Title | Unterschlagung - Schema mit den wichtigesten Definitionen/Problemen |
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Course | Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht |
Institution | Universität Trier |
Pages | 1 |
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Schema mit den wichtigesten Definitionen/Problemen...
Vermögensdelikte
Unterschlagung § 246 StGB
Objektiver TB -
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Tatobjekt: Fremde, bewegliche Sache Tathandlung: Zueignungshandlung (Zueignungsbegriff ist inhaltsgleich mit §242 I StGB, aber bloße Absicht genügt nicht, es muss eine Handlung vorliegen= objektive Manifestation des Zueignungswillen des Täters): Handlung, nach der der Täter nach außen hin zu erkennen gibt, er wolle die Sache dem bisherigen Eigentümer entziehen und sie nunmehr ins eigene Vermögen oder in das Vermögen eines Dritten einverleiben. Rechtswidrigkeit der Zueignungshandlung
Subjektiver TB -
Vorsatz bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale
Rechtswidrigkeit Schuld
Qualifikationstatbestand des § 246 II StGB veruntreuenden Unterschlagung
Objektiver TB -
Grundtatbestand des § 246 I StGB (fremde, bewegliche Sache rechtswidrig zugeeignet) Qualifikation des § 246 II StGB: dem Täter anvertraute Sache (anvertraut sind Sachen, die dem Täter vom Eigentümer oder einem dritten mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder auch zurückzugeben)
Subjektiver TB -
Vorsatz bezüglich des Grundtatbestands Vorsatz bezüglich des Qualifikationstatbestands
Rechtswidrigkeit Schuld
Kommentiert [CK1]: Eine darüberhinausgehende Absicht ist nicht erforderlich, da es sich nicht um ein Delikt mit überschießender Innentendenz...