Vorlesungsskript Law I Recht 1 WS 2018 2019 HHN PDF

Title Vorlesungsskript Law I Recht 1 WS 2018 2019 HHN
Course Recht I
Institution Hochschule Heilbronn
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Vorlesungsskript Law I Recht 1 WS 2018 2019 HHNVorlesungsskript Law I Recht 1 WS 2018 2019 HHNVorlesungsskript Law I Recht 1 WS 2018 2019 HHNVorlesungsskript Law I Recht 1 WS 2018 2019 HHNVorlesungsskript Law I Recht 1 WS 2018 2019 HHN...


Description

HS Heilbronn

SKRIPT LAW I Wintersemester 2018/2019 (Stand: 24.09.2018)

Dozent:

Prof. Dr. Ronald Moeder, LL.M.

Copyright: Prof. Dr. Ronald Moeder, LL.M.

Vorlesungs- und Prüf Prüfungsstoff ungsstoff Vorlesungs- und Prüfungsstoff .................................................................. 7 Lerneinheit 1: Juristische Arbeitsmethodik .............................................. 11 1.1

Arbeitsempfehlung .................................................................. 11

1.2

Legende mit didaktischen Hinweisen zur Prüfungsvorbereitung ...................................................................................... 13

1.3

Allgemeine Hinweise zur Lösung von Rechtsfällen ............................ 14

1.4

Praktische Vorgehensweise bei Klausuren ............................................ 15

1.5

Prüfung der einzelnen Anspruchsgrundlagen ......................................18

1.6

Der Gutachtenstil ...................................................................................... 19

1.7

Klausurformalia.......................................................................................... 20

1.8

Literatur ....................................................................................................... 20

1.9

Abschließender Hinweis ........................................................................... 20

Lerneinheit 2: Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht .........................22 2.1

Der Begriff des Rechts ............................................................................... 22

2.2

Der Begriff des Wirtschaftsprivatrechts ................................................ 23

2.3

Das Wesen des Rechts .............................................................................. 24

2.3.1

Die Rechtssysteme ..................................................................................... 24

2.3.2

Der rechtshistorische Kontext ................................................................ 24

2.3.2.1

Die Rezeption des römischen Rechts .................................................... 25

2.3.2.2

Lex mercatoria............................................................................................ 26

2.3.3

Rechtsquellen im Überblick ..................................................................... 27

Lerneinheit 3: Rechtsbegriffslehre ...........................................................40 3.1

Rechtsbegriffe und deren Auslegung ..................................................... 40

3.2

Bestimmte Rechtsbegriffe ........................................................................ 40

3.3

Unbestimmte Rechtsbegriffe ................................................................... 41

3.4

Strenges und zwingendes Recht .............................................................. 41

3.5

„Halbstrenges“ Recht ............................................................................... 41

8

Vorlesungs- und Prüfungsstoff

3.6

Billigkeitsrecht ............................................................................................ 42

3.7

Dispositives Recht ..................................................................................... 42

3.8

Auslegungsmethoden ................................................................................ 43

3.9

Subsumtionstechnik und Syllogismus .................................................... 44

Lerneinheit 4: Rechtssystem und Rechtsordnung ...................................47 Lerneinheit 5: Rechtssubjekte und Rechtsobjekte ...................................49 Lerneinheit 6: Rechtsgeschäftslehre (Teil I) ............................................53 Lerneinheit 7: Rechtsgeschäftslehre (Teil II)...........................................59 Lerneinheit 8: Stellvertretungsrecht (Teil I) ............................................. 61 Lerneinheit 9: Stellvertretungsrecht (Teil II) ...........................................66 Lerneinheit 10: Stellvertretungsrecht (Teil III) ........................................68 Lerneinheit 11: AGB-Recht und besondere Vertriebsformen ...................73 Lerneinheit 12: Unwirksame und mangelhafte Rechtsgeschäfte (Teil I) .77 Lerneinheit 13: Unwirksame und mangelhafte Rechtsgeschäfte (Teil II) 81 Lerneinheit 14: Anfechtungsrecht (Teil I) ................................................83 Lerneinheit 15: Anfechtungsrecht (Teil II) ...............................................88 Lerneinheit 16: Die Abwicklung des Schuldverhältnisses ........................89 Lerneinheit 17: Zurechnung im Schuldverhältnis, Beendigung von Schuldverhältnissen und Verjährung ........................................................93 Lerneinheit 18: Störungen im Schuldverhältnis (Teil I) ...........................99 Lerneinheit 19: Störungen im Schuldverhältnis (Teil II) ........................ 108 Lerneinheit 20: Störungen im Schuldverhältnis (Teil III) ...................... 113 Lerneinheit 21: Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis ....................... 119 Lerneinheit 22: Abtretungsrecht im Überblick ....................................... 122 Lerneinheit 23: Kaufvertragsrecht im Überblick .................................... 133 Lerneinheit 24: Werkvertragsrecht im Überblick ................................... 143 Lerneinheit 25: Gesetzliche Schuldverhältnisse (Teil I) ......................... 149

