Hausarbeit Witt 2 PDF

Title Hausarbeit Witt 2
Author Sarah Menzel
Course Interkulturelle Soziale Arbeit
Institution FOM Hochschule
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FOM Hochschule für Ökonomie & Management in Hamburg 1. Semester

Hausarbeit Einführung in die Soziale Arbeit

zum Thema „Professionelle

Beratung in der Sozialen Arbeit –

Berufseinstiegsbegleitung“ von Sarah Menzel (Matr.-Nr. 478512) bei Dipl.-Päd. Christian Witt

Abgabetermin: 31.08.2018

Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung......................................................................................................................1 2. Berufsfeld der Berufseinstiegsbegleitung in der Jugendbildung...................................2 2.1. Die Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)...............................................2 2.2. Hilfe und Kontrollfunktion in der Maßnahme............................................................4 3. Fallbeispiel: Auftrag zur Betreuung der jugendlichen durch BerEb.............................5 3.1. getroffene Vereinbarungen um weiteren besuch der Schule zu sichern.....................7 3.2. Professionelle Beratung in der Sozialen Arbeit..........................................................8 4. Welche Kompetenzen sollen der Sozial Arbeitende mitbringen...................................9 5. Spannungsverhältnisse beim doppelten Mandat mit verschiedenen Akteuren............10 6.1. Alltagsberatung in der Sozialen Arbeit.....................................................................13 6. Rollen- und Loyalitätskonflikt bei der Umsetzung des Auftrags................................14 7. Ergebnisteil..................................................................................................................15

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1. Einleitung Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Thema „Professionelle Beratung in der Sozialen Arbeit – Berufsfeld Berufseinstiegsbegleitung“. Das Berufsbild der Berufseinstiegsbegleitung auch in Kurzform BerEb bezeichnet wurde im Jahr 2009 durch Agentur für Arbeit (AfA), Europäische sozial Fonds (ESF) und Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) konzipiert und bundesweit an den Pilotschulen ins Leben gerufen. Hierbei sollten die Haupt- und Stadtteilschulen auch sogenannten „Brennpunktschulen“ Unterstützung erhalten. Dauer der Maßnahme wurde auf zwei Jahre festgesetzt und am ende der Maßnahme anhand der Bewertungsbogen der Lehrer und Schüler evaluiert. Nach dem sich die Maßnahme bewertet hat wurde es bundesweit von der Agentur für Arbeit ausgeschrieben und die Aufgaben wurden von den jeweiligen Zuteilung erhaltenen Bildungsträger an den Schulen umgesetzt. Das Hauptmerkmal der Maßnahme liegt darauf, die Jugendliche in sozialen und persönlichen Kompetenzen zu stärken und sie auf dem Weg zum Erreichen des Hauptschulabschlusses zu begleiten. Aus den Zahlen des Statistischen Bundesamtes ist zu entnehmen, dass die Maßnahme viele Jugendliche erfolgreich aufgefangen und stabilisiert und einem Abbruch der Schüler entgegengewirkt hat. Der Rückgang der Zahlen seit Einführung und Etablierung der Maßnahme in das Schulalltag und -system verdeutlichen die Wirksamkeit und Effizienz. Wie aus den Zahlen ersichtlich waren es im Jahr 2006 über 76.000 (7,9%), Jahr 2007 70547 (7,6%) und 2008 sind es 64.500 (7%) Jugendliche die die Schule ohne einen Schulabschluss verlassen haben. Nach der Einführung der Maßnahme in den Stadtteil- und Gemeinschaftsschulen sanken die Zahlen der Schulabgänger ohne Schulabschluss ab 2009 58.400 (6,9%), 2010 auf 53.058 (6,5%). Im Zeitraum 2011 bis 2015 sanken die Zahlen auf 5,6 – 5,7 % ab. Um die Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung dazustellen wird das Berufsfeld erläutert und unter dem Aspekt der professionellen Beratung vorgestellt. Anhand des dargestellten Fallbeispiels wird das „doppelte Mandat“ in der Sozialen Arbeit analysiert und kritisch betrachtet. In Rahmen dieses Themas sollen die Begriffe wie Rollen- und Loyalitätskonflikt auf Bezug nehmend zu Fallsituation sachlich dargestellt und kritisch bewertet.

