Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag PDF

Title Rousseau, Vom Gesellschaftsvertrag
Author Lisa Claussen
Course Rousseau: Vom Gesellschaftsvertrag
Institution Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
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Summary

SoSe 2019...


Description

Jean-Jacques Rousseau Vom Gesellschaftsvertrag

1. Buch

- Rechtmäßige und sichere Regel für das Regieren untersuchen, ob es das geben kann

- Gerechtigkeit und Nutzen nicht getrennt - Menschen nehmen wie sie sind bei der Untersuchung, Gesetzte wie sie sein können I Kapitel, Gegenstand des ersten Buches

- „Der Mensch ist frei geboren, und überall liegt er in Ketten.“ - Menschen sollen sich aus ihrem Joch befreien, da sie dadurch ihre Freiheit wieder erlangen - Gesellschaftliche Ordnung ist ein geheiligtes Recht - > ist aber kein Naturrecht, sondern beruht auf Vereinbarungen, die man kennen muss - (es gibt keine natürliche Ungleichheit zwischen Menschen, die eine politische Macht der einen über die anderen rechtfertigt)

II Kapitel, Von den ersten Gesellschaften

- die älteste (natürlichste) Gesellschaft ist die der Familie - Kinder gebunden solange Bedürftigkeit besteht, danach löst sich das natürliche Band; wenn sie weiterhin zusammen bleiben, ist es nicht mehr natürlich, sondern willentlich (durch Übereinkunft)

- Freiheit ist Folge der Natur des Menschen - Selbsterhaltung als oberstes Gesetz, eigener Herr wenn erwachsen - Familie Urbild der politischen Gesellschaft - Vgl. Oberhaupt = Vater, Volk = Kinder; Unterschied - nicht Liebe, sondern Vergnügen zu befehlen (im Staat)

- Menschen sind von Natur aus ungleich, einige stehen höher (= Herrscher) - Gewalt ist wider der Natur 1

III Kapitel, Vom Recht des Stärkeren

- Stärke ist ein natürliches Vermögen - notwendig dem Stärkeren zu weichen, kein freier Wille, sondern klug, (= Recht des Stärkeren)

- Stärke = Recht, (der Stärkere hat immer Recht) - Recht geht mit Stärke unter - Stärke schafft aber nicht Recht, man ist nur gesetzmäßiger Macht zum Gehorsam verpflichtet

IV Kapitel, Von der Sklaverei

- Vereinbarung als Grundlage für Herrschaft unter Menschen, da kein Mensch von Natur aus Herrschaft über einen anderen hat (und Stärke keinerlei Recht erzeugt)

- ganzer Staat kann sich nicht veräußern; Staat hat nichts davon, sich einem König zu unterwerfen

- König bezieht Lebensunterhalt aus ihnen, aber gibt nichts - Menschen würden sich dann umsonst hergeben - Kinder werden frei geborgen, deshalb können sie nicht veräußert werden - auf Freiheit verzichten = auf Menschenrechte verzichten (gegen die Natur des Menschen) - Widersprüchlicher Vertrag unumschränkte Macht mit unbegrenztem Gehorsam zu vereinbaren

- Natur des Menschen unabhängiges Leben, dadurch keine Beziehung untereinander (weder Frieden, noch Krieg)

- im Naturzustand kein Eigentum (deshalb kann es auch keinen Krieg geben, auch keinen Neid, Missgunst, etc.)

- Krieg ist keine Beziehung von Mensch zu Mensch, sondern von Staat zu Staat - Unterschied zwischen Feind und Räuber, Feinde achten die Person, Räuber nicht - Grundlage für Recht der Eroberung ist das Recht des Stärkeren - Widerspruch zwischen den Wörtern „Sklaverei“ und „Recht“ - Nur weil kein aktiver Krieg besteht, ist nicht gleich Friede 2

V Kapitel, Dass man immer auf eine erste Übereinkunft zurückgehen muss

- Unterscheid Unterwerfung oder Regentschaft - Anhäufung vs. Zusammenschluss - ein Volk, das sich einem König hergibt, ist ein bürgerlicher Akt und setzt einen bürgerlichen Beschluss voraus

- Frage: Wie wird ein Volk zum Volk? -> dies ist die wahre Grundlage der Gesellschaft VI Kapitel, Vom Gesellschaftsvertrag

- Mensch kann nicht mehr im Naturzustand leben, da die „Hindernisse“ den Sieg davontragen

