Geld für Weiterbildung - IHK Nord Westfalen PDF

Title Geld für Weiterbildung - IHK Nord Westfalen
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Institution Universität zu Köln
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10.6.2020

Geld für Weiterbildung - IHK Nord Westfalen

Nord Westfalen

Weiterbildung

Nr. 3556238

Fördermöglichkeiten •

Bildungsprämie



Bildungsscheck



Steuerliche Förderung



Förderung durch die Agentur für Arbeit



Förderung durch die Bundeswehr



Weiterbildungsstipendium

Aufstiegs-BAföG Das Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG), auch Meister-BAföG genannt, hat zum Ziel, Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Fortbildung (zum Beispiel Fachwirt, Meister, Betriebswirt) durch finanzielle Unterstützung abzusichern und ihnen eine https://www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten-3556238

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Gefördert werden Teilzeitmaßnahmen und Vollzeitmaßnahmen. Für beide gibt es den sog. Maßnahmebetrag. Dieser wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Er besteht aus einem Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und einem Beitrag zu den Kosten des Prüfungsstücks. Bei Vollzeitmaßnahmen kann ein Beitrag zum Lebensunterhalt gewährt werden. Dieser wird einkommens- und vermögensabhängig geleistet.

Wie hoch ist die Förderung? Maßnahmebeitrag: Der Maßnahmebeitrag für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren beträgt 15.000 Euro. Davon werden 40 Prozent als Zuschuss geleistet.

Wer gewährt die Darlehen und zu welchen Konditionen? Die Darlehen des „Meister-Bafög“ werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), 53170 Bonn, beantragt und von ihr gewährt. Die Darlehen sind während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit – insgesamt maximal bis zu sechs Jahren – zins- und tilgungsfrei. In dieser Zeit trägt der Staat die Zinsen. Das Darlehen ist nach Ablauf der Karenzzeit innerhalb von zehn Jahren zu tilgen.

Gibt es einen Erlass für die bestandene Abschlussprüfung? Bestehen die Geförderten die Abschlussprüfung der Lehrgänge, werden Ihnen auf Antrag 40 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühr erlassen.

Wo beantragen Sie das Aufstiegs-BAföG? Die Förderungsanträge sind schriftlich an die nach Landesrecht zuständige Behörde zu richten. Antragsstelle für NordrheinWestfalen ist die Bezirksregierung Köln. Die unterschriebenen Antragsunterlagen können Sie wie folgt übermitteln: postalisch: Bezirksregierung Köln, Dezernat 49.5, 50606 Köln eingescannt per E-Mail: [email protected] per Fax: 0221-147-4951 persönlich: Bezirksregierung Köln, Robert-Schuman-Str. 51, 52066 Aachen Die Förderung mit Unterhaltsbeiträgen erfolgt ab Maßnahmenbeginn, frühestens jedoch ab dem Antragsmonat. Sie sollte daher rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Maßnahmenbeiträge können noch bis zum Ende der Maßnahme beantragt werden. Hier

gibt es weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG.

nach oben

Bildungsprämie Wer kann teilnehmen? Die Bildungsprämie kann von Erwerbstätigen in Anspruch genommen werden, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Grenze von 20.000 Euro nicht übersteigt (bei gemeinsamer Veranlagung gelten entsprechend 40.000 Euro).

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert? Die Bildungsprämie fördert grundsätzlich Weiterbildungsmaßnahmen, die für die Ausübung der aktuellen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeit relevant sind, die wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt und Kompetenzen erweitern. Dies reicht vom Lehrgang für ein PC-Programm über Kompakt-Sprachkurse bis hin zu fachspezifischen Fortbildungen, wie etwa einem Grundlagenkurs für Existenzgründer. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt. Mindestens die gleiche Summe muss dabei selbst für die Weiterbildung aufgebracht werden.

Wie bekomme ich einen Prämiengutschein? https://www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten-3556238

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Existenzgründung zu erleichtern. Es unterstützt Sie also, wenn Sie nach Ihrer Ausbildung weiterkommen wollen und sich weiterqualifizieren in einem anerkannten Lehrgang der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Höhere Berufsbildung).

Unser Beratungsassistent zeigt Ihnen, ob eine Förderung Ihrer Fortbildung über AufstiegsBAföG möglich ist.

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Wer kannAufstiegs-BAföGbekommen? Mit dem Aufstiegsfortbildungsgesetz werden Teilnehmer gefördert, die sich auf einen Fortbildungsabschluss zum Handwerksund Industriemeister, Erzieher, Techniker, Fachwirt, Betriebswirt oder auf eine von mehr als 700 vergleichbaren Qualifikationen vorbereiten. Die Voraussetzungen der jeweiligen Fortbildungsordnung für die Prüfungszulassung oder die Zulassung für die angestrebte fachschulische Fortbildung (Vorqualifikation) müssen erfüllt werden. Eine Altersgrenze gibt es nicht.

