Zsfg Aristoteles Politik und Nikomachische Ethik PDF

Title Zsfg Aristoteles Politik und Nikomachische Ethik
Course Grundlagen der Ethik/Philosophie
Institution Universität Leipzig
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Summary

SoSe 2018 / Seminar + Übung Prof. Dr. Kater
Behandlung der Werke "Nikomachische Ethik" und "Politik" von Aristoteles, Zusammenfassung einiger Kapitel (NE 1, 2, 3, 5, 6, P 1, 3), relevant für mndl. Prüfung...


Description

Zusammenfassung Aristoteles: „Politik“ Erstes Buch 1. Gemeinschaft (koinonía) und Staat (pólis) 

Staat (pólis) = Art von Gemeinschaft (koinonía)



jede Gemeinschaft besteht aus dem Grund, ein Gut (agathon) zu erlangen



die staatliche Gemeinschaft (politiké koinonía) ist die vornehmste Gemeinschaft und schließt alle anderen Gemeinschaften in sich



Gemeinschafts- und Regierungsformen unterscheiden sich quantitativ und qualitativ: Aufgaben von Staatsmann (politikos), König (basilikos), Hausverwalter (oikonomikos) und Herr (despotikos) sind unterschiedlich

2. Ursprung und Werden des Staates 

einfachsten, natürlichen Gemeinschaften (koinonía): o

Verbindung zwischen Mann und Frau (Fortpflanzung)

o

Verbindung zwischen dem von Natur aus Regierendem und dem von Natur aus Regierten  Verstand: von Natur das Herrschende (despózon)  Herr  Körperliche Kräfte: von Natur das Dienende (doûlon)  Sklave Verbindung (Unterschiede) zwischen Weib und Sklave

o

Verbindung zwischen Sklavin und Sklave bei den Barbaren



Haus (oikos): Familie ist die früheste Gemeinschaft



Dorf (komé): Gemeinschaft bestehend aus mehreren Häusern, Zweck der Gemeinschaft geht über das tägliche Bedürfnis hinaus



Staat: aus mehreren Dörfern sich bildende vollendete Gemeinschaft mit völliger Selbstgenügsamkeit (autárkeia)



Ziel des Staates: das Erreichen des vollendeten Lebens



Staat ist das Endziel naturgemäßer Gemeinschaften



Staat ist ursprünglicher als Dorf und als Menschen (das Ganze ist notwendig ursprünglicher als der Teil)



Mensch ist von Natur ein politisches Lebewesen (zôon politikón) und hat den Trieb, in der Gemeinschaft zu leben



Mensch unterscheidet sich von Tieren

 1

o

o

hat Sprache (lógos), nicht nur Stimme (phoné)

o

kann das Nützliche / Schädliche und das Gerechte / Ungerechte benennen

o

weiß, was Gut / Schlecht, Recht / Unrecht ist

Mensch kann in seiner Vollendung das edelste Lebewesen



… und ohne Gesetz (nómos), Recht (díke) und Tugend (arete) das schlimmste Lebewesen sein (durch natürliche Waffen wie die angeborene Klugheit, Tüchtigkeit)



wer sich nicht an der Gemeinschaft des Staates beteiligt = Tier oder Gott



Gerechtigkeit (dikaiosýne) stammt vom Staat o

Recht ist Ordnung der staatlichen Gemeinschaft

o

Recht ist Entscheidung darüber, was gerecht ist

3. Über die Hausverwaltung 

Häuser (oikia) sind Bestandteile des Staates  Hausverwaltungskunde (oikonomía) Ausgangspunkt der Untersuchung des Staates (pólis)



Teile der eukonomía: o

Herr und Sklave:

dienstherrliches Verhältnis

(despotiké)

o

Gatte und Gemahlin:

eheliches Verhältnis

(gamiké)

o

Vater und Kinder:

väterliches Verhältnis

(patriké)

o

Erwerbskunst (chrematistiké)

4. Bestimmung des Sklaven 

Sklave ist ein Besitzstück (ktêma) und ein lebendiges Werkzeug (órganon), notwendig für eine befriedigende, vollendete Lebensführung



für den Hausverwalter ist jedes Besitzstück ein Werkzeug zum Leben; Sklave vertritt viele andere Werkzeuge



