Steuernachzahlungen und Steuererstattung PDF

Title Steuernachzahlungen und Steuererstattung
Course Buchführung
Institution Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
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Summary

13. Woche; es geht um Steuern (Wichtig für Prüfung)...


Description

Steuernachzahlungen und Steuererstattung Steuernachzahlungen: Nicht durch den Rückstellungen gedeckte Steuernachzahlungen werden wie folgt erfasst: Es werden Nachbuchungen durchgeführt, wobei jedoch Unterkonten verwendet werden. Die Unterkonten werden am Ende der Abrechnungsperiode über ihr Hauptkonto abgeschlossen. 1. Beispiel Aufgrund einer Betriebsprüfung zahlen wir 500€ Grundsteuer für das Betriebsgrundstück für das vergangene/ vorherige Jahr an das Finanzamt nach (mittels Banküberweisung). Buchungssatz bei Nachzahlungen: 7021 Grundsteuer-Vorjahr 500€ an 280 Bank 500€ Am Ende der Abrechnungsperiode wird hier vom Unterkonto 7021 auf das Hauptkonto 702 umgebucht, d.h. das jeweilige Unterkonto wird über sein Hauptkonto abgeschlossen. (nur, wenn ausdrücklich in der Aufgabenstellung verlangt) 702 Grundsteuer 500€ an 7021 Grundsteuer-Vorjahr 500€ 2. Beispiel Aufgrund einer Betriebsprüfung zahlen wir 2000€ Gewerbesteuer für die letzten Jahre mittels Banküberweisung an das Finanzamt nach. Buchungssatz bei Nachzahlung: 7701 Gewerbesteuer- Vorjahr 2 000€ an 280 Bank 2 000€ Steuererstattungen: Steuererstattungen werden wie Rückbuchungen gebucht, wobei jedoch entsprechende Unterkonten zu verwenden sind. Die Unterkonten werden am Ende der Abrechnungsperiode über ihr Hauptkonto abgeschlossen. 1. Beispiel wir erhalten vom Finanzamt eine KFZ- Steuererstattung für das Vorjahr in Höhe von 250€. Buchungssatz bei Steuererstattung: 280 Bank an 7032 Steuererstattung für KFZ-Steuer-Vorjahr

250€ 250€

2. Beispiel In Vorjahren zu viel gezahlte Gewerbesteuer in Höhe von 2 000€ wird vom Finanzamt erstattet. Buchungssatz bei Steuererstattung: 280 Bank an 7702 Steuererstattungen für Gewerbesteuer- Vorjahr

2 000€ 2 000€

Steuerberatungskosten: Betriebliche Steuerberatungskosten werden auf der Sollseite des Kontos 667 Rechts- und Beratungskosten, Steuerberatungskosten für Privatsteuers werden auf der Sollseite des Kontos 3001 Privat gebucht. Die Gegenbuchung erfolgt im Falle der Banküberweisung jeweils auf dem Konto 280 Bank. Die Standardbuchung bei Bezahlung der Steuerberatungskosten für die anfertigung der privaten Steuererklärung des Unternehmers (dies ist eine Proivatentnahme) lautet: 3001 Privat an 280 Bank Vorbereitungen für den Jahresabschluss Der Jahresabschluss setzt sich aus mehreren Teilen zusammen: - Bilanz - Gewinn- und Verlustrechnung - Anhang der Lagebericht gehört zwar nicht zum Jahresabschluss, ergänzt ihn aber. ● Die Bilanz ist eine kurzgefasste Gegenüberstellung des Vermögens und der Kapitalherkunft eines Unternehmens in Kontoform. ● Die Gewinn- u. Verlustrechnung: Erträge und Anwendungen eines Unternehmens werden in Staffelform gegenübergestellt. Erträge- Aufwendungen: = Gewinn/ Verlust ● Der Anhang erläutert bei Kapitalgesellschaften die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung. ● Der Lagebericht bei Kapitalgesellschaften ist eine verbale Einschätzung der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens. Die wirtschaftlichen rahmenbedingungen werden betrachtet, auch ein Ausblick in die Zukunft bezüglich der wirtschaftlichen Entwicklung wird gegeben. Wegen der umfangreichen Abschlussarbeiten kann der Jahresabschluss natürlich nicht am Bilanzstichtag selbst durchgeführt werden. Für den Jahresabschluss wird eine gesetzliche Frist von 3 Monaten vorgegeben. Der Jahresabschluss (primär die Bilanz sowie die GuV- Rechnung) bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung, denn die Salden der Bestands- und Erfolgskonten können nicht ohne Prüfung und Inventur in die entsprechenden Abschlussdokumente übernommen werden. Die Erfolgskonten müssen vor ihrem Abschluss zunächst daraufhin überprüft werden, ob die auf diesen Konten ausgewiesenen Beträge wirtschaftlich in das abzuschließende Geschäftsjahr gehören. Ist das nicht der Fall, muss eine entsprechende Berichtigungsbuchung vorgenommen werden, damit der Jahreserfolg zeitlich richtig abgegrenzt wird. Andererseits ist zu prüfen, ob auch wirklich all die Aufwendungen und Erträge des abzuschließenden Geschäftsjahres gebucht worden sind, die erst im nächsten Jahr bezahlt oder vereinnahmt werden. Ist das nicht geschehen, so muss eine Nachbuchung für die entsprechenden Aufwands- und Ertragskonten erfolgen, denn für die Erfolgsermittlung ist nur der Aufwand und der Ertrag entscheidend, nicht der Zeitpunkt der Zahlung. Alle Aufwands- und Ertragskonten dürfen zum Jahresabschluss nur solchen aufwendungen und Erträge ausweisen, die wirtschaftlich in das abzuschließende Geschäftsjahr gehören. Nur dann ergibt sich der zeitlich richtige, also der periodengerechte Jahreserfolg. Bestandskonten dürfen erst nach erfolgter Inventur abgeschlossen werden. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme spielt die Bewertung der Vermögensteile und Schulden eine bedeutende Rolle, die sich auch auf den Erfolg des Unternehmens auswirkt. Die Bewertung muss nach besonderen handelsund steuerrechtlichen Vorschriften erfolgen....


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