Klausur, Fragen PDF

Title Klausur, Fragen
Course Verfassungs- und Verwaltungsrecht
Institution Technische Universität Wien
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FRAGENKATALOG - VO Verfassungs- und Verwaltungsrecht 1. Unterschied zwischen juristischer Person, Organ und Organwalter Juristische Person = Verein, Aktiengesellschaft, GmbH, Genossenschaft - Damit die juristische Person handeln dürfen müssen sie Organe haben = Verantwortliche - Den Organen müssen Kompetenzen zugeordnet sein - Die natürliche Person die die Funktion eins Organs übernehmen = Organwalter Organ: Bundespräsident | Organwalter: Alexander Van der Bellen 2. Seit wann ist Österreich ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union? 1.1.1995 → Richtlinien sind verbindlich für Mitgliedstaaten - Verpflichtet mit Methoden des innerstaatlichen Rechts Gesetze zu erlassen → Verordnungen gelten für Mitgliedstaaten & jede individuelle Person 3. Worin liegen die wesentlichen Unterschiede zwischen einer EU-Verordnung und einer EU-Richtlinie? Richtlinien → richten sich an Mitgliedsstaate, nicht an Individuum → sind innerhalb von bestimmter Frist umzusetzen → gibt rechtlichen Rahmen und Ziele und Mindeststandards vor, ist nicht an Wortlaut gebunden → dient der Harmonisierung der innerstaatlichen Rechte & Gesetze innerhalb der Mitgliedsstaaten → MS müssen den Inhalt dieser Richtlinien machen → kann in jedem Land/Staat anders sein. Verordnungen → generell-abstrakt richten sich an Jedermann (unbestimmte Mehrzahl von Adressanten; z.B. Bauern, Stahlblauer,...) → haben mit innerstaatlichen Verordnungen nichts zu tun! gelten in allen Mitgliedsstaaten und für die Mitgliedsstaaten selbst, sie wirken sofort und gegen jedes Individuum und kann evtl. mit innerstaatlichem Recht im Widerspruch stehen. 4. Bilateraler Vertrag Vertrag zwischen 2 Staaten → zB. Nachbarstaaten über gemeinsamen Grenzzaun 5. Völkergewohnheitsrecht entstehen durch langdauernde, langanhaltende Staatspraxis. - Das Verhalten der Staaten wird mit der Zeit verbindlich. 6. Welche

rechtlichen Wirkungen hat ein Urteil des Obersten Gerichtshofs?

Der Oberste Gerichtshof führt als oberste Instanz in Zivilsachen und in Strafsachen. Sie dienen der Kontrolle angefochtener Entscheidungen. Der Oberste Gerichtshof überprüft Urteile und Beschlüsse der Gerichte zweiter Instanz (Oberlandesgerichte und Landesgerichte). Der Oberste Gerichtshof überprüft die angefochtene Entscheidung auf Verfahrensfehler und auf ihre rechtliche Beurteilung. 7. Was verstehen Sie unter dem Begriff der "Legisvakanz"? Zeitraum zwischen Veröffentlichung und Inkrafttreten eines Gesetzes 8. Wann/ Warum wird Legisvakanz vorgesehen? Einräumen einer Frist, wenn Durchsetzung nicht „von einem Tag auf den anderen“ erfolgen kann (Bsp. Nichtraucherschutz). Normadressat kann noch Vorkehrungen treffen. 9. Nennen Sie bitte zwei Beispiele für die Rechtswidrigkeit einer Rechtsnorm: - Fehler im Rechtserzeugungsprozess, meist Verfahrensfehler - Widerspruch zu einer höheren Rechtsvorschrift