Des

Weiteren

werden

die

Alltags-

und

professionelle

Beratung

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gegenübergestellt und die Unterschiede wissenschaftlich betrachtet. Abschließend werden

die

zu Berufsausübung

notwendige,

persönliche

Eigenschaften

und

Kompetenzen des Sozial Arbeitenden detailliert, sachlich und transparent spezifiziert. 2. Berufsfeld der Berufseinstiegsbegleitung in der Jugendbildung Die Maßnahme der Berufseinstiegsbegleitung wurde Januar 2009 konzeptionell erarbeitet und durch den Staat in § 49 Abs. 1 – 5 SGB III genau definiert. Der Staat hat die Settings der Berufseinstiegsbegleitung in § 49 SGB III gesetzlich definiert und genau vorgeschrieben, welche Voraussetzungen der Schüler erfüllen muss, um die Unterstützung zu erhalten. Die Berufseinstiegsbegleitung wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, die Bundesagentur für Arbeit und den europäischen Sozialfond. Der Auftraggeber ist hierbei die Agentur für Arbeit und der beauftragte Bildungsträger hat eine Umsetzungspflicht, daher hat er auch die Kontrollfunktion. Der Berufseinstiegsbegleiter hat gegenüber des Auftraggebers die Verpflichtung Bericht zu erstatten zum Ist-Zustand der Teilnehmer anhand eines Förderplans, über die erreichten Fortschritte und Ziele und über den geplanten zukunftsorientierten und realen erreichbaren Ziele und Handlungen. Diese Maßnahme der Agentur für Arbeit ist für den Teilnehmer kostenfrei und auf freiwilliger Basis. Die Maßnahme wird jedes Jahr evaluiert um die Erfolge zu aufzuzeichnen. Nach einer positiven Bewertung der Zahlen wird die Maßnahme jedes Jahr neu ausgeschrieben. Hierfür werden die Schüler, die an der Maßnahme teilgenommen haben herangezogen und in der Gesamtzahl betrachtet. 2.1. Die Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung (BerEb) Die Berufseinstiegsbegleitung wird an den Stadtteil- und Gemeinschaftsschulen eingesetzt um die Jugendlichen zu unterstützen. Die Hauptgründe für die Hinzuziehung eines Berufsbildungsbegleiters sind, dass die Schüler diverse Schwierigkeiten haben auf allgemeinbildenden Schulen erfolgreich einen Abschluss zu absolvieren und anschließend einen Ausbildungsplatz oder weiterführende Schulen anzutreten. Die Berufseinstiegsbegleitung

steht

beratend

dem

Teilnehmer,

Schulsozialarbeiter, Agentur für Arbeit und dem Arbeitgeber zur Seite. Die Begleitung umfasst insbesondere:

Schule,

Eltern,

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o Erreichen des Abschlusses einer allgemein bildenden Schule o Berufsorientierung und Berufswahl o Ausbildungsplatzsuche o Begleitung in Übergangszeiten zwischen Schule und Berufsausbildung o Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses o Krisenintervention o Konfliktbewältigung o Elternarbeit o Alltagshilfen o Entwicklungsfördernde Beratung und Einzelfallhilfe o Verhaltenstraining o Förderung von Kompetenzen o Suchtprävention o Förderplanerstellung o Umgang mit den behinderungsbedingten Einschränkungen im Betrieb o die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch mit den an der Berufsausbildung Beteiligten Akteuren Ein ganz besonderes Augenmerk liegt auf die Teilnehmer, die einen Ausbildungsplatz haben. Hier geht es darum den Jugendlichen den Übergang ins erwachsenen Leben zu erleichtern, weil viele Jugendliche damit Schwierigkeiten haben die bekannte, gewohnte und Sicherheit bietende Klassengemeinschaft zu verlassen. Eine der wichtigen Aufgaben, die hier anfallen ist den Jugendlichen während der Anfangszeit den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Eine gute Zusammenarbeit mit dem Betriebsinhaber, Berufsschullehrer und dem Vertrauenslehrer erleichtert den Informationsaustausch. Es gehört auch zu den Aufgaben der Berufseinstiegsbegleitung bei Bedarf eine ausbildungsbegleitenden Hilfe für den Teilnehmer zu organisieren. Ab Beendigung der Probezeit endet auch für den Teilnehmer die Maßnahmendauer. Um eine professionelle Beratung und Begleitung des Jugendlichen gewährleisten zu können, ist die Bereitschaft aller beteiligten Akteuren vorauszusetzen.

