Lerntext 6 - Kapitel 6 - Mörtel PDF

Title Lerntext 6 - Kapitel 6 - Mörtel
Course Baustoffkunde 1 und 2
Institution Technische Hochschule Mittelhessen
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GIESSEN FRIEDBERG Prof. Dr.-Ing. Rüdiger Kern Stand: WS 2009/2010

Kapitel 6 Mörtel

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Baustoffkunde II – WS 2009/20010 Kapitel 6 – Mörtel

Kapitel 6

Mörtel Inhaltsverzeichnis

6

Mörtel .......................................................................................................................................................... 6-3 6.1

Allgemeines ........................................................................................................................................ 6-3

6.2

Mauermörtel ....................................................................................................................................... 6-5

6.2.1

Wichtige Normen ........................................................................................................................... 6-5

6.2.2

Ausgangsstoffe ............................................................................................................................... 6-5

6.2.3

Mörtelarten ..................................................................................................................................... 6-5

6.2.4

Mörtelzusammensetzung ................................................................................................................ 6-6

6.2.5

Anforderungen ............................................................................................................................... 6-7

6.2.6

Anwendung von Mörtel für Mauerwerk......................................................................................... 6-9

6.2.7

Sonstige Mauermörtel .................................................................................................................. 6-10

6.3

Putzmörtel ........................................................................................................................................ 6-11

6.3.1

Allgemeines.................................................................................................................................. 6-11

6.3.2

Einteilung der Putze ..................................................................................................................... 6-12

6.3.3

Anforderungen ............................................................................................................................. 6-13

6.3.4

Zusammensetzung von Putzmörteln ............................................................................................ 6-14

6.4

Literatur ............................................................................................................................................ 6-15

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Baustoffkunde II – WS 2009/20010 Lerntext 6 – Teil 1, Mörtel

6 Mörtel 6.1 Allgemeines  Mörtel sind Gemische aus Bindemittel und Zuschlag bis 4 mm Größtkorn.  Verwendung für die Herstellung von Mauerwerk, Putz und Estrichen. Außerdem gibt es besonders zusammengesetzte Mörtel, z.B. Einpressmörtel, Injektionsmörtel sowie Ansetz-, Verlege- und Fugenmörtel.  Unterscheidung nach Art der Bindemittel: - Gipsmörtel - Gipskalkmörtel - Anhydritmörtel - Putz- und Mauerbindermörtel - Zementmörtel - Magnesiamörtel - Kunstharzmörtel mit organischen Bindemitteln  Unterscheidung nach Rohdichte: - Normalmörtel mit Zuschlägen aus Sand - Leichtmörtel mit Leichtzuschlägen  Unterscheidung nach Art der Herstellung: - Baustellenmörtel, wird auf der Baustelle nach Raumteilen (RT) gemischt. Wasser wird nicht abgemessen, sondern so lange zugegeben bis die gewünschte Verarbeitungskonsistenz erreicht ist. - Werkmörtel, wird in einem Werk genau dosiert zusammengesetzt. Bei Werkmörtel wird unterschieden in: Werk – Trockenmörtel: Gemisch der Ausgangsstoffe, das auf der Baustelle durch ausschließliche Zugabe einer vom Hersteller anzugebenden Menge Wasser verarbeitbar gemacht wird. Werk – Vormörtel:

Gemisch aus Zuschlägen und Luft- und Wasserkalken sowie ggf. Zusätzen, das auf der Baustelle nach Zugabe von Wasser und ggf. zusätzliche Bindemittel seine endgültige Zusammensetzung erhält und durch Mischen verarbeitbar gemacht wird. 6-3

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Werk – Frischmörtel:

Ist wie Transportbeton in verarbeitbarer Konsistenz ohne Zugabe von Wasser oder anderen Stoffen gebrauchsfertig.

Mehrkammer – Silomörtel: Mörtelausgangsstoffe sind in getrennten Kammern eines werkmäßig gefüllten Silos enthalten. Ausgangsstoffe werden nach festem Verhältnis so gemischt, dass am Mischerauslauf des Silos ein verarbeitungsfähiger Mörtel entnommen werden kann.

