20210708 Dlbppsr 01 Skript PDF

Title 20210708 Dlbppsr 01 Skript
Course Schulrecht DLBPPSR01
Institution IU Internationale Hochschule
Pages 148
File Size 2.1 MB
File Type PDF
Total Downloads 6
Total Views 129

Summary

Hier gibt es das gesamte Skript zum Kurs Schulrecht....


Description

STUDIENSKRIPT

Schulrecht DLBPPSR01

Studienskript Schulrecht DLBPPSR01

2

Impressum

Impressum Herausgeber: IU Internationale Hochschule GmbH IU International University of Applied Sciences Juri-Gagarin-Ring 152 D-99084 Erfurt Postanschrift: Albert-Proeller-Straße 15-19 D-86675 Buchdorf [email protected] www.iu.de DLBPPSR01 Version Nr.: 001-2021-0708

© 2021 IU Internationale Hochschule GmbH Dieser Lehrbrief ist urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte vorbehalten. Dieser Lehrbrief darf in jeglicher Form ohne vorherige schriftliche Genehmigung der IU Internationale Hochschule GmbH nicht reproduziert und/oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

www.iubh.de

Wissenschaftliche Kursleitung

3

Wissenschaftliche Kursleitung Dr. Matthias Wiemers Herr Wiemers ist seit 2021 Dozent für Recht an der IU Internationale Hochschule. Seine Schwerpunkte liegen in den Bereichen Schul- und Pflegerecht. Nach seinem Jurastudium an den Universitäten Münster, Bonn und Speyer und einigen Jahren beruflicher Tätigkeit wurde Herr Wiemers mit einer Dissertation über den Staats- und Verwaltungsrechtler Hans Peters an der Universität Bonn promoviert. Herr Wiemers hat sich wissenschaftlich mit Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte befasst und ist Experte für berufsrechtliche Fragen in seiner Berufspraxis als Geschäftsführer einer Handwerkskammer. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Expertentätigkeit sind Fragestellungen des Lebensmittelrechts, wo auch ein Schwerpunkt seiner Veröffentlichungen liegt. Er unterrichtete zudem an unterschiedlichen Hochschulen u. a. in den Bereichen Lebensmittelrecht, Umweltrecht, Handwerksrecht und Kammerrecht. Das Studienskript wurde von der Fachautorin Frau Rechtsanwältin Carola Dehmel verfasst. Frau Dehmel ist seit 18 Jahren in der schulischen Fortbildung tätig und verfügt daher über große Kompetenzen im Schul- und Dienstrecht. Zudem publiziert sie regelmäßig beim Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs (VLBS) in NRW und unterrichtet als Gastdozentin Studierende im Pflegebereich.

www.iubh.de

Inhaltsverzeichnis

4

Inhaltsverzeichnis Schulrecht Wissenschaftliche Kursleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3

Einleitung Schulrecht

9

Wegweiser durch das Studienskript . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Übergeordnete Lernziele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

Lektion 1 Rechtliche Rahmenbedingungen beruflicher Bildung in Deutschland 1.1

Ziele der Berufsbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

1.2

Lernorte und Formen beruflicher Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

1.3

Gesetzliche Grundlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

Lektion 2 Funktionen der Schule

22

2.1

Qualifikation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

2.2

Selektion/Allokation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

2.3

Integration . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

2.4

Legitimation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Lektion 3 Entwicklungen und Formen der Pflegeausbildung

www.iubh.de

14

28

3.1

Internationale und europäische Entwicklungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

3.2

Wandel der Pflegeausbildung in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

3.3

Formen der Primärqualifizierung der Pflege(fach)berufe . . . . . . . . . . . . . 34

Inhaltsverzeichnis

Lektion 4 KMK, Rahmenlehrpläne und Ausbildungsrahmenvorgaben

38

4.1

Bildungsstandards der KMK . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

4.2

Rahmenlehrpläne . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

4.3

Ausbildungsrahmenvorgaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Lektion 5 Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen

48

5.1

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege (Übergang bis 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

5.2

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für den Beruf der Altenpflegerin und des Altenpflegers (Übergang bis 31.12.2024) . . . . . . . . . . . . . . . 52

5.3

Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (Übergang bis 31.12.2027) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55

5.4

Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe seit 2020 – kurz Pflegeberufe- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59

Lektion 6 Rechte in der Aus-, Fort- und Weiterbildung

68

6.1

Rechte in der Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69

6.2

Rechte in der Fortbildung und Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73

