Title | Die Versuchsprüfung gemäß §§ 22, 23 StGB |
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Course | Grundkurs im Strafrecht II |
Institution | Julius-Maximilians-Universität Würzburg |
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Aufbau der Versuchsprüfung gem. §§ 22, 23 StGB...
Die V Versuchspr ersuchspr ersuchsprüfung üfung
A. Strafbarkeit nach §§ 212 I, 22, 23 StGB I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Vorprüfung a. Nichtvollendung der Tat Liegt vor, wenn ein Merkmal des objektiven Tatbestands nicht vollständig verwirklicht worden ist. b. Strafbarkeit des Versuchs (§ 23 StGB) Versuch eines Verbrechens (§ 12 StGB) stets strafbar Versuch eines Vergehens nur dann, wenn Gesetz ausdrücklich bestimmt 2. Tatentschluss Tatentschluss bedeutet Vorsatz in Bezug auf die objektiven Merkmale sowie das Vorliegen etwaiger besonderer subjektiver Merkmale P: Abgrenzung zur Tatgeneigtheit Tatentschluss (+), wenn
Täter bewegt sich auf bewusst unsicherer Tatsachengrundlage Täter macht die Entschlussausführung von einer Bedingung abhängig, deren Eintritt er nicht beherrscht Vorliegen eines sog. Tatentschluss mit Rücktrittsvorbehalt
Tatgeneigtheit (+), wenn der Täter sich nicht sicher ist, ob er die Tat überhaupt ausführen will 3. Unmittelbares Ansetzen Abgrenzung Vorbereitung und Versuch
Formell-objektive Theorie Stellt auf den Beginn der tatbestandsmäßigen Handlung im strengen Sinne ab Subjektive Theorien Maßgebend allein ist die Vorstellung des Täters Gemischt subjektiv-objektive Theorie (BGH) Unmittelbares Ansetzen (+), wenn der Täter subjektiv die Schwelle zum „Jetzt geht es los“ überschritten und objektiv Handlungen vorgenommen hat, die ohne Zwischenakte in die Tatbestandsverwirklichung einmünden sollen
II. Rechtswidrigkeit III. Schuld...