Title | Ex Rewe - Zusammenfassung |
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Course | Externes und internes Rechnungswesen |
Institution | Hochschule Hannover |
Pages | 19 |
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Gute Zusammenfassung...
ExRewe – Zusammenfassung (Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) Grundlagen des Rechnungswesens Rechnungswesen als Instrument zur Erfassung und Abbildung der ökonomischen Realität:
Funktionen des externen Rechnungswesens: -
Dokumentation Aufzeichnungen Geschäftsvorfälle
-
Rechenschaft ablegen
aller
-
Information * Kapitalgeber Management Kunden / Lieferanten Arbeitnehmer Staat Wettbewerber
-
Zahlungsbemessung Grundlage Gewinnverteilung Besteuerung
für und
* Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§238 Abs. 1 HGB). * Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln (§264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Ziel- und Rechengrößen des Rechnungswesens: Teilgebiete des Rewe Investitions- und Finanzrechnung
Rechengrößen Ein- und Auszahlungen (Saldo = Cash Flow)
Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge und Aufwendungen (Saldo = Jahresüberschuss)
Grundbegriffe des Rechnungswesens: + = + = + =
Bargeld Sichtguthaben Zahlungsmittelbestand Forderungen Verbindlichkeiten Geldvermögen Sachvermögen Reinvermögen
Ebene der Kostenrechnung:
(Δ Zahlungsmittelbestand = Einzahlung / Auszahlung)
(Δ Geldvermögen = Einnahme / Ausgabe) (Δ Reinvermögen = Ertrag / Aufwand)
Regulierung der Rechnungslegung -
Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses §242 HGB verpflichtet jeden Kaufmann einen Jahresabschluss zu erstellen
Kaufmannseigenschaft: - Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB, Ist-Kaufmann) -
Handelsgewerbe: Gewerbliches Unternehmen, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert
-
Gewerbebetrieb i.S.v. § 15 Abs. 2 EstG o Selbständige nachhaltige Betätigung o Gewinnerzielungsabsicht o Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr o Negativabgrenzung von Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler oder andere selbständige Tätigkeit
-
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Genossenschaften erhalten aufgrund ihrer Rechtsform die Kaufmannseigenschaft (Form-Kaufmann) und sind somit buchführungspflichtig
-
Kleingewerbetreibende (z. B. Handwerker), die sich in das Handelsregister eintragen lassen (sog. Kannkaufleute), sind ebenfalls buchführungspflichtig
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB):
Buchhaltung und Jahresabschluss Vom Beleg zum Konto:
Inventur, Inventar und Bilanz: - Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Erfassung von Vermögen und Schulden durch körperliche Bestandsaufnahme (Zählen, Wiegen, Messen) oder in Form der Buchinventur (z.B. Kontoauszüge) -
Das Inventar stellt ein Bestandsverzeichnis mit den Ergebnissen aus der Inventur dar, welche nach Art, Menge und Wert unterteilt werden.
-
Die Bilanz ist eine wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag
Eröffnung eines Geschäftsjahres:
Abschluss eines Geschäftsjahres:
Erfolgskonten: -
Der Erfolg kann durch eine Distanzrechnung o EK t1 – EK t0 = Erfolg o Δ EK > 0 = Gewinn o Δ EK < 0 = Verlust
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O. durch eine GuV-Rechnung ermittelt werden o Ertrag – Aufwand = Erfolg o Erfolg positiv = Gewinn o Erfolg negativ = Verlust
-
Einlagen und Entnahmen der Gesellschafter Privatentnahmen oder Einlagen sind erfolgsneutral
Privatkonten: -
Privatkonto = Unterkonto des EK Nur für Personengesellschaften relevant
-
Abschluss erfolgt über EK: o Einlagen > Entnahmen Privatkonto an Eigenkapital o
Einlagen < Entnahmen Eigenkapital an Privatkonto
o
Einlagen = Entnahmen Keine EK-Veränderung
Buchungen im Handelsbetrieb: Getrennte Warenkonten
Buchungen im Industriebetrieb: - Unterscheidung von 3 Lagertypen: o Lager mit Rohstoffen bzw. bezogenen Teilen (vor Verarbeitung) o Lager mit unfertigen Erzeugnissen (während Verarbeitung) o Lager mit fertigen Erzeugnissen (nach Verarbeitung) -
Zur besseren Unterscheidung in der Bilanz werden den Lagern aktive Bestandskonten zugeordnet o Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) Rohstoffe gelten als Hauptbestandteil der Produkte (z.B. Papier) Hilfsstoffe gelten als Nebenbestandteil der Produkte (z.B. Druckerschwärze) Betriebsstoffe dienen der Herstellung ohne selbst Bestandteil zu werden (z.B. Benzin) o Unfertige Erzeugnisse (UfE) o Fertige Erzeugnisse (FE)
Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung:
Vorsichtsprinzip „alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen“ Imparitätsprinzip unrealisierte Verluste müssen als Aufwand in der GuV antizipiert werden, sofern sie im Geschäftsjahr verursacht worden sind Realisationsprinzip Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind - Realisationszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung - Ziel: nicht realisierte Gewinne sollen nicht ausgeschüttet werden Abgrenzung der Sache und der Zeit Ergänzung des Realisationsprinzips - regelt die Frage, welche Aufwendungen den realisierten Erträgen gegenüberzustellen sind Aktivierungsgrundsatz:
Konkrete Aktivierungsfähigkeit:
Passivierungsgrundsatz:
Wirtschaftliches Eigentum: Entscheidend für die Frage, ob ein Vermögensgegenstand zu bilanzieren ist, ist das wirtschaftliche, nicht das juristische Eigentum. Exkurs Leasing: - Überlassung von Anlagengegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts - Grundsätzlich zwischen Operate Leasing und Finanzierungsleasing zu differenzieren
