JKU Mitschrift Präsenzphase 1 PDF

Title JKU Mitschrift Präsenzphase 1
Course Kurs Privatrecht I
Institution Johannes Kepler Universität Linz
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Summary

Zusammenfassung der wesentlichen Punkte der Präsenzphase des ersten Studienabschnittes MMJUS. Allgemeines, Organisatorisches, Prüfungskriterien etc....


Description

Tag 1: (Allgemeines + Privatrecht)

[email protected] -Mag. Feichtinger

Neben Medienkoffern auch Aktuelle Lehrbücher/Folgebücher beziehbar -Mail Erinnerung

„MANZ“ senden an multimed…. JAP Abo. 1 Jahr kostenlos

Abo Bundesagesetzblatt + jusGudie OGH abonnieren JKU sendet info mail aus

Repititorien besuechen -wicht zur Prüfungsvorbereitung

DVD:VOrlesgungen etc -Kurse, Vorlesungen (Arbeitsgemeinschaften/Übungen nicht im Medienkoffer – präsenzoder online besuchen – 14 Tage Zeit ab Abhaltung) Unten Rechts: Symbol „Haus“: Fragen auf Homepage checken bzw. zur Homepage kommen. Symbol „@“ Frage via Mail an Vorlesugngsprofesser (bzw. via Chatmodul automatisch als Mail)

Studieneinstieg: Privatrecht/Öffentlichesrecht: 1 Semester Vorlesung+ AG. Wenn positiv, dann im. 2 Semester zur Übung berechtigt (Übung = grpßere Fälle werden behandelt)

Homepage: Mentoring Plattform Suche/Biete verfügbar

Privatrecht: Argumente ausschlaggebend, somit ja/nein bei gleicher Frage möglich (je nach Schlagkraft Argumentationskette) -Es geht nicht um insgesamt moralische Verhalten sonder, ob Verhalten des Klienten mit Rechtsnormen vereinbar ist (z.B: ist Vertag zur Prostitution sittenwidrig ja/nein). Gegensatz öffentiches Recht (oder etwa Steuerrecht) Vorgaben klar, somit nur ja oder nein möglich. Pirvatrecht (Recht zwischen Bürgern ohne Ausübung Staatsgewalt). Öfftliches Recht ( Recht zwischen Bürger –Staat mit Hoheitsgewalt/Ausübung Staatsgewalt).

„Guter Jurist sagt idR nicht „ja/nein“, sondern „es kommt darauf an““ -meist verschiedene Facetten zu beleuchten, verschiedene Gesetzte (materielles Recht Z.B StGB, Behördenzuständigkeit, Zvil/Öfftl., Verfahrensrecht z.B: STPO, Rechtdurchsetzungsrecht,…) zu beachten, zeitliche Komponente zu ebachten… Conclusio: Es gibt nie die eine juristische Sichtweise!!

Die Rechtsordnung regelt unser gesellschaftliches Zusammenleben. (z.B. KFT.PFlcihtversicherung, damit Risiko des Einzelne durch alle Getragen wird).

Tag 2: Privatrecht: Um Juristische Fragen zu beantworten, müssen idR mehrere Gesetze berücksichtigt werden

Privatrecht = Zivilrecht = bürgerliches Recht

Wenn öfft. Rechtl (z.B. Strafrecht) nicht relevant, kann es trotzdem zivilrechtlich relevant sein (und umgekehrt bzw. beides relevant auch möglich).

Subsumsionstätigkeit: Muss Jurist immer machen: Klärung Ob vorliegender Sachverhalt Tatbestand (?) eines Gesetzes erfüllt.

Privatrecht: Völlige Entscheidungsfreiheit des Rechtssubjektes (Person/Unternehmen) z.B: ich kann völlig frei entscheiden, an wen (Ausnahme an Kinder/Personen die nicht geschäftsfähig sind) …) und zu welchem Preis ich mein Auto verkaufe.

