Title | Misshandlung von Schutzbefohlenen (§ 225 StGB) |
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Course | Strafrecht IV, Besonderer Teil des Strafrechts II |
Institution | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf |
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Prüfungsschema und Skript...
§ 225 StGB - Misshandlung von Schutzbefohlenen
Systematik
Grundfall: § 225 I StGB als Qualifikation des § 223 I StGB Ausnahme (beim „Quälen“): § 225 I StGB kann eigenständiges Delikt sein ist die Beeinträchtigung ausschließlich seelisch, ohne somatische Qualität zu haben, kann § 225 I StGB unabhängig von § 223 I StGB einschlägig sein
Prüfungsschema (inkl. aller Tatbestandsmerkmale) A. Tatbestandsmäßigkeit
I. Objektiver Tatbestand
1. Tatobjekt a. Person unter 18 Jahren alt / wegen Gebrechlichkeit o. Krankheit wehrlos, b. die einem Schutzverhältnis i.S.v. Abs. 1 Nr. 1-4 untersteht → rechtliche Verpflichtung erforderlich; Gefälligkeitsverhältnisse nicht erfasst 2. Tathandlungen
a. Quälen Verursachen länger dauernder oder sich wiederholender erheblicher Schmerzen oder Leiden körperlicher oder seelischer Art → Begehung durch Unterlassen möglich
b. roh misshandeln wenn der Täter das körperliche Wohlbefinden des Opfers erheblich beeinträchtigt und aus einer gefühllosen Gesinnung heraus handelt, also das (Mit-)Gefühl für das Leiden des Opfers verloren hat → Begehung durch Unterlassen möglich c. Schädigung der Gesundheit durch böswillige Vernachlässigung der Sorgepflicht → Prüfung der „Böswilligkeit“ im subjektiven Tatbestand
II. Subjektiver Tatbestand 1. Vorsatz
2. ggf. Böswilligkeit wenn die Sorgepflicht aus einem besonders verwerflichen Motiv (bspw. Hass, Eigensucht), aber nicht aus Gleichgültigkeit oder Schwäche verletzt wird
B. Rechtswidrigkeit
C. Schuld
D. Qualifikationen (§ 225 III StGB)...