Unterschlagung - Schema mit den wichtigesten Definitionen/Problemen PDF

Title Unterschlagung - Schema mit den wichtigesten Definitionen/Problemen
Course Übung für Fortgeschrittene im Strafrecht
Institution Universität Trier
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Summary

Schema mit den wichtigesten Definitionen/Problemen...


Description

Vermögensdelikte

Unterschlagung § 246 StGB

Objektiver TB -

-

Tatobjekt: Fremde, bewegliche Sache Tathandlung: Zueignungshandlung (Zueignungsbegriff ist inhaltsgleich mit §242 I StGB, aber bloße Absicht genügt nicht, es muss eine Handlung vorliegen= objektive Manifestation des Zueignungswillen des Täters): Handlung, nach der der Täter nach außen hin zu erkennen gibt, er wolle die Sache dem bisherigen Eigentümer entziehen und sie nunmehr ins eigene Vermögen oder in das Vermögen eines Dritten einverleiben. Rechtswidrigkeit der Zueignungshandlung

Subjektiver TB -

Vorsatz bezüglich der objektiven Tatbestandsmerkmale

Rechtswidrigkeit Schuld

Qualifikationstatbestand des § 246 II StGB veruntreuenden Unterschlagung

Objektiver TB -

Grundtatbestand des § 246 I StGB (fremde, bewegliche Sache rechtswidrig zugeeignet) Qualifikation des § 246 II StGB: dem Täter anvertraute Sache (anvertraut sind Sachen, die dem Täter vom Eigentümer oder einem dritten mit der Verpflichtung erlangt hat, sie zu einem bestimmten Zweck zu verwenden, aufzubewahren oder auch zurückzugeben)

Subjektiver TB -

Vorsatz bezüglich des Grundtatbestands Vorsatz bezüglich des Qualifikationstatbestands

Rechtswidrigkeit Schuld

Kommentiert [CK1]: Eine darüberhinausgehende Absicht ist nicht erforderlich, da es sich nicht um ein Delikt mit überschießender Innentendenz...


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