Geschichte Abitur Zusammenfassung Themengebiet 11/1 PDF

Title Geschichte Abitur Zusammenfassung Themengebiet 11/1
Author Kitty :)
Course Geschichte
Institution Gymnasium (Deutschland)
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Warning: TT: undefined function: 32 Geschichte Abitur 11/ Leben in der Ständegesellschaft des 15.-18. Jahrhunderts (1400-1700) Kennzeichen der Ständegesellschaft in der Frühen Neuzeit (16.-18. Jh.)Begriff „Ständegesellschaft“: a) Ständische Gruppen1: Funktionsstand (z. Kardinäle, Bischöfe,Geistlichk...


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Geschichte Abitur 11/1 1. Leben in der Ständegesellschaft des 15.-18. Jahrhunderts (1400-1700) Kennzeichen der Ständegesellschaft in der Frühen Neuzeit (16.-18. Jh.) Begriff „Ständegesellschaft“: a) Ständische Gruppen

1.Stand: Geistlichkeit

Funktionsstand (z.B. Kardinäle, Bischöfe, Mönche, Nonnen)

________________________ 2.Stand: Adel: König, Kurfürsten, Herzöge, Grafen...

Geburtsstand

___________________________________ Bürger:

Bauern:

(persönlich frei,

(unterschiedl.

Stadt): Patrizier

Abhängigkeiten vom

(Fernkaufleute),

Grundherren, meist unfrei)

Beamte, Handwerker

Geburtstand 3. Stand

(Hörige: etwas Land)

b) Außerständische (/Unterständische): Henker, Prostituierte, Bettler, Behinderte, Vaganten (Ärmliche Lebensweisen „unehrliche“ Berufe oder kriminelle Taten konnten zu einem Abrutschen außerhalb der legalen (ehrlichen) Gesellschaft führen) Außerhalb der Gesellschaft: Juden 1. und 2. Stand: Privilegien (weitgehend steuerbefreit, persönlich frei, Vorrechte wie Jagdrecht) Stände: gesellschaftliche Großgruppen/Lebensgemeinschaften mit unterschiedlichen Rollenzuteilungen und Rechten ausgestattet, z.B. im Hinblick auf politische Mitsprache, unterschieden sich durch jeweils eigenes Recht, Einkommensart, politische Stellung, Lebensführung, Ansehen. Prägten die Gesellschaftsordnung. In der frühen Neuzeit: auch Körperschaften zur Wahrnehmung politischer Rechte z.B. Steuerbewilligung, in Vertretungsorganen (Landtage, Reichstage), Adel, Klerus, Vertreter der Städte, manchmal die der Bauern traten in Versammlungen als „Stände“ gegenüber dem Landesherrn auf. Hierarchische Ordnung: Menschen fast alle (außer Geistliche -> Funktionstand) in ihren Stand hineingeboren, wurde als gottgewollt empfunden, Kleiderordnung: „standgemäß“ kleiden. Begründung für feste Aufteilung: feste Aufteilung von Diensten und Ämtern schaffe

