Fall 22 - Ein Fischkauf mit Folgen PDF

Title Fall 22 - Ein Fischkauf mit Folgen
Author Kathi Sonja
Course Zivilrecht für Fortgeschrittene
Institution Wirtschaftsuniversität Wien
Pages 3
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Summary

Ein Fischkauf mit Folgen...


Description

Fall 22: Ein Fischkauf mit Folgen a) Erfüllungsort ist „Frei Raum Jennersdorf“  Gefahren-/Riskoübergang in Jennersdorf! b) man könnte annehmen, dass die dies vereinbart haben, da beide die ABGB anwenden.  UN – Kaufrecht  bei österreichischem Recht anwendbar (außer es wird ausgeschlossen)  (ROM würde eine nachträgliche Rechtswahl zulassen)  beide sind sich einig davon Abzuweichen .

Wer will was: Delicious  Kaufpreis von Herbert Herbert  Keinen Kaufpreis bezahlen Herbert SE (Verdienstentgang + Entsorgung der Fische)

Vorfrage IPR  ROM I (Vertragliche Ansprüche)  Rom II (Außervertragliche Ansprüche) UN-Kaufrecht:  Kaufvertrag zwischen Vertragsparteien Falllösung: D gg H auf Zahlung des vollen Kaufpreises iHv 3.000 gem Art, 53, UNK Ich knüpfe gem Rom I ob der Vertrag zustande gekommen wurde.  IPR  ABGB Der Käufer hat die Pflicht die Ware anzunehmen und den Kaufpreis Zug um Zug zu bezahlen! (Annahme ist daher Rechtspflicht)  Anspruch besteht grundsätzlich! Variante: D gg H auf Zahlung gem §1062 KP fällig weil geliefert wurde. Einwand: §1052  Vertrag wurde nicht ordnungsgemäß Erfüllt §932 Abs 2  Austausch/Verbesserung

Einwand: Schlechterfüllung (Vertragsverletzung) Art 58 H gg D auf Wandlung gem 49 Abs1 lit a UNK  Nacherfüllung (Austausch/Verbesserung) Art 46+47 (1) UNK  Nur bei wesentlicher Vertragsverletzung o Hier nicht gegeben da die Nachlieferung noch möglich ist  Nachfrist setzung  erst dann kann zurückgetreten werden!







Alternativ o Wandlung gem Art 49 Abs 1 lit a UNK  Wesentliche Vertragsverletzung  Kein Interesse an einer Nacherfüllung  unklar ob Fische krank waren (Risiko) o Preisminderung bei allen  Verkäufer hat jedoch Nacherfüllungsrecht (außer bei wesentlicher Vertragsverletzung) Rügeobliebenheit o Wurde meiner Ansicht nach nicht gewahrt, da er die Vertragswidrigkeit innerhalb angemessener Frist ab tatsächlicher die mögliche Feststellung anzeigen! (Reklamation erst 14 Tage nach Tierärztlichem Gutachten!)  Anspruch besteht nicht (Bei vernünftiger Erklärung für das Unterlassen zumindest Preisminderungsanspruch gem Art 44 UNK)  H muss den KP leisten!

H gg D auf SE iHv 10.450€ gem Art 79f UNK iVm Art 74 UNK H gg D auf SE iHV 10.450 gem §1293ff iVm 



 

Schaden: o Entsorgung (3.000€) o Verdienstentgang (100x150= (15.000) + 700x10= (7.000) o Positiver Schaden – bereits Verkauft Tickets (3x150 = 450) Kausalität o Der gelieferte schadhafte Fisch war kausal für die Entsorgung und den Verdienstentgang o Adäquanz: durchaus gegeben! o UNK  Rechtswidrigkeit: Vertragswidrigkeit Verschulden: 1298ff ABGB Beweislastumkehr - UNK/Verschuldensunabhägig! o  Der Anspruch besteht!

Ersatzfähig ist gem Art 74 UNK der gesamte Schaden einschließlich des gesamten Gewinns. Nicht vorhersehbar das es für Tageskarten einstehen muss! Vorhersehbar das bei der Lieferung Entfischungskosten anfallen

Vorlesungsmitschrift: UNK?  Artikel 1 o Sachlich  Sitz in Vertragsstaaten (beide sind Vertragspartner)  KV über bewegliche Sache  o Räumlich  Zwischenstattlichkeit o Persönlich (Art 3)



Ausnahme: persönlicher Gebrauch

UN- Kaufrecht kommt zur Anwendung  (nur bei B2b Vertragsabschluss  Rechtsfähige Vertragsparteien  HF  §863, 914  §871  Leistungsstörungsrecht! (UN Kaufrecht verdrängt nur hier)  SE IPR 

ROM I

Rom I zu prüfen  Art 12 Rom I VO, da internationaler Bezug und vertrag zwischen den Parteien  Rechtswahl kann auch konkludent gewählt werden (ABGB verweis!)  Grundsachverhalt ist dies nicht gegeben deshalb Art 4 (objektive Anknüpfung). -  gem Art 4 ABs1 lit a  Recht des Staates anwendbar in dem der Verkäufer seinen Sitz hat!...


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