Tarifierung und Risikobeurteilung PDF

Title Tarifierung und Risikobeurteilung
Author Vivien Laura
Course Bilanzierung der VU
Institution Technische Hochschule Köln
Pages 15
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Summary

Tarifierung...


Description

PML = Probable Maximum Loss= Warscheinlicher Höchstschaden! Maßgröße für den- unter gewissen Annahmen- wahrscheinlich größten Schaden aus einem versicherten Risiko.! Wozu dient die PML Ermittlung?! • Bereitstellung der Risikokapazitäten! • Steuerung der Zeichenkapazitäten! • Rückversicherung! • Alleinzeichnung/ Mitversicherung! Wie wird der PML ermittelt?! Ausgangspunkt :100% Versicherungssumme! Zur Reduktion kann eine räumliche Komplextrennung beitragen. Nicht zu berücksichtigen werden technische und organisatorische Maßnahmen wie z.B.: Wirksamkeit automatischer Brandschutzanlagen, Feuerwehrübungseinsätze usw! Räumliche Komplextrennung! • Liegt vor, wenn der Abstand zwischen den Gebäuden mindestens der Höhe des höheren Gebäudes gleich ist, gemessen an der engsten Stelle! • Mehr als 20m werden nicht gefordert, min. 5m/ bei Lägern brennbare Stoffe 20m ! • Im Zwischenraum dürfen keine brennbaren Stoffe gelagert oder abgestellt sein ! • Über Verbindungsbrücken, -gänge oder kleineren Schutzdächern aus nichtbrennbaren Baustoffen kann hinweggemessen werden. ! • Fazit: PML ist der höchstbelastete Komplex ! ! Welche Extrempositionen werden nicht berücksichtigt?! Flugzeugabsturz auf das Gebäude! Brandstiftung an mehreren Orten oder mit größeren Mengen leicht! entzündlichen Materials, welches der Brandstifter einbringt ! Achtung: Höherhaftung (Vorsorge) und Kosten in voller Höhe berücksichtigen!! ! Wie hoch ist der PML bei Umsatzpolicen?! Immer 100%, da die „klassischen Instrumente“ der Unterversicherung nicht greifen.! ! ! Kann der PML sich trotz Mindestabstand auf mehrere Gebäude beziehen?Ja, bei exponierten Risiken, z.B. mit Explosionsgefahr! ! ! Kann ein geringerer Wert als der 100% Komplexwert angesetzt werden?! Ja, wenn! • eine außergewöhnlich horizontale Ausdehnung in Verbindung mit vielfachen baulichen Unterteilungen bei unverbrennlichen Dächern vorliegt! • nennenswerte Mengen brennbarer oder explosiver Stoffe fehlen! • eine Einteilung in mehrere Brandabschnitte möglich ist.!

Ziel: Immer Einzelfallprüfung!

! Unterscheidung PML und EML! EML = Estimated Maximum Loss, geschätzter Höchstschaden Eher relevant im internationalen Bereich- in Deutschland eher geringe Relevanz! ! Zusätzlich zu den PML reduzierenden Maßnahmen wird folgendes berücksichtigt: ! • Technische Maßnahmen, z.B. stationäre Löschanlagen,! Brandmeldeanlagen ! • Organisatorische Maßnahmen, z.B. Organisation der Feuerwehr! ! Grundlagen Ertragsausfall! Schadenszenarien! ! Wo treten Schadensfälle nach einem versicherten Ereignis ein?! Sachsubstanz——-> Bilanz! Liquidität——-> GuV! ! Grundlagen zur Ertragsausfallversicherung! Die Betriebsunterbrechung! ! Sachsubstanz-Schaden, d.h die Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder des Wertes der Sache! ! Störung der Absatzfunktion infolge einer Betriebsstörung! • sinkende Umsatzerlöse! • fortlaufende Kosten und der Gewinn können nicht mehr gedeckt werden! • Liquidität gerät in Gefahr! • Kunden können zur Konkurrenz wechseln! • die Existenz des Unternehmens ist gefährdet! ! Vertragsvarianten! ! Abgrenzung KFBU- FBU (Große-BU) Tabelle Skript 2.2 Präsentation Grundlagen II- Ertragsausfall Seite 14! Abgrenzung MFBU-FBU ( Große - BU) Tabelle Skript 2.2 Seite 15/16! Abgrenzung Mehrkosten- FBU( Große BU) Tabelle Skript 2.2 Seite 17/18! ! Das versicherte Interesse! Versicherer ersetzt den entstehenden Unterbrechungsschaden infolge eines Sachschadens, mit der Folge, dass Erträge zur Deckung fortlaufender Kosten! Gewinne nicht erwirtschaftet werden!

