist kleine Mengen einer Ware, die dem Kunden durch Verbrauch eine Prüfung der Ware ihre Eigenschaften ermöglichen  vergänglich Kauf nach Muster/Probe: durch das Muster bekommt der Käufer ein genaues Bild von der Qualität und beim Kauf müssen die zu liefernden Güter dem vorher erhaltenen Muster entsprechen  Beispiel: Fliesenmuster Kauf auf Probe: Käufer erhält das Recht, die Ware innerhalb einer vereinbarten Frist zurück zugeben, wenn sie seinen Qualitätsvorstellungen

nicht entspricht  Beispiel: Bestellung von Kleidung, Rückgabe innerhalb zwei Wochen, Geld-zurück-Garantie Kauf zur Probe: Käufer erwirbt eine kleine Menge, um die Ware prüfen zu können. Es besteht keine Rückgabe  Beispiel: eine kleine Tube eines Duschgels Marken Marken sind geschützte Zeichen, durch die ein Unternehmen seine Waren oder Dienstleistungen von der Konkurrenz unterscheidbar machen will. Arten von Marken:   

Wort- bzw. Zahlenmarken (Coca Cola) Bildmarken (Apple) Kombinierte Marken (BMW)

Markenschutz: 





Österreichischer Schutz: Eintragung in das Markenregister (Patentamt)  Schutz 10 Jahre, kann auf weitere 10 Jahre verlängert werden Internationaler Schutz: Antrag bei Patentamt in AT stellen  weitergeleitet an Weltorganisation in Genf (Schweiz)  Schutzdauer 20 Jahre, Verlängerung möglich wird geschützte Marke verwendet  klagen auf Unterlassung und Schadenersatz Typen

Typen sind gleichartige Erzeugnisse eines Unternehmens. Durch die Angabe von Marke und Type gemeinsam kann die Qualität eines Produkts weitgehend bestimmt werden.  Beispiel: iPhone 4, iPhone 5, iPhone 6,... Normen, Qualitätsklassen und Gütezeichen Normen, Qualitätsklassen und Gütezeichen dienen dazu, die Qualität von Produkten kurz und einheitlich ausdrücken zu können. Normen: allgemein anerkannte Richtlinien zur Vereinheitlichung von Produkten oder einzelnen Produkteigenschaften  Beispiel: DIN A4, A3, A2,... Qualitätsklassen: Normen besonderer Art, Waren werden nach ihrer Qualität abgestuft  Beispiel: Obst und Gemüse, Klasse I, Klasse II,... Gütezeichen: grafische oder schriftliche Markierungen an Produkten, die eine qualitative Aussage geben  Beispiel: AMA-Gütesiegel für Lebensmittel Sonderregelungen der Qualität Spezifikationskauf: Beim Spezifikationskauf wird die Qualität im Kaufvertrag nur ungefähr festgelegt. Die nähere Bestimmung der Qualität nimmt der Käufer dann innerhalb einer bestimmten Frist vor  Beispiel: Ein

Gartenbauer sichert sich bei einem Großhändler 10 Lieferungen Kies, dabei ist vereinbart, dass der Gartenbauer vor jeder Lieferung Größe und Farbe der Kiesel bestimmen kann. Kauf in Bausch und Bogen: Der Käufer übernimmt die Ware ohne etwaige Fehler. Der Verkäufer haftet für keine bestimmte Qualität, dennoch darf die Ware nicht beschädigt oder verfault sein (Durchschnittsqualität)  Beispiel: Billa kauft sich eine gesamte Kartoffelernte in Bausch und Bogen. Ausgemacht ist eine Durchschnittsqualität und nichts darf verdorben sein.

1.2 Menge (Quantität) Bei der Quantitätsfestlegung im Kaufvertrag werden die Anzahl und die Maßeinheit vereinbart. Mengenangaben im Kaufvertrag Verträge mit genauer Mengenangabe: die zu liefernde Menge ist von vornherein genau festgelegt  Beispiel: 1 Sack Kartoffeln Verträge mit ungefährer Mengenangabe: werden verwendet, wenn die Menge nicht exakt angegeben werden kann  Beispiel: circa 5 kg Mehl, -+ 10% Verträge ohne Mengenangabe: nicht möglich die Menge vorher zu bestimmen  Beispiel: Kauf einer Ernte in Bausch und Bogen Berücksichtigung der Verpackung bei der Mengenangabe Nettogewicht (Gewicht der Ware alleine) + Tara (Gewicht der Verpackung) = Bruttogewicht (Gewicht samt Verpackung)    

es muss geklärt werden, ob das Verpackungsgewicht auch miteingerechnet ist brutto für netto = Verpackung wird mitgerechnet mit Erfahrungswerten arbeiten Stichprobe: ausgewählt und Durchschnittstara  Gewicht der Stichprobe für gesamte Ware Gewichts- bzw. Mengenabzüge

