Title | Erfolgsqualifikation - Aufbau |
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Author | Raphael aus der Wiesche |
Course | Hausarbeit Strafrecht |
Institution | Humboldt-Universität zu Berlin |
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Erfolgsqualifikation - Aufbau...
Erfolgsqualifikation - Aufbau A. Vollständige Prüfung Grunddelikt B. Prüfung der Erfolgsqualifikation Tatbestand Verwirklich Grunddelikt Kausale Herbeiführen des qualifizierenden Erfolgs Tatspezifischer Gefahrenzusammenhang Mindestens Fahrlässigkeit bzgl. der schweren Folge (§ 18) Rechtswidrigkeit Schuld Für Klausur kommt wahrscheinlich: § 227 StGB ______________________________________________________________________________ Erfolgsqualifizierender Versuch und Versuch der Erfolgsqualifikation ______________________________________________________________________________ LETALITÄTSTHEORIE: es gibt keinen erfolgsqualifizierenden Versuch (bei Erfolgsqualifikation schlägt sich Gefährlichkeit der Grunddelikte nieder), § 227 —> Tod der verletzten Person Theorie der HANDLUNGSGEFÄHRLICHKEIT: efq V ist möglich, besondere Gefährlichkeit der Handlung, § 11 stuft Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombis als Vorsatz ab Vermittelnde Lösung: Möglichkeit ist abhängig von Delikt Problem Letalitätstheorie: Strafbarkeitslücke, mehr kriminelle Energie wird weniger bestraft Vorteil der BGH-Theorie: Verweis in § 227 schließt auch Versuchsstrafbarkeit in § 223 II StGB mit ein. ______________________________________________________________________________ Rücktritt vom Erfolgsqualifizierender Versuch? - eher relevant bei § 251 StG
Auch mögliche Kausalverläufe sind atypisch. Dies ist jedoch in der objektiven Zurechnung zu prüfen. Irrtum über den Kausalverlauf - zT unbeachtlich, wenn sich Nachtatverhalten im Risiko des vom Täter gesehen Erstrisikos bewegt - hM: beachtlich, wenn die vorgestellte Tat außerhalb der allgemein Lebenserwartung - Stellungnahme entbehrlich, wenn beide Theorien eine Bachtlichkeit des Irrtums über Kausalverlauf annehmen ______________________________________________________________________________ Versuchte Körperverletzung mit vollendeter Todesfolge A könnte sich gemäß §§ 227, 22, 23 I StGB strafbar gemacht haben…. I.
Vorprüfung Strafbarkeit des Versuchs? II. Tatbestandsmäßigkeit Verwirklichung Grundtatbestand Kausale Herbeiführen der schweren Folge Tatbetandsspezifischer Gefahrenzusammenhang Problem: geht die Gefahr vom Körperverletzungserfolg oder der Körperverletzungshandlung aus? Letalitäts- und BGH-Theorie,m vermittelnde Lösung …
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