Römisches Recht 1 PDF

Title Römisches Recht 1
Course Römisches Recht
Institution Universität des Saarlandes
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Römisches Recht 1...


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Römisches Recht keine systematische Einheit ist historisch gewachsen und bindet sich immer an gewisse Bereiche Römische Verfassungsgeschichte: beginnt mit der Königszeit (753 v.Chr. – 509 v.Chr.) • Kapitolinische Wölfin mit Romulus und Remus • König hatte den höchsten Befehl, religiöse Papst, militärischen Oberbefehl, Spitze der politischen Staatsführung • Königtum war nicht vererblich, immer von der Volksversammlung ernannt • Bauerngemeinde max. 10 000 Einwohnern • soziale, politische, religiöse Leben = Etruskische Adelsgesellschaft (gentes) Oberhäupter = Ältestenrat (senatus), hat den König beraten • Lucrezia = Keuschheit • gab 7 Könige und jetzt seit kurzem auch 8 • Republik (509 v.Chr. – 27 v.Chr.) • König wurde vertrieben und eine neue Staatsform eingerichtet 1. Magistraturen Ämterlaufbahn o 2 Quästoren (verwalteten die Staatskasse) 2 Ädile (Lebensmittelversorgung in Rom zuständig, veranstalteten die öffentlichen Spiele, übten eine besondere Gerichtsbarkeit für Sklaven und Viehkäufen aus) Imperium hatten keine staatliche Hoheitsgewalt o Prätoren (um die Konsuln zu entlassen) hatten Anteil am Imperium, aber immer in der Unterordnung, zuständig für die Gerichtsbarkeit alle Ämter würden für 2 Jahre ausgeführt, nicht fungiert als Richter, sondern „Justizminister“ o Konsuln (waren das Monarchischeelement) waren an der Spitze des Staates und leiteten die Staatsgeschäfte, Zivil und Militärverwaltung, durften die Senatoren ernennen, hatten das Recht den Senat und die Volksversammlung einzuberufen, Gesetzesanträge gestellt und wallen abgehalten Prinzip der Annuität (jedes Jahr neu gesetzt) der Kollegialität (das immer 2 waren) Zensoren (Vermögensschätzung der Bürger und Musterung), Sittengerichtsbarkeit (regimen morum, sozial nicht gerne gesehene Handlungen, die nicht bestraft werden konnten) das Oberhaupt der Familie durfte seine Frau und Kinder körperlich bestrafen (erste Konsequenzen dafür ermahnen und dann die Steuer hinaufsetzen, das Stimmrecht entziehen, konnte die Person aus dem Ritterstand und Konsulat ausschließen) Volkstribune (Führungsorgan der Bevölkerung (plebs)) hatte das Recht das Volk zu schützen