Draufgabe: zur zu liefernden und zu zahlenden Menge wird eine nicht berechnete Zugabe gegeben  Beispiel: 10 bestellt – 10 bezahlt – 11 geliefert Dreingabe: vereinbarte Menge wird geliefert, in Rechnung wird eine geringere Menge gestellt  Beispiel: 10 bestellt – 9 bezahlt – 10 geliefert

1.3 Preis Formen der Preisfestsetzung im Kaufvertrag Verträge mit festem Preis:

In den meisten Fällen wird der Preis für die Mengeneinheit genau angegeben  Preis fest und kann nicht mehr geändert werden, auch wenn der Marktpreis sich ändert. Verträge mit freibleibendem Preis: Verkäufer kennt bei Vertragsabschluss die Höhe seiner Kosten nicht  besondere Vereinbarungen Markt- oder Börsenpreis: wenn ein Produkt an der Börse gehandelt wird oder ein Marktpreis festgelegt werden kann, wird als Kaufpreis der am Tag der Lieferung gültige Preis herangezogen. Indexklausel: Preis wird an einen Index gebunden.  ändert sich dieser Index, so ändert sich der Preis im gleichen Verhältnis. (Baukostenindex, Verbraucherindex,...) Basiskauf: Preis für Basisqualität wird festgelegt. Weicht die Qualität der gelieferten Ware ab, werden Zu- oder Abschläge verrechnet. Häufig bei Spezifikationskäufen. Kostenschwankungsklausel: Verkäufer kann den Preis erhöhen, wenn die Kosten zwischen Vertragsabschluss und Lieferung steigen. Genaue Kostenaufstellung ist notwendig, damit die Auswirkung des Anteils der gestiegenen Kosten auf den Gesamtpreis festgestellt werden kann. Preisnachlässe Abnahme größerer Mengen: Mengenrabatt: bei einer bestimmten Menge, Staffelrabatt steigt mit Menge Schlussrabatt: wenn der Käufer größere Mengen in Form von Teillieferungen abnimmt Naturalrabatt: in Form von Drauf- oder Dreingabe Umsatzbonus: wenn in einem bestimmten Zeitraum, der Umsatz eine bestimmte Grenze übersteigt Regelmäßiger oder ausschließlicher Einkauf: Treuerabatt: für Stammkunden Besondere Ereignisse: Einführungsrabatt: bei Einführung eines neuen Produkts am Markt Ausverkaufsrabatt: bei Aus- bzw. Abverkauf von Waren Mängelrabatt: bei geringfügigen Fehlern Preisangaben und Umsatzsteuer + Kalkulationen 

B2B: Preisangaben ohne USt.  Vorsteuerabzug



B2C: Preise inkl. USt.



Bezugskalkulation (Einstandspreis) und Absatzkalkulation (Verkaufspreis)

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Regelmäßig vorkommende Bestandteile

gesetzliche Bestandteile • Warenart • Menge • Preis müssen immer vereinbart werden

regelmäßig weitere kaufmännische vorkommende Bestandteile • Lieferbedingungen • Verpackung • • Garantie Zahlungsbedingunge • Gewährleistung n können zusätzlich vereinbart werden oder ergeben sich aus:  Allgemeinen Geschäftsbedingungen  Usancen (Üblichkeiten)  Dispositivem Recht 2.1 Lieferbedingungen Erfüllungszeit der Lieferung