Voraussetzungen für eine Schadenzahlungen sind: In räumlicher Hinsicht, da Sachschaden auf im Vertrag bezeichneter Betriebsstelle erfolgen muss! In zeitlicher Hinsicht, weil die Eintrittspflicht des Versicherers auf die Haftzeit beschränkt ist! In betrieblicher Hinsicht, dem Betrieb dienende Sache und durch die im Versicherungsschein dokumentierte Betriebsart! ! Deckungsbeitrag • ist Bestandteil der Kosten- und Leistungsrechnung! • stellt die Differenz zwischen Erlösen und den variablen Kosten dar! • Er soll die entstandenen fixen Kosten innerhalb eines Produktions- oder Vertriebsprozesses decken! • DB I= Umsätze abzüglich variable Kosten! • DB II= Deckungsbeitrag I abzüglich Provisionen/ Courtage! • DB III= Deckungsbeiträge II abzüglich Verwaltungskosten! ! Die versicherbaren Gefahren! Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers! Extended-Coverage-Deckung(EC-Deckung)! 1.Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung! 2.Fahrzeuganprall, Rauch, Überschnallknall! 3.Löschanlagenleckage 4.Leitungswasser 5.Sturm,Hagel! 6. Einbruchdiebstahl 7. Überschwemmung 8.Erdbeben ! 9.Erdsenkung,Erdrutsch 10. Schneedruck, Lawinen 11.Vulkanausbruch! Zusätzliche versicherbare Gefahren/Sparten:! • Unbenannte-All-Risks-Gefahren! • Klauselergänzungen z.B.Rückwirkungsschäden,Wechselwirkungsschäden etc.! • Maschinenbruch ! • Elektronik! • Transport! ! Haftungslimit! • Höhe der Haftung nimmt Einfluss auf den Preis und bedeutet entsprechende Kapazität im Markt zu finden! • Beides ist abhängig von der Betriebsart und der Risikoqualität! klassische Police: Pärmienbemessungsgrundlage(PMG) ist der Rohertrag.Haftung bis zur Höhe des Rohertrags zuzüglich Nachhaftung oder ggf. Ermittlung einer Höchstentschädigung(HE)/ Haftungslimit.! Umsatzpolice: PMG ist Umsatz. Die Haftung wird durch eine HE begrenzt. HE ist immer 100% PML.! Haftzeit! Die Haftzeit ist die Zeitspanne in der der Versicherer haftet!

• Beginn mit Eintritt des Sachschadens, auch wenn die daraus resultierende Störung erst später einsetzt! • Dauer, kann z.b 24 Monate betragen, nach Anzahl der Monate bemisst sich die Versicherungssumme ! • Ende, mit der kaufmännischen Betriebsbereitschaft bzw. mit der vereinbarten Haftzeit(gross Profit)! • Gross earning nicht relevant (restoration Period)! Wechselwirkungsschäden! Betriebsunterbrechung im versicherten Betrieb, die durch einen Sachschaden in einer anderen Versicherten Betriebsabteilung/Betriebsstelle entstanden ist——> mitversichert über die Grunddeckung Rückwirkungsschäden( Zulieferer oder Abnehmer)! , ohne Sachschaden als Ursache eines Versicherten Sachschadens in einem fremden Betrieb—->besondere Vereinbarung erforderlich mit Höchstentschädigung im Selbstbehalt Vorgehensweise bei der Ermittlung des PML oder eines Haftungslimit Produktionsflussschema —> Komplexweise Erfassung von Input, Produktion und Output! Ermittlung der komplexweise FBU-Summe—> betroffene Produktgruppen,Deckungsbeiträge( der DB einer Produktgruppe entfällt gänzlich,wenn nur ein feuertechnischer Bereich von mehreren gestört wird) Stufenweise PML-Betrachtung—>Wiederbeschaffungs-/Herstellungsdauer: Produktionsanlagen,Gebäude,Beschaffung/Zulieferer,Intern,Extern! —>Schadenminderungskosten —> Kundenverlust! Höchster PML je Komplex —>FBU-PML! Jährliche Überprüfung!! Ermittlung des Höchstschadens und der Haftzeit! Größter Schaden Gebäude TEUR 26.880,00+ Sicherheitszuschlag 5% 1344,00= Warscheinlicher Höchstschaden in TEUR 28.224,00! ! Bauleistung! Bauleistung: -reine Sachversicherung, - Allgefahrenversicherung(Ausschlüsse),subsidiäre (nachrangige) Leistung! Versicherungsschutz greift bei:- Neubauten,-Sanierungen,-Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen! Was kann alles gebaut werden?Hochbau(Wohn und Geschäftsgebäude,Produktionsgebäude,Schulen etc) Tiefbau (Erschließungen,Kanalbau,Straßenbau) Ingenieurbau(Brücken,Behälter,Becken)! Wer könnte eine Bauleistung benötigen? Bauherr, ist derjenige der selbst oder durch einen Beauftragten ein BV auf seinen Namen und eigene Rechnung finanziell und technisch vorbereiten und durchführen lässt Bauträger ist derjenige der ein Bauvorhaben im eigenen Namen, für eigene Rechnung und auf eingenem Grundstück erstellt und danach komplett verkauft Generalunternehmer(GU) ist