Wichtig für Studienerfolg sowie später im juristischen Berufsleben: Falllösungskompetenz. Juristisches Gutachten zu einer juristischen Fragestellung schreiben. Bei Prüfungen daher korrekte, stringente Argumentationskette wichtig, nicht Ergebnis der juristischen Beurteilung, da im Privatrecht viele Graubereiche). Somit kann bei Fällen ja sowie nein als Antwort/Ergebnis richtig sein, sofern das Ergebnis korrekt argumentiert wird. Alles immer genau erläutern und Schlagwörter verwenden bzw. diese auf den Fall umlegen und erläutern (Bsp. Angebot „bestimmbar“ bei Tag2). -Fälle/Sachverhalte sind immer als gegeben anzunehmen, niemals etwas hinzudichten/weglassen (auch später im Berufsleben nicht). Es gilt den geschilderten Sachverhalt zu bearbeiten. Daher Sachverhalt erfassen und keine Beweisfragen stellen (sondern als gegeben annehmen).Anschließend rechtlich analysieren und Rechtsgutachten erstellen. Bei Sachverhaltsbeurteilungen immer chronologisch vorgehen (Zeitliche Abfogle der Handlungen im Sachverhalt analysieren). „Voraussetzung für diesen Anspruch ist das“…. Dies sind immer die ersten 6 Wörter eines Rechtsgutachtens. ABGB gilt im Privatrecht immer, zumindest als Grundlage (enthält viele Verweisungsvorschriften).

Beliebte Prüfungsfrage: Empfangstheorie (Wer [Person]/Was [z.B Briefkasten, Hund] fällt in Empfangssphäre von wem (Absender/Empfänger). Eine Person/Sache fällt immer in die Empfangssphäre von entweder A oder B (Absender/Empfänger). Klärung der Empfangstheorie immer wichtig, um zu wissen, ob z.B: Angebot und in Welcehr Form (Bsp. 90/900€ je nachdem, welche Person die Übermittlungsperson (wenn vorhanden) zugehörig is) dem Empfänger zugegangen ist . Wirklich sicher betreffen beweisen, das Schriftstück eingegangen ist, nur, wenn auf Schriftstück Eingangsstempel oben ist (somit, am besten persönlich hinfahren, und Eingangsstempel draufgeben lassen). Widerruf von Angeboten nur möglich, wenn diese vor Angebot beim Empfänger zugänglich wird. Ist Angebot zuvor eingegangen (was üblich ist), kann Angebot nicht wiedrrufen werden (!?) – glit für Angebot, jedoch anders bei Vertrag (bei [bestimmten] Verträgen Rücktritt somit möglich) Für Vertragsabschluss braucht es Angebot und Angebotsannahme (ist aus Perspektive des Käufers aber genauso aus Sicht des Käufers beleuchtet werden, wenn eine Perspektive (Käuder oder Verkäufer) zu bejahen, dann Angebot bzw. Angebotsannahme vorhanden – und somit auch Vertrag.

Bei 1 Klausur Privatrecht AG noch kein Rechtsgutachten zu verfassen (multiple choice plus verdständnis/Definitionsfragen). Erst ab 2 Klausur AG Rechtsgutachten/Fallbeispiel vor Ort. Bei Klausuren sind unkommentierte Gesetzestexte erlaubt (Markierungen in geraden Linien erlaubt).

Strafrecht: Zählt nicht zur STEOP Strafrecht bestanden wenn: 1 Klausur von 3 mit min. 12 von 15 Punkten Oder 2 Klausuren positiv von 3 Klausuren Klausur positiv, wenn min 4 von 15 Punkten erreicht. (Stoff 1 Klausur. Bis 10 Einheit, jedoch ohne Fahlässigkeit, 2 Klausur 09 – 14. Einheit, ohne „Versuch“, 3 Klausur, wenn noch benötigt: gesamter Stoff) -Präsenzklausuren (außer wenn Covid andere Maßnahmen möglich, dann Onlineklausuren) (Punkte für Definitionen nur bei Klausuren, wo keine Unterlagen verwendet werden) (freiwillige Probeklausur zur Übung am 06.11 – [6. Einheit]- auf DVD)

Antworten immer auf die Fallfrage konzentrieren! Bei Klausuren wird es immer um Strafbarkeit von Personen gehen.

Fall 1: A: Privatrecht. (Schadenersatzansprüche). Verwaltungsrecht (STVO), Strafrecht (fahrlässige schwere Körperverletzung) -Verwaltungsrecht und Strafrecht Teile des öffentlichen Rechtes aber als Rechtsgebiete verselbständigt. 1. Spur: Strafe, 2. Spur: Vorbeugende Maßnahme, 3. Spur: Diversion -„Spuren“ des Strafrechts In dieser LVA relevant: STGB, AT, §1-13.