Die Erfüllungszeit der Lieferung gibt an, wann der Verkäufer die Ware am Erfüllungsort dem Käufer zu übergeben hat. Promptgeschäft: wenn nichts vereinbart wurde, muss die Ware sofort geliefert werden Fixgeschäft: genauer Termin (aus dem Vertrag) oder für einen bestimmter Zweck Gewöhnliches Termingeschäft: ungefährer Zeitpunkt oder Zeitraum festgelegt Kauf auf Abruf: Käufer erhält das Recht, die Ware oder Teilmenge der Ware innerhalb einer bestimmten Frist abzurufen  Spezifikationskauf Erfüllungsort der Lieferung Der Erfüllungsort der Lieferung ist der Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware übergeben muss. Formen der Übergabe: körperlich (Übergabe), symbolisch (Lagerschein) und elektronisch Bedeutung des Erfüllungsorts: Eigentums,- Kosten und Risikoübergang  ab da an Käufer Festlegung des Erfüllungsortes:  Erfüllungsort  Ort, an dem der ohne Vereinbarung im Verkäufer dem Käufer die Ware übergibt Kaufvertrag  Versendungskauf  Ort der Übergabe (gesetzliche Regelung) der Ware an den Frachtführer mit Vereinbarung im  Erfüllungsort kann frei vereinbart Kaufvertrag werden (häufigste Form)

Incoterms: internationale Lieferklauseln bzw. Kaufvertragsklauseln  Kosten und – und Eigentums- bzw. Risikoübergang wird geregelt Lieferklau sel ab Werk frei Haus frei

Risiko trägt Käufer Verkäufer

Kosten trägt Käufer Verkäufer

Verkäufer bis zum genannten Ort frachtfre Käufer ab Übergabe an den ersten i Frachtführer

Verkäufer bis zum genannten Ort Verkäufer bis zum genannten Ort

Risiko-(Eigentums-) und Kostenübergang an einem Ort = Einpunktklausel verschiedenen Orten = Zweipunktklausel

2.2 Zahlungsbedingungen Erfüllungszeit der Zahlung Die Erfüllungszeit der Zahlung gibt an, wann der Kaufpreis bezahlt werden muss. 1. Vorauszahlung: Käufer zahlt den gesamten Kaufpreis vor Übergabe der Ware  bei Spezialanfertigungen oder beim Onlineshopping 2. Prompte Zahlung: Zahlung bei Übernahme der Ware  bei Alltagsgeschäften aber vom Gesetz her: sofort bei Übergabe, wenn nichts vereinbart wurde 3. Spätere Zahlung: Kauf auf Ziel, Käufer erhält die Ware sofort, muss aber erst später bezahlen  Skonto: wenn der Käufer innerhalb einer kurzen Frist zahlt, darf er sich einen Skonto abziehen 4. Anzahlung: Käufer zahlt einen Teil des Kaufpreises im Vorhinein  Verkäufer ist gesichert, dass der Käufer die Ware auch wirklich annimmt 5. Teilzahlung: Käufer hat das Recht, en Kaufpreis in mehreren Teilbeträgen zu entrichten  bei größeren Projekten, Errichtung eines Hauses nach Fertigstellung des Kellers 6. Abzahlungsgeschäft nach dem VKrG (Ratengeschäft, Ratenkredit): 

Möglichkeit einen Rechnungsbetrag in Raten zu zahlen  teure Kreditform



Verbraucherkredite: Kreditverträge über 200€ zwischen einem Unternehmer als Kreditgeber und einem Verbraucher als Kreditnehmer Erfüllungsort der Zahlung

Der Erfüllungsort der Zahlung ist jener Ort, an dem der Käufer den geschuldeten Betrag bezahlen muss.  Gesetz: Wohnsitz des Verkäufers



Unternehmer: Vermerk auf der Rechnung, Rechnung muss spätestens mit der Ware versandt und vom Käufer ohne Beanstandung übernommen werden



Konsument: Verlegung des Zahlungsortes muss im Kaufvertrag vereinbart werden

Geldschulden sind Schickschulden: Käufer muss dem Verkäufer das Geld schicken, sofern nicht bar bezahlt wurde  Kosten, Überweisungsspesen trägt der Käufer, wenn Geld nicht ankommt, nochmal zahlen Zeitgerechte Banküberweisung: rechtzeitig durchzuführen, damit das Geld am Fälligkeitstag auf dem Konto ist  Konsumenten dürfen am Fälligkeitstag noch das Geld überweisen Zahlungsform: Gesetz  bar, Währung wo der Verkäufer ist

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Weitere kaufmännische Bestandteile