stabile Verhältnisse und ist gottgewollt. Werte und Normen der Standeswelt boten Menschen Sicherheit und Auskommen und damit Überlebenschancen. Klerus: bis Auflösung der alten Ständeordnung im 19. Jh.: erfüllte wichtige soziale Aufgaben z.B. auch Versorgung von Söhnen und Töchtern aus adligen Häusern, die ohne kirchliche Stellen oder Unterbringung in Klöstern evtl. verarmt wären. Adel: (höchster Rang große Herrschaftsgeschlechter wie z.B. Hohenzollern in Preußen, darunter Herzöge, Grafen, einfacher ritterschaftlicher Landadel (kaum Unterschied zu Bauernleben) Herrenstand, der die Herrschaft über seine Güter und die sie bewirtschafteten Menschen ausübte -> übergeordnete Gewalt. 3. Stand: keine formellen Vorrechte, Kleinbürgertum (z.B. Handwerker und Gewerbetreibende), Patrizier: hoch gestellt, Bauern: bäuerliche Großgrundbesitzer (konnten Leibeigene eines Adeligen sein), Kleinbauern, Landarbeiter usw. In der Frühen Neuzeit fand ein Normenwandel statt: Normsetzende Instanzen (Kirche und Staat bzw. der Fürst mit seiner Verwaltung und Justiz). -> Wandel wirkte sozial disziplinierend, wurde durch absolutistische Fürsten bewusst gefördert -> diente der Durchsetzung ihres eigenen Machtanspruchs. Policeyordnungen: definierten Rechte u. Pflichten der Untertanen (Ehe, Familie, Eigentum u. Boden, Handel, Gewerbe, Berufswelt, Kirche etc. -> fast gesamtes Alltagsleben) Gab es eine Mobilität (Aufstieg/Abstieg)? Juden: Aufstiegsmöglichkeiten, z.B. als „Hofjude“ (Finanzverwaltung) Jedoch: Pogrome seit den Kreuzzügen, Abdrängung in Gettos und rechtliche Minderstellung, Schutzbriefe (von Fürsten ausgestellt (Hofjuden), zeitlich befristet und gg. Bezahlung), Trotzdem: große Bedeutung auf dem Kreditmarkt und im Kleinhandel) Sehr beschränkte Mobilität: reiche Patrizier (Beamte: gewannen herausgehobene Stellung, da Könige und Fürsten durch Ausbau der Bürokratie ihre Zentralmacht stärken wollten -> stellten Hofbeamte an („Fürsten-/ Staatsdiener“, vgl. Goethe -> entwickelte sich zu einem eigenen Stand, der von Monarchen mit Privilegien ausgestattet war, teils wurden sie in den persönlichen oder erblichen Adel erhoben) in Ausnahmefällen Eintritt in den 1. Stand frei zu entscheiden Beamte und Gebildete (Schriftsteller, Dichter etc.) kamen aus Bürgertum, gingen aber aufgrund ihrer Berufe, Mobilität und hohen Bildungsgrades nicht in diesem auf. Beamte: s.o., Gebildete: blieben außerhalb der Ständeordnung, hatten es schwer, von ihrem Beruf zu leben, suchten Auskommen in anderen Tätigkeiten z.B. Hauslehrer für junge adelige Herren 1.2-1.4 Kennzeichen der Ständegesellschaft

Gesellschaftliche Gliederung

Leben und Arbeiten auf dem Land - 70-80% der Bevölkerung lebte auf dem Land, Dorf als Lebensmittelpunkt vieler Menschen, bereits im Mittelalter entstanden, lagen in unmittelbarer Nachbarschaft zu den durch Ackerbau und Viehzucht genutzten Flächen - Je nach Entstehungsgeschichte unterschiedliche Struktur (durch

Leben und Arbeiten in der Stadt - Zünfte zur politischen Ordnung der Bürger, soziale Kontrolle (z.B. Kleidervorschriften, religiöse Normen), „ehrliche Abkunft“, „Stadtluft macht frei“ - Reichsstädte: nur vom Kaiser abhängig (z.B. Nürnberg, Augsburg), -> Autonomierechte (Steuern erheben, eigene Verwaltung errichten und Gesetze erlassen, Gerichts- und Wehrhoheit, Bündnisse eingehen) - Legstädte: Finanzierten Reichssteuern vor und hielten Funktionsfähigkeit des Reichsfinanzsystems

Organisation der Arbeit

Rodung gewonnene Siedlungsgebiete: Bauernhöfe gruppiert um Kern landwirtschaftlich bearbeiteten Landes, Nutzung dieses Landes verband und zwang Hofbesitzer zum Planen und Handeln im Rahmen von Genossenschaften) - Gesellschaftliche Vielfalt: freie, vor allem unfreie Bauern, Handwerker; Landarbeiter, Knechte + Mägde von anderen Dörfern zugezogen oder stammten aus Kreis der nicht erbenden Mitglieder der Bauernhöfe - soziale Kontrolle durch die Kirche (Mittelpunkt des Dorfes und seines geregelten Jahresablaufs, für Seelenleben der Dorfbewohner zuständig, Organisation und Überwachung des dörflichen und städtischen Schullebens. Mehrere kleinere Dörfer und Weiler bildeten zusammen gemeindliche Einheit und teilten sich zentrale kirchliche Funktionen, v.a. in Norddeutschland, sog. „Kirchspiel“) - andere, jüngere dörfliche Siedlungsformen: Weiler (kleine gemeindliche Ansiedlungen, abseits von größeren Bauerndörfern), Waldhufendörfer (wurden als lang gestreckte Straßensiedlungen in den Wald hineingetrieben, andere Kommunikationsformen als z.B. die um einen Kern gruppierten Haufendörfer) als gemeindliche Einheiten - nahmen Juden nach Vertreibung aus vielen großen Städten auf: Abgaben für Schutzbriefe, Kuhhandel, Geldwechsler - Allmende/“Gemeinheiten“ (gemeinschaftliche Nutzung, z.B. Wiesen, Moore, Sümpfe, machten häufig über 50% des zu Dorf gehörenden Bodens aus), angeschlossen an Gewanne (privat genutzte Landstreifen)