2. Senat (aristokratische Element) war man auf Lebenszeit, hatte 300 Mitglieder und dann später 600 Mitglieder, wurde von einem Imperiumsträger einberufen, wenn er die Meinung wissen wollte, rechtlich konnte er nur Ratschläge erteilen (senatus consulta (sc)) eigentliche Führungsorgan der römischen Republik 3. Volksversammlungen (gab mehrere Formationen wie das Römische Volk zusammentreten konnte) Comitia curiata (reicht in die Königszeit zurück, älteste Gliederung des Heeres) wurden immer weniger wichtig, politische Funktion reduzierte sich auf 3 Bereiche (Privatwirksakten mitzuwirken, trafen aber keine Entscheidungen) Comitis centuriata (militärischen Heeres) centurien tritten sie zusammen, Frieden oder Krieg, Magistrate gewählt, urteilten schwere Staatsverbrecher, Gesetze beschlossen (leges centuriatae) Comitia tributa (jüngste des römischen Volkes) niedrige Magistrate, Gesetze beschließen (leges tributae) Versammlung der plebs: Concilia plebis plebiscita (Beschlüsse) nur Geltung der plebs selbst aber ab 287 v.Ch. hat sich durch eine „lex Hortensia“ (gesetzesgleiche Wirkung für das ganze Volk) Gaius Julius Cäsar war der starke Mann, neue Verfassungsform begann Senatus Populusque Romanus (SPQR) Prinzipat (27 v.Chr. – 284 n.Chr.) • Kaiser Augustus hat sich selbst neben dem Konsul das Emporium verliehen, hat sehr viel macht bekommen • Tribunicia potestas einräumen, diese Macht erlaubte es ihm jederzeit das Volk und den Senat einzuberufen, war der Startschluss für seine Herrschaft • Nach außen, er möchte die Politik wieder herstellen aber handelte wie ein absoluter Monarch, tüchtige Reichsverwaltung aufgebaut, durch Magistrate die bezahlt wurden aus dem Ritterstand, fiscus (Vermögen), ab Augustus hat sich die römische Kultur verbreitet, ab dem Ende des 1 Jh. stammten die Kaiser selbst aus der Provinz, ab 212 verlier Caracalla das römische Recht, Nachfolge: Erbfolge währe gegen die Prinzipien gewesen, durch das Mitregieren mit dem Kaiser sollte eine gewisse Legitimität geschaffen worden sein, Kinder adoptieren • kam zu Plünderungen Dominat (284 n.Chr. – 565 n.Chr.) • errichtete neue Verfassungsordnung, seine unbeschränkte Alleinherrschaft, wirtschaftsverfall, Preiskontrollen, fixe Nachfolgeordnung fehlte, führte zum Zusammenbruch vom Prinzipat, Teilung des Reiches in west-, und Ostrom, anfänglich gab es noch eine gemeinsame Gesetzgebung aber nach 395 n.Ch. Totale Abspaltung und verselbstständigt • Westrom brach unter der germanischen Völkerwanderung zusammen, letzte weströmische Kaiser wurde 456 abgesetzt Romulus Augusts • Ostrom gab es einen wirtschaftlichen Aufschwung

Kaiser .......= ende des Dominates Autokratie = Herrscher herrscht ohne Verfassung Beschränkungen Konstantinopel hieß die Stellung bis 1953 bis Eroberung der türken Periodisierung des römischen Rechtes: Altrömisches Recht Quellenproblem (Religionsgeschichte, Archäologische Funde) nichts Schriftliches, das recht als präexistent (von Gott gegeben) angesehen haben, gelebt durch die Priester (portifices), zeigt das Recht das noch kommt nur mit wenigen Zügen XII-Tafeln (12 Tafeln 450 v.Chr.) bis zu diesem Zeitpunkt wurde das Recht immer nur mündlich weitergegeben, Ständekämpfe vom Plebejer und Patrizier, Erkenntnisse schriftlich fest zu legen (Tafeln), haben keinen logischen Aufbau, Inhalt ist auch nicht Verfassungsrecht, sondern vor allem Privat- und Strafrecht, einzelne Bereiche werden bis ins kleinste Detail geregelt (Ladung vor Gericht und Vollstreckung des Urteils, Nachbarrecht, Kreditzinsen, Privatdelikte, öffentliche Strafrecht) andere nicht, klare Formulierungen, hohes Abstraktionsniveau, nie offiziell außer Geltung gesetzt Interpretation galt weiterhin das Gewohnheitsrecht, wurde durch die Priester ausgelegt, manchmal wörtlich, extensiv, regelungsbedürftige Dinge zu klären Rechtswissenschaft in der Republik Gesetze wurden in der Republik von der Volksversammlung beschlossen, musste auf Antrag eines Magistrats, ein beschlossenes Gesetz trug immer den Namen des Antraggebers, seit 287 v.Chr. waren auch die Beschlüsse der plebs gültig für das gesamte Volk, in den 5 Jh. nach den 12 Tafeln wurden nur zw. 24 und 30 neue Gesetzte beschlossen Prätor und Edikt Prätor sein Edikt wie er sein Gericht auslegen wird, jeder Zivilprozess begann mit ihm, er urteilt nicht, er entscheidet nur soll es ein Verfahren geben oder nicht, soll es, dann muss er einen Richter finden, hat das recht allgemein verbindliche Anordnungen zu erlassen, während des Amtsjahres, normal haben sie den Inhalt des Ediktes vom Vorgänger verwendet und nur in begründenden fällen davon abgewandt, Edikt = Durchführungsverordnung, wie geltendes Recht angewendet werden soll, Hilfsmittel werden hineingeschrieben Juristenrecht: ➢ agere (als Beistand in einem Prozess fungieren) ➢ cavere (Aufsetzen von schriftstücken) ➢ respondere (das Erteilen von Rechtsgutachten (responsa = Rechtsgutachten erteilt) ➢ Prätor musste nicht unbedingt ein Richter sein, als 2 Teil war immer eine Leier, der entschied ➢ response de iure (keine Rechtskraft) ➢ Juristen: wurde formlos erteilt, sondern interessierte Schüler haben dem Lehrer zu gehört, sie bei ihrer Tätigkeit begleitet und