Abbildung 6.1: Lieferformen von Mauermörtel [6.1]

 Prüfung von Mörteln: Normen: - DIN 18555: Prüfung von Mörteln mit mineralischen Bindemitteln - DIN EN 1015: Prüfverfahren für Mörtel für Mauerwerk Prüfung u.a. von: Konsistenz, Rohdichte, Schüttdichte, Luftgehalt von Frischmörteln, Biegezug- und Druckfestigkeit, Fugendruckfestigkeit, bei Dünnbettmörteln für Mauerwerk u.a. noch Wasserrückhaltevermögen, Verarbeitbarkeitszeit.

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6.2 Mauermörtel 6.2.1 Wichtige Normen  DIN 1053 -1: -2: -3:  DIN V 18580:

Mauerwerk; Berechnung und Ausführung Mauerwerk nach Eignungsprüfung; Berechnung und Ausführung Mauerwerk; Bewehrtes Mauerwerk; Berechnung und Ausführung. Mauermörtel mit besonderen Eigenschaften. Anmerkung: Vorgesehen als Ersatz für DIN 1053-1

 DIN V 20000-412: Anwendung von Bauprodukten in Bauwerken – Regeln für die Verwendung von Mauermörtel nach DIN EN 998-2  DIN EN 998-2:

Festlegung für Mörtel für Mauerwerk Anmerkung: Vorgesehen als Ersatz für DIN 1053-1

Ab Februar 2005 muss Mauermörtel der DIN EN 998-2 entsprechen (CEKennzeichnung). Für die Anwendung ist DIN V 20000-412 zusätzlich zu berücksichtigen. Da DIN EN 998-2, die die mit dem CE-Zeichen zu deklarierenden Mörteleigenschaften umfasst, nicht alle Anforderungen beeinhaltet, die in Deutschland für die Verwendung von Mauerwerk nach DIN 1053-1, -3, -4 gelten, sind diese Anforderungen in DIN V 18580 enthalten (CE und ÜKennzeichnung). In dieser Norm wurden auch die bisherigen Bezeichnungen nach DIN 1053-1 übernommen (in DIN EN 998-2 abweichend). 6.2.2 Ausgangsstoffe

Bindemittel: Baukalke, Zement, PM-Binder nach jeweiliger Norm sowie bauaufsichtlich als gleichwertig zugelassene Bindemittel. Sand:

Mineralischen Ursprungs ohne schädliche Bestandteile.

Zusatzstoffe: Trass, Gesteinsmehle, Flugaschen, Farbpigmente. Zusatzmittel: Vorwiegend Erstarrungsverzögerer, Erstarrungsbeschleuniger, Verflüssiger, Luftporenbildner, Haftvermittler 6.2.3 Mörtelarten

 Normalmörtel (NM): Baustellengefertigte Mörtel oder Werkmörtel mit ei- ner Trockenrohdichte  1,5 kg/dm³. Normalmörtel werden in die Mörtelgruppen I, II, IIa, III eingeteilt. Fugendicke 10 bis 12 mm.  Leichtmörtel (LM): Werk-Trockenmörtel oder Werk-Frischmörtel mit einer Trockenrohdichte < 1,5 kg/dm³. Wird zur Verbesserung der Wärmedämmung von Mauerwerk aus hochwärmedämmenden Wandbausteinen eingesetzt. 6-5

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Leichtmörtel werden in die Gruppen LM 21 und LM 36 eingeteilt. Fugendicke 10 bis 12 mm.  Dünnbettmörtel (DM): Werk-Trockenmörtel mit Sand bis 1 mm Korngröße und organischen Zusätzen zur Verbesserung der Verarbeitbarkeit und des Wasserrückhaltevermögens (so dass dem Zement das notwendige Wasser nicht frühzeitig entzogen wird), die der Mörtelgruppe III zugeordnet werden. Fugendicke 1 bis 3 mm. Konzipiert, um Wärmebrückenproblem zu verringern. Anmerkung: Seit einigen Jahren gibt es auch sog. Mittelbettmörtel (nicht genormt, nach bauaufsichtlicher Zulassung) für eine Fugendicke von 5 bis 7 mm.

