Rewe - Zusammenfassung Rechnungswesen 1 PDF

Title Rewe - Zusammenfassung Rechnungswesen 1
Author Mildred Gaskill
Course Rechnungswesen I
Institution Universität Kassel
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Summary

Rewe I Zusammenfassung Komplett

...


Description

Rewe I SS15 I Einführung • Finanzbuchhaltung Teil des Rewe welcher der Ermittlung Vermögens und Finanzlage und Erfollgs des Un dient. Chonoligische Ordnung Aufgaben : Information , Dokumentation , Erfolgsermittlung ( Bilanz , GuV) II Buchführungspflicht ● Handelsrechtliche Buchführungspflicht §238 Abs. 1 S 1 HGB • jeder Kaufman * Istkaufman §1 * Kannkaufman * Kleingewerbetreibende §2 * Land und Forstwirte §3 *Formkaufman §6 • Istkaufman Kaufmann → Handelsgewerbe Handelsgewerbe → Gewerbebetrieb , der eine kaufmännische Org. erfordert. • – – – – –

Gewerbebetrieb selbstständig nachhaltig Gewinnerzielungsabsicht Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr nicht Land und Forstwirtschaft , freue Berufe

• Befreiung Einzelkaufleute keine Buchhaltungspflicht wenn : UE kleiner gleich 500.000 Jahresüberschuss kleiner gleich 50.000 an zwei aufeinander folgenden Abschlussstichtagen ● Steuerrechtliche Buchführungspflicht UN die nach HGB BfP haben gibt steuerrechtlich automatisch Gewerbliche UN und Land und Forstwirte , die nach HGB nicht BfP haben können buchführungspflichtig sein wenn : • Umsätze größer als 500.000 im Kaldenderjahr oder • Gewinn aus Gewerbebetrieb größer 50.000 oder • Gewinn aus Land und Forstwirtschaft größer 50.000

● Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) Erfassung und Darstellug von buchführung muss ordnungsgemäß erfolgen GOB GOB = System von Regeln für Rechnugnslegung ( BF und JAS) GOB nirgends erschöpfend def. GOB wird aus Praxis , BWL und Rechtsprechung abgeleitet Bsp: § 239 Abs 1 HGB –> lebende Sprache §239 Abs 2 HGB → vollständig, richtig , zeitgerecht III Laufende Buchungen ● Inventur mengen und wertmäßge Bestandsaufnahme Aufnahme : Messen, Zählen, Wiegen •





Ziele * tatsächliche Bestände erfassen * Kontrolle Mengen * Werte überprüfuen Abweichung *Fehler in Ein und Auslagerung * Buchungsfehler * Schwund und Diebstal Arten *Stichtagsinventur § 240 Abs 2 *Permanente Inventur §241 Abs 2 * Zeitverschobene Inventur $241 Abs 3 * Stichprobeninventur § 241 Abs 1

● Inventar I. Vermögen I Anlagevermögen 1.1 Grundstücke und Gebäude .......... 1.2 Technische Anlagen und Maschinen .......... 1.3 Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA) .......... 1.4 Wertpapiere .......... 2. Umlaufvermögen 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (RHB) .......... 2.1.2 Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen .......... 2.1.3 Fertige Erzeugnisse und Waren .......... 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Ford. L+L) .......... 2.2.2 Sonstige Vermögensgegenstände/Forderungen .......... 2.3 Wertpapiere .......... 2.4 Guthaben bei Kreditinstituten .......... 2.5 Kassenbestand II. Schulden 1. Langfristige Schulden (z.B. Darlehen, Hypotheken usw.) .......... 2. Kurzfristige Schulden 2.1 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Verb. L+L) .......... 2.2 Wechselschulden .......... 2.3 Sonstige Verbindlichkeiten .......... Summe der Schulden .......... III. Reinvermögen Summe des Vermögens .......... ./. Summe der Schulden.......... = Reinvermögen (= Eigenkapital)

● Bilanz Eröffnungsbilanz Schlussbilanz § 242 Abs 1 HGB Vermögen auf Aktiva (rechts ) Kapitalverwendung Eigen und Fremdkapital Passiva (links ) Kapitalherkunft