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Diskussionen geführt mit den Schülern, diese sind auch noch überliefert ➢ 18 libri iuris civilis: 18 Bücher des Zivilrechts und Scaevola Periodisierung des römischen Rechts: • Rechtswissenschaft im Prinzipat und die „klassische Rechtswissenschaft“ • sehr gut und sehr schnell weiterentwickelt • texte haben eine sehr knappe und elegante Sprache • sie versuchen die Probleme auf soziale und ethische Wertungen zu • erste wissenschaftliche System zusammenhänge ➢ Verschiedene Rechtsschichten und –quellen ✓ Rechtsquellen - Ius (das Recht) lex (das Gesetz) - Ius ist älter, Basis ist das Gewohnheitsrecht (Pl. Iura) - Lex ist vom Volkbeschlossen (Pl. leges) - das Gewohnheitsrecht hat die gleiche Wirkung wie ein Gesetz ➢ Rechtsschulen (Sabinianer (Kabito) und Prokulianer) Augustus erteilt einigen Juristen ein responstiertätigkeit, Gutachten erteilen durften, Sabinus (Namensgeber) und Julian (stärkere Bindung an die Tradition, pragmatisch orientiert, Erfahrung gestützt), Laveo (Schulgründer), Prokulus (Namensgeber) Neraz (logische zusammenhänge hergestellt, Ableitungen) ➢ Rechtsliteratur (aus den Lehrtätigkeiten der Juristen hervorgegangen) ✓ Problemliteratur: Rechtsgutachten - responsa - disputationes = quaestiones ✓ Kommentarliteratur (wichtigste juristische Literaturgattung), Kommentare zum Edikt und Juristen kommentieren ✓ Elementarliteratur (Schriften die als Einführungswerke für den Rechtsunterricht), commentarii des Gaius (Gaius - Institutionen) hat eine 3 Gliederung vorgenommen (Personenrecht (1), Sachenrecht (2), Vermögensrecht (3), Prozessrecht (4)) • Vulgarismus (WR) und Klassizismus (OR) (allgemeiner Zusammenbruch der Rechtskultur), Juristen werden von Leien ersetzt (Vulgarismus) wird gestoppt durch Klassizismus • Kompilationen Justinians (Corpus iuris civilis in Auftrag gegeben, aber nicht alleine geschrieben) Kaiser Justinian I (Weströmischer Kaiser) Rechtssicherheit schaffen, Gruppe von Personen (Juristen) beauftragt die Stücke zusammenzutragen, mit dem Ziel die Rechtsordnung zu reformieren, Recht soll modifiziert werden → Corpus iuris civilis ✓ Digesten = Pandekten (533 n.Chr.) (bestehen aus 50 Büchern)(digerere = ordnen, zusammentragen) alles umfassend, Drivoniam (Gruppe von Juristen (Kompilatoren) geleitet), 2000 Bucheinheiten bearbeitet, Bluhm`sche Massentheorie (Bluhme geheißen) 1 große Masse der Kommentar zu Ius civilae (=Sabinusmasse) Ediktmasse (Schriften die zur Kommentarliteratur gehören), Papiniansmasse (Kommentare über Papinianswerke,