6.2.4 Mörtelzusammensetzung  Zusammensetzung für Normalmauermörtel: Normalmauermörtel können nach Tabelle 6.1 als Rezeptmörtel entsprechend der angegebenen Mörtelgruppen zusammengesetzt werden. Werden sie so zusammengesetzt, ist kein weiterer Nachweis hinsichtlich der Erfüllung der Anforderungen, d.h. keine Erstprüfung, notwendig. Ausnahme ist Mörtel der Mörtelgruppe III a. Anmerkung: Was ist eine Erstprüfung? Durch Erstprüfungen wird im Labor anhand von Mörtelprüfkörpern untersucht, ob mit der gewählten Mörtelzusammensetzung die geforderten Eigenschaften, wie z.B. die geforderte Druckfestigkeit erreicht werden. Wird ein Mörtel der Mörtelgruppe II nach Tabelle 6.1 zusammengesetzt, wird hingegen ohne Prüfung vorausgesetzt, dass der Mörtel die geforderten Eigenschaften erreicht. Für Normalmauermörtel der Gruppen II, IIa und III, die in ihrer Zusammensetzung nicht Tabelle 6.1 entsprechen, und immer für Mörtel der Gruppe IIIa sind Erstprüfungen durchzuführen. Hier müssen dann die in den Normen vorgegebenen Anforderungen erfüllt werden. Weitergehende Regeln hierzu siehe nächste Seite. Tabelle 6.1:

Mörtelzusammensetzung, Mischungsverhältnisse für Normalmörtel in Raumteilen (DIN V 18580)

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Tabelle 6.2: Allgemein: Eigenschaften von Normalmauermörteln [6.2]

 Zusammensetzung für Leichtmörtel Die geringe Dichte ( < 1,5 kg/dm³) wird in der Regel über die Zugabe besonders leichter Gesteinskörnungen (z. B. Blähton, Perlit, Kunststoffkügelchen) und/oder Luftporenbildner erreicht. Für Leichtmauermörtel sind immer Erstprüfungen durchzuführen.  Zusammensetzung für Dünnbettmörtel Zementmörtel (MG III) mit Größtkorn der Gesteinskörnung von 1 mm. Für Dünnbettmörtel sind immer Erstprüfungen durchzuführen.  Erstprüfungen sind durchzuführen - immer bei Mörtelgruppe IIIa, - immer, wenn Brauchbarkeit der Ausgangsstoffe nachzuweisen ist, - Bauwerke mit mehr als 6 gemauerten Vollgeschossen, - bei Werk-, Leicht- und Dünnbettmörtel, - für Mörtel, der nicht nach Tabelle 6.1 hergestellt ist 6.2.5 Anforderungen [6.4] Tabelle 6.3: Anforderungen Mauermörtel: DIN EN 998-2, DIN V 20000-412

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Tabelle 6.4: Anforderungen an die Druckfestigkeit nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580 (CE und Ü)

Tabelle 6.5: Anforderungen an die Verbundfestigkeit nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580 (CE und Ü)

Tabelle 6.6: Anforderungen an die Leichtmauermörtel nach DIN EN 998-2 und DIN V 18580 (CE und Ü)

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6.2.6 Anwendung von Mörtel für Mauerwerk Tabelle 6.7: Anwendung der Mörtel nach DIN 1053 - 1 Mörtelart

Anwendungsbereich

Normalmauermörtel Mörtelgruppe I

Zulässig bis max. 2 Vollgeschosse bei Wanddicken  24 cm (bei zweischaligem Mauerwerk gilt als Wanddicke die Dicke der Innenschale). Nicht zulässig für Kellermauerwerk, bewehrtes Mauerwerk, Gewölbe, Außenschale bei zweischaligen Außenwänden und Mauerwerk nach Eignungsprüfung. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen (Nässe, niedrige Temperaturen) darf diese Mörtelgruppe nicht verwendet werden (sondern MG II).

Normalmauermörtel Mörtel muss vor Erstarrungsbeginn verarbeitet sein. Mörtelgruppe II und Beide Mörtelgruppen nicht gleichzeitig auf Baustelle IIa verwenden (Verwechslungsgefahr). Normalmauermörtel Mörtelgruppe III und IIIa

Muss wie MG II und IIIa vor Erstarrungsbeginn verarbeitet sein.

Leichtmörtel

nicht zulässig für bewehrte Mauerwerksteile, Gewölbe, Witterung ausgesetztem Sichtmauerwerk.

Dünnbettmörtel

nicht zulässig für Gewölbe und für Mauersteine mit Maßabweichungen in der Höhe von mehr als 1,0 mm (wegen dünner Fuge Plansteine mit geringen Maßtoleranzen erforderlich).

Für Anwendung keine Beschränkung, ausgenommen Mauerwerk für frei stehende Schornsteine und zweischaliges Mauerwerk (Außenschale in MG II oder IIa), für Außenschale zum nachträglichen Verfugen zulässig und für bewehrte Bereiche der Außenschale.