1. Eigentumsvorbehalt: Käufer bekommt die Ware sofort, erst wenn er bezahlt hat, wird er zum Eigentümer  dient zur Sicherung der Forderung bei Zielkäufen 2. Pönale: Verkäufer verspricht dem Käufer im Falle einer nicht rechtzeitigen Lieferung einen bestimmten Geldbetrag  Käufer bezahlt nur den um das Pönale verminderten Kaufpreis 3. Reuegeld (Stornogebühr): Zahlung der Stornogebühr um sich das Rücktrittsrecht vom Vertrag vorzubehalten 4. Angeld: Sicherung der Vertragserfüllung  tritt der Angeldgeber vom Vertrag zurück, so darf der Angeldnehmer das Geld behalten  tritt der Angeldnehmer aus seinem Verschulden zurück, muss er dem Angeldgeber das doppelte Angeld bezahlen weiters noch Gewährleistung, Garantie und Produkthaftung

5. Umtauschrecht: sollte beim Kauf vereinbart werden, man hat kein gesetzliches Recht darauf 6. Montage, Montageanleitung, Einschulung: Verkäufer bietet oft vertraglich eine Montage oder eine Montageanleitung und eine Einschulung an Verpackung Gesetz: Kosten der Verpackung trägt der Käufer Funktionen und Verpackung Ware schützen Transport- und verkaufsfördernd und Haltbarkeit Lagerfähigkeit sichern

Information für den Kunden

Regelungen der Verpackung im Kaufvertrag:  Art der Verpackung: Verkäufer muss Verpackung sorgfältig auswählen und Verpackung muss ausreichend Schutz bieten  Kosten der Verpackung: Käufer trägt die Verpackungskosten

Verpackung und Umwelt (Verpackungsverordnung):  Verpackungsabfälle vermeiden, Verpackungen sammeln, Wiederverwendung und Recycling  Umweltbundesamt kontrolliert die Einhaltung dieser Verpflichtungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Inhalte der AGB:  Bedingungen bei Abschluss eines Kaufes zum Vorteil von U  gelten nur wenn vereinbart  findet man in kleiner Schrift auf der Rückseite von Bestellscheinen oder Verträgen  „das Kleingedruckte“ Geltung der AGB: wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde oder wenn der Kunde erkennen konnte, dass der Unternehmer nur zu seinen AGB abschließen, und die AGB vor Vertragsabschluss einsehen konnte Wie werden die Kunden auf die AGB aufmerksam gemacht?  beim Onlineshop durch Anhaken eines Kästchens, Einverständniserklärung  Gewerbetreibende müssen ihr AGB im Geschäft aushängen Gefahren der AGB:  AGB werden selten gelesen  unverständliche Formulierungen Gesetz schützt den Kunden durch folgende Regeln:  grob benachteiligende Bestimmungen immer unwirksam  ungewöhnliche nachteilige Bestimmungen  Vertragspartner muss hingewiesen werden Vo n d e r A n b a h n u n g b i s z u r E r f ü l l u n g v o n K a u f v e r t r ä g e n (inkl. Schriftverkehr)

1

Anbahnung von Kaufverträgen Anpreisung des Verkäufers

Bei der Erstellung von einer Anpreisung (Flugblättern, Werbefolder, Werbebriefe) sollten ausreichende Informationen geboten werden, da sie eine Anfrage mit sich ziehen könnten. Anfrage des Käufers Käufer bittet den Verkäufer:  Angebot zu Erstellen  bereites erstelltes Angebot abzuändern  allgemeine Informationen (Kataloge) zuzuschicken Vorbereitung der Anfrage: firmenintern (eigene Bezugsquellendatei) oder firmenextern (von außen) Schriftliche und mündliche Anfragen:

  

rechtlich unverbindlich (keine rechtliche Verpflichtung) und formfrei (an keine Form gebunden) schriftlich (komplexe Anfragen) oder mündlich (einfache Anfragen) Inhalt der Anfrage möglichst genau definieren

AUFBAU DER ANFRAGE: 1. Zweck der Anfrage und vorstellen 2. Anfragegestand klar und deutlich (Qualitätsanforderungen, Menge,…) 3. Informationen anführen (Kataloge)

4. Um Angebot oder Zusendung (z.B Katalogen) bitten 5. Ansprechpartner für Fragen 6. Form und Termin für Abgabe des Angebots

Angebot Geschäftspartner erklärt im rechtlichen Sinne, dass er ein bestimmtes Geschäft abschließen will  Menge und Preis muss genau festgelegt werden AUFBAU DES ANGEBOTS: 1. für Interesse danken