aufrecht. Vergaben direkt Kredite an Kaiser (dadurch gesicherte Mitspracherechte im Recht/bei Entscheidungen, die die Stadt unmittelbar betrafen. Einflussfähigkeit nahm nach 30 J. Krieg und im 18. Jh. ab), Reichstage in wichtigen Städten (v.a. Reichsstädten) abgehalten - Residenzstädte: z.B. München, landesfürstlicher Hof -> Hauptstädte der Fürstentümer (Würzburg, Bamberg auch, Salzburg, Mannheim, Wien), politische Entscheidungen in ihnen gefallen, Bürokratie, Garnisonen, kulturelle Einrichtungen (Akademien. Unis, Theater) wichtig wegen Geschichte des frühmodernen Staates: Entstehung des modernen Territorialstaats begann in Landesfürstentümern (Württemberg, Bayern), nicht auf der Ebene des Reiches - Augsburg als Handels- und Finanzmetropole (Fugger-Welthandel (Warenhandel, Bank- und Wechselgeschäft, Handel mit Kupfer und Silber (Bergwerke), enge Beziehungen zur Politik, Ablasshandel), Welser); Bedeutungsverlust, Handel verlagerte sich im Laufe des 17. Jh. in atlantischen Raum, Dreißigjähriger Krieg - Gesellsch. Leben: verschiedene Gruppen mit jew. Rechten u. Privilegien, Eigenleben jeder Gruppe, Spitze; Stadtadel (Patriziat); „alte Geschlechter“ bzw alte Familien (Honoratioren), besetzten städtische Ämter, politische und wirtsch. Macht. Kleriker auch Führungsschicht. Sog. Ehrbarkeit (tonangebend auch): Kaufmannschaft, hohe Beamte, Akademiker. Politisch machtlose Mittelschicht: Handwerk, Kleinkaufleute, mittlere Beamte, Angestellte der Stadt (Lehrer, Gerichtsdiener) Unterschicht: Lohnarbeiter, Fuhrleute, unehrliche Berufe (Henker etc.): keinerlei politische/soziale Macht - Augsburg: Mehrheit Protestanten: heftige innerstädtische Konflikte mit Katholiken bis zum Westfälischen Frieden - vor Industrialisierung hoher Grad an Subsistenzwirtschaft (Nahrung, Kleidung, Wohnung also z.B. Brot, Hemden, Stühle meist in privaten Haushalten selbst produziert)

a) Zünfte: Zusammenschluss von Handwerkern einer Berufsgruppe (Preise, Arbeitsorganisation, Produktionsformen, Ausbildung usw. gleich) (aber teils auch mehrere Berufsgruppen eine Zunft wg. wichtiger politischer Bedeutung, dienten primär der politischen Gliederung der Bürgerschaft, erst danach als politische Selbstorganisation des Handwerks), bestimmten auch religiöses und geselliges Verhalten ihrer Angehörigen, Meister

- Genossenschaften (gemeinschaftliches Wirtschaften) - Anerbenrecht (Weitergabe der Höfe, Hof ging in Hände EINES Erben über), Realteilung (Schwaben, Hof wurde unter allen Erbberechtigten aufgeteilt)