Bei der Subsumtion werden keine direkten Fragen gestellt. Also nicht: Ist ein Veilchen eine Körperverletzung iS §83 STGB? Sondern: Entweder Konjunktiv: Das Veilchen könnte eine Körperverletzung IS §83 STGB darstellen. Oder/indirekt: Es gilt zu klären, ob ein Veilchen eine Körperverletzung IS §83 STGB darstellt.

Wortlautgrenzen wichtig! – wenn Begriff außerhalb dieser Grenze, dann nicht strafbar (z.B. Hypnose oder Sitzstreik beim Thema Körperverletzung). Analogien zu Lasten des Täters sind somit verboten. =Man darf nur für das bestraft werden, was per Gesetz unter Strafe steht.

Tag 3: Römisches Recht: (=Gesamtüberblick des Privatrechts, da Grundlage unseres Privatrechts) Beschäftigt sich ausschließlich mit privatrechtlichen Fragestellungen (Also um die Rechtsbeziehung zwischen Privatpersonen und nicht mit der Beziehung des Einzelnen zum Staat). Wichtig beim Lernen: Glossar zur Begriffserläuterung (im Medienkoffer). Zur Prüfungsvorbereitung, Zuerst Theorie lernen, dann Falllösungskompetenzen(exegetische Fertigkeiten) aneignen (eigene Präsenz-LVA, jedoch keine Pflichtlehrveranstaltung, ansonsten: Medienkoffer +Bücher: Digestenexegetese Prof Wimmer und Online Falllösungsbüch von Prof Mandowski – siehe Folien Präsenzphase). Bei Prüfung: Man erhält Digestenstelle und muss diese erläutern (= vorgegebener komplexer Text, dieser muss vertanden und erklärt werden können). (Bei den anderen Fächern in der Regel vorgegebener SV, welcher aus der jeweiligen Fachsicht zu juristisch zu beruteilen ist. Dabei ist vom SV auf die Lösung geschlossen weren. Bei Digeste hingegen musst du erst erklären, um was es überhaupt geht und warum bereits vorgegebene Entscheidung so entschieden wurde). - Also hier um Grunde Antwort bereits vorgegeben. Siehe Folie: Afirkan D 3,15,48). – Über jedes Wort der Digeste ist nachzudenken, genau lesen, schwierig zu lesen. Grundsätzlich wird in Präsenz geprüft. Wegen Covid evtl. Zoom Prügung: Wenn Präsenz, dann Exegetese, wenn Zoom, herkömliche Fallprüfung ohne vorgegebene Lösung, dafür würde SVRekonstruktion entfallen. Theoriefragen, wenn man auf Zwischennote steht. LV-Prüfungen schriftlich (freiwillige LV). Verpflichtende Fachprüfung mündl. -Alles dient nur als Hilfestellung (Kurs, auch die AG oder latein). Zur Fachprüfung kann man sich immer anmelden (nach STEOP). Latein und zumindest Medienkoffer lernen jedoch zuvor empfohlen. Pro Semester 3 Prüfungstermine (Anfang, Mitte, Ende des Semesters). -auch möglich: freiwillig AG besuchen, ohne Prüfung zu machen(ECTS jedoch nur mit Prüfungsablegung – freie ECTS). Nachträgliche Anmeldungen für LV/AG möglich, auch wenn Frist bereits abgelaufen – im röm. Sekretariat. Um Eindruck von Prüfungen zu bekommen bzw. um sich vorzubereiten: Alle Prüfungen sind öffentlich, Besucher erlaubt, ohne Anmeldung.

Mat Recht: (Rechtlage, wie sie sich inhaltlich darstellt, z.B: hat jemand gegenüber jemand anderem einen Anspruch?) Form. Recht: (Wie komme ich zu dem Recht, dass mir zusteht? Wie durchsetzen? Welche Behörde/Welches Gericht ist zuständig? Wann kann ich mich an diese Instanzen wenden? Instanzenzug? Wie gestaltet sich Prozess?) Im römischen Recht ist mat + form. Recht (also inhaltiche und prozessuale Ausrichtung) jedoch als Einheit zu betrachten. Da sie früher sehr praxisorientiert waren.

Corpus Iuris Civilis (Digesten wichtigster Teil des Corpus). Grundlagen der heutigen europ. Rechtsordnung/Zivilrechtsdogmatik mit Ausnahme Englands, die haben das common law). In Österreich: Vorgänger des ABGB, somit erst durch ABGB im Jahre 1811 abgelöst (ABGB: Insitutionensystem [z.B Personen-/Sachenrecht..], angelehnt an Gaius Systeme des Corpus Iuris Civilis).