7. Lieferbedingungen

2. genaue Angaben über Ware

8. Zahlungsbedingungen

3. Menge

9. Allgemeine Geschäftsbedingungen

4. Preis

10. Beilagenhinweis

5. Umsatzsteuer

11. Über positiven Geschäftsabschluss freuen

6. Befristung des Angebots

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Abschluss von Kaufverträgen Bestellung

Bestellung nach verbindlichem Angebot:  

Verkäufer muss zu den angebotenen Bedingungen liefern (wenn Bestellung rechtzeitig) Käufer muss zu den vereinbarten Bedingungen Ware annehmen + bezahlen

Bestellung nach Anpreisung oder unverbindlichem Angebot:   

Bestellung gilt als Antrag des Käufers zum Abschluss des Kaufvertrages Verkäufer hat das Recht, die Bedingungen zu ändern Käufer muss informiert werden und darf entscheiden, ob er noch bestellen will

AUFBAU DER BESTELLUNG: 1. Für verlangtes Angebot danken 2. Bestellerklärung abgeben 3. Konditionen aus Angebot/Anpreisung wiederholen (Datum/Nr. des Angebots angeben) 4. Menge

5. Preis 6. Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen 7. Lieferzeit 8. um Auftragsbestätigung bitten

9. Sonstige Bedingungen (Gewährleistung) 12. Beilage bzw. Kopie vom 10. Eventuelle Abweichungen vom Angebot Angebot aufzeigen 11. auf termingerechte Lieferung hinweisen Auftragsbestätigung  

nach Abschluss: schriftliche Bestätigung über den Erhalt der Bestellung (nicht verpflichtend) als Abschluss: Annahme durch den Verkäufer mit einer Auftragsbestätigung

AUFBAU DER AUFTRAGSBESTÄTIGUNG: 1. Für Bestellung danken

5. Menge

2. Bestelldatum

6. Preis

3. Ordnungsgemäße Ausführung zusichern

7. Wiederholung der Konditionen

4. Genaue Angabe über die Ware oder Dienstleistung

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Erfüllung von Kaufverträgen

Kaufvertrag ist erfüllt, wenn Ware ordnungsgemäß von Käufer bezahlt und angenommen ist. Pflichten Verkäufer:

Pflichten Käufer:



Lieferung oder Bereitstellung der Ware (laut Vertrag)





Rechnungslegung (laut Vertrag)



Annahme der Ware (laut Vertrag) Zahlung (laut Vertrag)

Lieferung der Ware Ankündigung der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware: 

Versand (Versandanzeige): informiert Käufer über Versand der Ware



Bereitstellung (Bereitstellungsanzeige): wenn Käufer Ware selbst abholen will

Begleitpapiere: 

Lieferschein: wenn Verkäufer Ware selbst liefert gibt es einen Lieferschein  der Lieferschein bleibt bei Käufer und auf Gegenschein bestätigt er Übernahem der Ware und er geht an Verkäufer zurück



Frachtdokument: bei Lieferung durch Frachtführer Rechnung erstellen

BESTANDTEILE EINER RECHNUNG (auch ig Lieferung): Abweichungen bei Kleinbetragsrechnungen unter 400 €

1. Name und Anschrift des Verkäufers 3. Menge und Bezeichnung der Ware 2. Name und Anschrift des Käufers (kann4. Lieferdatum entfallen) 5. Nettobetrag (Bruttobetrag)

6. Ust-Betrag (kann entfallen) 10. Fortlaufende Rechnungsnummer (kann entfallen) 7. UID Nummer Verkäufer (kann entfallen) 11. UID Nummer Empfänger wenn > 8. Ust Satz oder Hinweis auf Steuerbefreiung 10.000€ 9. Ausstellungsdatum Annahme der Ware ABLAUFSCHEMA DER WARENANNAHME UND ZAHLUNGSFREIGABE: 1. Ware annehmen und prüfen: 

Käufer vergleicht Lieferschein/Frachtdokument mit der Bestellung



Lieferung ist zu prüfen  bei großen Lieferungen u ü V (unter üblichem Vorbehalt), damit man innerhalb einer angemessenen Frist noch Ware prüfen kann



sachliche Kontrolle: Ware mit der Bestellung vergleichen, um für die korrekte Qualität und Quantität den Vereinbarungen gemäß auch zu bezahlen

2. Ware einlagern und Wareneingang verbuchen  Lagerbuchh...


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