Für bewehrte Mauerwerksteile geringer Fugendicke nicht anwendbar. Bei Verarbeitung ist darauf zu achten, dass dem Mörtel durch stark saugende Steine nicht zu viel Wasser entzogen wird, sonst Erhärtungsstörung oder teilweise Unterbindung der Erhärtung. Ggf. Steine vornässen oder Mörtel mit verbessertem Wasserrückhaltevermögen verwenden oder Mauerwerk feucht halten. Bei Verwendung von Dünnbettmörtel soll die Fugendicke für Stoß- und Lagerfugen 1 bis 3 mm betragen. Für Natursteinmauerwerk ist als Mauermörtel Normalmörtel zu verwenden. Bei bewehrtem Mauerwerk (DIN 1053-3) darf die Bewehrung nur in Normalmörtel der Mörtelgruppen III oder IIIa eingebettet werden. Für unbewehrte 6-9

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Teile des Mauerwerks dürfen auch alle anderen Mörtel verwendet werden, ausgenommen MG I. Frischer Mauermörtel ist vor Frost zu schützen, die Verwendung von „Frostschutzmitteln“ ist nicht zulässig. Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht gemauert werden, der Einsatz von Auftausalzen ist nicht erlaubt. Mauermörtel und Druckfestigkeit von Mauerwerk Rezeptmauerwerk (RM) ist Mauerwerk, dessen Grundwerte der zulässigen Druckspannungen 0 in Abhängigkeit von Steinfestigkeitsklassen, Mörtelarten und Mörtelgruppen in Tabellen nach DIN 1053-1 festgelegt werden. Mauerwerk kann auch nach Erst- bzw. Eignungsprüfung (EM) verwendet werden. Dieses Mauerwerk ist Mauerwerk, dessen Grundwerte der zulässigen Druckspannungen 0 aufgrund von Eignungsprüfungen nach DIN 1053 – 2 in Verbindung mit Tabelle 4c in DIN 1053 – 1 bestimmt werden. Tabelle 6.8: Rezeptmauerwerk; Grundwerte 0 der zulässigen Druckspannungen für Mauerwerk mit Normalmörtel [DIN 1053 - 1]

6.2.7 Sonstige Mauermörtel  Schlagregenbeanspruchtes Verblendmauerwerk Mörtel mit Zusatz von Puzzolanen (Flugasche, Trass, Silicastaub) günstig  dichtende Wirkung und verringerte Gefahr von Kalkausblühungen.  Mauermörtel für Schornsteinformsteine  Glasbausteine  Mittelbettmörtel  Gussmörtel  Schaummörtel  Kolloidalmörtel  Klebemörtel  Mauermörtel für Lehmsteinwände 6-10

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6.3 Putzmörtel 6.3.1 Allgemeines  Norm für Herstellung von Putz: DIN EN 998-1 und DIN V 18550  Putz = ein- oder mehrlagiger Mörtelbelag bestimmter Dicke an Wänden und Decken.  Wichtige Aufgaben und Einsatzgebiete der Putze: - Ästhetische Gestaltung der Oberfläche - Außenputze: Abhaltung der Witterungseinflüsse - Innenputze: Ebenflächige Unterlage von Anstrichen und Tapeten - Brandschutz, z.B. bei Stahlbetondecken, -treppen, Stahlstützen - Wärmeschutz bei Verwendung von porigen Zuschlägen

1. Spritzputz

2. Scheibenputz (Wurmputz)

3. Nesterputz

4. Kratzputz

Abbildung 6.2:

Beispiele für Putzweisen [6.3] 6-11

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 Bezeichnung Bezeichnung der Putze nach Art, Anwendung, Grund, Lagen, Mörtel und Putzweise, z. B. „wasserabweisender Außenwandputz auf Mauerwerk aus HLz 12, zweilagig, Mörtelgruppe PII, Oberputz als Kratzputz“.  Putze für Sonderzwecke - Sanierputz - Putz als Brandschutzbekleidung - Putz mit Strahlenabsorption - Schallabsorbierende Putze 6.3.2 Einteilung der Putze  Einteilung der Putze nach Din EN 998-1 - Normalputzmörtel - Leichtputzmörtel - Edelputzmörtel - Einlagenputzmörtel - Sanierputzmörtel - Wärmedämmputzmörtel

