Recht – AGB - Zusammenfassung der AGB (im SoSe 17 war es nicht klausurrelevant) PDF

Title Recht – AGB - Zusammenfassung der AGB (im SoSe 17 war es nicht klausurrelevant)
Author andrea eckhardt
Course Wirtschaftsrecht
Institution Fachhochschule Münster
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Zusammenfassung der AGB (im SoSe 17 war es nicht klausurrelevant)...


Description

Recht – AGB AGBs sind (§305 I):  vorformulierte Vertragsbedingungen  gelten für eine Vielzahl von Verträgen (mind. 3)  werden einseitig präsentiert vom Verwender Sie werden gültig, wenn  sie ausdrücklich genannt wurden (§305 II) -> oder sichtbar aushängen, falls es zu viel wird es allen Kunden zu erklären -> Bank, Supermarkt, …  ersichtlich in zumutbarer Weise sind -> Schriftgröße muss lesbar sein -> AGB dürfen nicht auf der Rückseite gedruckt werden, wenn vorne unterschrieben wird: Ansonsten muss es auf der Vorderseite einen deutlichen Hinweis geben -> sie müssen auch in Blindenschrift vorhanden sein  beide Parteien einverstanden sind -> konkludentes Verhalten reicht: Wenn ich AGB einstecke bin ich einverstanden -> Ansonsten werden sie nicht Teil des Vertrages §305 I,3: Es sind keine AGBs, wenn die Vertragsparteien es aushandeln §305b: Einzelne Absprachen gehen vor AGB §305c: Überraschende oder mehrdeutige AGB-Klauseln sind nicht Teil des Vertrages Im Zweifel zugunsten des Kunden. §306: auch wenn einzelne Klauseln ungültig sind, ist der Rest der AGB dennoch gültig In Folgeverträgen muss nicht zwingend eine AGB enthalten sein. -> Es reicht, wenn man sie beim ersten Mal unterschreibt und aushändigt -> z.B.: Nicht bei jedem Bankvertrag werden die AGB erneut ausgehändigt Änderung der AGBs: In den alten AGBs hat man unterschrieben, dass das Schweigen bei einer Änderung eine Zustimmung darstellt Inhaltskontrolle: Wenn Verbraucher besser gestellt sind in den AGBs als im Gesetz. §309: Klauseln grundsätzlich unwirksam §308: Klauseln sind teilweise wirksam, teilweise unwirksam -> Wertung nötig §307: unwirksam, wenn unangemessen benachteiligt -> im Gesetz verboten -> wenn Rechte und Pflichten so eingeschränkt sind, sodass das Vertragsziel nicht erreicht wird, Bsp.: Ich zahle Geld für die Überwachung von meinem Auto und im Vertrag steht: Keine Haftung für unzureichende Überwachung...


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