Lektion 7 Ökonomische Rahmenbedingungen

5

78

7.1

Ökonomische Anforderungen und Ansprüche an Lernende . . . . . . . . . . 78

7.2

Ökonomische Anforderungen und Ansprüche an Bildungsinstitute . . . 81

www.iubh.de

6

Inhaltsverzeichnis

Lektion 8 Praxisanleitung und Praxisbegleitung

84

8.1

Qualifizierung zur Praxisanleiterin und zum Praxisanleiter . . . . . . . . . . . 85

8.2

Rechtliche Grundlagen in der Praxisanleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87

8.3

Zusammenwirken von Praxisanleitung und Praxisbegleitung . . . . . . . . . 89

8.4

Kooperationen von Pflegeschulen und Lernorten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91

Lektion 9 Institution Schule

96

9.1

Schulaufsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97

9.2

Schulverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100

9.3

Schulleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

9.4

Schülervertretung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102

9.5

Personalvertretungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104

Lektion 10 Exemplarische Handlungsbedingungen für Lehrende

110

10.1 Schulordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 10.2 Prüfungen und Leistungsnachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 10.3 Aufsichtspflicht und Anwesenheitsnachweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 10.4 Gewährleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 10.5 Dokumentation und Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 10.6 Evaluation der Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128

Anhang 1 Literaturverzeichnis

www.iubh.de

136

Inhaltsverzeichnis

Anhang 2 Abbildungsverzeichnis

7

142

www.iubh.de

Einleitung Schulrecht

Einleitung

10

Wegweiser durch das Studienskript

Herzlich willkommen! Dieses Studienskript bildet die Grundlage Ihres Kurses. Ergänzend zum Studienskript stehen Ihnen weitere Medien aus unserer Online-Bibliothek sowie Videos zur Verfügung, mit deren Hilfe Sie sich Ihren individuellen Lern-Mix zusammenstellen können. Auf diese Weise können Sie sich den Stoff in Ihrem eigenen Tempo aneignen und dabei auf lerntypspezifische Anforderungen Rücksicht nehmen. Die Inhalte sind nach didaktischen Kriterien in Lektionen aufgeteilt, wobei jede Lektion aus mehreren Lernzyklen besteht. Jeder Lernzyklus enthält jeweils nur einen neuen inhaltlichen Schwerpunkt. So können Sie neuen Lernstoff schnell und effektiv zu Ihrem bereits vorhandenen Wissen hinzufügen. Im Interactive Book befinden sich am Ende eines jeden Lernzyklus die Fragen zur Selbstkontrolle. Mithilfe dieser Fragen können Sie eigenständig und ohne jeden Druck überprüfen, ob Sie die neuen Inhalte schon verinnerlicht haben. Sobald Sie eine Lektion komplett bearbeitet haben, können Sie Ihr Wissen auf der Lernplattform unter Beweis stellen. Über automatisch auswertbare Fragen erhalten Sie ein direktes Feedback zu Ihren Lernfortschritten. Die Wissenskontrolle gilt als bestanden, wenn Sie mindestens 80 % der Fragen richtig beantwortet haben. Sollte das einmal nicht auf Anhieb klappen, können Sie die Tests beliebig oft wiederholen. Wenn Sie die Wissenskontrolle für sämtliche Lektionen gemeistert haben, führen Sie bitte die abschließende Evaluierung des Kurses durch. Im folgenden Studienskript wird aufgrund der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Ungeachtet dessen möchten wir hervorheben, dass immer Männer und Frauen, Inter- und Trans*Personen gemeint sind sowie auch jene, die sich keinem Geschlecht zuordnen wollen oder können.

www.iubh.de

Einleitung

11

Übergeordnete Lernziele

Der Kurs Schulrecht vermittelt Ihnen zunächst einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen beruflicher Bildung in Deutschland und klärt Sie über die Funktionen der Schulen auf. Anschließend werden Ihnen die Entwicklungen und Formen der Pflegeausbildung vorgestellt, um dann die Rahmenvorgaben für die Ausbildung kennenzulernen. Eine wichtige Grundlage dieses Moduls stellen die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen dar und auch die Rechte und Pflichten der am Bildungsprozess Beteiligten. Weiterhin erfahren Sie, welchen ökonomischen Bedingungen sich Lernende und Bildungsinstitute zu stellen haben, und lernen den Unterschied zwischen Praxisanleitung und Praxisbegleitung kennen. Der Aufbau der Institution Schule mit den relevanten Beteiligten spielt eine wichtige Rolle ebenso wie die besonderen Anforderungen an Lehrende. Zum Abschluss erhalten Sie einen Überblick über Leistungsnachweise, die Aussichtsverpflichtung der Lehrkräfte, den Datenschutz an Schulen und die Relevanz der Evaluation an Schulen.

www.iubh.de

Lektion 1 Rechtliche Rahmenbedingungen beruflicher Bildung in Deutschland LERNZIELE Nach der Bearbeitung dieser Lektion werden Sie wissen, … … welche Ziele die Berufsbildung in Deutschland verfolgt. … welche unterschiedlichen Ausbildungswege zu einem Beruf führen. … wie es zur einheitlichen Regelung der beruflichen Bildung in Deutschland gekommen ist.