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2.2. Hilfe und Kontrollfunktion in der Maßnahme Es liegt im Interesse des Staates, so viele Jugendliche wie möglich in Ausbildung zu bringen und Mithilfe dieser Maßnahme dem Schulabbruch und Schulverweigerung entgegen zu wirken. Die Schulen müssen die Maßnahme bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Schule verpflichtet sich dadurch dem jeweiligen Maßnahmenträger bzw. Mitarbeiter alle notwendigen Informationen über den eingeteilten Schüler, geeignete Räume und elektronische Datenverarbeitungsmittel zu Verfügung zu stellen. Leider kommt es aber oft vor, dass die Schulen sich über die Maßnahme und ihren Pflichten nicht umfangreich informieren. Die Schulleitung verweigert die Mitarbeit, weil sie keine Einsicht in die Schulakte gewährt, Informationen vorenthält und die Teilnahme des Berufsbildungsbegleiters an den Lernentwicklungsgesprächen ablehnt. Im Falle einer anhaltenden Verweigerung an der Mitarbeit, ist die Agentur für Arbeit verpflichtet, Hilfestellung zu leisten und gegeben falls die Schule gemeinsam mit der Schulbehörde aufzufordern ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Die Agentur für Arbeit ist als Auftraggeber durch die anderen mitfinanzierenden Organe bevollmächtigt

die

Maßnahme

anhand

der

Einzelgespräche

mit

der

Berufseinstiegsbegleitung und dem Berichtwesen zu kontrollieren und bei Bedarf und Notwendigkeit tätig zu werden. Die Berufseinstiegsbegleitung ist angehalten und befugt, in ihrer helfenden Funktion die vereinbarten und eingeleiteten Ziele zu kontrollieren und bei Bedarf zu korrigieren bzw. neu konzipieren oder zu ergänzen. Die Kontrolle ist notwendig wegen der Funktionalität der pädagogisch eingeleiteten Schritte auf ihre Umsetzbarkeit hin zu überprüfen. Das Berichtswesen

ist

hierbei

ein

erforderliches

Kontrollinstrument

für

den

Berufseinstiegsbegleitung um den Bildungsträger und Auftraggeber gegenüber dem Fortgang des Entwicklungstands des Teilnehmers zu dokumentieren. Gleichzeitig dient dieses Instrument als Absicherung und Nachweis über den definierten und umgesetzten Auftrag. Des Weiteren wird der Teilnehmer ebenfalls durch das Kontrollinstrument angehalten, seiner Mitwirkungspflicht nachzukommen, erreichte Ziele und Veränderungen in seinem

privaten

und schulischen

Kontext

bezüglich

Berufseinstiegsbegleitung unverzüglich mitzuteilen.

der Vereinbarung

der

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Auf Grund des Einverständnisses zu der Begleitung im Rahmen der Maßnahme haben die Eltern ein Anrecht auf Informationen über den Entwicklungsstatus, der Zustimmung des Jugendlichen vorausgesetzt. 3. Fallbeispiel: Auftrag zur Betreuung der jugendlichen durch Berufseinstiegsbegleitung Vor dem aktiv werden im Auftrag der Agentur für Arbeit, wird eine Konferenz mit der Berufsberatung und der Berufseinstiegsbegleitung für die in Frage kommenden Schüler einberufen. In dem Gespräch werden alle in Frage kommende Schüler besprochen und ausgewählt. Im Verlauf des Gespräches wurde einer der zukünftigen Teilnehmer explizit hervorgehoben mit der Argumentation „besonderer Unterstützungsbedarf“. Da der besagte Schüler durch sein Verhalten und Handlungen massiv dem Unterricht störe und sich und andere Schulkameraden Schaden zufügt. Hier soll einige Verweise, Bußgeld, Sozialstunden und Hausverbote erhängt worden sind. Nach erfolgter Auswahl des infrage kommenden Teilnehmer für die Maßnahme wird als Folgeschritt Einzelgesprächstermine vereinbart: 1. Erstgespräch mit dem Teilnehmer um zu sondieren, ob eine Interesse an der Maßnahme besteht. 2. Gespräch mit der Klassenlehrerin, Sie stuft den Jugendlichen als aggressiv, respektlos, faul und störend im Unterricht ein. Ihr Wunsch ist, dass der Teilnehmer bis Ende des Schuljahres in ein Praktikum kommt. Die Schulleitung ist derselben Meinung wie der Klassenlehrerin, zumal der Teilnehmer Gespräche mit dem Schulpsychologen abgelehnt hat. Die Klassenkameraden sollen den Schüler meiden und möchten mit ihm in der Klassengemeinschaft und in der Pause nichts zu tun haben. 3. Gespräch mit dem Schulsozialarbeiter. Diese berichtete über die Schwierigkeiten im Elternhaus und dass die Eltern mit dem Teilnehmer überfordert seien. Der Teilnehmer lehnt alle Gesprächstermine und Angebote ab, er ist zudem straffällig geworden und musste dafür schon Sozialstunden ableisten. 4. Das Kennenlerngespräch mit den Eltern. Die Eltern sind mit dem Teilnehmer überfordert und kommen durch seinen aggressives und ablehnendes Verhalten seit einem Jahr nicht an ihn heran. Die Bußgelder, die die Eltern zu zahlen hatten, belastete deren finanziellen Ressourcen beträchtlich. Die Eltern hatten außerdem die