- Mensch muss daher die Art seines Daseins ändern, um nicht zugrunde zu gehen - Er (Mensch) schließt sich mit anderen zusammen - Freiheit und Kraft des Individuums wird verpfändet zum Wohle des Zusammenschlusses (der Menschen)

- Frage: Wie schade ich mir nicht bei Aufgabe von Freiheit? - Forderung von JJ: „Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“ -> Lösung dieses Problems = Gesellschaftsvertrag (geschichtlich ungelöst)

- Alle sind gleich, völlige Entäußerung jedes Mitglieds mit allen seinen Rechten an das Gemeinwesen als Ganzes

- Entäußerung geschah ohne Vorbehalt, sodass kein Mitglied mehr etwas zu fordern hat - Gesellschaftsvertrag: jeder von uns stellt seine Person „und seine ganze Kraft unter die oberste Richtschnur des Gemeinwillens; und wir nehmen, als Körper, jedes Glied als untrennbaren Teil des Ganzen auf“

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VII Kapitel, Vom Souverän

- Verpflichtung des Einzelnen mit sich selbst und gegenüber einem Ganzen, dessen Teil man ist

- der Souverän sieht sich als einzelnen, der einen Vertrag mit sich selber schließt, dessen Gesetz sich aber nicht gegen sich selbst richten kann; ein Außenstehender sieht ihn als Individuum

- Souverän = das Staatsvolk - Pflicht und Vorteil der Körperschaft zwingen beide Vertragsteile (= Individuum als Glied der Körperschaft, Körperschaft im Allgemeinen) gleicherweise zum gegenseitigem Beistand

- Souverän kann den Gliedern nicht schaden ohne sich selbst zu schaden, umgekehrt aber doch

- jeder Mensch kann einen Sonderwillen haben (ungleich des Gemeinwillens), Mensch sieht den Souverän als „Gedankending“ und nicht als moralische Person, die der Staat darstellt

- Körperschaft zwingt den Einzelnen dem Gemeinwillen zu folgen VIII Kapitel, Vom bürgerlichen Stand

- Veränderung: Naturzustand zum Bürgerlichen Stand, Instinkt wird zu Gerechtigkeit, Handlungen bekommen Sittlichkeit

- Begierde wird zu Vernunft - aus stumpfsinnigen und beschränkten Lebewesen wird ein intelligentes Wesen, ein Mensch (durch „Herausreißen“ aus dem Naturzustand)

- durch Gesellschaftsvertrag verliert er „seine natürliche Freiheit und ein unbegrenztes Recht auf alles, wonach ihn gelüstet“

- „Was er erhält, ist die bürgerliche Freiheit und das Eigentum an allem, was er besitzt.“ - natürliche Freiheit ist Schranken in der Stärke des Individuums - bürgerliche Freiheit durch Gemeinwillen begrenzt

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IX Kapitel, Grundbesitz

- wenn sich die Gemeinschaft bildet, überantwortet jedes Glied sich selbst und alle seine Kräfte, wozu auch seine Güter gehören

- da die Kräfte der Polis größer sind, ist auch der öffentliche Besitz stärker - Polis = Staat, Gemeinschaft - Recht des Besitzes wird in der Gemeinschaft geachtet - 3 Bedingungen für ein erstes in Besitz nehmen von Land (S. 24 unten) - Staatsgebiet erstreckt sich auf das Gebiet, das die Untertanen besitzen, die Besitzer werden in Abhängigkeit gebracht (von dem Staat) und in Treue

- König/Herrscher über ein Volk vs. König/Herrscher über ein Land (Letzteres bessere Alternative, weil die Bewohner ihr Land nicht verlieren wollen und somit „fügiger“ sind)

- „das Recht, das jeder Einzelne an seinem eigenen Boden hat, ist immer dem Recht der Gemeinschaft auf alle untergeordnet“

- Ziel des Vertrages: kein Zerstören der natürlichen Gleichheit (in der Natur physische Ungleichheit, auch an Stärke und Begabung), sondern im Gegenteil eine sittliche und rechtliche Gleichheit (durch Vertrag und Rechte alle gleich) schaffen

Eine Menge von Menschen im Naturzustand schließt sich, da die Vorteile hierfür überwiegen, zu einer Gemeinschaft zusammen, indem sie ihre natürliche Freiheit, die sie bis dahin hatten, aufgeben zugunsten einer gesellschaftlichen Ordnung. Es entsteht eine öffentliche Person, die Polis/ der Staat. Diese Gemeinschaft stehlt ein untrennbares Ganzes dar.