DL-D-DLBPPSR01-L01

14

Lektion 1

1. Rechtliche Rahmenbedingungen beruflicher Bildung in Deutschland Einführung Die berufliche Bildung in Deutschland ist sehr breit gefächert und führt auf verschiedenen Wegen zu einem Berufsabschluss. Die Berufsausbildung in Deutschland zeichnet sich dadurch aus, dass sie dual ausgestaltet ist und durch vollzeitschulische Angebote ergänzt wird, wie beispielsweise die schulische Ausbildung in Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens. Daneben steht das klassische Hochschulstudium. In Deutschland wird großer Wert darauf gelegt, das Lernen im Arbeitsprozess als Bestandteil im Bildungssystem zu integrieren, damit eine umfassende berufliche Handlungskompetenz für den jeweiligen Beruf während einer Ausbildung vermittelt werden kann. Der Kurzbericht über die Berufsbildung in Deutschland aus dem Jahr 2007 hat nichts an Aktualität verloren, wenn er ausführt: „Die Erfordernisse des Arbeitsmarktes, aber auch die Notwendigkeit für den Einzelnen, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben, die es ihm erlauben sich erfolgreich auf dem Arbeitsmarkt zu bewähren, sind die Orientierungspunkte der deutschen beruflichen Ausbildung. Ausbildungen werden nach dem Grundsatz gestaltet: so breit wie möglich, so speziell wie nötig. Globalisierung, gestiegene Mobilität der Menschen, der strukturelle Wandel des Wirtschaftslebens, der technologische Fortschritt und die demografische Entwicklung sind bis heute die großen Herausforderungen an die Berufsbildungssysteme (Hippach-Schneider/ Krause/Woll 2007, S. 1).

1.1 Ziele der Berufsbildung

BBiG Berufsbildungesetz, das die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung in Deutschland schafft

Das Ziel der Berufsbildung besteht darin, „die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit in einer sich wandelnden Arbeitswelt notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) zu vermitteln. Sie hat ferner den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen“ (§ 1 Abs. 3 BBiG). Berufliche Bildung ist der Schlüssel zur persönlichen Entwicklung und zur Teilhabe am Arbeitsleben und in der Gesellschaft. Eine berufliche Ausbildung erhöht die Chancen auf ein erfülltes Leben und schützt nachweislich vor Arbeitslosigkeit. Das Bildungssystem in Deutschland hat in der ganzen Welt einen guten Ruf und zeichnet sich dadurch aus, dass die Berufsausbildung an verschiedenen Lernorten stattfindet. Damit wird zugleich gewährleistet, dass die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften auch der zunehmenden Globalisierung und Digitalisierung des Arbeitsmarktes gerecht wird. Sowohl auf europäischer als auch auf deutscher Ebene wurde ein übergreifender Kompetenzrahmen geschaffen, der den Vergleich und die Anrechnung unterschiedlicher Ausbildungen in Europa vergleichen soll. Daher haben das Europäische Parlament und der Rat im April 2008 die Einrichtung des EQR in Form einer für die Mitgliedstaaten

www.iubh.de

Lektion 1

15

Rechtliche Rahmenbedingungen beruflicher Bildung in Deutschland

unverbindlichen Empfehlung beschlossen. Der europäische Qualifikationsrahmen (EQR) ist dabei das übergeordnete Transparenzinstrument, um unterschiedliche nationale Bildungssysteme miteinander in Bezug setzen zu können, die jeweils durch eigene Qualifikationsrahmen beschrieben werden (Weinhardt 2017, S. 270). Um der unverbindlichen Empfehlung zu folgen und zu erreichen, dass die erworbenen deutschen beruflichen Qualifikationen auch in Europa anerkannt werden und die in Deutschland ausgebildeten jungen Leute eine Chance auf dem europäischen Arbeitsmarkt haben, wurde im Mai 2013 „Der deutsche Qualifikationsrahmen für Lebenslanges Lernen (DQR)“ eingeführt. Das Papier wurde in gemeinsamer Verantwortung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Kultusministerkonferenz entwickelt. Der DQR verwendet nicht den Begriff der beruflichen Handlungsfähigkeit wie das BBiG, sondern spricht von Handlungskompetenz, die wie folgt definiert wird: „Über die Vermittlung von Wissen und Fertigkeiten (Fachkompetenz) hinaus, umfasst sie auch Sozialkompetenz und Selbständigkeit (personale Kompetenz) im Umgang mit Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten und Kundinnen und Kunden. Die Medienkompetenz als Querschnittskompetenz befähigt vor allem dazu, die Arbeit selbständig zu planen, durchzuführen und zu kontrollieren“ (BMBF 2017, S. 29).