Vermögensstruktur der Bilanz



Kapitalstruktur der Bilanz



Gliederung der Bilanz § 266 Abs 2 und 3

● Bilanzveränderungen * Passivtausch *Aktivtausch *Aktiv-Passiv-Mehrung *Aktiv-Passiv- Minderung

● Bestandskonten Erfassung Geschäftsvorfälle in T- Kontenform aus Bilanz abgeleiteten Konten heißen Bestandskonten → verändern Zusammensetzung Vermögen und Schulden

● Erfolgskonten, Gewinn und Verlustrechnung – mehren oder mindern EK – Aufwendung mindern EK ( immer im Soll, GuV an Aufw..) – Löhne und Gehälter – Mietaufwand – Bürobedarf – Fahrzeugkosten – Porto – Telefon – Abschreibung – Zinsaufwand – Erträge mehren EK ( immer im Haben, Ertr. An GuV) – Umsatzerlöse – Provisionerträge – Zinserträge – Grundstückserträge – Saldo der Konten zu GuV – Soll mehr → Gewinn – Haben mehr → Verlust – Differenz ins Eigenkapital

● Warenkonten ( Bestandsveränderungsverfahren) ● Wareneingang –> Aufwandskto. – Wareneinkäufe im Soll ● Warenbestand → aktives Bestandskonto ● Bestandsveränderung ( BV) –> Unterkonto Wareneingang ● Umsatzerlöse ( UE) –> Ertragskonto – Warenverkäufe im Haben ● Lagerbewegung → eingekaufte Ware stimmt nicht mit verkaufter Warenmenge überein ● BV muss am Ende des Geschäftsjahres berücktichtigt werden – Beginn des GJ Warenanfangsbestand auf Warenbestand im Soll eingetragen – Ende des GJ der durch Inventur ermittelte Endbestand im Haben gebucht – Saldo des Warenbestandskontos gibt BV an – Bestandsveränderung wird auf Wareneingang gebucht – bei mehr Lagerbestand → BV an Wareneingang – bei weniger Lagerbestand → Wareneingang an BV ● Umsatzsteuer •



• •

Umsatzsteuer beim Einkaufen ist Vorsteuer → Forderung gegenüber Finanzamt für UN – aktves Bestandskonto Vorsteuer – Wareneingang ( netto ) + Vorsteuer (19%) an Verbindlichkeiten (119%) Umsatzsteuer beim Verkauf ist Umsatzsteuer → Verbindlichkeit gegenüber Finanzamt – passives Bestandskonto – Forderungen (119%) an UE (netto) an Ust (19%) Umsatzsteuer an das Finanzamt → Umsatzsteuerzahllast → Ust – Vst Konto mit kleineren Betrag auf Größeres Konto, dann Differenz an Bank und ist SBK mit UST an SBK

● Warenrücksendungen / Gutschriften – Eigangsrechnung EK – normal Einkauf buchen – wenn Gutschrift dann komplett umrechnen – Bsp: F 93 1. ) Wareneingang 10.000 + Vst 19.000 an Verb. 119.000 2.) Verb. 5.950 an Wareneingang 5.000 + Vst 950 3.) Verb. 113.05 an Kasse 113050 – Ausgangsrechnung VK – normal VK buchen – wenn Guschrift dann umechnen – Bsp 94: 1.) Ford. 59.5000 an UE 50.000 + Ust 9.500 2.) UE 10.000 + Ust 1.900 an Ford 11.900 3.) Kasse 47.600 an Ford. 47.600

● Preisnachlässe und Preisabzüge • •

Rabatte i.d.R sofort bei Ausstellung Rechnung berücksichtig Skonto • Skonto → Abzug vom Rechnungsbetrag bei Zahlung innerhalb kurzen frist • Bsp: F 99 ( erhaltener Skonto ) 1) Eingangsrechnung Wareneingang 1.000 + Vst 190 an Verb. 1190 2.) Bezahlung 1190 verb. (brutto) - 2% Skonti 23,80 (/119*100) = 20 € netto 3,80 Vst 1166,20 → zu zahlender Betrag Verb. 1190 an Bank 1166,20 + erhaltener Skonti 20 + Vst 3,80 • erhaltene Skonti nur bei EINANG • Bsp : F101 ( gewährte Rechung ) 1.) Ausgangsrechnung Ford. 2380 an UE 2000 + Ust 380 2.) Bezahlung 2380 Ford. (brutto) – 2% Skonto → 47,60 → 40 netto → 7,60 Ust 2332,40 muss zahlen Bank 2332,40 + gewährleisteter Skonti 40 + Ust 7,60 an Ford. 2380 • gewährleistete Skonti → Unterkonto von Konto UE

