Ex Rewe - Zusammenfassung PDF

Title Ex Rewe - Zusammenfassung
Course Externes und internes Rechnungswesen
Institution Hochschule Hannover
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Summary

Gute Zusammenfassung...


Description

ExRewe – Zusammenfassung (Informationen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage) Grundlagen des Rechnungswesens Rechnungswesen als Instrument zur Erfassung und Abbildung der ökonomischen Realität:

Funktionen des externen Rechnungswesens: -

Dokumentation Aufzeichnungen Geschäftsvorfälle

-

Rechenschaft ablegen

aller

-

Information * Kapitalgeber Management Kunden / Lieferanten Arbeitnehmer Staat Wettbewerber

-

Zahlungsbemessung Grundlage Gewinnverteilung Besteuerung

für und

* Jeder Kaufmann ist verpflichtet, seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen (§238 Abs. 1 HGB). * Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-und Ertragslage der Kapitalgesellschaft zu vermitteln (§264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Ziel- und Rechengrößen des Rechnungswesens: Teilgebiete des Rewe Investitions- und Finanzrechnung

Rechengrößen Ein- und Auszahlungen (Saldo = Cash Flow)

Gewinn- und Verlustrechnung

Erträge und Aufwendungen (Saldo = Jahresüberschuss)

Grundbegriffe des Rechnungswesens: + = + = + =

Bargeld Sichtguthaben Zahlungsmittelbestand Forderungen Verbindlichkeiten Geldvermögen Sachvermögen Reinvermögen

Ebene der Kostenrechnung:

(Δ Zahlungsmittelbestand = Einzahlung / Auszahlung)

(Δ Geldvermögen = Einnahme / Ausgabe) (Δ Reinvermögen = Ertrag / Aufwand)

Regulierung der Rechnungslegung -

Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses  §242 HGB verpflichtet jeden Kaufmann einen Jahresabschluss zu erstellen

Kaufmannseigenschaft: - Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB, Ist-Kaufmann) -

Handelsgewerbe: Gewerbliches Unternehmen, das nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert

-

Gewerbebetrieb i.S.v. § 15 Abs. 2 EstG o Selbständige nachhaltige Betätigung o Gewinnerzielungsabsicht o Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr o Negativabgrenzung von  Land- und Forstwirtschaft,  Freiberufler oder andere selbständige Tätigkeit

-

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH, KGaA) und Genossenschaften erhalten aufgrund ihrer Rechtsform die Kaufmannseigenschaft (Form-Kaufmann) und sind somit buchführungspflichtig

-

Kleingewerbetreibende (z. B. Handwerker), die sich in das Handelsregister eintragen lassen (sog. Kannkaufleute), sind ebenfalls buchführungspflichtig

Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB):

Buchhaltung und Jahresabschluss Vom Beleg zum Konto:

Inventur, Inventar und Bilanz: - Die Inventur ist die mengen- und wertmäßige Erfassung von Vermögen und Schulden durch körperliche Bestandsaufnahme (Zählen, Wiegen, Messen) oder in Form der Buchinventur (z.B. Kontoauszüge) -

Das Inventar stellt ein Bestandsverzeichnis mit den Ergebnissen aus der Inventur dar, welche nach Art, Menge und Wert unterteilt werden.

-

Die Bilanz ist eine wertmäßige Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital zu einem Stichtag

Eröffnung eines Geschäftsjahres:

Abschluss eines Geschäftsjahres:

Erfolgskonten: -

Der Erfolg kann durch eine Distanzrechnung o EK t1 – EK t0 = Erfolg o Δ EK > 0 = Gewinn o Δ EK < 0 = Verlust

-

O. durch eine GuV-Rechnung ermittelt werden o Ertrag – Aufwand = Erfolg o Erfolg positiv = Gewinn o Erfolg negativ = Verlust

-

Einlagen und Entnahmen der Gesellschafter  Privatentnahmen oder Einlagen sind erfolgsneutral