2. Buch

I Kapitel, Dass die Souveränität unveräußerlich ist

- Gemeinwille leitet die Kräfte des Staates, das Gemeinsame bildet das gesellschaftliche Band

- Souveränität kann nicht veräußert werden 5

- Einzelwille neigt der Natur nach zur Bevorzugung, Gemeinwille zur Gleichheit - Wille kann sich keine Ketten für die Zukunft anlegen - kein Souverän mehr, wenn es einen Herren gibt II Kapitel, Dass die Souveränität unteilbar ist

- Souveränität ist in ihrem Ursprung nicht zerteilbar, Staatsmänner zerteilen sie in ihrem Bezug (z.B. Legislative, Exekutive, Steuerhoheit, …), sodass der Souverän nur noch aus zusammengewürfelten Stücken besteht

- Trugschluss, dass man die Souveränität geteilt zu sehen glaubt III Kapitel, Ob der Gemeinwille irren kann

- Gemeinwille zielt auf öffentliches Wohl ab - Unterschied zwischen Gesamtwillen und Gemeinwillen: Gemeinwillen sieht das Gemeininteresse, Gesamtwillen sieht das Privatinteresse und ist eine Summe der Sonderwillen

- für Aussage des Gemeinwillens darf es im Staat keine Teilgesellschaft geben - Aus großer Zahl kleiner Unterschiede geht immer der Gemeinwille hervor IV Kapitel, Von den Grenzen der souveränen Gewalt

- Staat bedarf einer allumfassenden Kraft um jedes Teil auf die für das Ganze vorteilhafteste Art zu bewegen

- der Gesellschaftsvertrag gibt dem Staat eine unumschränkte Gewalt über all die ihren - diese Gewalt ist vom Gemeinwillen geleitet; diese Gewalt ist die Souveränität - jedermann veräußert nur so viel, wie für die Gemeinschaft von Bedeutung ist; Souverän entscheidet über diese Bedeutung

- Verpflichtungen an den Gesellschaftskörper sind gegenseitig, Arbeit für andere ist auch Arbeit für sich selber

- Gleichheit und Gerechtigkeit 6

- Gemeinwille muss in seinem Wesen allgemein sein, er muss von allen ausgehen, um sich auf alle zu beziehen

- Sonderwille kann Gemeinwille nicht vertreten, Gemeinwille kann kein Urteil sprechen über besonderen Gegenstand

- Gesellschaftsvertrag schafft unter den Bürgern Gleichheit, sie verpflichten sich unter gleichen Bedingungen und erfreuen sich der gleichen Rechte

- Akt der Souveränität ist eine Übereinkunft des Körpers mit jedem seiner Glieder V Kapitel, Vom Recht über Leben und Tot

- Gesellschaftsvertrag Erhaltung der Vertragschließenden zum Zweck (verbunden mit einigen Verlusten)

- Verstoß gegen Gesetzte = kein Glied der Gemeinschaft mehr - Bestrafung des Souveräns nicht möglich, da er über Richter und Gesetz steht? - im gut regierten Staat gibt es wenig Verbrechen VI Kapitel, Vom Gesetz

- durch das Gesetz bekommt der Staat/Polis Antrieb und Willen - Naturgesetz vs. Staatsgesetz - „Jede Amtshandlung, die sich auf einen individuellen Gegenstand bezieht, gehört nicht zur gesetzgebenden Gewalt.“

- Gesetz = Akt des Gemeinwillens - Republik = durch Gesetze regierter Staat - die Einzelnen und die Öffentlichkeit bedürfen der Führung -> Notwendigkeit eines Gesetzgebers

VII Kapitel, Vom Gesetzgeber

- Gesellschaftsregeln müssten von jemandem mit höherer Vernunft (außerhalb der Menschheit) kommen

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- gesetzgebende Gewalt darf nicht über Menschen befehlen - Gesetzgebung ist ein Unterfangen, das die menschliche Kraft übersteigt - Gesetzgeber lassen angeblich Götter sprechen, damit das Volk freiwillig folgt (?) VIII Kapitel, Vom Volk

- verfassen und einführen von Gesetzen zu Beginn der Entstehung der Nation, da später das Volk nicht mehr bereit ist, sich zu ändern

- Gesetzgeber müssen erkennen, was/wie das Volk ist, um das zu werden, was sie (das Volk) sind; sonst schlägt Gesetzgebung/Staat fehl

IX Kapitel, Fortsetzung

- Grenzen in der bestmöglichen Verfassung eines Staates - Dehnung des gesellschaftlichen Bandes = Erlahmung - kleiner Staat ist stärker als ein großer - je größer der Staat, desto verschiedenere Ordnungen gibt es, verschiedene Provinzen = verschiedene Gesetze, mehrere Oberhäupter -> Überblick über Staat ist schwierig