Vorlesungs- und Prüfungsstoff

9

Lerneinheit 26: Gesetzliche Schuldverhältnisse (Teil II) und Sachenrecht im Überblick ........................................................................................... 154 Lerneinheit 27: Aktuelle wirtschaftsprivatrechtliche Themen: Die Bagatellkündigung ......................................................................................... 159 1.

Was ist eine Bagatellkündigung? ........................................................... 160

2.

Kündigung und Kündigungsschutz ...................................................... 161

3.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung .................................. 162

4.

Schematischer Ablauf ............................................................................. 163

5.

Ständige Rechtsprechung ....................................................................... 164

6.

BAG Urteil im Fall „Emmely“ .............................................................. 166

a.

Entscheidungsumfeld und Diskussion ................................................ 168

b.

Wie ging es nach „Emmely“ weiter? .................................................... 169

7.

Bewertung und Ausblick ........................................................................ 170

Allgemeine Literaturempfehlungen für Law I ....................................... 173

Lerneinheit 1: Juristische Arbeit Arbeitsmethodi smethodi smethodik k 1.1

Arbeitsempfeh Arbeitsempfehlung lung

Idee der Lehrveranstaltungen Wirtschaftsprivatrecht (Law I + II) ist es, Ihnen einen konzisen Grundriss des Wirtschaftsprivatrechts zu vermitteln, der primär auf die Bedürfnisse von Fachhochschul- und Universitätsstudenten wirtschaftswissenschaftlicher sowie juristischer Bachelorstudiengänge zugeschnitten ist. An unserer Heilbronner Fakultät für International Business wird Wirtschaftsprivatrecht – nach neuer Studienprüfungsordnung (SPO) – vier Semesterwoche nstunden (SWS) über einen Zeitraum von 15 Semesterwochen (Law I im 2. Semester) sowie weitere zwei SWS über 15 Semesterwochen (Law II im 3. Semester) gelesen. Zieht man hiervon jeweils eine Vorlesung für die Einführung in die Kursorganisation, zwei Vorlesungen für die Vorbereitung der ersten Prüfung sowie eine Vorlesung für die Vorbereitung der zweiten Prüfung ab – nach den Prüfungsordnungen unserer Fakultät ist eine 120-minütigen benoteten Klausur „Law I“ (am Ende des 2. Semesters) sowie einer 90-minütigen benoteten Klausuren „Law II“ (am Ende des 3. Semesters) vorgesehen –, so verbleiben 40 Vorlesungs-/Lerneinheiten à 90 Minuten (2 SWS) für die Vermittlung des Lehrstoffes (27 Vorlesungseinheiten im 2. Semester (Law I) sowie 13 Vorlesungseinheiten im 3. Semester (Law II); 27 + 13 = 40). Das vorliegende Skript deckt den Prüfungsstoff der Vorlesung „Law I“ ab. Entsprechend ist dieses Skript in 27 Kapitel eingeteilt, die als „Lerneinheiten“ bezeichnet werden; sie mögen den Lehrenden die Vorlesungsvorbereitung und den Studierenden die sinnvolle Vor- und Nachbereitung des Vorlesungsstoffes sowie die Prüfungsvorbereitung ermöglichen. Die Lehrveranstaltungen Law I ist dabei auf den für wirtschafts-privatrechtliche Einführungsveranstaltungen üblichen Arbeitsaufwand (→workload) von 5,0 Leistungspunkten (→Credit Points) im Sinne des – durch den Bologna-Prozess EU-weit eingeführten – European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) ausgerichtet (5 ECTS für Law I sowie 2,5 ECTS für Law 2; insgesamt 7,5 ECTS). Dabei entspricht ein Credit Point (CP) ca. 25 bis 30 Arbeitsstunden, was durch Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i. d. F. vom 04.02.2010 (Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen) auch innerhalb Deutschlands umgesetzt wurde.