● Anschaffungskosten (§253 Abs. 1 Satz1 ; 255 Abs 1) – Aufwendungen , die geleistet werden, um einen – Vermögensgegenstand zu erwerben – ihn in betriebsbereiten Zustand zu versetzen – einzeln zurechnen bar •

Bestandteile – Anschaffungspreis ohne Vst – + Anschaffungsnebenkosten ( Makler, Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer, Transport, Montage, Umbau, Transportversicherung, Zoll, Steuern ) – + nachträgliche Anschaffungskosten ( Anschaffungskosten für nachträglich eingefügte Güter) – / Anschaffungspreisminderungen ( Skonti, Boni, Rabatte, Guschriften, Rückvergütung, Zuwendungn ) – = Anschaffungskosten ( ohne Finanzierungskosten )



Buchungen – Rechnungserhalt – Maschine 50.000+ Vst 9.500 an Verbindlichkeit L.L 59.500 – Bezahlung – Verb. L.L 59.500 an Bank 58.310 + Maschine 1.000 + Vst 190 – Rechnung an Frachtführer (transportkosten ) – Maschine 6.000 + Vst 1.140 an Kasse 7.140

● Herstellungskosten (§255 Abs 2) – – – – –

Aufwendungen von Verbrauch von Gütern und Diensten für Herstellung Erweiterung wesentliche Verbesserung der Vermögensgegenstände

– Einzelkosten – Kostenträger direkt zugerechnet werden können – FEK = Fertigungslöhne – MEK = Fertigungsmaterial – SEK = Entwurfskosten, Modelle, Lizensgebüren, Spezialwerkzeug – Gemeinkosten – zuordnung Kostenträger nur indirekt über Schlüssel – MGK = Materialgemeinkosten = Lagerkosten – FGK = Fertigungsgemeinkosten = Raumkosten, Instanthaltung usw. – Werteverzehr AV = anteilige Abschreibung – Allgemeine Verwaltung = Gehälter Geschäftsleitung, Rechnungswesen, Einkauf uswe. – Wertunter- obergrenze der HK gemäß §255 Abs 2,3

– Forschung → Einbeziehungsverbot – Vertrieb → Einbeziehungsverbot

● Privatentnahmen / Einlagen – Privatentnahmen – Entnahmen , alle Wirtschaftsgüter ( Bargeld, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen) , die der Steuerpflichtige dem Betrieb für betriebsfremde Zwecke entnimmt. – Geldentnahmen, Sachentnahmen, Nutzungsentnahmen, Leistungsentnahmen – Privateinlagen – Einalgen sind alle Wirtschaftlichen Güter die der Steuerpflichtige im Laufe des Betriebsjahres zuführt – Geldeinlagen, Sacheinalgen, Nutzungseinlagen, Leistungeinlagen – Bsp Folie 130 : – 1.) Privatentnahme an Kasse 1000 ( Unterkonto von EK ) – 2.) Bank an Privateinlage 100 ( Unterkonto von EK) ● – – – – – –

Grundlagen Betriebsvermögensvergleich Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres - Betriebsvermögen am Schlüss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres + Wert der Privatentnahmen -Wert der Privateinalgen = Gewinn Betriebsvermögen = Vermögen ./: Schulden = Eigenkapital

IV Jahresabschlussbuchungen ● Abschreibungen – Anschaffungskosten oder Herstellungskosten auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu verteilen – §253 Abs 3 – Gebäude, Technische Anlagen und Maschinen BGA – Berechnung linear – lineare Abschreibung = Linearer Abschreibungsbetrag = Anschaffungskosten / Nutzungsdauer – Anschaffung im Laufe des Geschäftsjahres ist auf die Monate zu verteilen – betrieblicher Aufwand : Abschreibung an Maschinen – Berechnung degressiv – Abschreibung = RBW t-1 * p – Rbw = Restbuchwert p= Abschreibgsunprozentsatz – zeitanteilige Abschreibung im Jahr – wechsel von degressiv zu linear dann , wenn linar gleich o. Größer als degressiv ist – dann : Rbw / Restnutzdauer – Abschreibung nach Leistungen – Abschreibung = AK/HK * Jahresleistung / geschätze Gesamtleistung ● Anlageabgänge – Vermögensgegenstände können im Laufe des Geschäftsjahres ausscheiden – Gründe : Veräußerung, Verschrottung, Überführung ins Privatvermögen