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Befürchtung, dass der Schüler mit seinen 14 Jahren zukünftig nicht mehr nur mit Sozialstunden davonkommen würde, sondern inhaftiert werden könnte. Zusätzlich hatten sie Sorge, dass sich die anderen Geschwister ihn als Vorbild nehmen könnten. 5. Das Jugendamt unterbreitete der Familie den Vorschlag, den Teilnehmer in eine Wohngruppe unterzubringen. Der Schüler lehnte diesen Vorschlag jedoch ab und äußerte den Wunsch bei der Familie bleiben zu wollen. Kennenlerngespräch mit dem Teilnehmer: Nach der Aufnahme und Erledigung des bürokratischen Teils, beantragte BerEb die Einsicht in die Schulakte und vereinbarte einen Termin für das Erstgespräch. Dies verlief zu Anfang schleppend, der Jugendliche zeigte Misstrauen und Ablehnung. Er wollte sich nicht einem aus der Schule öffnen und seine Probleme anvertrauen, weil nach seiner Meinung „alle unter eine Decke stecken“. Hier zeichnete sich aus, es Bedarf Beziehungsarbeit, um das Vertrauen der Teilnehmer zu gewinnen und ihm zu vermitteln „er kann über sein Leben selbst die Entscheidungen treffen, kann seine Ziele selbst formulieren und die Schritte selbst bestimmen“. Der BerEb stellt sich vor und beschrieb genau seine Aufgaben. Dem Teilnehmer steht es frei jederzeit das Gespräch zu beenden ohne das ihm irgendwelche Konsequenzen entstehen würden. Eine der wichtigste Punkte war, dem Teilnehmer deutlich zu machen, dass der BerEb nicht zu Schule gehört, sondern einem externen Träger untersteht und absolute Schweigerpflicht gegenüber der Schule, den Eltern, dem Schulsozialarbeiter, dem Berufsberater und dem Jugendamt zu wahren hat. Alle Berichte und Informationen, die an Dritte weitergeleitet werden müssen, werden erst mit dem Teilnehmer besprochen, wenn er mit dem Inhalt nicht einverstanden ist, darf der Bericht nicht weitergeleitet, sondern muss inhaltlich verändert werden. Auf Wunsch der Teilnehmer wurden die Punkte schriftlich festgehalten und vom BerEb und Teilnehmer gemeinsam unterzeichnet. Nachdem seine Bedenken ziemlich ausgeräumt wurden, willigte der Teilnehmer in ein weiteres Gespräch ein. In dem zweiten Gespräch ging es darum, wie sich der Teilnehmer seine Zukunft vorstellt und ob er einen Schulabschluss erreichen möchte. Was genau ihn an der Schule stört und warum er ablehnend gegenüber den Menschen steht, die Ihn helfen möchten. Der Teilnehmer berichtete, dass er sich in der Klassengemeinschaft nicht akzeptiert und durch die Klassenlehrerin „gemobbt“ und „provoziert“ fühle. Er möchte eine

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Ausbildung als KFZ-Mechatroniker absolvieren und Autos reparieren, dies würde ihm Freude bereiten. Er schilderte auch, was er alles braucht um das Ziel erreichen zu können, war sich seine Situation bewusst und konnte es auch reflektieren. Erst wurden vom Teilnehmer seine Schwächen, Stärken, Vorlieben, Hobbys, Neigungen und Absichten analysiert um ein Basis zur gemeinsames Arbeiten und um Anfertigung eines Konzeptes zu haben. Nach dem fünften Gespräch war der Teilnehmer bereit, ein Konzept zu erstellen, wie er seine Ziele erreichen kann. Mit dem Teilnehmer gemeinsam wurde sein Tages- und Wochenablauf strukturiert und verschiedene Aktivitäten nach der Schule besprochen. Wegen seine schlechten Noten wurde eine Nachhilfe arrangiert, um seine Aggressionen abbauen zu können wurde ein Sportverein ausgesucht. Gemeinsam mit dem Jugendlichen

wurde

eine

Konferenz

beantragt,

alle

Akteure

(Schulleitung,

Koordinationslehrer, Klassenlehrerin, Berufsberater, Schulsozialarbeiter, Jugendamt Mitarbeiter, Eltern) wurden eingeladen um das Konzept vorzustellen und zu besprechen. 3.1. getroffene Vereinbarungen um weiteren besuch der Schule zu sichern Auf der Konferenz wurde das Konzept mit folgenden Zielvereinbarungen vorgestellt: 

