Title | Unter Anspruch versteht man die Befugnis |
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Course | Justiz und Rechtsstaatlichkeit - Grundfragen des Rechtssystems anhand aktueller Beispiele |
Institution | Universität Wien |
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1. Unter Anspruch versteht man die Befugnis, von einer anderen Person ein Tun oder Unterlassen zu fordern zb. Zahlung des Kaufpreises Ein Gestaltungsrecht verleihtz dem Berechtigten die Rechtsmacht, durch einseitige Erklärung eine Veränderung der bestehenden Rechtsverhältnisse herbeizuführen zb Anfechtung eines Vertrags wegen Irrtum 2. Gewährleistungsrechte sind zum Beispiel: Verbesserung oder Austausch, Preisminderung, Wandlung. Verbesserung oder Austausch: ist ein Anspruch, da von einer anderen Person ein Tun gefordert wird, und zwar die Verbesserung oder der Austausch einer Sache, genau so wie bei der Preisminderung. Preisminderung: siehe oben Wandlung: Ist ein Gestaltungsrecht da der Vertrag aufgehoben wird, durch einseitige Erklärung.
3. Bei einem Kaufvertrag hat man Anspruchh auf: Gewährleistung und Garantie, bei einem Werkvertrag : Neuherstellung, Nacherfüllung… 4....