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10. Wann enden Rechtsnormen? Zeitlicher Geltungsbereich → Wenn die Befristung abläuft – zu einem festgelegten Zeitpunkt (z.B. Mietvertrag) Gesetze werden auf unbestimmte Zeit erlassen, verlieren Gültigkeit, wenn: → Erst wenn ein anderes Gesetz das alte aufhebt → Wenn sie durch den Verfassungsgerichtshof aufgehoben werden → Wenn dem GH Rechtswidrigkeit vorliegt → Entweder er hebt das Gesetz sofort auf oder Frist - der Erlasser Zeit hat, Widrigkeit aufzuheben o Ergreif Prämie für den der Verfassungswidrigkeit aufgezeigt hat 11. Wo gelten Gesetze? Räumlicher Geltungsbereich Geltungsbereich ist in der Regel ident mit dem Hoheitsbereich des Normerlassers → Landesgesetz nur im Bundesland → Bundesgesetz ganze Republik Ausnahme: Geltungsbereich einer bestimmten Rechtsnorm ist kleiner als der Hoheitsbereich des Normerlassers. Einengung des Geltungsbereiches möglich – Schifffahrt an der Donau nicht am Inn gültig → Extraterritorialer Geltungsbereich - gehört zwar zum Hoheitsgebiet des Staates, Staat verpflichtet sich aber dies hier nicht geltend zu machen. 12. Ein Bundesgesetz enthält keine besonderen Bestimmungen über den örtlichen Geltungsbereich. Müssen Sie davon ausgehen, dass dieses Gesetz auch im Land Niederösterreich Geltung beansprucht? JA; Österreichische Bundesgesetze gelten in der Regel im gesamten Bundesgebiet, das durch seine Grenzen festgelegt ist. Ausnahme: extra angeordneter Geltungsbereich über ein bestimmtes Teilgebiet 13. Sind die Begriffspaare "objektives Recht und subjektives Recht" und "öffentliches Recht und privates Recht" gleichzusetzen? Versuchen Sie bitte, diese Begriffe zu erklären: NEIN, Sie sind nicht gleichzusetzen. Öffentliches und Privates Recht unterscheiden sich in den beteiligten Rechtssubjekten (Staat vs. Bürger bzw. Bürger vs. Bürger) und stehen sich direkt gegenüber. Das öffentliche Recht steht über dem privaten Recht! (Unter/Überordnung) Öffentliches Recht → Verwaltungsgerichtshof Privates Recht → Zivilgerichtshof Bsp. Arbeitsrecht = Strafrecht → Dienstvertrag - bei Unklarheiten ist immer der Arbeitgeber schuld, weil er „stärker“ Objektives Recht = Rechtsnormen so wie sie existieren → Jeder Vertrag ist objektives Recht Subjektives Recht = Einklagbarer Anspruch der aufgrund des objektiven Rechts existiert. → Das subjektive Recht ist ein Bestandteil des objektiven Rechts Bsp. Kaufvertrag = objektives Recht | Käufer subjektiven Rechtsanspruch auf Sache | Verkäufer auf Geld 14.

Ein Gesetz besagt, dass Geschütze nicht verwendet werden dürfen, darf nun ein Geschütz verwendet werden? Nein! Es gibt ein Verbot der Spitzfindigkeit/Rabulistik!

15. Was ist der Unterschied zwischen einer generellen oder speziellen Transformation von Gesetzen? → generelle Transformation (Adaption) → der Vertrag wird so wie er ist (1:1) veröffentlicht und wird zu Gesetz → spezielle Transformation (Adaption) → nicht dieser Vertrag ist gültig, man macht aus den Bestimmungen die dort stehen ein Gesetz. 16. Nennen die Quellen des Verfassungsrechts! B-VG, BVG, Verfassungsgesetze, einfache Gesetze, in W zB. Europ. Menschenrechtskonventionen

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17. Versuchen Sie bitte, die nachfolgenden Rechtsquellen im Sinne des Stufenbaus der Rechtsordnung zu ordnen! Bescheid, Bundesverfassungsgesetz, Verordnung, einfaches Gesetz, Verfassungsgesetz, Urteil

1. 2. 3. 4. 5.