Arbeitsweise, Arbeitsbedingungen

- Grundherrschaft: Grundherren (Adelige, Klöster, Bischöfe) überlassen Land zur Bewirtschaftung an die hörigen Bauern - leibeigene Bauern: am Herrenhof, Leibeigenschaft: verpflichtete zu Geld- und Naturalabgaben, Hand- und Spanndiensten (Süd- und Westdt.), unfrei (Gutsherrschaft Ostdeutschland)

und ihre Familien, Gesellen, Lehrlinge hatten sich an die festgesetzten Normen und Werte zu halten, strenge soziale Kontrolle: Lehrlinge mussten eheliche und ehrliche Herkunft nachweisen (uneheliche Kinder oder aus Häusern mit unehrlichen Berufen ausgeschlossen) b) Manufaktur (handwerkliche Methoden aber bereits gewisser Grad an Arbeitsteilung, Großbetriebe, stellten meist Luxusartikel, teils aber auch Waren des tägl. Bedarfs her, gesteigerte Produktion und bessere Kontrolle der Arbeitskräfte durch direkte Aufsicht, Zerlegung der Arbeit in einzelne Schritte, Vergütung mit Geldlöhnen, staatlich subventioniert, Merkantilismus = die Wirtschaftsform des Absolutismus, Regierungen greifen stark in Wirtschaftsleben ein, staatliche Privilegien an investitionsbereite Unternehmer verliehen) c) Verlagswesen/-system (Handwerkliche Techniken, Herstellung von Textil- und Metallwaren, Verlegerkaufleute steuerten Vertrieb und Produktion (an überregionalen oder internationalen Märkten orientiert), stellten Produzenten für Heimarbeit oder Arbeit in kleinen Betriebsstätten Arbeitsgeräte, zur Produktion notwendige Materialen usw. zur Verfügung/teilw. besaßen Heimarbeiter eigene Werkzeuge oder besorgten sich Rohmaterialien selbst) -> große Bedeutung für Entstehung kapitalistischer Wirtschaftsweisen, an Markt, nicht Eigenverbrauch ausgerichtete Produktion, nach kommerziellen Gesichtspunkten organisiert Zu a): „ehrliches Auskommen“ -> ohne individuelles Gewinnstreben -> wollten zur Verfügung stehende Arbeit und damit verbundene Erwerbschancen so auf alle Zunftangehörigen verteilen, dass jeder sein Auskommen/Nahrung hatte. Für notwendiges Gleichgewicht zw. Angebot und Nachfrage: beschränkte Anzahl von Meisterstellen und Gesellen und Lehrlingen, die Meister beschäftigen durfte, Bekämpfung von außerzünftiger Konkurrenz zur Wahrung des Besitzstandes, Gewerbetreibende ohne Zunft/aus anderer Zunft angeklagt Zu b): starke Kontrolle, Absprachen zw. Unternehmern und von Gerichten verhängte Strafen verhinderten, dass Beschäftigte Arbeitsplatz aus eigenem Ermessen wechselten, Arbeitsdruck, da exportorientiert (Import sollte durch hohe Zölle erschwert werden), relativ wenig Verdienst Zu c): Ausbeutung durch den Verleger, u.a. bei den Webern feststellbar („Heimarbeit“)

Bauern: Untertanen des jeweiligen Grundherren/Landesherren

Leibeigene Bauern • Erbuntertänigkeit: unbeschränkte Frondienste, Gesindezwang der Kinder, Verbot der Freizügigkeit • Schollenpflicht = dürfen Land nicht verlassen • Sind zu Abgaben + Frondiensten verpflichtet • Haben keine persönliche Freiheit (Heirat genemigungspflichtig) → Bauern haben hier also kein Land zur eigenen Bewirtschaftung, sondern arbeiten auf Land des Herrn GUTSHERRSCHAFT (v.a. östlich der Elbe)

Hörige Bauern • Prinzip: Grundherr vergibt Land an Bauern zu dessen eigener Bewirtschaftung • Bauern verpflichtet sich zu Abgaben + Frondiensten → Abgaben im Lauf der Zeit oft durch Geldzahlungen entsetzt (sog. Renten) GRUNDHERRSCHAFT

