Title | BB02 Kurs 2 SS2021 Aufgabenblatt 06 |
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Author | Anna MD |
Course | Rechnungswesen |
Institution | Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf |
Pages | 4 |
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Aufgabe 1! ! Handelsrechtlich! • Gem. § 253 III S. 2 HGB sind alle Abschreibungsmethoden erlaubt , bei denen die Anschaffungs oder Herstelleungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird! • Eine xplizite aussage über die Methodik unterbleibt hingegen! • Somit sind unter anderem die lineare und die degressive Abschreibung sowie die Abschreibung nach Leistung handelsrechtlich zulässige Abschreibungsmethoden. ! ! Steuerrechtlich ! • Folgende Absetzungen für Abnutzung sind erlaubt :! ! -> Lineare Afa, d.h in gleichen Jahresbeträgen ( § 7 I S. 1 , 2 EStG)! -> in bestimmten Fällen degressive Afa, d.h in fallenden Jahresbeträgen ( § 7 II S. 1,2 EStG) ; Allerdings dürfen nur bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (Hierzu zählen z.b nicht nur Autos, sondern auch Maschinen , die abmontiert werden können und daher auch beweglich sind) , die 2020 oder 2032 angeschafft wurden, degressive abgeschrieben werden ! • bei beweglichen WG Abschreibung nach Maßgabe der auf die einzelnen Jahre entfallenden und nachgewiesenen Leistung (§7 I S. 6 EStG)! • Gebäudeabschreibung ( § 7 IV,V EStG)! • Sofortabschreibungswahlrecht bei abnutzbaren beweglichen geringwertigen WG ( GWG) des AV (AK/HK =...