Prüfungsschema AGB - AGB Prüfung PDF

Title Prüfungsschema AGB - AGB Prüfung
Course Ausgewählte Kapitel des Privatrechts des öffentlichen Rechts und des Strafrechts
Institution Universität Graz
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AGB Prüfung...


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AK des Privatrechts

Dr. Jessica Moser

AGB-Kontrolle 1. Einbeziehungskontrolle  Sind AGB Vertragsbestandteil geworden?  Prüfungsgegenstand: gesamtes Klauselwerk  Einbeziehung setzt Kenntnisnahmemöglichkeit für Vertragspartner vor oder bei Vertragsabschluss voraus  AGB-Verwender muss deutlich zu erkennen geben, dass er AGB verwenden will; Vertragspartner muss AGB akzeptieren Einbeziehung: ► wenn ja: weiterprüfen → Geltungskontrolle ► wenn nein: AGB nicht Vertragsbestandteil, daher nicht anzuwenden → dispositives Recht

2. Geltungskontrolle  Musste der Vertragspartner mit der konkreten Klausel rechnen?  Prüfungsgegenstand: einzelne (problematische) Klausel  Prüfungsmaßstab: § 864a ABGB Voraussetzungen (kumulativ!):  nachteilig (Vergleich zum dispositiven Recht, Vergleich der Positionen der Vertragspartner)  inhaltlich ungewöhnlich (Ist eine solche Klausel üblicherweise in einem derartigen Vertrag enthalten?)  formal überraschend (Überrumpelungseffekt? äußeres Erscheinungsbild der AGB im Hinblick auf die konkrete Klausel prüfen) ► nur wenn alle 3 Voraussetzungen bejaht: Klausel gilt nicht → dispositives Recht anwenden ► wenn nicht alle 3 Voraussetzungen erfüllt: weiterprüfen → Inhaltskontrolle

3. Inhaltskontrolle  Krasse inhaltliche Abweichung der AGB vom dispositiven Recht?  Prüfungsgegenstand: einzelne (problematische) Klausel  Prüfungsmaßstab:  § 879 Abs 3 ABGB: o Nebenbestimmungen o gröblich benachteiligend  § 6 KSchG: o Voraussetzung: Verbrauchergeschäft iSd § 1 KSchG (ansonsten gegebenenfalls Auslegungshilfe für § 879 Abs 3 ABGB) o § 6 Abs 1 KSchG: eine solche Klausel ist jedenfalls nichtig o § 6 Abs 2 KSchG: eine solche Klausel ist nichtig, sofern sie nicht einzeln ausgehandelt wurde ► wenn krasse inhaltliche Abweichung bejaht: Klausel ist nichtig (Teilnichtigkeit) → stattdessen dispositives Recht anwenden ► wenn keine krasse inhaltliche Abweichung: Klausel ist anzuwenden...


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