derjenige der den Auftrag zur Erstellung eines Bauvorhabens bei Erbringung eigener Bauleistungen(Rohbau) vom BH/GÜ übernimmt und Teile davon SUB Unternehmer vergeben kann Generalübernehmer(GÜ) ist derjenige der den Auftrag zur Erstellung des gesamten Bauvorhabens-ohne Erbringung einer Bauleistungvom Auftraggeber/Bauherr übernimmt. Die Bauleistungen werden von ihm insgesamt weiter vergeben.! Wer trägt die Gefahr? Regelung nach §644BGB,! Regelung nach §§7/Teil B VOB! Es wird nach Auftraggeber(AG)/Bauherr und Auftraggeber(AG) geurteilt.! ! Regelung nach§644! AG: Eigenleistungen,Unbekannte Eigenschaften des Baugrundes, Nach Abnahme der Bauleistung,Ohne höhere Gewalt! AN:Alle übrigen Schäden bis zur Abnahme seiner Leistungen,höhere Gewalt! Regelung nach §7! AG:“,“,“,“,Alle anderen unabwendbaren vom AN nicht zu vertretenden Umstände! AN: „, ohne höhere Gewalt! ! Wann beginnt die Bauleistungsversicherung? ! • vereinbarter Zeitpunkt! • Frühestens mit einrichten der Baustelle! Wann endet die Bauleistungsversicherung?! • Bezugsfertiger! • Oder Ablauf von 6 Werktagen seit Benutzung! • Abnahme! Maßgebend ist der frühste Zeitpunkt/Spätestens mit dem vereinbarten Zeitpunkt ! • Bauunterbrechungen bis zu 6 Monaten sind mitversichert ! evtl. an Verlängerung denken! Wann endet die Bauleistungsversicherung?Nachhaftungsklausel! Klausel AZ 5290 erweiterte Nachhaftung! Definition:- die durch die Ausführung der Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen verursacht werden.! -die während der regulären Bauzeit bereits gelegt, aber nicht entdeckt wurden! Bsp.Während der Bauarbeiten lagert sich Mörtel im Abwasserrohr ab;dadurch entsteht nach Bauende ein Wasserschaden! Klausel AZ 5291 Einfache Nachhaftung! Definition:- die durch die Ausführung der Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen verursacht werden.! Bsp.Bei Malerarbeiten werden Fenster beschädigt. Maßgeblich ist,dass die Beschädigung durch die Ausführung dieser Tätigkeit verursacht worden sein muss.! Wo ist der Versicherungsort? Skript 3.1 Bauleistungen Seite 15! Wie bildet sich die Versicherungssumme?! Gesamte Herstellungskosten für das Bauwerk+ Kosten für evtl. Eigenleistungen+