Bundesverfassungsgesetz Verfassungsgesetz Einfaches Gesetz Verordnung Bescheid u. Urteil (= individuelle Vollzugsformen)

18. Was ist ein Vorzugsstimmenwahlrecht? Als Vorzugsstimme wird bei einem Verhältniswahlsystem eine weitere Stimme des Wählers bezeichnet, die, zusätzlich zur Stimme für eine Partei, für einen Kandidaten dieser Partei abgegeben werden kann. Dieser Kandidat wird unter festgelegten Kriterien bei der Zuordnung der Mandate vorgereiht („vorgezogen“). Vorzugsstimmen finden sich in Österreich bei der Wahl zum Nationalrat → Je weiter vorne in der Liste eine Person gereiht ist, desto wahrscheinlicher ist ihr Einzug in den Nationalrat. Wenn jedoch eine Person eine genügend große Anzahl an Vorzugsstimmen erhalten hat, kann sie grundsätzlich unabhängig vom Listenplatz einen Sitz im Nationalrat erhalten. 19. Wieso gibt es zwar Nationalratswahlen, aber keine Bundesratswahlen? Da der Bundesrat anteilig aus den 9 Landtagen zusammengestellt wird. Der Bundesrat wird vom Landtag gewählt. 20. Was ist Lobbying? Was sind gute/schlechte Sachen? Interesseninformation an diejenigen die später entscheiden, ob Gesetz zustande kommt oder nicht → Früher trafen sie sich in der Lobby = eine Form der Interessenvertretung in Politik und Gesellschaft, bei der Interessengruppen („Lobbys“) vor allem durch die Pflege persönlicher Verbindungen die Exekutive, die Legislative und andere offizielle Stellen zu beeinflussen versuchen. → Außerdem wirkt Lobbying auf die öffentliche Meinung durch Öffentlichkeitsarbeit ein. o Dies geschieht vor allem mittels der Massenmedien. 21. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Gesetzgebungsverfahren im Nationalrat einzuleiten. Warum bedient sich auch die Bundesregierung (die Regierungsvorlagen einbringen könnte) (fallweise) des Instruments des "Initiativantrags"? → Wenn das Gesetz möglichst schnell beschlossen oder abgeändert werden soll → das Begutachtungsverfahren wird umgangen o öffentliche Diskussionen bleiben erspart 22. Mehrheit im Nationalrat → einfache Bundesgesetze → einfache Mehrheit – 1/3 muss anwesend sein → Verfassungsgesetze → 2/3 Mehrheit – die Hälfte muss anwesend sein Im Falle einer vollzähligen Anwesenheit der 183 Abgeordneten bedarf es für eine Zweidrittelmehrheit der Zustimmung von 122 Abgeordneten. (Anders als bei der einfachen Mehrheit, die nur gegeben ist, wenn mehr als die Hälfte der Anwesenden zustimmen, ist es bei der Zweidrittelmehrheit ausreichend, wenn genau zwei Drittel der Anwesenden zustimmen. 23. Von den 183 Abgeordneten im Nationalrat beschließen die vor den Parlamentsferien gerade noch anwesenden 70 Abgeordneten einstimmig die Streichung einer Bestimmung in einem Bundesverfassungsgesetz. Ist dieser Gesetzesbeschluss gültig? (+Begründung) NEIN. Es muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Von denen müssen dann 2/3 dafür stimmen.

