Title | Rechtsprechung van Gend & Loos (Rs. 26 62) |
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Author | Jana zach |
Course | Europarecht II |
Institution | Universität Salzburg |
Pages | 1 |
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Meine Zusammenfassung der Rechtsprechung...
Rechtsprechung van Gend & Loos (Rs. 26 26/62) /62) Thema der Entscheidung des EuGHs, war das Verhältnis zwischen Unionsrecht und nationalem Recht. Es ging darum, dass die Niederlande einen erhöhten (also nicht den gemeinschaftsrechtlichen) Einfuhrzoll auf bestimmte Chemische Erzeugnisse erhoben hat. Die Firma van Gend & Loos hat sich dann auf Art 30 AEUV (Gleiche Zölle innerhalb der Gemeinschaft) bezogen und geklagt. • Die Niederlande waren der Auffassung, dass Art 30 AEUV NICHT unmittelbare Wirkung hat! ➔ Der Gerichtshof hat aber im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens bestimmt, dass die Vorschrift des AEUV unmittelbare Wirkung hat und folglich individuelle Rechte des Einzelnen (hier van Gend & Loos) nach Art 30 AEUV begründet sind.
Der EuGH kam zu dem Schluss, dass das Unionsrecht unmittelbare Geltung hat und unmittelbar anwendbar ist. „Self „Self-e -e -executingxecutingxecuting-Effekt“ Effekt“ Bestimmungen des Primärrechts, können individuelle bzw subjektiv öffentliche Rechte und Pflichten begründen, welche ohne weiteren nationalen Ausführungsakt für die nationalen Behörden und Gerichte bindend sind...