– Vorallem Veräußerung – Vorgehensweise – Buchung des Veräußerungsvorgang – Kasse an Erlöse aus Anlageverkäufen + Ust – Ermittlung und Buchung der Abschreibung – Abschreibung an Maschine – Ermittlung und Ausbuchung des Restbuchwerts – Anschaffungskosten 10.000 – Abschreibung 09 : 334 – Abschreibung 10 : 1000 – Abschreibung 11 : 750 – RBW = 7916 – Anlageabgänge (RBW) an Maschine → Aufwandskonto ● Periodengerechte Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen Jahresabschluss zu Bilanzstichtag durch Bilanzstichtag wird Abrechungsperiode von folgender Abgesetzt nicht jede Auszahlung des GJ gleichzeitig aufwand diesen Jahres nicht jde Einzahlung des GJ gleich Ertrag dieses Jahres 252 Abs 1 Nr 5 Zahlungsvorgang im alten Jahr , Erfolgsvorgang betritt folgende Jahr ( transitorische Posten) – Aktiver Rechungsabgrenzungsposten ( ARAP ) (abfluss altes jahr, aufwand neues jahr) – 00: Mietaufwand 4000 + Arap 2000 an Bank 6000 – 01: Mietaufwand an Arap 2000 – Passiver Rechungsabgrenzungsposten (PARAP) (zufluss altes Jahr, ertrag neues jahr) – 00: Bank 4.000 an Parap 4000 – 01 :Parap 4000 an Mieterträge 4000 – Erfolgsvorgang betrifft alte Jahr, Zahlungsvorgang liegt erst folgende Jahr (antizipative Posten) – sonstige Vermögensgegenstände ( sonstige Forderungen ) (ertrag laufende , Einnahme folgende ) – 00 :sonst Forderung an Zinserträge 1.500 – 01: Bank an sonst. Forderungen 1500 – Sonstige Verbindlichkeiten – 00: Mietaufwand an sonst. Verbind. 1400 – 01 :Sonst. Verb. An Bank 1.400

– – – – – –

● Bilanzielle Behandlung eines Disagio – §250 Abs 3 – keine Aktivierung : – Bank 180.000 + zinsähnl. Aufwand 20.000 an Darlehen 20.000 – Aktivierung Disagio und anteilig Abschreibung – 01.10.04 – Bank 180.000 + ARAP 20.000 an Darlehen – 21.12.04 – 20.000 / 5J =4.000 (/2*3 = 1000)

– zinsähnlicher Aufwand an ARAP 1000 – 31.12.05 Zinsähnlicher Aufwand an ARAP 4.000 ● – – – – –

Erhaltene Anzahlung Verb für UN , Un muss Leistung noch erbringen Bilanzausweis §266 ABS 3 C 3 07 .) Bank 11.900 an erhaltene Anzahlung (passives Bestandskonto ) 10.000 + Ust 1.900 08.) 18.000+ 3420 ( 19% UST ) (-1900 = 1520) = 21.420 – 11.900 Anz = 9520 Ford. Erhaltene Anzahlung 10.000 + Ford. 9520 an UE 18.000 + Ust 1520