GP LW CR OC R T

 Putze mit mineralischen Bindemitteln Tabelle 6 9:

Putzmörtelgruppen nach DIN V 18550

Putzmörtelgruppe

Mörtel

PI

Luftkalkmörtel, Wasserkalkmörtel, Mörtel mit hydraulischem Kalk

P II

Kalkzementmörtel, Mörtel mit hochhydraulischem Kalk oder mit Putz- und Mauerbinder

P III

Zementmörtel mit und ohne Zusatz von Kalkhydrat

P IV

Gipsmörtel und gipshaltige Mörtel

 Putze mit organischen Bindemitteln (Kunstharzputze) Für Kunstharzputze sind Beschichtungen mit putzartigem Aussehen nach DIN 18558 zu verwenden und in folgende Typen zu unterscheiden:  P Org 1 Anwendung als Außen- und Innenputze;  P Org2 Anwendung als Innenputz  Putzarten a) Putze, die allgemeinen Anforderungen genügen; b) Putze, die zusätzlichen Anforderungen genügen: - wasserhemmender Putz, - wasserabweisender Putz, 6-12

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- Innenwandputz mit erhöhter Abriebfestigkeit, - Innenwand- und Innendeckenputz für Feuchträume, - Wärmedämmputz; c) Putze für Sonderzwecke: - Sanierputz - Putz als Brandschutzbekleidung - Putz mit Strahlenabsorption - Schallabsorbierende Putze  Putzsysteme Die Lagen eines Putzes, die in ihrer Gesamtheit und in Wechselwirkung mit dem Putzgrund die Anforderungen an den Putz erfüllen, werden als Putzsystem bezeichnet. In bestimmten Fällen kann auch ein einlagiger Putz als Putzsystem bezeichnet werden. - Putzanwendungsbereich a) Außenputz - Außenwandputz; - Außensockelputz im spritzwassergefährdeten Bereich; - Kellerwandaußenputz im Bereich der Erdanschüttung; - Außendeckenputz auf Deckenuntersichten, die der Witterung ausgesetzt sind. I b) Innenputz - Innenwandputz für Räume üblicher Luftfeuchte einschließlich der häuslichen Küchen und Bäder; - Innenwandputz für Feuchträume (z. B. gewerbliche Küchen); - lnnendeckenputz für Räume üblicher Luftfeuchte einschließlich der häuslichen Küchen und Bäder; - lnnendeckenputz für Feuchträume (z. B. gewerbliche Küchen). 6.3.3 Anforderungen  Anforderungen allgemein - Gute Haftung am Putzgrund und zwischen einzelnen Putzlagen (Erhöhung der Putzhaftung bei wenig saugfähigem Untergrund, ggf. Spritzbewurf; Putzgrund soll staubfrei sein ...). - Gleichmäßiges Gefüge innerhalb der einzelnen Lagen. - Hinsichtlich Festigkeit; Oberflächenbeschaffenheit; Widerstand gegen Abrieb je nach Verwendungszweck und Putzgrund. - Mörtelfestigkeit soll vom Putzgrund nach außen abnehmen. Oberputz darf keinesfalls höhere Festigkeit als Unterputz haben, sonst gefahr des Ablösens des Oberputzes. - Möglichst keine Risse, Flecken, Ausblühungen. - Wasserdampfdurchlässigkeit für Außen- und Innenputze abgestimmt auf Wandaufbau.

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Tabelle 6.10: Klassifizierung der Eigenschaften von Festmörtel – Putzmörtel nach DIN EN 998-1

 Zusätzliche Anforderungen für Außenputz - Witterungsbeständigkeit - Widerstand gegen thermische Beanspruchung, Sonnenbestrahlung - wasserhemmende oder wasserabweisende Eigenschaften - Frostwiderstand - Wasserdampfdurchlässigkeit - Abstimmung auf Wandbaustoff hinsichtlich Dehnverhalten, Wasserdampfdurchlässigkeit, chemischer Verträglichkeit Anforderungen für Sockelputze und Putze unter Erdoberfläche: Frostbeständig, Wasseraufnahme möglichst niedrig, mittlere Druckfestigkeit mindestens CSIV bzw. Eignung als Untergrund für wasserabsperrende Anstriche/Beschichtungen.

 Zusätzliche Anforderungen für Innenputz - Ebene Oberfläche. -...


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