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Vollamortisationsvertrag ohne Optionsrechte o
Grundmietzeit < 40 % oder > 90 % der betriebsgewöhnlichen ND Bilanzierung beim Leasingnehmer
o
Grundmietzeit zwischen 40 % - 90 % der betriebsgewöhnlichen ND Bilanzierung beim Leasinggeber
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Sofern Optionsrechte (Kauf, Mietverlängerung) vereinbart sind, erfolgt Bilanzierung beim Leasingnehmer Bilanzbewertung
Anschaffungskosten: siehe Formelblatt Herstellkosten: Herstellkosten sind Aufwendungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung. -
Einzelkosten o direkte Kosten; Einzelkosten lassen sich direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zurechnen
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Gemeinkosten o indirekte Kosten; Gemeinkosten sind nur indirekt den einzelnen Kostenträgern zurechenbar
Erfüllungsbetrag: - Wertmaßstab für Verbindlichkeiten und Rückstellungen o Beispiel: Kreditaufnahme i. H. v. 50.000 €, Einbehaltung eines Disagios (vorausgezahlter Zins) i. H. v. 2.000 € Erfüllungsbetrag: 50.000 € (nicht 48.000 €)
Behandlung zentraler Bilanzposten
Sachanlagevermögen: - Relevanter Wertmaßstab für die Zugangsbewertung - In Folgejahren: Planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen
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bei Abschreibungen auf volle Monate runden o AK 200.000, ND 5 Jahre, Kaufdatum 12.8. 200.000 / 5= 40.000 12.8. => 08, 09, 10, 11 & 12 => 5 Monate 40.000 x 5 /12 =16.666,67
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Planmäßige Abschreibungen o dienen der Abbildung des vorhersehbaren Werteverzehrs
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außerplanmäßige Abschreibungen o werden bei nicht vorhersehbaren Wertminderungen vorgenommen
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entfällt der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, muss der außerordentlich abgeschriebene Betrag wieder zugeschrieben werden BS: Aktives Bestandskonto an Zuschreibungen
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Geringwertige Wirtschaftsgüter (WG) o Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 410 € (netto) nicht überschreiten können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden
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Poolabschreibung o Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € liegen, können summiert und gemeinsam mit jährlich 20 % über 5 Jahre abgeschrieben werden o WG unter 150 € können sofort abgeschrieben oder mit aufsummiert werden
Finanzanlagevermögen: - Umfasst alle Vermögensgegenstände, die durch dauerhafte Kapitalüberlassung an anderen Unternehmen entstanden sind - Relevanter Maßstab für die Zugangsbewertung sind die Anschaffungskosten (ggf. außerplanmäßige Abschreibung bei Folgebewertung)
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Folgebewertung ↓
Immaterielle Vermögensgegenstände: - Immaterielles Anlagenvermögen o Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte Bilanzierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des AV o o o
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten Geschäfts- und Firmenwert Geleistete Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände
Anlagenspiegel: - Große und mittelgroße KG müssen einen Anlagenspiegel erstellen - Anlagenspiegel informiert über Bewegungen des AV, innerhalb des Geschäftsjahres Darstellung nach der Bruttomethode Umlaufvermögen:
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Bewertungsvereinfachungsverfahren o
-
Gruppenbewertung Gewogener Durchschnitt Gleitender Durchschnitt
o
Sammelbewertung Fifo-Verfahren Lifo-Verfahren
Strenges Niederstwertprinzip o Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktwert Absatzmarktorientiert für fertige und unfertige Erzeugnisse (verlustfreie Bewertung) Beschaffungsmarktorientiert für RHB und unfertige Erzeugnisse
Rechnungsabgrenzungsposten - Prinzip der zeitlichen Abgrenzung Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge sind den Perioden zuzuordnen - Periodenfremde Aufwendungen und Erträge werden auf ein Bilanzkonto ausgelagert, wenn der Geschäftsvorfall den Erfolg späterer oder früherer Perioden betrifft
Bilanzierung des Eigenkapital: - Funktionen des EK o Verlustausgleich o Haftung o Gewinnbeteiligung -
EK bei Personengesellschaften (oHG, KG) o für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto und ein separates Privatkonto geführt
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EK bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) o Gezeichnetes Kapital Bei GmbH das Stammkapital, bei AG das Grundkapital ≠ eingezahltes Kapital, da Einlagen auch noch ausstehen können (ausstehende Einlagen) Forderung der Gesellschaft gegenüber Gesellschafter
Rückstellungen: - Stellen Schulden des Unternehmens dar
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Rückstellungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr sind abzuzinsen
Gewinn vs. Cash Flow: - Periodenerfolg ist die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen (= periodisierte Zahlungen) Dabei eröffnen sich zahlreiche Bewertungsspielräume (z. B. Schätzung der Nutzungsdauer, Bemessung der Rückstellungshöhe) -
Zahlungsüberschuss (= Cash Flow) ist die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen er weicht i. d. R. vom Periodenerfolg ab und ist unabhängig von Bewertungsmaßnahmen
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Der Cash Flow kann entweder direkt als Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen ermittelt oder indirekt über eine Rückrechnung aus dem Jahresergebnis abgeleitet werden...