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24. Ist der Bundespräsident verpflichtet ein vom Nationalrat beschlossenes Gesetz zu unterschreiben? NEIN! Aber er stellt die Kompetenz des NR & BR in Frage 25. Welche Rolle spielt der Bundespräsident in der Gesetzgebung? → Letzte Instanz – er entscheidet letztendlich, er muss das Gesetz unterzeichnen 26. Ein Bundesminister erklärt bei einer Ausstellungseröffnung, dass er sich mit seiner Ablehnung eines bestimmten Gesetzes bei der Beschlussfassung über die Regierungsvorlage nicht durchgesetzt habe. Ist dieser Politiker glaubwürdig? NEIN. Die Beschlussfassung über die Regierungsvorlage setzt Einstimmigkeit des Ministerrats voraus, d.h. er/sie muss zugestimmt haben. 27. Wo ist die Kompetenzverteilung der Minister festgelegt? Im Bundesminiteriengesetz 28. Gibt es völkerrechtliche Verträge welche auch ohne Genehmigung durch den NR abgeschlossen werden? JA! Verträge, die nicht Gesetzesänderungen/ergänzend sind, darf der BP alleine abschließen somit ohne Zustimmung NR, BR 29. Schlagzeile in den Abendnachrichten des 12.Juni 1994: "Fast Zweidrittelmehrheit für den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union". Was hat am 12. Juni 1994 stattgefunden? Eine obligatorische Volksabstimmung (von Verfassung vorgeschrieben) qualitativer Grund: Grundprinzipien der Verfassung werden geändert: demokratisches Prinzip wird verletzt Abs. 1: „Öst. Recht geht vom Volk aus“, aber Supranationale Gemeinschaft (EU) wirkt direkt auf Österreichs Recht ein (Verordnungen) 30. Spätestens seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union gibt es Stimmen, die dafür eintreten, international und innerstaatlich Klarheit zu schaffen und den Status der dauernden Neutralität Österreichs zu beenden. Wäre für diesen Schritt in Österreich die Durchführung einer Volksabstimmung zwingend erforderlich? Nein, da sie nicht Teil der Grundprinzipien darstellt 31. Welche Aufgabe hat der Bundesrat im parlamentarischen System Österreichs? → kann einen Gesetzesantrag stellen → prüft neue Gesetze und muss ihnen zustimmen, dann kommt es zum Bundespräsidenten oder ablehnen dann geht es wieder zurück zum Nationalrat → Hat in Österreich nur sehr geringen Einfluss, da er gegenüber Nationalrat nur ein suspensives (d. h. aufschiebendes) Vetorecht besitzt, das vom Nationalrat durch einen mit einfacher Mehrheit gefassten Beharrungsbeschluss übergangen werden kann. → Bei Verfassungsänderungen ist zudem eine Volksabstimmung durchzuführen, sofern ein Drittel der Mitglieder des Bundesrats dies verlangt. → Mitwirkung an Gesetzgebungsverfahren in bestimmten Fällen 32. Schildern Sie bitte kurz die Kompetenzen eines Einspruches des Bundesrates gegen ein vom Nationalrat beschlossenes einfaches Gesetz! Der Bundesrat hat ein suspensives suspensives (aufschiebendes) Vetorecht, d.h. er kann Gesetzesvorlagen ablehnen, sodass sie vom Nationalrat neu behandelt werden müssen. Allerdings kann es dann zu einem Beharrungsbeschluss kommen, mit dem der Bundesrat vom Nationalrat "übergangen" werden kann. Ausnahme: Verfassungsgesetze, die die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Länder regeln. Hier hat der Bundesrat ein absolutes Vetorecht.

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33. Im Nationalrat wird ein einfaches Gesetz beschlossen, bei dessen Verletzung eine Verwaltungsstrafe bis zu EURO 10.000 vorgesehen ist. Der Bundesrat beansprucht dieses Gesetz, wobei in der Diskussion deutlich wird, dass die Mitglieder des Bundesrates die vorgesehene Geldstrafe als zu hoch empfinden. Bei der neuerlichen Befassung des Nationalrates kommt ein Gesetzesbeschluss zustande, der eine Höchststrafe von nur mehr EURO 3.000,-- vorsieht. Muss dieses Gesetz neuerlich dem Bundesrat vorgelegt werden? JA; Mitwirkungs- und Vetorecht des Bundesrates 34. B-VG |BVG → B-VG: Bundes-Verfassungsgesetz – Grundgesetze – alle wesentlichen Bausteine unserer Verfassung, alle wichtigen Bestimmungen- Grundprinzipien der österreichischen Bundesverfassung → BVG: Bundesverfassungsgesetz: enthält alle Verfassungsrechte, die nicht im B-VG enthalten sind, z.B. die dauernde Neutralität - Bundesverfassungsgesetze können B-VG abändern oder ergänzen Das Bundes-Verfassungsgesetz ist ein im Verfassungsrang stehendes österreichisches Bundesgesetz. Es stellt zwar den Kern der österreichischen Bundesverfassung dar, ist allerdings nicht das einzige Verfassungsdokument. Daneben gibt es weitere Bundesverfassungsgesetze und Verfassungsbestimmungen in unterschiedlichen einfachen Gesetzen. Die Schreibweise mit Bindestrich unterscheidet das Bundes-Verfassungsgesetz von anderen Bundesverfassungsgesetzen. 35. Was versteht man unter dem Legalitätsprinzip ? Die gesamte Staatliche Verwaltung darf nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden. Selbst Maßnahmen sofortigen Polizeizwangs dürfen nur bei Vorliegen der gesetzlich festgelegten Bedingungen erfolgen. Nur das Erlaubte darf ausgeführt werden. Gilt für die Verwaltung und die Gerichtsbarkeit – darf nur auf Basis der Gesetze ausgeübt werden! Bedeutung: Die gesamte staatliche Verwaltung muss durch Gesetze gedeckt sein → Die gesamte staatliche Verwaltung darf nur auf Grund der Gesetze ausgeübt werden. 36. Was versteht man unter dem Liberalitätsprinzip ? Bezieht sich auf den Normadressaten, Aussage: Alles ist erlaubt, das nicht ausdrücklich in Gesetzen verboten ist! - Wir dürfen den Spielraum ausnutzen – die staatliche Gewalt darf das nicht. → Es ist alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Es bezieht sich auf den Normadressaten. 37. Nennen sie