Problemliteratur) → haben die Arbeit nach 3 Jahren abgeschlossen und im ganzen Reich (OR) angewendet, in lateinische Sprache verfasst, auf verschiedene weisen gelöst worden, universitäre und juristische Ausbildung verwendet ✓ Institutionen (533 n.Chr) Anfängerlehrbuch, Studienlehrbuch, Gaius ✓ Codex (534 n.Chr.) Sammlung von Kaiserkonstitutionen, 12 Bücher, älteste von Padrian ✓ Novellen = nove leges (neue Gesetze) alles was nach 534 n.Chr. an Gesetzen erlassen worden ist, Dionysius Gothofredus Wichtig: Zitierweisen im Corpus iuris civilis • Digesten: Inscriptio: Autor, Buchzahl, Titel des Werkes D. Buch, Titel, Fragment, Paragraph(!) Bsp.: Ulp. 34 ed. D. 25.2.15 pr. Ulpian im 34 Buch seines edicts Kommentar Digesten 25 Buch 2 Titel 15 Fragment principium (Anfang, Beginn) Iul. 68 dig. D. 35.1.25 Digesten Julian im 68 Buch digesten 35 Buch 1 Titel 25 Fragment Dig. (Digesten des Julians) Marcian. 14 inst. D. 48.8.3.2 Institutionen von Marcianius im 14 Buch Digesten 48 Buch 8 Titel • Institutionen: Buch, Titel, Paragraph • Codex: Bcuh, Titel, Konstitution, (Paragraph) Wiederholung: BCE: vor Christus DE: nach Christus Im 6.Jahrhundert nach Christus wurde das Corpus iuris civilis in Auftrag gegeben von Kaiser Justinian. Die Mitglieder der zuständigen Kommission hießen Kompilatoren. Die Bezeichnung stammen vom französischen Humanisten Dionysius Gothofredus. Fortleben des römischen Rechts: • Wiederentdeckt wird es im 11 Jahrhundert durch die Glossatoren ▪ Begründer: Irnerius aus Bologna (bedeutendster Rechtsschuler) ▪ Glossartoren: Glossen Anmerkungen angeführt ➢ marginal Glosse (auf der Seite) ➢ interlinear Glosse (zwischen die Zeilen schreiben) ▪ Rechtsprofessoren haben Glossen abgeschrieben und weiterentwickelt, gelernt und sich darüber Gedanken gemacht und Querverbindungen erstellt durch → Abstraktion aus den Einzelfallentscheidungen → allgemein Rechtssätze entwickelt ▪ Ecclesia vivit lege Romana. (Die Kirche lebt gleichsam dem römischen Recht). ▪ Kaiser Friedrich der erste (Barbarosa)

Quattuor doctores: Martinus, Bulgarus, Jacobus, Hugo Konsiliatoren = Kommentatoren ▪ 13 bis 16 Jahrhundert ▪ andere Rechtsquellen einbezogen (Kirchenrecht (Kanonisches Recht), langovarische Recht, lokales Gewohnheitsrecht ▪ consilia = Rechtsgutachten und commentar ▪ Bartolus de Saxoferrato (Richter und Professor in Bartuan) Bücher wurden wie Gesetzestexte angewendet ▪ Baldus de Ubaldis (lehrte an 8 Universitäten, Schüler von Bartolus de Saxoferrato) ganz viele consilia veröffentlicht ▪ mos italicus: Die Methode der Kommentatoren und Glossatoren (erlangte in ganz Europa Verbreitung durch das ius commune (das gemeine Recht) • Rezeption (Übernahme fremden Gedankengutes) ▪ Ius commune hat in gesamt Europa Geltung erreicht und kam auch nach Deutschland, wo diese Denkweise dann auch auf den heimischen Rechten angewendet wurde, Verschmelzungen von dem römischen Recht, Kanonisches Recht (Kirchenrecht), Artikular Rechte ▪ Usus modernus pandectarum = praxisbezogene Anwendung des römischen Rechts 16 und 18 Jh., es entstanden neue Rechtsordnungen • Kodifikation (Zusammenfassung eines Rechtes, dass für einen bestimmten Lebensbereich gilt in einem zusammenhängenden Gesetzeswerk) ▪ Einfluss des Naturrechts ▪ gibt eine neue Strömung (Menschliche Vernunft verwirklichen will) ▪ erste Naturrechtskodifikationen veröffentlicht ▪ allgemeine Landrecht in bröseen (1794), österreichische ABGB (1811), französische code sevil (1804) ▪ 1812 bereits außer Kraft getreten (das gemeine Recht) bis 1900 in Deutschland Historische Schule und Pandektistik ▪ wird in Frage gestellt, man kommt von Naturrechtskodifikationen ab ▪ historische Schule: Friedrich Carl von Savigny (Entwicklung des Gewohnheitsrechtes) andere Urteile immer anders ausgelegt ▪ Naturrechtskodifikationen = Stoff enthalten in dem das römische Recht (mos italicus und usus modernus) total verfälscht ist ▪ wenn schon Recht, dann so wie es im corpus iuris civilis (cic) drinnen steht, ohne Rechtsfortbildungen des Mittelalters ▪ Recht logisch zu konstituieren und systematisch aufzubauen = Pandektistik ▪ jeden erdenklichen Rechtsfall durch eine Ableitung von einem lückenlosen System hat, die man davon ableiten kann ▪ Aufgabe der Juristen = das Recht durch logische Gedankengänge anzuwenden ▪ Gesetzgeber = Recht weiterzubilden ▪ Auswirkung auf Österreich: ABGB wurde immer mehr nach des römischen gemeinen Recht interpretiert ▪