● Rückstellung §249 – immer netto – ungewisse Verbindlichkeiten – Schuld gegenüber Dritten – Verursachung bis zum Bilanzstichtag – Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme – Rechtts u. Beratugnskosten an Rückstellung 20.000 – 10.) a.)Rückstellung 20.000 + Vst 2850 an Verb. 17.852 + Sonst Ertr. 5000 – Verb. An Bank 17800 – drohene verluste auf schwebenden Geschäften – eine Vertragsseite hat vertragliche Leistung noch nicht erbraucht – 08 .) sonst. Betr. Aufwand an Rückstellung 2500.000 ( 10.000 – 150000 = -50.000 *50 = 2.500.000 – 09.) Aufwand tatsächlich 7.500.000 – Erlöse : 5.000.000 – Aufw. 7500000 + Vst 1425000 an Bank 8925.000 – Bank 5950.000 an UW 5000000 + Ust 950.000 – Rückstellung an sonst Ertrag 2500000 – Ergebnis +- 0 – unterlassene Instanthaltungsauswendungen bei Nachholung innerhalb von drei Monaten – unterlassene Abraumbeseitigungsaufwendungen bei nachholung – Kulanzleistung ● Handelsrechtlich – § 264 Abs2 S.1 – Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhätnissen entsprechendes Bild der Vermögens- Finanz und Ertragslage der Gesellschaft zu vermitteln. – Dokumentation – Ergebisermittlung dient zum Gläubigerschutz und Gesellschafterschutz ● Steuerrechtlich – Ermittlungs Besteueungsgrundlage – Besteuerung des Gewinns ohne die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des UN zu gefährden.

● Bestandteile Jahresabschluss – Personenunternehmen ( § 242 Abs.3 ) – Bilanz – Gewinn und Verlustrechnung – Kapitalgesellschaft ohne Kapitalmarktorierntierung §264 Abs 1 + 264 a – Bilanzausweis – Gewinn und Verlustrechnung – Anhang – Kapitalgesellschaften mit Kapitalmarktorientierung §264 Abs 1 – Bilanz – Gewinn und Verlustrechnung – Anhang – Kapitalflussrechnung – Eigenkapitalspiegel – ggf. Segmentberichterstattung ● Größenklassen

● Aufstellfristen nat. Pers. , pers. Ges. → keine feste Frist kl. Kap.ges. ,Kap & Co → 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres mittelgr. U gr. Kap ges. Kap & Co → 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Kleinstkapitalgesellschaften – kein Lagebericht – kein Anhang – vereinfachte Bilanzgliederung §266 Abs 1 S 4 – verkürzte GuV §275 Abs 5 – kleine Kapitalgesellschaften – kein Lagebericht – vereinfachte Bilanzgliederung – – – –

– verkürzte Guv Allgemeine Bewertungsgrundsätze (§ 252 HGB): Grundsatz der Bilanzidentität (§ 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Grundsatz der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) Einzelbewertungs -und Stichtagsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB) Gläubigerschutzprinzip (Kapitalerhaltung) (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) – Vorsichtsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 / 1. HS) – Realisationsprinzip (§ 252 Abs.1 Nr. 4 / 2. HS) – Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 / 1. HS) – Grundsatz der Wertaufhellung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 / 1. HS) ● – – – –

● Bewertung Aktiva – nicht abnutzbare Vermögensgegenstände des Anlagevermögens – Grund und Bode, Beteiligungen, Finanzalangen – Ansatz mit Anschaffungskosten §253 Abs 1 – Abnutzbare Vermögensgegenstände sind Vermögensgegenstände , deen Nutzung zeitlich begrenzt ist. – Immaterielle Wirtschaftsgüter – Gebäude – unbewegliche Wirtschaftsgüter – bewegliche Wirtschaftsgüter – Grundsätzlicher Wertansatz §253 Abs 1 Satz 1 – AK/ HK – ./. planmäßige Abschreibung – = fortgeführte AK/HK – ./. außerplanmäßige Abschreibung – = niedrigere beizulegende Wert

• Umlaufvermögen – Vermögensgegenstände die nur vorübergehend im Betriebsvermögen verbleiben § 266 Abs 2 – Vorräte, Forderungen u sonstige vermögensgegenstände, wertpapiere, schecks , kassenbestnd • Bewertung von Forderungen – Grundsätzlich Ansatz mit Anschaffungskosten §253 Abs 1 – AK = Nennbetrag der Forderung → Nettowert + Ust → UC – Forderungen werden nach Werthaltigkeit eingeteilt – Einwandfreie Forderungen – Forderung, bei der davon auszugehen ist, dass der Schuldner bei Fälligkeit in voller Höhe zahlt. – Zweifelhafte Forderungen – Forderungen, bei der der Zahlungseingang als unsicher gilt, man rechnet damit, dass ein Teil der Forderung wahrscheinlich ausfallen wird. – Uneinbringliche Forderung – Forderung bei der feststeht, dass mit einem Zahlungseingang nicht zu rechnen ist. – Nur bei Uneinbringlichkeit darf UST berichtig werden...


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