Handlungskompetenz Der DQR setzt den Begriff der Handlungskompetenz mit dem Begriff der beruflichen Handlungsfähigkeit gleich.

1.2 Lernorte und Formen beruflicher Bildung Duale Ausbildung Die duale Ausbildung findet nicht nur an einem Lernort, sondern an zwei Lernorten statt. Diese beiden Lernorte sind der Betrieb und die Berufsschule. Die Berufsschule ist der Partner des Betriebes in dieser Art der Ausbildung. Die Ausbildung der dualen Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre, kann aber für Abiturienten auf zwei Jahre verkürzt werden.

Dual aus dem Lateinischen für „zwei enthaltend“

Die Betriebe (erster Lernort) sind in jedem Berufszweig zu finden, im Handwerk, in der Industrie, dem Bank- und Versicherungswesen, dem Einzelhandel, der Reisebranche etc. Die Berufsschule (zweiter Lernort) hat den Status einer berufsbegleitenden Pflichtschule, d. h., dass Jugendliche, die eine duale Ausbildung beginnen, verpflichtet sind, die Berufsschule neben der Ausbildung im Betrieb zu besuchen. Daraus folgt, dass die Berufsschule im Unterschied zu anderen Schularten nur eine Teilzeitschule ist (Avenarius/Hanschmann 2019, S. 75f.) Wie der Unterricht erteilt wird, als Teilzeitunterricht an einzelnen Wochentagen oder als Blockunterricht, richtet sich nach landesrechtlichen Regelungen unter Einbeziehung regionaler oder lokaler Erfordernisse. Damit sind die Auszubildenden nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern auch Schülerinnen und Schüler. Aus dem Arbeitnehmerstatus folgt, dass die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung erhalten.

www.iubh.de

16

Lektion 1

Berufsfachschulen und Schulen des Gesundheitswesens Die Ausbildung an Berufsfachschulen beinhaltet nur einen Lernort, die Schule. Berufsfachschulen ermöglichen den Erwerb eines Abschlusses in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Die Ausbildung an einer Berufsfachschule ist eine gleichberechtigte Alternative zur dualen beruflichen Ausbildung. Die Ausbildung teilt sich auch hier – wie bei der dualen Ausbildung – in Theorie und Praxis auf, was darauf zurückzuführen ist, dass der Abschluss als anerkannter Ausbildungsberuf die Ausbildung in Theorie und Praxis voraussetzt. Die Schule übernimmt den theoretischen Ausbildungsteil, und die fachpraktische Ausbildung wird von sogenannten Kooperationspartnern der Schule übernommen, die ebenfalls aus verschiedenen Branchen stammen können, wie beispielsweise dem Bank- und Versicherungswesen. Die Auszubildenden haben allerdings nur den Status eines Schülers inne, daher erhalten sie keine Ausbildungsvergütung während ihrer Ausbildung in der Schule. Die Schulen des Gesundheitswesens nehmen in der schulischen Ausbildung eine besondere Stellung ein, da diese für die Ausbildung der nicht akademischen Gesundheitsberufe verantwortlich sind. Darunter fallen die Altenpflegeschulen, Krankenpflegeschulen, Hebammenschulen, Schulen für die medizinisch-technischen Berufe (MTASchulen) und Diätassistentenschulen. Die Besonderheit liegt hier in der Tatsache, dass es sich bei diesen Schulen um Privatschulen handelt, die zumeist an Krankenhäuser angegliedert sind (§ 2 Nr. 1 a Krankenhausfinanzierungsgesetz, KHG). Der Lernort ist wieder die Schule, die auch die Gesamtverantwortung für die Ausbildung trägt (BMBF 2014, S. 29).

Hochschulen – klassisches oder duales Studium Die akademische Ausbildung in Deutschland beginnt meist mit Abschluss der gymnasialen Ausbildung, besser bekannt als Abitur. Das Abitur ist die klassische Zugangsvoraussetzung zu einer Hochschule. Die meisten Absolvierenden beginnen das klassische Vollzeitstudium...


Similar Free PDFs