12

Lerneinheit 1: Juristische Arbeitsmethodik

Praxistipp zur Zeiteinteilung Als bewährte Faustregel können Lehrende und Studierende davon ausgehen, dass von diesen ca. 135 Zeitstunden für Law I (= 5,0 CP) ein Drittel (= ca. 45 Zeitstunden, die wiederum 30 Vorlesungseinheiten à 2 SWS = 30 SWS entsprechen) auf Vorlesungen, ein weiteres Drittel (= ca. 45 Zeitstunden) auf die Vor- und Nachbereitung der Vorlesung während des Semesters sowie das verbleibende Drittel (= ca. 45 Zeitstunden) auf Prüfungsvorbereitung und Prüfung entfallen. Wird ein realistischer Gesamtveranstaltungszeitraum von 20 Semesterwochen für Vorlesung, Vor- und Nachbereitung sowie Prüfung pro Semester angesetzt, so entspricht dies einem wöchentlichen Arbeitsaufwand (inklusive des Besuchs der Vorlesungen) für die Veranstaltung Law I von ca. 6,6 Zeitstunden (= 6 Stunden und 40 Minuten). Um den Prüfungserfolg mit hoher Wahrscheinlichkeit zu ermöglichen, sollten Lehrende hierauf frühzeitig hinweisen und Studierende dies bei ihrer Semesterplanung und Arbeitseinteilung berücksichtigen. Der Dozent nimmt sich die „Freiheit“, in der ersten Lerneinheit einige Ausführungen zur juristischen Arbeitsmethodik sowie in der zweiten Lerneinheit „Einführung in das Wirtschaftsprivatrecht“ einige grundlegende begriffliche, rechttheoretische, -systematische und -historische Ausführungen zum Wesen des Rechts und dessen Rechtsquellen zu machen, die für das Verständnis des Wirtschaftsprivatrechts unverzichtbar sind, in der Ausbildung und Praxis jedoch meist zu kurz kommen. Die ersten beiden Lerneinheiten werden also gleichsam „vor die Klammer gezogen“ und mögen dadurch das Verständnis und Durcharbeiten der folgenden, kürzer gehaltenen Lerneinheiten erheblich erleichtern. In den weiteren Lerneinheiten wird eine Auswahl der wesentlichen praxisrelevanten Inhalte des Wirtschaftsprivatrechts getroffen und durch eine Vielzahl von aus der (Anwalts-)Praxis entwickelten Fällen abgerundet; dies alles in didaktisch anschaulicher Weise und unter Verzicht auf theoretischen „Stoffbalast“. Da Englisch im Wirtschaftsleben wichtigste Geschäftssprache ist, werden wesentliche Rechtsbegriffe in deutscher und englischer Sprache hervorgehoben. Ergänzend zur Vorlesung sind Lehrmaterialien (z. B. Übungsklausuren mit Lösungsskizzen) über den Webservice ILIAS unserer Hochschule über www.ilias.hs-heilbronn.de (Pfade: →Fakultät für International Business ; →Internationale Betriebswirtschaft und Interkulturelle Studien (IBIS); →Grundstudium; →G04; →Law I bzw. (für die alten SPO’s) →Business Law I; →Business Law II; →Business Law III) abrufbar.

Lerneinheit 1: Juristische Arbeitsmethodik

13

Bitte registrieren Sie sich unbedingt spätestens bis Ende der zweiten Vorlesungswoche bei ILIAS, damit Sie der Vorlesung folgen und sich Lehrmaterialen herunterladen können. Das ILIAS-Password wird Ihnen in der Vorlesung mitgeteilt. Bei Fragen zur ILIAS-Registrierung können Sie sich an unsere IT-Abteilung ([email protected]) wenden.