Der Teilnehmer besucht ab sofort regelmäßig die Schule und beteiligt sich aktiv am Unterrichtsgeschehen



In Konfliktsituationen wendet sich der Teilnehmer an den zuständigen anwesenden Ansprechpartner



Der Teilnehmer wird zuverlässig und regelmäßig die Nachhilfe besuchen und dies anhand einer Anwesenheitsliste nachweisen



Der Teilnehmer meldet sich an einem Sportverein und nimmt an einem AntiAggression-Training teil



Der Teilnehmer besucht in der vereinbarten Frist zu festen Zeiten zweimal in der Woche die Berufseinstiegsbegleiterin und arbeitet an seinen Sozialkompetenzen



Der Teilnehmer bekommt um Regelmäßigkeit gewährzuleiten Freistellung vom Unterricht und diese Zeiten werden durch Berufseinstiegsbegleitung bescheinigt



Um weitere Konflikte in der Klassengemeinschaft zu vermeiden, wurde mit der Schule und der Klassenlehrerin die Vereinbarung getroffen, dass der

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Schulsozialarbeiter und der BerEb an der wöchentlichen Klassenkonferenz teilnehmen dürfen, um deeskalierend einzuwirken Um Überforderung des Jugendlichen zu vermeiden, wurden die andere Akteure gebeten, im Falle eines Gesprächsbedarfs den BerEb zu kontaktieren. Die Eltern stellten mit dem Einverständnis des Teilnehmers eine Vollmacht für den BerEb aus, damit dieser für den Teilnehmer sprechen und seine Interessen vertreten darf. Die Eltern, Klassenlehrerin und Schulleitung werden wöchentlich mit dem Teilnehmer gemeinsam über den Verlauf der Maßnahme auf dem Laufenden gehalten. Um den Teilnehmer Entscheidungs- und Mitteilungsfreiraum sowie seine Eigenständigkeit zu schützen, war es entscheidend, dass er an den Gesprächen persönlich erscheint und seine erzielte Erfolge selbstbestimmt artikuliert. Die Berufseinstiegsbegleiter sind nur unterstützend und als Beistand anwesend. Die Familie hat mit der Unterstützung der BerEb eine Familienhilfe beantragt. Nach zwei Monaten machte der Teilnehmer bemerkenswerte Fortschritte, seine Noten wurden besser, seine sozialen Kompetenzen entwickelten sich und er nahm regelmäßig, motiviert und eifrig am Unterricht teil. Bis zum Ablauf der Frist hatte der Teilnehmer sich soweit stabilisiert und so gut an sich gearbeitet, dass die Frist nur zu Kontrollzwecken bis Ende des Schuljahres verlängert wurde. Der Teilnehmer wurde in der Klassengemeinschaft wieder gut integriert und hat sich über den Sportverein und aus der Klasse einen neuen Freundeskreis aufgebaut. Die Familie hat durch die Unterstützung der Familienhilfe Struktur in ihren Alltag gebracht und regelmäßige Familienkonferenzen installiert. Auch in dem Fall der Teilnehmer kommt die soziale Arbeit ohne „Hilfe und Kontrolle“ nicht aus. Nach Ablauf der vereinbarten Zeit muss eine Evaluierung stattfinden, um die Erfolge zu kontrollieren und gegeben falls neu zu formulieren. 3.2. Professionelle Beratung in der Sozialen Arbeit Professionalität in der Sozialen Arbeit zeichnet sich dadurch aus, zu den Teilnehmern eine gesunde Beziehung aufzubauen. So viel Nähe wie nötig, so viel Distanz, wie möglich zu den beratenden Menschen entwickeln, damit Individualität, Selbständigkeit und Eigenverantwortung gewahrt wird, damit keine Abhängigkeitsbeziehung entsteht. Es ist wichtig den Beteiligten in die Prozesse mit zu integrieren und „Hilfe zu


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