- eine gesunde und starke Verfassung ist das erste, wonach man streben muss X Kapitel, Fortsetzung

- politische Körperschaft messbar durch Ausdehnung des Staatsgebiet und Bevölkerungszahl

- ausgewogenes Verhältnis zeigt dem Staat sein richtiges Maß an (Größe); aber kein rechnerisches Verhältnis/ nicht errechenbar

- Land zu groß, zu wenig Menschen = Ursache für Verteidigungskriege - Land zu klein, zu viele Menschen = Ursache für Angriffskriege - Unterschied zwischen Gesetzgeber und Tyrann erkennt man an der Wahl des Zeitpunktes der Errichtung der Regierung

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- Erfolg der Gesetzgebung hängt von der Vereinigung der Einfachheit der Natur und den Bedürfnissen der Gesellschaft ab; diese ist schwer zu finden, deshalb sind die meisten Staaten doof

XI Kapitel, Von den verschiedenen Arten der Gesetzgebung

- Endzweck jeder Art der Gesetzgebung: Freiheit und Gleichheit - Gesetzgebung muss versuchen die Gleichheit (unter den Menschen) aufrecht zu erhalten - jede Gesetzgebung muss passend für das Volk sein (Bedürfnissen gerecht werden), dann wird die Verfassung des Staates fest und dauerhaft

XII Kapitel, Einteilung der Gesetze

- Unterschiedliche Verhältnisse im Gemeinwesen: 1. Verhalten des Gesamtkörpers zu sich selbst sind Staatsgesetze/Grundgesetze 2. Verhältnis der Glieder untereinander (Beziehung so gering wie möglich) oder zum Gesamtkörper (so umfassend wie möglich) sind bürgerliche Gesetze 3. Verhalten von Ungehorsam und Strafe sind Strafgesetze 4. Sitten und Gebräuche

- Stärke des Staates macht die Freiheit seiner Glieder aus 3. Buch

I Kapitel, Von den Regierungen im Allgemeinen

- freie Handlung hat zwei Ursachen: 1. Moralische (Wille) 2. Physische (Macht, die sie ausführt)

- Vergleich mit mit Staat: Kraft/Macht = Legislative (liegt beim Volk); Wille = Exekutive (liegt bei Regierung, Regierung = Verbindung/Vermittlung von Staat und Souverän), Obrigkeit ist mit der Verwaltung betraut

- Staat besteht durch sich selbst, Regierung besteht durch den Souverän

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II Kapitel, Von dem Grundsatz, der die verschiedenen Regierungsformen ergibt

- Regierung schwächer, je mehr Beamte sie hat - 3 Willen in der Obrigkeit: 1. Eigenwillen des Einzelwesens (eigenes Vorteil) 2. gemeinsamer Wille der Beamten (körperschaftlicher Wille) (Vorteil des Fürsten) 3. Wille des Volkes (souveräner Wille) (Vorteil des Staates)

- bei vollkommener Gesetzgebung ist der dritte Wille ausschlaggebend - Realität: stärkster Wille ist der Eigenwille, dann körperschaftlicher Wille, schwächster Wille ist der des Volkes

- Regierung muss sich zusammenziehen, je mehr sich der Staat vergrößert III Kapitel, Einteilung der Regierungen

- Demokratie = die Regierung wird dem ganzen Volk oder dem größten Teil anvertraut, heißt es gibt mehr Bürger mit einem öffentlichen Amt als Privatleute (kleine Staaten)

- Aristokratie = Regierung wird in die Hände einer kleinen Zahl gelegt, mehr Privatleute als öffentliche Ämter (mittelgroße Staaten)

- Monarchie/ königliche Regierung = ganze Regierung in eine einzige Hand (große Staaten) - Regierungsformen können sich überschneiden = Mischform IV Kapitel, Von der Demokratie

- es gibt keine echte Demokratie, da sie gegen die natürliche Ordnung verstößt - es gibt keine andere Regierung, die Bürgerkriegen und innerer Unruhe ausgesetzt ist, wie die Demokratie

- eine so vollkommene Regierung (wie Demokratie) ist unpassend für Menschen

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V Kapitel, Von der Aristokratie

- 3 Arten der Aristokratie: 1. die natürliche, kommt nur einfachen Völkern zu 2. die auf Wahl beruhende, die beste der Regierungen 3. die erbliche, die schlechteste aller Regierungen