Bildung, allgemeine Rechtssätze und Begriffe, Gliederung des Privatrechts in allgemein bekannten Teile → Nachteile: man hat die Vorstellungen eines lückenlosen Systems Gegenwart ▪ Mittel- und Südeuropäischen Länder wurde es verbreitet ▪ Südafrika: bis 1800 gab es dort eine Vermischung römischrechtlicher und holländischer Rechtsteile ▪ Japan, China und Griechenland = Deutsche BGB ▪ Türkei (schweizerische Zivilgesetzbuch rezeptiert worden) ▪ China, Ungarn, Russland (verstärkt am Recht von Westlichen Ländern, Wurzeln in Rom) ▪

Rechtquellen ▪ mos = Sitte, Brauchtum (rechtlich verbindliche Gewohnheit, Ortsgebrauch) ▪ es gibt auch rechtlich unverbindliche Gewohnheiten ▪ Bsp.: Röm. Ehe wurde durch einen Konsens geschlossen, Bräutigam führt die Braut in sein Haus (rechtlich unverbindlich, aber ein fundamentaler Teil der Sitte) ▪ mündlich überlieferte Gewohnheitsrecht von allen Stämmen anerkannt war und auch die Beziehungen der gentes untereinander regelte ▪ erstmals schriftlich festgehalten durch die 12 Tafeln (54 v.Chr.) ▪ pontifices (Priester) und iuris prudentes (Rechtsgelehrte) ▪ leges: in den Volksversammlungen werden Gesetze beschlossen (höchste Beschlussfassende Organ), Juristen (Beraten der Magistrate und sie bilden das Recht weiter, kommentieren den Rechtskern) ▪ das Recht bleibt in der Politik und Principat (Übergang 27 v.Chr.) ▪ ius controversum = Juristen haben unterschiedliche Meinungen und sind erlaubt, müssen sich nicht decken, welche Entscheidung dann gilt, hängt vom jeweiligen Richter ab mit früher meint Gaius die Zeit er Republik Gesetze werden nicht mehr vom Volk beschlossen Ius honorarium = Recht das der Prätor schafft, verliert an Bedeutung Constitutiones principum (Kaiserkonstitutionen) • edicta (nicht mit den anderen edicta zu vergleichen) Vorschläge an das Volk oder an Magistrate • mandata (interne Anweisungen) • decreta (Einzelfallentscheidungen/Urteile von einzelnen Streitigkeiten in einem Prozess) • rescripta (Entscheidungen konkreter Rechtsfragen, die ein privater an den Kaiser stellt, schickt einen Brief und fragt, was er machen soll) wir zumeist das geltende Recht angewandt und ab 130 n.Chr. wurde das prätorische Edikt nicht mehr weiterentwickelt, ab diesem Zeitpunkt übernehmen diese Funktion die rescripta, Kaiser haben betont, dass ihre recripta immer nur für Einzelfälle gelten soll, aber wurde dann für die Öffentlichkeit ausgelegt



epistulae (briefliche Antwortschreiben auf Anfrage von Magistraten, Gemeinden, Richter, Persönlichkeiten von Rang und Namen