Allgemein Wichtig: Häufig Ergebnisse/Urteile etc. schon vorgegeben. An Juristen liegt es dann zu prüfen, wie ist man zu Urteil gekommen. Ist Ergebnis/Urteil rechtens? – Dies erlernt man vor allem im römischen Recht.

Eigentümer: Recht Besitzer: Faktum Detentium: Bloßes Innehaben, ohne Willen/Eigenbesitzwillen, etwas auf Dauer zu besitzen (z.B. Mieter). Oder Bsp: AUTO: Bank ist Eigentümer (bei leasing), Leasingnehmer ist Besitzer, und Dieb des Autos wäre Detentor.

Obiligation= Schuldrechtliche Verbindlichkeit. Forderungsrecht besteht immer nur zwischen Gläubiger und Schuldner. Unterschied: Sachenrecht/Eigentum wirkt gegenüber allen (Wenn ich. z.B. Eigentümer eines Grundes bin, kann ich alle anderen auf Unterlassung der Benützung klagen).

Allgemeines/Moodle/Kuss/ÖH: KUSS: MMJUS LVA starten immer mit 145xxx oder 149xxx Bei Voreinstellung „Bevorzugte Abhaltungsart“ Am besten MMJUS eingeben, um nur MMJUS Kurse angezeigt zu bekommen. AUc hANmeldung zu Präsenz LVA möglich und erlaubt, MMJUS Studenten sollten aber am besten aus Platzgründen auch für Online LVA anmelden (Keine Platzbeschränkungen bei Online/MMJUS LVA).

Um Benotung für LVA erhalten zu können, Anmeldung zur LVA im KUSS nötig. Im Medienkoffer können sämtliche LVA auch ohne Anmeldung zur LVA gesehen werden. Anmeldung zur Prüfung selbst durchzuführen. Abmeldung bis 3 Tage vor Prüfung möglich. Rechtzeitige Abmeldung zählt nicht als negative Beurteilung. Bei zu später Abmeldung, neuer Prüfungsantritt jedoch erst zum übernächsten Termin wieder möglich. -Nach Covid möglicherweise keine Prüfungsanmeldungen mehr möglich (sondern automatische Anmeldung, wie vor Covid).

Sobald Zulassung abgeschlossen, Account erneut aktivieren, mit Matrikelnummer (anstelle von VKNummer). Passwort für Aktivierung: Geburtsdatum “Jahr-Monat-Tag“. Weiters notwendig: Bestellung der Mediakoffer, ansonsten Studium/Zugang nicht möglich.

Anerkennungen: AUWEA NG benutzen

Tag 4: Öffentliches Recht: Regelt Rechtsverhältnis zwischen Staat und Privat. Legalitätsprinzip: Verwaltung darf nur handlen, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt (Im Gegensatz zu Privatpersonen: Dürfen alles tun, was nicht ausdrücklich verboten ist).