Werkzeuge dienen dem Hervorbringen (poietikón); Besitztümer dienen dem praktischen Gebrauch (praktikón)



Leben = Handeln (prâxis) ≠ Hervorbringen (poíesis)  Sklave = Gehilfe beim Handeln



dem Herrn gehören Tätigkeit des Sklaven sowie der Sklave selbst



Natur des Sklaven:

ein Sklave gehört nicht sich selbst, sondern einem anderen an



Tätigkeit des Sklaven:

Besitztum = ein dem Handeln dienendes Werkzeug

5. Ob die Sklaverei natürlich und gerecht ist 

Regieren und Regiert-werden ist notwendig und nützlich



bei Regieren und Regiert-werden geht um das Erbringen einer Leistung  besser, einen Menschen zu regieren als ein Tier  höhere Leistungserbringung

2



lebendiges Wesen besteht aus Seele (psyché) und Leib (sôma)  Seele regiert über den Leib (lasterhafte Menschen befinden sich im widernatürlichen Zustand)  Seele regiert den Körper wie ein Herr  naturgemäß  die Vernunft regiert das Streben und den affektiven Teil der Seele wie ein Staatsmann  naturgemäß



Gleichberechtigung ist für beide Teile schädlich



Sklaven haben höhere körperliche Kräfte  Aufgabe: Gebrauch ihrer Körperkräfte



Sklave: starker Körper – Herr: starker Geist



Sklaven haben nur passive Teilhabe an der Vernunft (lógos), können Gebote verstehen



Unterscheidung und Bestimmung liegt vor allem in der Seele (auch ein Herr kann den Körper eines Sklaven‘ besitzen)

6. Unterscheidung zwischen Sklaverei dem Gesetz nach und der Natur nach 

Sklaven nach dem Gesetz (nómo) = die im Krieg Überwundenen sind Eigentum der Sieger  unterschiedliche Meinungen



Tugend verleiht die Macht, andere zu überwältigen  Sieger ist an Trefflichkeit überlegen und Gewalt scheint nicht ohne Tugend möglich zu sein



notwendig, zwischen Menschen zu unterscheiden, die überall Sklaven oder überall Freie sind



Sklaven nach der Natur (phýsei): Maßstab = Tugend (areté) und Schlechtigkeit (kakía)



Sklave ist ein besonderer und für sich bestehender beseelter (empsychon) Körperteil des Herrn  Verhältnis des gemeinsamen Vorteils und gegenseitiger Neigung (bei Sklaven nach er Natur)

7. Genauere Bestimmungen der Herrschaft 

Verschiedene Formen der Regierung o

Regierung des Staatsmannes: Herrschaft über Freie und Gleichgestellte

o

Regierung des Herrn:

o

Hausverwaltung (oikonomiké): Alleinherrschaft

über Sklaven



Wissenschaft für den Sklaven: Unterricht über Arten des Dienens (gewisse Verrichtungen  größere Schätzbarkeit  größere Unentbehrlichkeit)



Wissenschaft des Herrn: richtiger Gebrauch des Sklaven: richtiges Auftragen von Arbeiten

8. Über die Erwerbskunde 3



Sklave = Teil des Besitzes



Hausverwaltungskunde (oikonomiké) ≠ Erwerbskunde



o

Hausverwaltung: Verwendung der im Hause vorhandenen Mittel

o

Erwerbskunde:

Herbeischaffen von Besitz und Vermögen (chémata) mithilfe bestimmter Mittel

Kriegskunst = Teil der Erwerbskunst a) gegen wilde Tiere (= Jagdkunst = Teil der Kriegskunst) b) gegen naturgemäße Sklaven, die sich wehren



Teil der Hausverwaltungskunst = naturgemäßer Teil der Erwerbskunst für Hausverwalter und Staatsmänner: Vorrat sammeln von Gegenständen, die notwendig zum Leben und nützlich für die staatliche und häusliche Gemeinschaft (koinonía) sind