praetor urbanus (Rom in der Urbs regierte) praetor peregrinus (Nichtbürgerprätor) Recht des Prätors ist ein Lückenfüller Entwicklung endet ungefähr um 130 n.Chr. → danach edictum perpetuum (das andauernde Edikt) nur der Kaiser bildet das Recht weiter die Rechtsgutachten (responsa) werden erst durch die Entscheidungen eines Richters rechtswirksam, Wirksamkeit ist auf den Einzelfall beschränkt Arten des Rechts: I. ius publicum ius privatum (=ius civile) II. ius civile ius praetorium (=ius honorarium) III. ius civile ius gentium Öffentliche Recht: wenn eine Partei über der anderen steht Privatrecht: zwei Bürger stehen sich gleichrangig gegenüber Römer haben das nicht so genau unterschieden 1. ius publicum • Name kommt von der Rechtssetzung, von der Form des Erlasses, leges des römischen Volkes • Magistrat bringt einen Gesetzesantrag ein, dieser wird dann öffentlich ausgehängt, das Volk hatte dann 3 Wochen Zeit ❖ contiones = formlose Versammlungen in denen diskutiert wird (waren auch Frauen erlaubt) ❖ comitia = fand die Abstimmung statt (Frauen waren ausgeschlossen, nur Männer durften abstimmen) • Verfassung und Verwaltung • Sakralrecht • Verbrechensverfolgung • kann selbst Volksversammlung einberufen 2. ius privatum • Rechtsverhältnisse zwischen einzelnen Bürgern • Rechte durch Klagen gültig machen wollen Strafrecht: schwere Verbrechen = Strafgericht abgehandelt leichte Verbrechen = Zivilverfahren abgehandelt 3. ius civile Recht für römische Bürger 4. ius gentium • Völkerrecht

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Rechtsfiguren die sich aus dem Handel mit Fremden entwickelt haben = zivilisiert wurden diese Rechtsfiguren hat erstmals der Prätor praetor (sobald ein Nicht-, Römer involviert war praetor peregrinus o Klagformeln zivilisiert d.h. auf die Ebene des ius civile gehoben, somit Rechtsgeschäfte möglich o 2 Schicht aus urtypischen Rechtsfiguren die sich auf die Nichtrömer erstreckt wurden (patria potestias) o römisch rechtliche Einrichtungen die sich erstreckt haben (mündliches Leistungsverständnis = stipilatio, sponsio = nur römischen Bürgern zugängig, fidepromissio = Nichtbürge durften sie verwenden o Klagformeln und Prozessformeln waren ganz schlecht formuliert o Klagformel (Wenn er ein Bürger wäre.....) so getan, als ob jemand kein Bürger ist, obwohl er es war (actio ficticia) o Richter wird aufgefordert so zu entscheiden als ob der Beklagte römischer Bürger wäre o commercium = Fähigkeit Rechtsgeschäfte des römischen Rechts abzuschließen o conubium = ist die Fähigkeit eine nach römischem Recht gültige Ehe einzugehen (eigentlich war eine Ehe nur zwischen Römer und Römerin möglich) praetor urbanus

Auf einer Verschiedenheit der Geltungsbereiche beruht der Gegensatz zwischen ius civile, das nur für die römischen Bürger gilt, und ius gentium, das für alle Menschen ohne Rücksicht auf ihre Herkunft verbindlich ist. Eine unterschiedliche Geltungsgrundlage haben dagegen das ius civile als Summe des traditionellen, hauptsächlich von den Gesetzen und v.a. ihrer Interpretation gebildeten komplexes, und ius praetorium /ius honarium (lat!) als „lebendige Stimme des Zivilrechts“.

Verfahrensarten im römischen Recht •

Legisaktionenprozess (Spruchformelverfahren) o ursprüngliches ordentliches Verfahren in der gesamten Republik o durch Gesetze eingeführt o weil sich die beiden Parteien (Kläger und Beklagter) an die Spruchformel die ebenfalls im Gesetz standhalten o wenn die, die Spruchformel nicht ganz wörtlich eingehalten wurde, wurde der Prozess bereits verloren

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