1. Semester: 2 LV (KURS; AG) Theorie,erste Fallbeispiele (=Steop) 2. Semester: Falllösung (Bescheide, Anträge, Einsprüche/Vorstellungen) (nur nach Absolvierung Steop möglich) Neben DVD auch methodik Stream im moodle machen sinnvoll (ganzes Semester verfügbar, Stream sollte spätestens zu Beginn 2. Semester geschaut werden). -Prüfung 1. Semester: Kurs: 5 Moodle Selbsttests + 1 Probetest (zählt nicht)- 4 von 5 (ohne Probetest) sind zu machen, insgesamt sind 10 Punkte zu erreichen (trotzdem 4 Klausuren zu machen, auch wenn nach 2-3 Tests schon positiv). Für jeden Test 12 min Zeitbegrenzung. 10 Fragen, max. 10 Punkte pro Test. Verscheidene Fragetypen, wie Wahr/Falsch, mutiple choice, freie Textwörter: Bei Rechtschreibfehler aber richtiger Antwort im Moodle an Sekretariat wenden, um Punkt zu bekommen – [email protected]. 4 Nachtests möglich bei Bedarf. AG: 3. Präsenz- Klausuren zu je 90 Min zu je max. 50 Punkte (5 Bonuspunkte aus Kurs möglich, wenn Kurs absolviert wird), ab insgesamt 76 (75,5?) Punkten positiv – somit keine 3. Klausur nötig, wenn nach 2 Klausuren bereits positiv. Es gäbe auch noch 4. Klausur als Nachklausur, wenn nach 3 Klausuren nicht positiv – Die 3. Besten Klausuren werden dann punktemäßig zusammengezählt. Klausuren werden so sei, wie in AG geübt. AG sollen genutzt werden, um selbst Fälle lösen zu können, nur zu hören könnte zu wenig sein, da bei Klausur Fall auch selbst gelöst werden muss. Für Tests: bei „jku moodle exam“ anmelden (zuvor im kuss für kurs anmelden) Bevor AG-Termin besucht/geschaut wird, sollten zuvor die jeweiligen Kapitel im Kurs geschaut worden sein. -Prüfung 2. Semester: 2 LV zur Falllösung im 2. Semester (2 Übungen, letzte Übung entspricht Abschlussklausur). 1UE: Falllösung: Wichtig nur selbständiges Bearbeiten 2UE: 3 Abschlussklausuren zu je 180 Minuten zu je 50 Punkten (Inhalt: Wiederholung des Stoffes des 1. Semester + der 1 UE aus dem 2. Semester). Hier müssen alle 3 Klausuren absolviert werden. Ab ingesamt 75,5 Punkten positiv. Erforderliche Gesetzestexte zur erforderlichen Fallbearbeitung werden vor Ort mitgeliefert. Meist Teil AL.Theoriefragen 25 Punkte + Teil B Fallbearbeitung, z.B. Spruch schreiben, 25 Punkte je Klausur (50Punkte, pro Teil keine Mindestpunkte zu erreichen).

Gesamte Note für Öfftl. Recht aus allen Noten 1.+2.Semester (Alle Einzelnoten müssen jedoch positiv sein für pos. Gesamtnote (bzw. bei AG 2 von 3 …) Wichtig beim Lernen: Neben DVD/Kursen etc. immer auch Gesetzestext (im Medienkoffer enthalten) liegen haben, da bei Klausur auch nur (unkommentiert - außer reiner Paragrafenverweis. Markierungen erlaubt bzw. wird vorgelegt, jedoch eben auch Mitnahme erlaubt) Gesetzesstext verfügbar, daher richtiger Umgang mit Gesetzestext wichtig.

1 Studienabschnitt öfftl. Recht somit eher Allgemeines/Theorie/einfache Fallbearbeitung 2 Studienabschnitt im Grunde nichts Neues mehr, aber es geht ins Detail/genaue Fallbearbeitung. Erst im 2. Studienabschnitt neben schriftl. Auch mündl. Prüfungen.

Anerkennungen: Software AUWEA NG benutzen (Link unten im Kuss oder: https://anerkennung.jku.at/anerkennung“) Ansprechperson Fr. Samhaber Zurzeit nur Anerkennung von ECTS möglich. Ab 09/22 Auch Berufserfahrung bzw. beurflihce Prüfungen etc. (z.B: B-Prüfung) möglich/zumindest beantragbar. Vor Steop nur Steop Fächer beantragbar. Studienfächer des 2 Studienabschnitts erst beantragbar, wenn man im zweiten Studienabschnitt ist. Anträge auf Anerkennung für gesamtes Fach oder einzelne LVA des Fachs möglich (am besten zuerst Gesamtfach beantragen, wenn nur Teile anrechenbar, wird dies anschließend mtigeteilt. Externe Prüfung bedeutet Prüfung außerhalb JKU. Am besten Sammelzeugnisse + Lehrinhalte hochladen. Zuerst Datei hochladen, dann Text zur Datei einfügen (Nur Datum, Test, Note, ECTS,Uni –wie auf Seite beschrieben). Nur im feld „Anmerkungen“ komplett freien Text einfügen (Darüber im Textfeld nur den Text, der zur Datei passt und diese stichwortartig beschreibt – dies steht dann auch im Bescheid, darum Achtung Anmerkungen nicht im Bescheid). Es können auch mehrere Anerkennungsanträge gestellt werden, muss nicht alles auf einmal beantragt werden.