Welche Lehrgänge werden gefördert? Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen (zum Beispiel IHK-Fortbildungsprüfungen) nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Abschlüsse mit IHK-Fortbildungsprüfung sind zum Beispiel Fachwirt, Fachkaufmann, Betriebswirt, Industriemeister. Der angestrebte Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Nicht gefördert werden Fortbildungsabschlüsse, die oberhalb der Meisterebene liegen, wie zum Beispiel ein Hochschulabschluss.

Wie sieht die Förderung beimAufstiegs-BAföGaus? https://www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten-3556238

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Vor Inanspruchnahme der Bildungsprämie muss sich der Interessent in einer ausgewählten Beratungstelle beraten lassen. Im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region stehen Bildungsberatungsstellen zur Verfügung. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Prämiengutscheine. nach oben

Bildungsscheck Mit dem Bildungsscheck, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), fördert die Landesregierung NRW Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung.

Wer kann teilnehmen? Den Bildungsscheck können sowohl Selbstständige als auch Beschäftigte individuell für ihre berufliche Weiterentwicklung nutzen als auch kleinere und mittlere Betriebe einsetzen, um geeignete Qualifizierungen für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf den Weg zu bringen.Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie hier.

Welche Maßnahmen werden mit welchem Betrag gefördert? Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln. Das sind beispielsweise: Sprachkurse, EDV-Schulungen, Lern- und Arbeitstechniken, onlinebasierte Fortbildungen und Inhouse-Seminare im betrieblichen Bereich. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen. Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, maximal 500 Euro.

Wie komme ich an einen Bildungsscheck? Ausgewählte Beratungsstellen

vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den

Bildungsscheck aus. Im Münsterland und in der Emscher-Lippe-Region stehen den Unternehmen und ihren Beschäftigten Beratungsstellen zur Verfügung. Die Beratungsstellen entscheiden über die Vergabe und die Ausstellung der Bildungsschecks. nach oben

Steuerliche Förderung Der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden. Dies kann für Sie zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme unbedingt berücksichtigt werden. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand. Anerkannt werden bei den Fortbildungs- und Ausbildungskosten dabei alle Aufwendungen in Zusammenhang mit der Weiterbildungsmaßnahme (zum Beispiel Teilnahmegebühren, Lernmittel, Reisekosten, Arbeitszimmer bis 1.250 Euro im Jahr). Im Einzelnen sind folgende Vorschriften von Bedeutung: Ein Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe ist möglich, wenn die Maßnahme die Fertigkeiten im erlernten oder ausgeübten Beruf erhalten, erweitern oder neuen Anforderungen anpassen soll. Anerkannt werden Teilnahmegebühren, Lernmittel und Reisekosten, wenn die Werbungskosten jährlich insgesamt höher als der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.044 Euro sind. Meist ungünstiger ist die Absetzbarkeit als Sonderausgaben (über Pauschbetrag von 36/72 Euro im Jahr für Alleinstehende/Ehepaare). Die setzt das Finanzamt an, wenn es eine neue Ausbildung annimmt. Dann sind die Aufwendungen als Sonderausgaben nur bis 920 Euro abzugsfähig. Die Ersparnis an Einkommensteuer hängt ab von der https://www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten-3556238

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Höhe des jährlich zu versteuernden Einkommens und dem Familienstand. nach oben

Förderung durch die Agentur für Arbeit Durch die Arbeitsagentur können Sie gefördert werden, wenn Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder keinen Berufsabschluss haben. Informationen gibt es bei den Agenturen für Arbeit

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Förderung durch die Bundeswehr Eine finanzielle Förderung ist auch nach dem Soldatenversorgungsgesetz möglich. Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können durch den Berufsförderungsdienst Zuschüsse zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sowie zu den Lernmitteln und Fahrtkosten erhalten. Wenn sie die Fördervoraussetzungen erfüllen, können sie gegebenenfalls auch ein Trennungsgeld und einen Ausbildungszuschuss erhalten. Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Lehrgangs beim zuständigen Berufsförderungsdienst zu stellen. nach oben

Weiterbildungsstipendium Durch die Begabtenförderung (Weiterbildungsstipendium) können Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung, die zu Beginn der Förderung jünger als 25 Jahre alt sind, finanziell unterstützt werden. Informationen zum Weiterbildungsstipendium finden Sie hier. nach oben

Kontakt Stephan Hols

0251 707 312 0251 707 8312 (Fax) [email protected]

https://www.ihk-nordwestfalen.de/bildung/weiterbildung/foerdermoeglichkeiten-3556238

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Weitere Informationen Fortbildungsprüfungen (Nr. 3512120) Fortbildungsmöglichkeiten (Nr. 3567478) Angebote der IHK-Weiterbildung (Nr. 3589150) WIS – Das Weiterbildungs-Informations-System (Link: https://wis.ihk.de/ihk-pruefungen/anbieterliste.html)

Kontaktinformationen IHK Nord Westfalen Sentmaringer Weg 61 48151 Münster Telefon: 0251 707-0 E-Mail: [email protected]

© IHK Nord Westfalen Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

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