Kosten für die nicht öffentliche Erschließung+ Kosten für befestigte Außenanlagen (Wege,Höfe,Zäune etc)+ Umsatzsteuer(sofern kein Vorsteuerabzug)=Versicherungssumme! Unberücksichtigt bleiben: - Grundstücks- und Erschließungskosten(öffentliche Erschließung) - Baunebenkosten, wie Makler, Architekten und Ingenieurgebühren, Finanzierungskosten und behördliche Gebühren,-Pflanzen und Ansaaten,Ausstattungen, welche nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind! Achtung Gewässer/Grundwasser Klausel 5260! Definition: Schaden durch Gewässer und/oder Grundwasser, das durch Gewässer beeinflusst wird, infolge von ungewöhnlichem und außergewöhnlichem Hochwasser( Klausel AZ 5260 ABN)! -> Ele-Zone 3und 4 zwingend vereinbaren! Abbildung :Erläuterung Schäden durch Hochwasser Skript 3.1 Bauleistungen Seite 19! ! Mitversicherung Altbau Klausel 5155/5180/5181! Klausel AZ 5155 Versicherungsschutz besteht gegen Einsturz durch Eingriff und die Statik bzw Unterfangung am Altbau! Klausel AZ5180 Soweit sie die unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung sind! Leitungswasser,Sturm und Hagel! Klausel AZ 5181 Deckung analog AZ 5155+ AZ 5180! sonstige Sachschäden am Altbau! ! Weitere mögliche Klauseln! Weitere mögliche Zusatzdeckung auf Basis Erstrisikosumme! -Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, - Bauschild/Bautafel,-Schadensuchkosten,Aufräumungskosten,-Beschleunigungskosten,-Kosten für Eil,Express und Luftfrachtkosten,-Bohrloch-Verfüllungskosten für Erdwärmesondenanlagen! +! Reparaturkosten an fremden Sachen,Hotel- und Einlagerungskosten,Mietausfall,Bewegungskosten für nicht versicherte Sachen! ! Versicherte Sachen! C)Bauteile —-> Aus Baustoffen vorgefertigte Elemente, die in das Bauwerk eingehen, wie z.B Fertigteile,Deckenelemente, Treppen, Fertigfenster, Stürze! Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände—> wie z.b sanitäre Anlagen,Heizungs- und Warm/Kaltwasseranlangen,Klimaanlagen,Aufzüge, Rolltreppen,maßgefertigte fest mit dem Mauerwerk verbundene Einbauten! A)Baustoffe: Baumaterialien, die in das Bauwerk eingehen, wie z.b

Kies,Sand,Zement,Holz, Stahl,Glas, Ziegelsteine! E)Befestigte Außenanlagen: wie z.b Gehwege, Abstell,Park und Spielplätze,Gartenzäune und -Mauern,Schwimmbecken sowie die nicht öffentlichen Erschließungsmaßnahmen,ausgeschlossen sind Pflanzen und Ansaaten! Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert:-stukkierte oder bemalte Decken- und Wandflächen(Ornamente,Friese) -Steinmetzarbeiten,Jugendstilfenster,-wertvolle Vertäfelungen, -künstlerisch gestaltete Ausstattungen(Geländer,Türen,Brunnen)! ! Mitversicherung Altbau Klausel 5155/5180/5181! Klausel AZ 5155 Versicherungsschutz besteht gegen Einsturz durch Eingriff und die Statik bzw Unterfangung am Altbau! Klausel AZ5180 Soweit sie die unmittelbare Folge eines ersatzpflichtigen Schadens an der Neubauleistung sind! Leitungswasser,Sturm und Hagel! Klausel AZ 5181 Deckung analog AZ 5155+ AZ 5180! sonstige Sachschäden am Altbau! ! Weitere mögliche Klauseln! Weitere mögliche Zusatzdeckung auf Basis Erstrisikosumme! -Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe, - Bauschild/Bautafel,-Schadensuchkosten,Aufräumungskosten,-Beschleunigungskosten,-Kosten für Eil,Express und Luftfrachtkosten,-Bohrloch-Verfüllungskosten für Erdwärmesondenanlagen! +! Reparaturkosten an fremden Sachen,Hotel- und Einlagerungskosten,Mietausfall,Bewegungskosten für nicht versicherte Sachen! ! Versicherte Sachen! C)Bauteile —-> Aus Baustoffen vorgefertigte Elemente, die in das Bauwerk eingehen, wie z.B Fertigteile,Deckenelemente, Treppen, Fertigfenster, Stürze! Bestandteile einzubauender Einrichtungsgegenstände—> wie z.b sanitäre Anlagen,Heizungs- und Warm/Kaltwasseranlangen,Klimaanlagen,Aufzüge, Rolltreppen,maßgefertigte fest mit dem Mauerwerk verbundene Einbauten! A)Baustoffe: Baumaterialien, die in das Bauwerk eingehen, wie z.b Kies,Sand,Zement,Holz, Stahl,Glas, Ziegelsteine! E)Befestigte Außenanlagen: wie z.b Gehwege, Abstell,Park und Spielplätze,Gartenzäune und -Mauern,Schwimmbecken sowie die nicht öffentlichen Erschließungsmaßnahmen,ausgeschlossen sind Pflanzen und