Privatkonten: -

Privatkonto = Unterkonto des EK Nur für Personengesellschaften relevant

-

Abschluss erfolgt über EK: o Einlagen > Entnahmen  Privatkonto an Eigenkapital o

Einlagen < Entnahmen  Eigenkapital an Privatkonto

o

Einlagen = Entnahmen  Keine EK-Veränderung

Buchungen im Handelsbetrieb: Getrennte Warenkonten

Buchungen im Industriebetrieb: - Unterscheidung von 3 Lagertypen: o Lager mit Rohstoffen bzw. bezogenen Teilen (vor Verarbeitung) o Lager mit unfertigen Erzeugnissen (während Verarbeitung) o Lager mit fertigen Erzeugnissen (nach Verarbeitung) -

Zur besseren Unterscheidung in der Bilanz werden den Lagern aktive Bestandskonten zugeordnet o Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB)  Rohstoffe gelten als Hauptbestandteil der Produkte (z.B. Papier)  Hilfsstoffe gelten als Nebenbestandteil der Produkte (z.B. Druckerschwärze)  Betriebsstoffe dienen der Herstellung ohne selbst Bestandteil zu werden (z.B. Benzin) o Unfertige Erzeugnisse (UfE) o Fertige Erzeugnisse (FE)

Bilanzierung Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung:

Vorsichtsprinzip  „alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen“ Imparitätsprinzip  unrealisierte Verluste müssen als Aufwand in der GuV antizipiert werden, sofern sie im Geschäftsjahr verursacht worden sind Realisationsprinzip  Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind - Realisationszeitpunkt ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung - Ziel: nicht realisierte Gewinne sollen nicht ausgeschüttet werden Abgrenzung der Sache und der Zeit  Ergänzung des Realisationsprinzips - regelt die Frage, welche Aufwendungen den realisierten Erträgen gegenüberzustellen sind Aktivierungsgrundsatz:

Konkrete Aktivierungsfähigkeit:

Passivierungsgrundsatz:

Wirtschaftliches Eigentum: Entscheidend für die Frage, ob ein Vermögensgegenstand zu bilanzieren ist, ist das wirtschaftliche, nicht das juristische Eigentum. Exkurs Leasing: - Überlassung von Anlagengegenständen gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts - Grundsätzlich zwischen Operate Leasing und Finanzierungsleasing zu differenzieren

-

Vollamortisationsvertrag ohne Optionsrechte o

Grundmietzeit < 40 % oder > 90 % der betriebsgewöhnlichen ND  Bilanzierung beim Leasingnehmer

o

Grundmietzeit zwischen 40 % - 90 % der betriebsgewöhnlichen ND  Bilanzierung beim Leasinggeber

-

Sofern Optionsrechte (Kauf, Mietverlängerung) vereinbart sind, erfolgt Bilanzierung beim Leasingnehmer Bilanzbewertung

Anschaffungskosten: siehe Formelblatt Herstellkosten: Herstellkosten sind Aufwendungen für die Herstellung eines Vermögensgegenstandes, seine Erweiterung oder wesentliche Verbesserung. -

Einzelkosten o direkte Kosten; Einzelkosten lassen sich direkt den einzelnen betrieblichen Leistungen zurechnen

-

Gemeinkosten o indirekte Kosten; Gemeinkosten sind nur indirekt den einzelnen Kostenträgern zurechenbar

Erfüllungsbetrag: - Wertmaßstab für Verbindlichkeiten und Rückstellungen o Beispiel: Kreditaufnahme i. H. v. 50.000 €, Einbehaltung eines Disagios (vorausgezahlter Zins) i. H. v. 2.000 € Erfüllungsbetrag: 50.000 € (nicht 48.000 €)

Behandlung zentraler Bilanzposten

Sachanlagevermögen: - Relevanter Wertmaßstab für die Zugangsbewertung - In Folgejahren: Planmäßige und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen

-

bei Abschreibungen auf volle Monate runden o AK 200.000, ND 5 Jahre, Kaufdatum 12.8.  200.000 / 5= 40.000  12.8. => 08, 09, 10, 11 & 12 => 5 Monate  40.000 x 5 /12 =16.666,67