mind. 3 Prinzipien der österr. Verfassung!

→ rechtsstaatliche Prinzip → republikanisches Prinzip → demokratisches Prinzip → föderalistisches Prinzip → Das Prinzip der Gewaltentrennung → Das liberale Prinzip

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38. Was gehört zu den Verfassungsgesetzen in Österreich? → B-VG

o Grundprinzipen (Volksabstimmung, wenn man sie ändern will) → BVG (Kann B-VG abändern) o Kann auf selber Verfassungsebene wie B-VG stehen o enthält alle Verfassungsrechte, die nicht im B-VG enthalten sind, z.B. die dauernde Neutralität → Völkerrechtliche Verträge im Verfassungsrecht o Verfassungsbestimmungen in einfachen Gesetzen 39. Nennen Sie die drei Komponenten der Gewaltentrennung - inwieweit kann die 4. Gewalt, die Medien auf die anderen jeweils Einfluss nehmen → Exekutive Einfluss durch z.B.: durch Aufdecker-Journalismus direkt beeinflusst → Legislative Einfluss durch mediale Aufmerksamkeit von Problemstellungen, z.B.: die 0,5 Promille-Grenze beim Autofahren ist nach Berichterstattung eines Unfalls mit tödlichem Ausgang induziert durch Alkoholmissbrauch eingeführt worden. → Judikative Einfluss durch Vorverurteilungen durch die Medien. Wird die Person freigesprochen wird sie real immer noch als verurteilt behandelt 4. Gewalt - Medien positiver Einfluss: kann präventiv wirken, die Entscheidungen müssen aber medial tragbar sein (keine Bestechung für illegale Mülldeponie) negativer Einfluss: durch die Medien wird oft negativer Einfluss auf Geschworene und Richter ausgeübt. Prozesse werden in die Öffentlichkeit gestellt, alles wird genau beschrieben, am Schluss jedoch unterliegt die Unschuldsvermutung stark den Stimmungen der Geschworenen (diese sind natürlich durch die Medien beeinflusst) 40. Im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich ist kürzlich ein Gesetz veröffentlicht worden, das in den Inkrafttretensbestimmungen folgende Regelung vorsieht! "Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag über den Beitritt der Republik Österreich zur Europäischen Union in Kraft". Müssen Sie sich heute schon an dieses Gesetz halten? JA; da Österreich bereits der EU beigetreten ist gilt das veröffentlichte Gesetz bereits. 41. Nennen Sie mindestens vier juristische Personen des öffentlichen Rechts! Bund, Länder, Gemeinden, Anstalten des Öffentlichen Rechts (z.B. Statistik Austria) und Stiftungen des Öffentlichen Rechts (z.B. ORF) 42. Bitte prüfen Sie, ob folgende Aussagen zutreffen: → Die Amtszeit des österreichischen Bundespräsidenten beträgt 4 Jahre: NEIN (6 Jahre) → Der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler: JA → Bundespräsident Fischer könnte für keine weitere Amtsperiode als Bundespräsident kandidieren: JA (Aussage ist richtig) (max. 2 Perioden; danach theoretisch nach 1 Periode „Pause“ wieder) → Der Bundespräsident kann jederzeit durch einen Misstrauensbeschluss des Nationalrates abgesetzt werden: NEIN (Volksabstimmung erforderlich) 43. Mit der Parteistellung in einem Verwaltungsverfahren sind folgende Rechte verbunden: → Recht auf Beschwerde beim Bundespräsidenten: NEIN → Recht auf Rechtsbelehrung durch die Behörde: NEIN → Recht auf Gehör: JA → Recht auf Akteneinsicht: JA → Recht auf Zustellung des Bescheides: JA