Hausverwaltungskunst – Erwerbskunst – Kriegskunst – Jagdkunst

9. + 10. Über die Kunst des Gelderwerbs (chrematistiké) a) naturgemäße Erwerbskunst 

Sache des Hausverwalters (oikonomikós): über die von der Natur gegebenen Mittel in angemessener Weise zu verfügen



Tauschhandel (metablekité) o

natürlichen Ursprung aus erweiterten Gemeinschaft, in der einiges gesondert ist (in ursprünglicher Gemeinschaft (1 Haus) kein Bedarf, da alles gemeinschaftlich war)

o

Bedarfsdeckungsprinzip: Mängel ausfüllen, um natürliche Selbstgenügsamkeit (autárkeia) zu erreichen

o

Menschen, die um das vollkommene Leben sorgen, sind auf den Vermögenserwerb gerichtet

o

Grenze (Reichtum ≠ Ziel), gehört der Hausverwaltungskunst an

b) unnatürliche Erwerbskunst 

auf bloßen Handelsgewinn berechnetet und verfällt in Zinswesen und Wuchergeschäft



Handelsgeschäft (kapeliké)

4

o

Folge der Einführung des Geldgebrauchs

o

auf den Erwerb durch Vermögensumsatz gerichtet, Akkumulation von Geld

o

in der Verfolgung ihres Ziels keine Grenze

o

die meisten Menschen sorgen nur um das Leben, nicht um das vollkommene Leben  Lust bis zum Leben geht ins Endlose  Mittel zum Leben sollen ebenso bis ins Endlose gesammelt werden

o

keine Notwendigkeit

11. Über die angewandte Erwerbskunst 

theoretisches Wissen (gnôsis)

= freie Forschung



Erfahrung (empeiría)

= an Notwendigkeit gebunden



praktischer Teil der Erwerbskunst: o

naturgemäß:

Erfahrung, welche Arten von Besitz den meisten Gewinn haben, wie sich ein Vorteil für den Lebensunterhalt erzielen lässt

o

auf Umsatz beruhend:

Handel, Geldgeschäft, Lohnarbeit

o

gemischt:

Erwerb, der aus der Erde selbst gezogen wird und aus dem, was aus ihr hervorwächst (keine Früchte, aber nützlich)  Holzschlag, Bergbau

o

Kategorien von

Kunst, Handwerk, Sklaverei, verächtliche BT (geringster

Betriebstätigkeit:

Bedarf an Tüchtigkeit)



Schrift von Thales: Kunstgriff mit allgemeiner Regel des Alleinverkaufs und des Verkaufs von Waren zum Staatsmonopol  Nutzen für Staatsverwaltung, Staatsmänner und Hauswesen



für Philosophen ist es theoretisch leicht, reich zu werden; Reichtum ist allerdings nicht Gegenstand des Strebens

12. Über das väterliche (patriké) und eheliche (gamiké) Verhältnis 

Mann regiert über die Frau wie ein Staatsmann (politikós)  naturgemäß mehr Leistung; Mann hat zuerst das Wort



Mann regiert über die Kinder wie ein König (basileús)  mehr Reife, herrscht aufgrund seiner Liebe und seines Alters

13. Die für das gemeinschaftliche Leben erforderliche Tugend (areté) 

Bestreben der Hausverwaltung (oikonomía) richtet sich mehr auf die Tugend der Menschen als auf Reichtum (unterschiedliche Tugenden)



Kraft zur Überlegung:

Sklave besitzt sie nicht, Frau und Kind nur begrenzt,

(bouleutikón)

Regierende besitzt sie in Vollendung

5



sittliche Tugend (ethiké areté):

teilhaben müssen alle, aber nur insofern es für ihre Aufgaben erforderlich ist, Regierende braucht sie in Vollendung



Vernunft (logós):

braucht jeder

 jeder naturgemäßen Klasse der Gemeinschaft kommen eigentümliche Tugenden zu; verschiedene Abstufungen (eine Tapferkeit zum Regieren, eine zum Dienen, usw.) 