- beste der Regierungen, wenn klar gestellt ist, dass die Weisesten die Menge regieren und dies zu ihrem Wohl tuen und nicht zu ihrem Schaden

VI Kapitel, Von der Monarchie

- Monarch/ König = Gewalt in den Händen einer Person gemäß den Gesetzen zu verfügen - 2 Möglichkeiten: Volk ist schwach und elend und leistet nie Widerstand; oder Volk ist mächtig, sodass die Nachbarn den Fürsten fürchten und nicht angreifen

- bei den Republikanern bestimmt das Volk fähige Männer auf die Führungsposition, bei Monarchien stehlt ein Fürst die Leute an die Spitze und das sind meist Idioten (Fürst ist eine einzige Person und irrt sich schneller, als ein ganzer Staat)

- je größer der Staat, desto mehr Vertreter muss er haben; zu viele Vertreter richten ihn aber zu Grunde

- Größe des Staates bei einer Monarchie müsste danach bemessen werden, wie gut der Monarch herrscht (wie gut/viel der Monarch das Volk unter Kontrolle hat), sodass keine Vertreter gebraucht werden

- Königreich (abhängig von den Fähigkeiten des Fürsten) vs. Staat (hat feste Grenzen) - Um Aufruhr im Staat nach dem Tod des Königs vorzubeugen, wurde Erbfolge eingerichtet, was zu Folge hat, dass auch Idioten an die Macht kommen und man nicht mehr die Wahl hat, um einen guten König auszuwählen

- Unterschiede: bei Hof gibt es mehr Ränke und Wankelmütigkeit der Grundsätze für den Staat; im Staat gibt es mehr Weisheit und weniger Wankelmütigkeit

- einen von Natur aus guten König zu finden ist sehr selten, Erziehung zum König verdirbt, muss eher Gehorsam lernen

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VII Kapitel, Von den gemischten Regierungen

- keine reine Regierung - Aufteilung der Exekutive gibt immer eine Abstufung - reine Regierung ist immer die beste - Grund: Höchstmaß an Stärke wie an Schwäche bei den reinen Regierungsformen, Mischformen erreichen nur mittlere Stärke

VIII Kapitel, Dass nicht jede Regierungsform für jedes Land geeignet ist

- öffentliche Personen verbrauchen etwas, dieses wird von der Arbeit ihrer Glieder erzeugt, die Einzelnen erzeugen das für die Öffentlichkeit Nötige, sie müssen mehr erbringen, als sie bedürfen

- Kreislauf von Abgaben an die Regierenden und wieder zurück von denen sie stammen müsste schnell sein und gut eingerichtet, dann wäre das Volk immer reich und die Finanzen gesund

- je größer die Entfernung von Volk und Regierung ist, desto höher werden Abgaben - Demokratie dafür am besten geeignet, dann Aristokratie, Monarchie trägt das Volk die größte Belastung

- Monarchie deshalb nur für wohlhabende Nationen, Aristokratie für mittlere Staaten (sowohl von Vermögen, als auch Größe), Demokratie für kleine und arme Staaten geeignet (weil Kreislauf da am schnellsten)

- Klimagegebenheiten und natürliche Voraussetzungen geben an, von welcher Art die Einwohner sein müssten (nicht jeder Mensch kann überall wohnen)

- Tyrannei ist für die am schwächsten bevölkerten Länder geeignet, da diese auf große Entfernung handeln können

IX Kapitel, Von den Kennzeichen einer guten Regierung

- die absolut beste Regierungsform gibt es nicht, man kann nur erkennen, ob eine Volk gut oder schlecht regiert wird

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- Sicherstes Kennzeichen für gute Regierung ist, dass sich die Bürger ohne fremde Mittel ausbreiten und vermehren

X Kapitel, Vom Missbrauch der Regierung und ihrem Hang zur Entartung

- Sonderwille geht gegen Gemeinwillen vor, sowie Regierung gegen Souveränität - Folge: Fürst unterdrückt Souverän und bricht Gesellschaftsvertrag - Entartung der Regierung: 1. Verkleinerung (der Regierung) 2. Auflösung (des Staats) - Missbrauch der Regierung = Anarchie - Königtum zur Tyrannis XI Kapitel, Vom Tot der politischen Körperschaft

- Grundlage des politischen Lebens liegt in der souveränen Gewalt - Legislative = Herz des Staates; Exekutive = Gehirn des Staates - alte Gesetze werden nicht in Frage gestellt, da diese schon sehr lange bestehen und niemand sie ändert; Folge: Gesetzte, auch wenn sie nicht mehr für den Staat passen, werden nicht geändert<...


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