1.5 Familiengemeinschaften und Geschlechterrollen in der Ständegesellschaft 1. Begriff „Familie“ -> „Ganzes Haus“/Zusammenleben in den Familiengemeinschaften - Kernfamilie (Vater, Mutter, Kinder) + Verwandte (z.B. Großeltern, Tanten, Neffen), Gesinde (kein eigenes Geld), Gesellen (keine Frau, ledig), im Haus arbeitende (neben Gesellen z.B. auch Mägde, Kutscher etc.) (frühneuzeitliche Familie umfasste nicht so viele Personen, wie oft angenommen -> hohes Heiratsalter der Frauen -> spät Kinder geboren, hohe Sterberate bei Säuglingen/Kindern, wenn kein Gesinde: meist 4/5-8 Personen, Adel aber z.B. mehr, da Angestellte) - Passend zur Arbeitsweise: Familie als Produktionsstätte, Arbeit im Haus verband alle - Langsame Trennung von Arbeits- und Wohnstätte begann (bei Adel, hohen Beamten s.u.) und damit die traditionelle Rollenverteilung von Mann/Frau (geschlechtliche Arbeitsteilung weniger stark ausgeprägt, als im 19./20. Jh., weniger hierarchisiert da noch keine Trennung, Einfluss der Industrialisierung), Mann „draußen“ arbeiten, Frau nicht berufstätig, häusliches Leben und Kinderfürsorge -> vom Bürgertum aus neue, innerfamiliäre Verhaltensweisen in andere Bevölkerungsgruppen verbreitet - Ehe in vorindustrieller Zeit: meist Zweckbündnis zweier Familien, die eine Verbindung zwischen ihren Kindern beschlossen hatten, meist großer Aufwand für Hochzeit -> um Bedeutung des Ehebundes zu verdeutlichen, materielle Abmachungen, die Eheschließung begleiteten wichtiger als Liebe - Beamtengattinen waren schon auf die „klassische“ Stellung fixiert. - in der Frühen Neuzeit: Haus-, Schutz- und Herrschaftsverband 2. Formen der Familie - Zweckmäßigkeitsüberlegungen: Landbevölkerung häufig Kinder als Altersversorgung (häufig vertragliche Vereinbarung: jüngere Generation: übernahm Verantwortung für den Hof, verpflichtete sich zur Versorgung der Eltern/Großeltern, diese sich wiederum zur Mithilfe in Notsituationen wie Erntezeit, Krankheit, plötzlicher Tod), wirtschaftl. Bedeutung (in Heimarbeiterfamilien), schnell und ohne viel emotionalen Aufwand ins tätige Leben hineingestellt, aber gefühlsmäßige Bindungen nicht ausgeschlossen - Heimarbeiter-, Handwerker-, Adels- oder Beamtenfamilie, d.h. unterschiedlicher Umgang mit Kindern (vgl. Bildung in Adels- und Beamtenfamilien wichtig), emotionaler Zugang zu

Kindern unterschiedlich (Kindersterblichkeit (deshalb emotionale Distanz, Jungen wie Mädchen angezogen -> noch nicht als Stammhalter angenommen, ab Aufklärung/Sturm und Drang anders), vor allem erst im 18. Jh. „Entdeckung der Kindheit“ -> Aufklärung -> bei Adeligen, begüterten Bürgern wie z.B. hohen Beamten: mehr Zeit, zunehmende gefühlsmäßige Bindungen) - Patriarchalische Familie: Rolle des Hausvaters, Frau nicht geschäftsfähig (keine Verträge, Handel treiben, Erbe... s.u.) 3. Rolle des Mannes: Hausherr mit Schlüsselgewalt, Züchtigungsrecht, Unterhalten (im wirtsch. Sinne) der Familie 4. Rolle der Frau: - Erziehung, Haushalt, z.T. in den Arbeitsprozess eingebunden, je nach sozialer Stellung (auf dem Land z.B. im bäuerlichen Betrieb mitgearbeitet, beteiligte sich mit an der Existenzsicherung, kollegiale Arbeitsteilung zw. Mann und Frau, auch v.a. bei Heimarbeiterfamilien: geringste Rollenverteilung der Geschlechter, Frau voll in den Prozess der Heimarbeit integriert; Handwerkerfamilien: Frau weniger stark eingebunden, Hilfeleistungen wie Warenverkauf, Auftragsentgegennahme, aber eigentliche Aufgabe Ernährung der Familie (Kinder, Gesellen) und Kindererziehung) - Rechtliche Einschränkungen (keine Verträge, kein Handel), nur bedingt war es Witwen z.T. möglich, den Handwerks- oder Manufakturbetrieb zeitweise zu führen - Adelige Frauen durften mit repräsentieren (Repräsentationspflichten erfüllen), sich Mann strikt unterordnen, zuständig nur für Leitung des Haushalts, von manuellen Aufgaben (wie z.B. Bäuerin) befreit (erledigte Personal) - bürgerliche Familien (v.a. Beamtenfamilien, Pfarrhaus): Prozess der Trennung von Arbeitsund Familienleben begann (prägte später moderne Industriegesellschaft): Beamter eigener Arbeitsbereich, Frau hatte keinen Einblick in diesen, musste sich um den Haushalt im engeren Sinn kümmern (Mann angenehmes Zuhause zur Erholung von seinem Berufsleben bieten, Kindern Erziehung geben, die dem Aufstiegswillen der Familie entsprach); Pfarrersfamilien: Pfarrfrau neben Haushalt auch Gemeindearbeit widmen, Vorbild für Gemeindemitglieder: Mann bei dessen sozialen Aufgaben unterstützen, nicht gestattet, eigene, vom Ehemann unabhängige Interessen zu verfolgen 5. Identität: - Adel: Bildung, vornehme Umgangsformen, Repräsentation, Muße - Oberschicht/Großbürgertum: Bildung (+ Repräsentation), eigenständiges Denken 1.6 Soziale Sicherheit in der Ständegesellschaft? Beispiele dörflicher und städtischer Fürsorge Soziale Sicherung in der Frühen Neuzeit Geänderte Einstellung zu Armut: Im Mittelalter: Kirche, Familie zuständig für soziale Sicherheit, Auffassung, Reiche könnten durch barmherziges Handeln und Almosengeben ihre Sünden abbüßen

