Übungen - Aufgabenblatt 2 Lösungskizze PDF

Title Übungen - Aufgabenblatt 2 Lösungskizze
Course Externes Rechnungswesen (Buchführung und Jahresabschluss)
Institution Humboldt-Universität zu Berlin
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Aufgabenblatt 2 Lösungskizze...


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Übung Externes Rechnungswesen, WS 2015/2016, HU Berlin Aufgabenblatt 2: Grundlagen der Buchführung, Buchung auf Bestandskonten Lösungsskizze Aufgabe 1 Zu den folgenden Geschäftsvorfällen sollen die Buchungssätze gebildet werden. Gehen Sie dabei nach dem folgenden Schema vor: o Welche Konten werden berührt? o Handelt es sich um Aktiv- oder Passivkonten? o Handelt es sich jeweils um eine Mehrung oder eine Minderung auf dem Konto? Welche Seite des Kontos wird jeweils angesprochen? o Wie lautet der jeweilige Buchungssatz? o Handelt es sich um einen Aktivtausch, einen Passivtausch, eine Bilanzverlängerung und eine Bilanzverkürzung? Theorie 

Auflösung der Bilanz in Bestandskonten o Warum? Man kann nicht nach jedem Geschäftsvorfall eine neue Bilanz erstellen, zu aufwendig o Aktivseite in Aktivkonten (aktive Bestandskonten) o Passivseite in Passivkonten (passive Bestandskonten)



Darstellung der Kontoarten (AB, Zugänge, Abgänge, EB)

S

aktives Bestandskonto

H

S

passives Bestandskonto

AB

Abgänge

Abgänge

AB

Zugänge

Saldo / EB

Saldo / EB

Zugänge

H

o wie bei der Bilanz müssen auch hier beide Seiten ausgeglichen sein o Gleichgewicht ergibt sich meist nicht automatisch, Ausgleich des Kontos über den Saldo (= Unterschiedsbetrag zwischen Soll- und Habenseite) 

Erläuterung der Buchungssystematik o man bucht immer auf (mind.) einem Konto im Soll und auf (mind.) einem Konto im Haben o im Buchungssatz steht das Konto, auf dem im Soll gebucht wird, vorn und das Konto, auf dem im Haben gebucht wird, hinten („Soll“ an „Haben“) o T-Konten werden im Hauptbuch geführt (nach sachlichen Gesichtspunkten) o Buchungssätze werden im Grundbuch erfasst (in chronologischer Reihenfolge)

1

1) Kauf einer maschinellen Anlage für 50.000 € gegen Banküberweisung.

 

Maschinen / Technische Anlagen Aktivtausch

an

Bank

50.000

an

Verb. a LuL

1.000

an

Kasse

1.000

Bank

500

Fuhrpark

5.000

2) Kauf von Ware im Wert von 1.000 € auf Ziel.

 

Waren Bilanzverlängerung

3) Barzahlung der Ware aus 2).

 

Verb. a LuL Bilanzverkürzung

4) Geldabhebung von der Bank in Höhe von 500 €.

 

Kasse Aktivtausch

an

5) Barverkauf eines Firmenwagens für 5.000 €.

 

Kasse Aktivtausch

an

6) Aufnahme eines Darlehens über 20.000 €. Die Gutschrift erfolgt auf unserem Bankkonto.

 

Bank Bilanzverlängerung

an

Verb. ggü. KI 20.000

7) Überweisung eines Kunden zur Begleichung einer Forderung in Höhe von 1.500 €.

 

Bank Aktivtausch

an

Ford. a LuL

1.500

8) Eine Lieferantenverbindlichkeit über 2.000 € wird in ein Darlehen umgewandelt.

 

Verb. a LuL Passivtausch

an

Verb. ggü. KI 2.000

9) Wir erhalten Waren im Wert von 6.000 € auf Ziel, wovon 2.000 € sofort bar bezahlt werden.

 

Waren

6.000

an an insgesamt: Bilanzverlängerung um 4.000

2

Kasse Verb. a LuL

2.000 4.000

10) Wir verkaufen langfristig gehaltene Aktien für 5.000 € aus unserem Anlagebestand. 2.000 € werden bar, 3.000 € durch Banküberweisung bezahlt. Kasse Bank Aktivtausch

 

2.000 3.000

an

Wertpapiere 5.000

Aufgabe 2 Entscheiden Sie jeweils, ob die nachfolgenden Aussagen wahr oder falsch sind. Begründen Sie Ihre Antwort kurz. Sie können ihre Entscheidung verbal oder anhand von Buchungssätzen oder Paragraphen aus dem HGB begründen. Geben Sie die Paragraphen so präzise wie möglich an. a. „Die GoB sind im Gesetz nicht festgelegt und somit nicht zwingend anzuwenden.“ 

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) o sind allgemein anerkannte Regeln, die angeben, wie Buchführung und Inventar sowie der sich daraus ergebende Jahresabschluss gestaltet sein sollen o nur teilweise gesetzlich kodifiziert  gesetzestechnisch unbestimmter Rechtsbegriff o sind jedoch zwingend anzuwenden (§ 243 (1) HGB bzw. § 264 (2) HGB Verstoß führt zu Sanktionen)

 Die Aussage ist falsch. 

wichtige GoB in diesem Zusammenhang o formelle Bilanzstetigkeit, § 265 (1), (2) HGB o Belegprinzip: keine Buchung ohne Beleg o Vollständigkeit, § 239 (2) HGB, § 246 (1) HGB o Richtigkeit, § 239 (2) HGB o Klarheit, z.B. § 238 (1) S. 2 HGB, § 243 (2) HGB o Diese Liste ist nicht abschließend!