Tag 5: Rechtsgeschichte Mündl. Fachprüfung verpflichtend – (live VL + 2 Wochen als Streamabruf und/oder Medienkoffer zur VOrbereitung). Nicht alles aus dem Medienkoffer muss im Detail gelernt werden. Zur VL muss man sich nicht anmelden, sinnvollerweise ja, weil man dann Zugriff auf aktuelle Infos hat. Typische Prüfungsfragen auf DVD. („Rechtsquellen des 17. Jhs.“ Muss nicht gelernt werden). „Fragen zum Stoff“ nicht einzige, aber typische Fragen. „Fehlertext“ nur sekundär zum Üben, Vortagender hält diese Methode für Rechtsgeschichte nicht für so sinnvoll (Fehlertext, da Gefahr, etwas Falsches zu lernen). Auch Glossar wichtig (lernen, nicht wortwörtlich, aber man sollte Begriffe schon kennen). Aktuelle Rechtsquellen/Gesetzestexte bereithalten bzw. auch durchlesen vorm lernen (auswendig lernen nicht nötig). AG und UE freiwillig. Unterschiedliche geschichtliche Entwicklung in Ö und D vor allem zur Zeit des Nationalsozialismus (In Ö hatte man sich beispielsweise anfangs/vor Anschluss gegen den D Nationalsozialismus gestellt und wollte ein eigenes faschistisches System aufbauen). Lenrbehelfe: jku.at/kanonistik sowie auf DVD.

AG (freiwillig): 1,5 ects freiw. Studienleistung. Hausarbeit zu machen. Prüfung durch AG leichter, da Eintsieg erleichtert wird – da Prüfung Absolvierung AG mit dem Hausarbeitsthema beginnt. Prüfungsstoff insgesamt jedoch nicht weniger. Hausarbeit: Einzelarbeit oder Gruppenarbeit (max. 5er Gruppe). Thema aus Themenliste moodle auswählen oder selbstaussuchen (sinnvollerweise aus Prüfungsstoff). Umfang: Einzel: ca. 10Seiten, Gruppe: ca. 20 Seiten. Zitierregeln nach AZR (juristisches zitieren siehe Moodle) genau beachten. Formalvorgaben entsprechend Infoblatt. Abgabe spätestens 2 Wochen vor Fachprüfung. Bei Gruppenarbeit anschließend nicht an gleichen Prüfer gebunden. Thema: Nichts empirisches, sondern ein Kapitel aus dem Lehrstoff gut zusammenfassen und Zitate aus ca. 5 Werken einbauen. Beim Lernen: Am besten zuerst Geschichte öfftl. Recht, anschließend Privatrechtsgeschichte. Anschließend AG und SE freiwillig zur Prüfungsvorbereitung möglich. Prüfungsstoff: DVD. Öfftl. Rechtsgeschichte: Nur bis Jahr 1955 Privatrechtsgeschichte: bis Reformen 80er Jahre sowie aktuelle Änderungen im Eherecht (eingetragene Partnerschaft) 3 Prüfungstermine pro Semester möglich. Prüfung kann auch digital (zoom) zugeschaut werden, sofern Prüfung online abgehalten wird (WS21 noch online, ab SS22 wahrscheinlich wieder Präsenz).

Latein: Anmeldung zur LVA (1). Anmeldung muliple choice (=LVA Prüfung, 2, z.B: Nov21). Anmeldung mündl. Prüfung (=Fachprüfung, 3, z.B: Jan22). Multiple Choice: Bei latein immer nur 1 Antwort richtig. Richtige Antwort 1 Punkt, Falsche Antwort -0,5 Punkte. Keine Antwort 0 Punkte. 22,5 Punkte von 30müssen für pos. Beurteilung erreicht werden. Wenn 22,5 Punkte erreicht, müssen keine weiteren Fragen mehr beantwortet werden, damit man nicht wieder unter dies Marke bei etwaigen folgenden Falschantworten fällt (bzw. die restlichen Fragen dann einfach nicht mehr beantworten, um keine Minuspunkte zu riskieren). Übungsmodus Zur Prüfungsvorbereitung im moodle. Prüfungszeit (zoom 5min mit Aufsicht oder Präsenz in Linz: 20 min mit Aufsicht). Mündl. Prüfung vor Ort oder zoom (für Linz oder zoom anmelden): lat. Lehrbuchtext ins Deutsche übersetzen mit Hilfe des Grammatikbuchs und des Wörterbuchs. Vorbereitungszeit während Prüfung reicht idR Regel bewusst nicht aus, um gesamten Text zu übersetzen. Rest kann während Prüfung/Gespräch erledigt werden. Satzglieder (Su...


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