Title | Ausschluss der völkerrechtswidrigkeit kleine stichwörter |
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Author | Anonymous User |
Course | Völkerrecht |
Institution | Universität Wien |
Pages | 1 |
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Ist als kleiner Überblick bezüglich dem Ausschluss der völkerrechtswidrigkeit gedacht, häuptsächlich sind es nur Stichwörter, aus dem Skriptt Völkerrecht....
3. Ausschluss der Vlkerrechtswidrigkeit Ein Unrechtsakt der Vlkerwidrigkeit ist erst dann ausgeschlossen, wenn ein Rechtfertigungsgrund (Art. 20-25 ARSIWA) vorliegt. Dies ist der Fall, wenn o o o o
Der verletzte Staat der Rechtsverletzung in rechtsg ltiger Weise vor dem betreffenden Akt zugestimmt hat Der Staat in Selbstverteidigung handelt Es sich um zulssige Gegenmaßnahmen Um hhere Gewalt
o Um eine Notlage (einer Person, die nicht anders handeln kann) o Einen Notstand (des Staates) handelt
Diese Kriterien gelten dann nicht, wenn durch den Unrechtsakt IUS COGNES verletzt wurde, Art. 26 ARSIWA. Die Selbstverteidigung ist erst nicht gerechtfertigt, wenn der Angriff bereits beendet wurde und dadurch der sich gerechtfertigterweise Verteidigende das Gewaltverbot, damit IUS COGNES, verletzt....