1.2

Legende mit dida didaktischen ktischen Hinweisen zur Pr Prüüfungsvorbere fungsvorbereitung itung

Abbildungen (Abb.)

fassen wesentliche (Rechts-)Konzepte und Ideen graphisch oder tabellarisch zusammen; sie sind über das Abbildungsverzeichnis schnell auffindbar.

Fälle, Fragen und Antworten zu Fällen, Beispiele sowie weiterführende Quellenhinweise sind durch graue Balken hervorgehoben. Das Wiederholen und Nacharbeiten hiervon wird für die Prüfungsvorbereitung empfohlen. Fettdruck

hebt Überschriften, unterstützenden Webservice sowie deutschsprachige (Rechts-)Begriffe hervor; letztere sollten als Vokabeln vor der Prüfung wiederholt werden.

Kursivdruck

hebt Autorenangaben sowie Fremdwörter hervor.

„…“

kennzeichnen wörtliche Zitate.



kennzeichnet englische Übersetzungen deutschsprachiger (Rechts-)Begriffe. Lernziele, Definitionen, Auflistungen sowie Zusammenfassungen sind durch Grauboxen hervorgehoben. Jede Lerneinheit sowie die weiterführenden Quellenhinweise sollte unter dem Blickwinkel der Lernziele gelesen und durchgearbeitet werden. Der relativ limitierte Umfang der Quellenangaben ist didaktisch so ausgewählt, dass er im Hinblick auf 2,5 CP/ECTS pro Semester in ca. 90 Minuten bewältigt werden kann.

14

Lerneinheit 1: Juristische Arbeitsmethodik

Fälle, Wissenschecks und Wiederholungsübungen sind durch graue Kästen hervorgehoben. Auf Lösungen wurde bewusst verzichtet, da Sie in der Vorlesung aufpassen und mitarbeiten und im Übrigen die Falllösungen als Hausaufgabe nacharbeiten sollen.

1.3 Allgemeine Hinweise zur Lösung von Rechtsfäll Rechtsfällen en Die auf Note korrigierten Semesterabschlussklausuren – am Ende des 2. Seme sters (Business Law II) mit einer Dauer von 120 Minuten sowie am Endes des 3. Semesters (Business Law III) mit einer Dauer von 90 Minuten – bestehen in der Regel zu 50 % aus Wissens- und Verständnisfragen sowie zu 50 % aus der Lösung eines (größeren) Falles. Die Wissens- und Verständnisfragen können (sofern die Aufgabenstellung dies so vorsieht) typischer Weise stichwortartig beantwortet werden. Besteht Ihre Aufgabe in der Lösung eines Falles, wird von Ihnen oftmals ein sprachlich (voll) ausformuliertes Gutachten zu allen wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekten des Falles erwartet. Dabei sind folgende Hinweise zu beachten: Begriff: Die „vier W’s“ Rechtlich denkt man in sog. Ansprüchen (→claims), d. h. man stellt die Frage mit den vier W’s: Wer will was von wem woraus (aus welcher rechtlichen (Anspruchs-)Grundlage)? Eine gesetzliche Definition des Begriffes Anspruch ergibt sich aus § 194 Abs. 1 BGB: Ein Anspruch ist das Recht, von einem anderen ein Tun (z. B. Zahlung, Übereignung, Überlas sung von Wohnraum etc.) oder Unterlassen (z. B. Betreten eines Grundstücks) zu verlangen. Bei der Lösung eines Falles besteht Ihre erste Aufgabe fast immer in der Suche nach einer geeigneten Anspruchsgrundlage (→legal basis for claim), d. h. einer gesetzlichen Bestimmung, nach der ein Beteiligter von einem anderen etwas verlangen kann. Anspruchsgrundlagen sind häufig wie folgt aufgebaut: Wenn die Voraussetzungen a), b), c) und d) vorliegen, dann tritt die Rechtsfolge (Konsequenz) X ein (sog. Syllogismus).