3

b. „In der Bilanz ist das Anlagevermögen vor dem Umlaufvermögen und Rückstellungen

nach dem Eigenkapital und vor den Verbindlichkeiten auszuweisen.“ Gliederung der Bilanz gem. § 266 HGB Aktiva

Bilanz zum .... ( T€)

A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen III. Finanzanlagen

Passiva

A. Eigenkapital (vereinfacht) B. Rückstellungen C. Verbindlichkeiten - Langfristige Verbindlichkeiten - Kurzfristige Verbindlichkeiten

B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände III. Wertpapiere IV. Liquide Mittel …

...

Bilanzsumme

Bilanzsumme

Aktivseite

Passivseite

nach Liquidierbarkeit geordnet

nach Fristigkeit geordnet

MITTELVERWENDUNG

MITTELHERKUNFT

 Die Aussage ist richtig, s. § 266 (2) HGB und § 266 (3) HGB.

4

c. „Sowohl das interne als auch das externe Rechnungswesen verfolgen die gleichen Jahresabschlusszwecke.“ Rechnungswesen

externes Rechnungswesen

internes Rechnungswesen

= financial accounting

= management accounting

Funktionen: - Ausschüttungsbemessung - Steuerbemessung (Steuerbilanz) - Dokumentation - Information

Funktionen: - Kostenrechnung - Planungsrechnung - Vergleichsrechnungen  Fundierung unternehmerischer Entscheidungen

nach außen gerichtet: -

nach innen gerichtet:

Gesellschafter Gläubiger Öffentlichkeit Kunden / Lieferanten Staat …

- Management/ Unternehmen

gesetzliche Bestimmungen

frei gestaltbar

 Die Aussage ist falsch. Beide erfüllen zwar eine Informationsfunktion, beim internen Rechnungswesen ist diese jedoch nach innen gerichtet und dient als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen des Managements. Das externe Rechnungswesen hingegen soll externe Interessierte über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens informieren.

d. „In der Bilanz wird die Aktivseite nach Fristigkeit und die Passivseite nach Liquidierbarkeit geordnet.“  Die Aussage ist falsch, es ist genau anders herum (§ 266 HGB).

5

e. „Die Bilanz informiert in erster Linie über die Ertragslage des Unternehmens.“  Die Aussage ist falsch. Die Bilanz ist eine Zeitpunktrechnung, das heißt sie gibt in erster Linie Auskunft über die einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt (zum Bilanzstichtag). Über die Ertragslage, also über die Veränderung des Reinvermögens, wird hingegen in der Gewinn- und Verlustrechnung, die eine Zeitraumrechnung ist, informiert.

f. „Das Saldierungsverbot ist gesetzlich nicht kodifiziert.“ Saldierungsverbot = Posten der Aktivseite dürfen nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet werden  Die Aussage ist falsch. Das Saldierungsverbot ist geregelt in § 246 (2) HGB.

g. „Die Aktivseite der Bilanz zeigt die Mittelherkunft, die Passivseite die Mittelverwendung.“  Die Aussage ist falsch, es ist genau andersherum (§ 266 HGB).

6

Aufgabe 3 (aus Döring/Buchholz; Kap. 3, Aufgabe 5) a)

Nennen Sie je zwei Beispiele für einen Aktivtausch, einen Passivtausch, eine Bilanzverlängerung und eine Bilanzverkürzung.

Aktivtausch: z. B.

Bank

an

Ford. a LuL

(Kunde zahlt per Überweisung)

Kasse

an

Fuhrpark

(Verkauf LKW gegen Bargeld)

Verb. a LuL

an

Verb. ggü. KI (Tausch Lieferverb. in Darlehen)

Rückstellungen

an

Verb. ggü. Finanzamt (später dazu mehr!!!)

Waren

an

Verb. a LuL

Bank

an

Verb. ggü. KI (Wir nehmen Kredit auf)

Passivtausch: z. B.

Bilanzverlängerung: z. B.

(Wir kaufen Waren auf Ziel)

Bilanzverkürzung: z. B.

b)

Verb. a LuL

an

Kasse

(Wir tilgen Lieferverb. in bar)

Verb. ggü. KI an

Bank

(Wir tilgen Darlehen per Überweisung)

Sind weitere Grundtypen erfolgsneutraler Geschäftsvorfälle denkbar?

Es sind keine anderen Grundtypen denkbar. Es gibt keine Geschäftsvorfälle, die ein Aktivkonto erhöhen und ein Passivkonto verringern (oder umgekehrt). Dies würde dazu führen, dass die Bilanz nicht mehr ausgeglichen ist. Aus diesem Grund gibt es nur die in a) genannten Grundtypen für erfolgsneutrale Geschäftsvorfälle.

7...


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