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44. Bitte prüfen Sie, ob folgende Aussagen zutreffen:

→ Bei Konflikten zwischen Bundesgesetzen und Landesgesetzen geht auf jeden Fall das Bundesgesetz dem Landesgesetz vor: - NEIN, Bund und Länder sind völlig gleichberechtigt

→ Beim Abschluss von Gliedstaatsverträgen (Art.15a B-VG) stehen sich Bund und Länder als gleichrangige Vertragspartner gegenüber: - JA Art. 15 – Kompetenzverteilungsinterpretationsgrundsatz Lückenlose Kompetenzverteilung zwischen Bund und Land. Der Bund hat nur diejenigen Kompetenzen, die im B-VG aufgelistet sind. Alles, was nicht dem Bund zugeteilt ist, liegt bei den Ländern (Naturschutz, Raumplanung…). Bund und Länder sind völlig gleichberechtigt -> Grundsatz der Parität (z.B. Semmering-Basistunnel: der Nö Landeshauptmann lässt die Nö Naturschutzgesetze so ändern, dass der Tunnel nicht möglich werden kann!) → Nur der Bundesgesetzgeber (nicht jedoch die Landesgesetzgeber) ist an die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Republik Österreich gebunden: - NEIN → Private (natürliche und juristische Personen des Privatrechts) dürfen keinesfalls mit Aufgaben der Hoheitsverwaltung betraut werden: - NEIN - Hoheitsaufgaben dürfen an diese ausgegliedert werden, man spricht von "Beleihung" → In einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof können Sie sich zwar auf die Grundrechte (Staatsgrundgesetz), jedoch nicht auf Menschenrechte (Europäische Menschenrechtskonvention) berufen: - NEIN 45. Bitte prüfen Sie, ob folgende Aussagen zutreffen: → Richter sind in Erfüllung ihres Richteramtes nicht an Weisungen des Justizministers gebunden: JA (sind nur an die Gesetze gebunden) → die richterliche Nachprüfung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung ist Aufgabe des Obersten Gerichtshofes: NEIN (Aufgabe des Verwaltungsgerichtshofs) → Regierungsvorlagen, die im fachlich zuständigen Bundesministerium ausgearbeitet wurden, binden das Parlament: NEIN 46.

Beschreiben Sie bitte kurz die wesentlichsten Unterschiede zwischen "öffentlichem Recht und "Privatrecht" → öffentliches Recht: Der Staat wirkt als Hoheitsträger gegenüber dem Privaten (Über-/Unterordnung!!) – Staat steht Normadressat gegenüber auf Basis der Überordnung Staat( = Hoheitsträger) vs. Untergeordneter Person, ... → Privatrecht: Private Menschen begegnen sich auf der Basis der Gleichheit gleichgeordnete Personen, alle auf gleicher Eben = Gleichordnung: Private Personen untereinander (Bsp. Mietrecht, ...)

47. Sie haben eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses bekommen. Sind Sie auf Grund des Ihnen ordnungsgemäß zugestellten Bescheides verpflichtet, tatsächlich zu bau...


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