Neuzeit: - Gedanken der Reformation (Keine Erlösung durch Almosen, sondern durch Glauben (protestantisches Denken Luthers), aufstrebende Städte und wachsende Bedeutung von Geldwirtschaft und Handel -> neue Verhaltens- und Denkmuster herausgebildet, nicht mehr so stark von Kirche und Religion geprägt (Keine Almosen für Seelenheil), Aufhebung vieler Klöster (Bettler verloren wichtige Anlaufstelle) und Kriminalisierung von Betteln in protestantischen Regionen - Vorwurf an Arme/Bettler, dass sie faul und gierig sein und Betrug und Diebstahl an der Allgemeinheit betrieben - Gedanken der Aufklärung (Nicolai): Ursachen für Armut bekämpfen, Anhalten zur Arbeit (Bettler schlecht für die Gesellschaft, Erziehung als Mittel) - Ansteigen der Armut (Bettelarmut): Missernten, Hunger, Landflucht -> bessere Organisation des städtischen Armenwesens notwendig -> Kriminalisierung und Ausgrenzung/Abwehr Armer -> verstärkte Reglementierungen und Kontrolle der Armen und Armenfürsorge -> „Armenpolitik“: Vergabe von Bettelzeichen, Erstellung von Almosenlisten; Aufwertung der Arbeit (jeder sollte seinen Lebensunterhalt durch Arbeit verdienen) -> Organisation/Merkmale und Prozesse der Armenfürsorge: Größten Anteil leisteten Familienangehörige, Verwandte, Freunde, Nachbarn, „private“ Hilfe wurde durch Fürsorge kirchlicher Einrichtungen (Klöster) oder Verbänden (Kaufmannsgilden, Zünften, Bruderschaften) ergänzt; allerdings: Prozess, in dessen Zuge die alte, meist religiös motivierte Almosenvergabe Einzelner abgelöst wurde (von gemeinschaftlicher, öffentlich organisierter Armenfürsorge durch Gemeinden/Städten/Staat) Charakteristische Merkmale dieses Prozesses: Kommunalisierung: Städte, Gemeinden, Landesherren übernahmen Organisation des Armenwesens (z.B. Spitäler gebaut)

Rationalisierung: Behörden erstellten Bedürftigkeitskriterien: Entscheidender Grundsatz: Wer arbeitsfähig war, sollte Lebensunterhalt mit Arbeit verdienen, nicht betteln, nur Unterstützung, wenn man trotz eigener Arbeit/anderer Widrigkeiten kein hinlängliches Auskommen besaß. Almosenlisten (von kirchlichen und weltlichen Amts- und Würdenträgern erstellt, v.a. Kriterium Erwerbsunfähigkeit bei älteren, kranken, v.a. Witwen und verlassene Frauen)

Bürokratisierung: Aufbau einer Sozialverwaltung (Vertreter überwachten die Einhaltung der Kriterien für die Verteilung der Unterstützungsleistungen; Aufgabe, Gelder und Naturalleistungen möglichst planvoll und gerecht zu verteilen; Notfalls Recht, mit Zwang und G...


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