Lerneinheit 1: Juristische Arbeitsmethodik

15

Beispiel: Anspruchsgrundlage § 823 Abs. 1 BGB – Schadensersatz aus u nerlaubter Handlung: a)

„wer vorsätzlich oder fahrlässig“ (Schuldform, vgl. § 276 BGB)

b)

„das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen“ (geschütztes Rechtsgut)

c)

„widerrechtlich“ (Rechtswidrigkeit)

d) „verletzt“ (Verletzungshandlung) Rechtsfolge: ... „ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.“ Ihre Hauptaufgabe in der Klausur besteht darin, die Anwendbarkeit der Voraussetzungen a), b), c) und d) auf den vorgegebenen Sachverhalt systematisch und gründlich in einem schriftlichen Gutachten zu untersuchen. Eine Schwierigkeit mag darin bestehen, dass sich nicht immer alle Tatbestandsvoraussetzungen einer Anspruchsgrundlage alleine durch die Lektüre des Gesetzes sofort erschließen – so hat z. B. § 823 Abs. 1 BGB insgesamt sieben Tatbestandsvoraussetzungen, d. h. zu den gerade unter a) – d) Genannten treten drei weitere „Ungeschriebene“ hinzu: „haftungsbegründende Kausalität“, „haftungsausfüllende Kausalität“ und „Schaden“.

1.4 Praktische Vorgehensweise bei Klausuren Wichtig ist zunächst das genaue Erfassen des Sachverhalts. Lesen Sie den Sachverhalt mehrmals (mindestens zweimal) gründlich durch. Das Erfassen des Sachverhalts kann in geeigneten Fällen durch eine graphische Darstellung der Rechtsbeziehungen in einer Skizze erleichtert werden. Viele Klausuren gehen nur deshalb „daneben“, weil der Sachverhalt nicht richtig gelesen wurde. Prüfen Sie jedes Element des Sachverhaltes danach, ob es für die Lösung erheblich ist und verwenden Sie es entsprechend. Verschaffen Sie sich anschließend Klarheit über die Fallfrage(n). Nur was gefragt wird, ist zu beantworten. Oft lautet die Frage, ob ein bestimmtes Leistungsbegehren gerechtfertigt ist (Beispiel: Kann A von B Schadensersatz verlangen?). Wenn gefragt wird: Wie ist die Rechtslage? sind alle ernsthaft in Betracht kommenden Ansprüche (=Leistungsbegehren) zwischen sämtlichen Beteiligten, die einen Bezug zum geschilderten Sachverhalt aufweisen, zu untersuchen.

16

Lerneinheit 1: Juristische Arbeitsmethodik

Anschließend suchen Sie die entscheidungserheblichen Rechtsvorschriften zusammen. Damit beginnt die eigentliche rechtliche Bewertung des Falles. Häufig kommen mehrere Anspruchsgrundlagen ernsthaft in Betracht. Diese sind in der Reihenfolge Ansprüche aus Vertrag (→contractual claims) vor Ansprüchen aus Gesetz (→statutory claims) zu prüfen. Auch wenn sie zum gleichen Ergebnis führen, sind alle in Betracht kommenden Anspruchsgrundlagen zu erörtern. Alle Anspruchsgrundlagen enthalten gewisse Tatbestandsvoraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Anspruch gewährt wird. Diese Voraussetzungen sind genau zu untersuchen. Hier ist sauberes und sorgfältiges Arbeiten wichtig, damit nicht die eigentlichen Probleme übersehen werden. Danach ist die Lösung des Falles in Form eines Gutachtens schriftlich zu formulieren. Dabei muss die untersuchte Anspruchsgrundlage im Konjunktiv vorangestellt werden, damit man bei der Korrektur weiß, womit Sie sich überhaupt beschäftigen. Beispiel: „A könnte gegen B einen Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB haben.“ Oder: „C könnte gegen D einen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises nach § 433 Abs. 2 BGB haben.“ Alsdann sind die Voraussetzungen des jeweiligen Anspruches im Einzelnen zu erörtern. Wie ausführlich dies zu geschehen hat, hängt von der Schwierigkeit des jeweiligen Falles ab. Soweit mehrere Personen beteiligt und/oder mehrere Anspruchsgrundlagen zu erörtern sind, ist ein sauberer und konsequenter Aufbau wichtig. Beis...


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