Ansaaten! Bestandteile von unverhältnismäßig hohem Kunstwert:-stukkierte oder bemalte Decken- und Wandflächen(Ornamente,Friese) -Steinmetzarbeiten,Jugendstilfenster,-wertvolle Vertäfelungen, -künstlerisch gestaltete Ausstattungen(Geländer,Türen,Brunnen)! ! ! Schadenbeispiele Gegenstand der Deckung! ! Der Versicherer leistet Entschädigung für unvorhergesehen eintretende Beschädigungen oder Zerstörungen von Versicherten Sachen(Sachschaden) von Versicherten Sachen, z.b durch:! • Höhere Gewalt ! • Ungewöhnliche oder außergewöhnliche Naturereignisse! • Konstruktions-,Material- und Ausführungsfehler! • Unbekannte Eigenschaften des Baugrunds! • Fahrlässigkeit,Böswilligkeit, Sabotage! • Fehlerhafte Angaben des Bauherrn! • Planungs- und Berechnungsfehler! Was kann während der Bauzeit passieren?! Ungewöhnliche und außergewöhnliche Witterungsereignisse:! • Dachstuhl durch Sturm abgehoben! • Wandschalung stürzt durch Windböe um! • Flachdächer werden aufgerissen! • Aluminium- Fassade durch Hagel beschädigt! • Frosteinbruch beim Betonieren! • Baugrube durch Starkregen vollgelaufen! • Starkregen zerstörte frisch betonierte Decke! • Gemauerte Wände durch Sturm eingestürzt! ! Erläuterung Schäden durch Witterungseinflüsse! Normale Witterungseinflüsse—> nicht versichert! • das sind z.b solche die mindestens einmal innerhalb von 10 Jahren an dem Versicherungsort und in der Jahreszeit aufgetreten sind, wobei der Spitzenwert für diesen Zeitraum unberücksichtigt bleibt.! Ungewöhnliche Witterungseinflüsse—-> versichert, wenn Spitzenwert überschritten wird bei einer Betrachtung von 10 Jahren! • ungewöhnlich sind sie wenn sie zwar vorhersehbar, aber ohne Verletzung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt von Auftragnehmer nicht vorhergesehen wurden.! ohne Gewässer! ! Was kann während der Bauzeit passieren? !

Diebstahl eingebauter Materialien ! • Sanitäre Einrichtungen aus der Befestigung gelöst und gestohlen! • Elektroleitungen werden angeschnitten und gestohlen! • Heizungsarmaturen gelöst und gestohlen! Achtung- keine Entschädigung wird geleistet, z.b für….! Standardausschlüsse : Krieg, Terror, Beschlagnahme, Kernenergie! Harte Ausschlüsse: Mangel, Bereits beschädigte Teile ( Reparaturbedürftigkeit), Vorsatz, Verluste bei Bestandskontrolle, Normale Witterung! Anschlüsse regeln sich im Bedingungswerk! ! Was wird entschädigt?! Wiederherstellungskosten ! Der Versicherer leistet Entschädigung in Höhe der Kosten, die aufgewendet werden müssen! • um einen Zustand wiederherzustellen, der dem Zustand unmittelbar vor Eintrritt des Schadens technisch gleichwertig ist- abzüglich des vereinbarten Selbstbehalts! • Sofern ein Zeitwert von Resten oder Altteilen besteht, werden diese von der Entschädigung abgezogen! • Bei Totalschäden an Versicherten Hilfsbauten und Bauhilfsstoffen und dem Bauschild\der Bautafel ist die Entschädigung für Material auf den Zeitwert begrenzt! Umfang bei Unternehmensschäden • Abrechnung nach Leistungsverzeichnis- 95% der Preise die im Bauvertrag vereinbart sind! • Ausschluss von Wagnis und Gewinne! Umfang von Auftraggeberschäden Abrechnung nach Rechnungslegung! Keine Entschädigung für, z.B.! • Mehrkosten durch Veränderungen an der Versicherten Sache! • Kosten, die auch unabhängig von dem Versicherungsfall aufzuwenden gewesen wären, insbesondere für die Beseitigung eines Mangels der versicherten Sache(z.b falsche Dimensionierung/ Berechnungsfehler/ Montage falscher Schrauben)! • Vermögensschäden! Vertragsgestaltung! Einzelvertrag: ! • 1x bauen oder nur gelegentlich ! • Beitragsberechnung erfolgt pro Bauvorhaben ! Rahmenvertrag mit Einzelanmeldung! • regelmäßiges Bauvorhaben! • Fester Beitragssatz und Bedingungen ! • Kunde kann hier die wichtigsten Bauvorhaben anmelden!