-

Planmäßige Abschreibungen o dienen der Abbildung des vorhersehbaren Werteverzehrs

-

außerplanmäßige Abschreibungen o werden bei nicht vorhersehbaren Wertminderungen vorgenommen

-

entfällt der Grund für eine außerplanmäßige Abschreibung, muss der außerordentlich abgeschriebene Betrag wieder zugeschrieben werden  BS: Aktives Bestandskonto an Zuschreibungen

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Geringwertige Wirtschaftsgüter (WG) o Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 410 € (netto) nicht überschreiten können im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben werden

-

Poolabschreibung o Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1.000 € liegen, können summiert und gemeinsam mit jährlich 20 % über 5 Jahre abgeschrieben werden o WG unter 150 € können sofort abgeschrieben oder mit aufsummiert werden

Finanzanlagevermögen: - Umfasst alle Vermögensgegenstände, die durch dauerhafte Kapitalüberlassung an anderen Unternehmen entstanden sind - Relevanter Maßstab für die Zugangsbewertung sind die Anschaffungskosten (ggf. außerplanmäßige Abschreibung bei Folgebewertung)

-

Folgebewertung ↓

Immaterielle Vermögensgegenstände: - Immaterielles Anlagenvermögen o Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte  Bilanzierungsverbot für nicht entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des AV o o o

Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten Geschäfts- und Firmenwert Geleistete Anzahlung auf immaterielle Vermögensgegenstände

Anlagenspiegel: - Große und mittelgroße KG müssen einen Anlagenspiegel erstellen - Anlagenspiegel informiert über Bewegungen des AV, innerhalb des Geschäftsjahres  Darstellung nach der Bruttomethode Umlaufvermögen:

-

Bewertungsvereinfachungsverfahren o

-

Gruppenbewertung  Gewogener Durchschnitt  Gleitender Durchschnitt

o

Sammelbewertung  Fifo-Verfahren  Lifo-Verfahren

Strenges Niederstwertprinzip o Abschreibungen auf den niedrigeren Börsen- oder Marktwert  Absatzmarktorientiert für fertige und unfertige Erzeugnisse (verlustfreie Bewertung)  Beschaffungsmarktorientiert für RHB und unfertige Erzeugnisse

Rechnungsabgrenzungsposten - Prinzip der zeitlichen Abgrenzung  Zeitraumbezogene Aufwendungen und Erträge sind den Perioden zuzuordnen - Periodenfremde Aufwendungen und Erträge werden auf ein Bilanzkonto ausgelagert, wenn der Geschäftsvorfall den Erfolg späterer oder früherer Perioden betrifft

Bilanzierung des Eigenkapital: - Funktionen des EK o Verlustausgleich o Haftung o Gewinnbeteiligung -

EK bei Personengesellschaften (oHG, KG) o für jeden Gesellschafter wird ein Kapitalkonto und ein separates Privatkonto geführt

-

EK bei Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) o Gezeichnetes Kapital  Bei GmbH das Stammkapital, bei AG das Grundkapital  ≠ eingezahltes Kapital, da Einlagen auch noch ausstehen können (ausstehende Einlagen)  Forderung der Gesellschaft gegenüber Gesellschafter

Rückstellungen: - Stellen Schulden des Unternehmens dar

-

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit > 1 Jahr sind abzuzinsen

Gewinn vs. Cash Flow: - Periodenerfolg ist die Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen (= periodisierte Zahlungen)  Dabei eröffnen sich zahlreiche Bewertungsspielräume (z. B. Schätzung der Nutzungsdauer, Bemessung der Rückstellungshöhe) -

Zahlungsüberschuss (= Cash Flow) ist die Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen  er weicht i. d. R. vom Periodenerfolg ab und ist unabhängig von Bewertungsmaßnahmen

-

Der Cash Flow kann entweder direkt als Differenz zwischen Ein- und Auszahlungen ermittelt oder indirekt über eine Rückrechnung aus dem Jahresergebnis abgeleitet werden...


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