Rückstellungen - Zusammenfassung Jahresabschluss PDF

Title Rückstellungen - Zusammenfassung Jahresabschluss
Course Jahresabschluss
Institution Philipps-Universität Marburg
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Summary

3.5.1.1.1.3...


Description

3.5.2 Rückstellungen (s.249 HGB) Definition: Rückstellungen sind im Rechnungswesen Schulden und es ist eine Verpflichtung, die in ihrem

Wahrscheinlichkeit erwartet werden.!

Bildung der Rückstellungen: 1. Die Bildung von Rückstellungen resultiert aus dem Imparitätsprinzip (s.252 HGB) !

Nach dem Imparitätsprinzip sind Verluste auch dann zu berücksichtigen, wenn sie noch nicht realisiert sind, sich jedoch bereits am Bilanzstichtag abzeichnen.!

und Höchstwertprinzip.! 2. Für welche zukünftigen Ausgaben Rückstellung zu bilden sind, hängt vom jeweiligen Bilanzzweck ab. — Rückstellung aus bilanztheoretischen Sicht.!

Was ist das?! - Um alle die am Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtungen des Kaufmanns vollständig und richtig wiederzugeben, sind folglich Rückstellungen für alle unsicheren Verb.gegenüber Dritten zu bilden. ! -Die Passivierung Rückstellungen sind Schuldcharakter maßgebend.!

Was ist das?! -Die Vergleichbarkeit der Periodenergebnisse, nämlich die Gewinnermittelung. Die wirtschaftliche Verursachung in bereits abgelaufenen Perioden ist entscheidend.! -Das Vorliegen einer ungewissen Verb. ist nicht von Bedeutung.!

——Unterschied zwischen statische und dynamische Bilanzauffassung! Der Rückstellungsbegriff von dynamischen Bilanztheorie greift weiter als statische. Er umfasst sowohl Rückstellungen mit Verpflichtungscharakter als auch Aufwandsrückstellungen, die für innenbetrieblichen Aufwand gebildet werden.!

Arten von Rückstellungen nach s.249HGB

1. Außenverpflichtung (s.249(1) HGB)

Definition: Die Rückstellung für Verb., bei denen unsicher ist, ob die rechtliche oder die wirtschaftliche Verpflichtung tatsächlich besteht oder/und wie groß es ist.!

—— Was ist schwebende Geschäfte?! Schwebende Geschäfte ist nach s.252.HGB (Realisationsprinzip) grundsätzlich nicht bilanzierungsfähig, da am Bilanzstichtag weder Leistung noch Gegenleistung erbracht sind und davon auszugehen ist.! Aber: Passivierungspflicht als Rückstellung bei drohenden Verluste aus schwebenden Geschäfte! (s.249(1)1HGB) (unmittelbar Imparitätsprinzip (s.252(1).Nr.4 HGB))! Was ist Realisationsprinzip? Das Realisationsprinzip gehört zu den GoB und folgt dem Grundsatz der periodengerechten Gewinnermittlung, indem es besagt, dass sämtliche Gewinne aus der laufenden Geschäftstätigkeit immer erst dann bilanziert werden dürfen, wenn sie auch tatsächlich realisiert

Aber bei Verluste: Imparitätsprinzip! noch nicht realisierte Verluste sollen in die Bilanz aufgenommen werden!! 2 Arten der schwebenden Geschäfte

Absatzgeschäfte:!

——keine Rückstellungen! Ausnahme: bei außerplanmäßige Abschreibung

——Rückstellung! Fraglich ist, welche Kostenbestandteile (Herstellungskosten) in die Rückstellung einzubeziehen sind. Warum?

Beschaffungsgeschäfte:

01.Nov 500kg x 80=40000! -! 02.Feb 500kg x 70=35000! =5000 (außerordentliche Aufwand —ist ein drohender Verlust)—Preisverfall—Rückstellung!!

Man muss Rückstellungen bilden, wenn… Zahlungsverpflichtung > Wert der Gegenleistung (fertige und unfertige Produkte) Was ist Wert der Gegenleistung? Preis von Beschaffungsmarkt abgeleitet.!...


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