Umsatzmeldung! • regelmäßiges Bauvorhaben, z.b GÜ/GU! • Deckungsumfang ist gleichbleibend ! • Nur 1x Meldung jährlich! • Alle Bauvorhaben sind abgedeckt! ! Kalkulationsgrundlage • Bauzeit! • Baukostenaufteilung nach DIN276! • Zusätzliche Erstrisikosummen! • Neubau/Umbau/Sanierung! • Zusätzliche Deckungserweiterungen! • Versicherungsort/Geltungsbereich ! ! Zusätzliche Erstrisikosumme,z.b! • Zollkosten! • Luftfrachtkosten! • Aufräumungskosten etc! ! Zusätzliche Deckungserweiterungen! • Altbau! • Gewässer! • Nachhaftung! ! Geltungsbereich ! • innerhalb Deutschlands ! • Innerhalb der EU( steuerliche Abführung je Land)! ! Montageversicherung + reine Sachversicherung! +Allgefahrenversicherung ( Ausschlüsse)! +subsidäre ( Nachrrangige) Leistung! Versicherungsschutz greift bei! + Neumontagen! +De- und Remontagen! +Erneuerungen und Reparaturen! ! Was kann alles montiert werden?! Stahlbau, - Stahlkonstruktionen,- Behälter,- Kräne! Chemische Industrie,- Industrieöfen,- Kessel- und Abhitzekessel,- Reaktoren! Holz- und Papierindustrie,- Gatter,-Sägen,-Pressen,-Papiermaschinen,Druckereimaschinen! Nahrungs- und Genussmittelindustrie,-Zentrifugen,-Pressen,-

Zerkleinerungsmaschinen,- Verpackungsmaschinen! Energieerzeugung und Versorgung,-Dampferzeugungsanlagen,Müllverbrennungsanlage! Metallerzeugung und Verarbeitung,-Öfen Gießereien,- Walzanlagen,etc! ! Wer kann eine Montagedeckung abschließen?! Hersteller(Montageunternehmen): VN( Hersteller/Unternehmer, Alle Subunternehmee mitversichert,Klausel Erweiterung: TK7364! Auftraggeber(Besteller): VN(Besteller/Auftraggeber),alle Unternehmer und SUB Unternehmer,Klausel Erw.:Besteller=VN,TK7365! Funktionstasten, die Prüfung einer Funktionseinheit! Probebetrieb,- Überprüfung von Funktionen, Eigenschaften und Erkennung+ Beseitigung von Fehlern, - Endprüfungsphase einer Maschine/ Anlage in den Betriebsräumen! Inbetriebnahme,- Erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung,- mit Inbetriebnahme beginnen die Pflichten des Betreibers nach der Betriebssicherheitesverordnung! Phasen der Inbetriebnahme: Kalte Inbetriebnahme ( Übernahme von der Montage,Kontrolle und Einstellar) Warme Inbetriebnahme (Komponenten und Teilsysteme mit Betriebsmedium testen) Heiße Inbetriebnahme (erstes Anfahren,Last-/Probebetrieb mit Optimierung der Gesamtanlate)! Phasen eines Bauprojekts : Skript 3.2 Montage,Seite 8 bis 13 Klausel TK 7291 Visit Maintenance ( einfache Nachhaftung)! Definition, die durch die Ausführung der Nacherfüllungsarbeiten im Rahmen der vertraglich vereinbarten Verpflichtungen verursacht werd...


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