Sklave benötigt (geringere) Tugend, um die Arbeit nicht zu vernachlässigen



keine eigentümliche Tugend für Handwerker (technítes), da diese keine naturgemäße Klasse bilden: Handwerker hat nur so viel Anteil an der den Sklaven eigentümlichen Tugend, wie er Anteil an Sklavenarbeit hat



Sklave braucht eher eine vernünftige Mahnung, keinen Befehl; man muss ihm die eigentümliche Tugend beibringen

Drittes Buch 1. & 2. Der Staatsbürger (polítes) 

Untersuchung der Verfassung (politeía) setzt Bestimmung des Staates voraus



Staat (pólis) ist ein zusammengesetztes Ganzes, eine Vielheit von Bürgern



Begriff des pólis-Bürger abhängig von Staatsform (ausgeschlossen: Diener/ Sklaven; die die nur durch Verträge an der pólis teilhaben; Kinder)



territoriale Einbindung:

jeder Bürger = Einwohner der pólis jeder Einwohner der pólis ≠ Bürger (nicht jeder Bürgerrechte)



automatische Kopplung des pólis-Bürgers an die Verfasstheit



Grundmerkmal des Bürgers: seine Teilnahme am Richten und an der Regierung (arché)



Modifizierung der Definition: Bürger ist jeder, dem es grundsätzlich zusteht, solche Ämter zu übernehmen



kritische Betrachtung der Ansicht, das Bürgerrecht sei auf diejenigen begrenzt, welche väterlich und mütterlich von Bürgern abstammen o

Ahnen des Bürgerrechts waren Staatsbürger, wenn sie nach der Bestimmung dessen teilhaftig waren  sonst nicht realistisch/fair anzuwenden

3. Das Wesen des Staates 6



Kriterien, nach denen man beurteilen kann, wann ein Staat derselbe oder ein anderer ist o

Ort und Einwohner sind nicht das richtige Kriterium (zu oberflächlich)

o

Staat ist ein zusammengesetztes Ganzes, eine Gemeinschaft (koinonía), seine Identität ist nur durch die Form seiner Zusammensetzung bestimmt, diese Form ist die Verfassung (politeía)  verändert sich die Verfassung, so verändert sich (meist) auch der Staat

4. Die Tugend (areté) des Staatsbürgers (polítes) 

Aufgabe des Bürgers: Aufrechterhaltung ihrer Gemeinschaft (= Verfassung)



Tugend des tüchtigen Bürgers

 Staatsverfassung (politeía)



Tugend des guten Mannes

 muss immer und überall dieselbe sein



in einem trefflichen Staat müssen alle die Tugend des tüchtigen Staatsbürgers besitzen, nicht aber notwendig alle die Tugend des vollkommenen Mannes



Tugend des Mannes muss nicht die des Bürgers sein, beides muss aber beim Regierenden zusammenfallen (tüchtiger Regent = tüchtiger und einsichtiger Bürger): nur der Regierende besitzt die Einsicht



zwei Arten des Regierens o

Herrenherrschaft: Herr muss nicht Tüchtigkeit des Dieners besitzen

o

Herrschaft des Staatsmannes: Regierende muss Tugend des Regierens als auch die des Regiert-Werdens besitzen

5. Die Stellung des Handwerkers (bánausos) im Staate 



die Definition der für den Bürger erforderlichen Tugend (areté) gilt für Handwerker nicht, da dieser von der Teilnahme an den Staatsämtern (arché) ausgeschlossen ist o

Handwerker und Tagelöhner arbeiten für Gemeinschaft

o

Sklaven arbeiten für einen Einzelnen

in einer aristokratischen Verfassung werden die Handwerker und Tagelöhner vom Bürgerrecht ausgeschlossen, in einer Oligarchie können reiche Handwerker zugelassen werden

6. Unterschiede der Staatsverfassungen (politeía) 

Kriterium für Unterscheidung der Verfassungen ist Art der obersten Staatsgewalt und das verfolgte Ziel des Staates



Verfassung = Ordnung des Staates in Bezug auf die Staatsämter o

7

demokratische Verfassung:

Volk (dêmos) = oberste Staatsgewalt

o

oligarchische Verfassung:

Einzelne

= obsterste Staatsgewalt



Ziel des Staates = gemeinsamer Nutzen und die Vollkommenheit des Lebens



Mensch ist naturgemäß politisches Lebewesen (zoôn politikón) und hat das Bedürfnis des Zusammenlebens



Ziel des Zusammenlebens: Vollendung und Erhaltung des Lebens durch gemeinsamen Nutzen  Leben in staatlicher Gemeinschaft (politiké koinonía)



Herrschaft, die überwiegend zum Nutzen des Regierten besteht, z.B. Hausverwaltung (über Frau und Kind)  richtige Art des Regierens



Verfassungen, die gemeinsamen Nutzen haben, sind richtig nach dem Recht (díkaion)  die, die nur den Vorteil des Regierenden haben, sind fehlerhaft  Staat = Gemeinschaft von freien Menschen

7. Verfassungsformen / Regierungsformen / Herrschaftsformen 

Staatsverfassung (politeía) = Staatsregierung (políteuma)



Staatsregierung



= oberste Gewalt (kýrion) der Staaten (pólis)

o

Königtum (basileía)

 Regierungsgewalt des Einzelnen

o

Aristokratie

 Regierungsgewalt der Wenigen

o

Politeia

 Regierungsgewalt des ganzen Volkes (dêmos)

Besitzen der zum Regieren nötigen Tugenden ist leichter beim Einzelnen oder einer Minderheit (schwierig, wenn ein ganzes Volk diese Tugenden besitzen soll)

8. Die entarteten Verfassungsformen (ohne Beachtung des Gemeinwesens) 

Tyrannis:

Allein- und Gewaltherrschaft über die staatliche Gemeinschaft



Oligarchie:

Vermögenden sind im Besitz der obersten Staatsgewalt



Demokratie:

Armen sind im Besitz der obersten Staatsgewalt

9. Das Recht (díkaion) als Grundprinzip der Verfassung (politeía) 

Recht besteht in Gleichheit (íson) und Ungleichheit (ánison)



Fehler bei der Zuteilung des (Un-)Gleichen: nur die (Un-)Gleichheit der Gegenstände und nicht die der Personen in Betracht zu ziehen

 8

o

Anhänger der Oligarchie:

allg. Kriterium der Ungleichheit = Besitz

o

Anhänger der Demokratie:

allg. Kriterium der Gleichheit

= freie Geburt

Kriterium der (Un-)Gleichheit der Staatsbürger muss dem Endziel des Staates angemessen sein



Gemeinschaft des Wohnortes, Sicherheit, Förderung des Tauschverkehrs = wichtige Voraussetzungen für Bestreben des Staates = Mittel zum Erreichen des Endziels



Staat = Gemeinschaft von Geschlechtern und Dorfgemeinden in einem guten Leben, mit dem Endziel eines vollendeten, selbstgenügsamen Lebens



Gemeinschaft in guten Handlungen (nicht im bloßen Zusammenleben) = staatliche Gemeinschaft



die, die am meisten zu dieser Art von Gemeinschaft beitragen, haben den meisten Anteil am Staat

10. & 11. Die oberste Staatsgewalt (kýrion tes póleos) 

oberste Staatsgewalt bei der Volksmasse, den Reichen oder bei einem Tyrannen  willkürliche Handlungen und Ungerechtigkeiten (adikía)



oberste Staatsgewalt bei den Tüchtigsten und Besten  große Zahl der Bürger hat keine Ehrenrechte



oberste Staatsgewalt keine Menschen, sondern nur das Gesetz (nómos)  ebenso negative Folgen, wenn das Gesetz oligarchisch oder demokratisch ist



grundsätzlich ist es besser, wenn die oberste Staatsgewalt in den Händen des ganzen Volkes (dêmos) und nicht in der Weniger liegt; wenn jeder etwas Tugend, Einsicht, Sittlichkeit und Verstand besitzt, kann es in der Menge von Vorteil sein



Staatsgewalt und -recht des Volkes muss darin bestehen, die obersten Staatsbeamten (árchontes) zu wählen und sie zur Rechenschaft ziehen zu dürfen



1. Bedenken: Sachverständige sind eher berechtigt, über Leute ihres Fachs zu urteilen und sie zur Verantwortung zu ziehen o


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